Lehrveranstaltungen
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Wahlmodul 5: Brücken zur Praxis (5 ECTS-AP; 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, in einem Gemeinschaftsprojekt mit starkem Praxisbezug und mit Bezug zu einem oder mehreren Aspekten der frankophonen und/oder hispanophonen und/oder italienischen Kulturräume und/oder deren Sprachen planend und analysierend tätig zu werden, ggf. auch in Zusammenarbeit mit außeruniversitären Personen oder Institutionen (z. B. Journalismus, Verlage, Projektmanagement, Kulturbetriebe). Sie können wissenschaftliche und/oder praxisbezogene Fragestellungen innerhalb dieses Projekts mit geeigneten Methoden bearbeiten und kritisch reflektieren.
Wahlmodul 6: Exkursion (5 ECTS-AP; 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse über ausgewählte sprach-, literatur-, kultur- und länderwissenschaftliche Aspekte frankophoner und/oder hispanophoner und/oder italophoner Kulturräume.
Wahlmodul 7: Gender Studies (5 ECTS-AP; 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können die Grundfragen der Geschlechtertheorie darlegen sowie den Zusammenhang von geschlechtlicher Identität und soziokulturellem Umfeld erläutern und beurteilen. Sie können ihre Kenntnisse dafür nutzen, Geschlechterkonstruktionen in ihrer medialen Gestaltung (wie in Sprache, Literatur, Film oder Musik) zu analysieren, zu kontextualisieren und kritisch zu reflektieren. Dabei werden relevante soziale, wissenschaftliche und ethische Belange berücksichtigt.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ein Praktikum im französischsprachigen Ausland und/oder in französischsprachigen Einrichtungen aus einem einschlägigen Bereich (z. B. in Einrichtungen aus den Bereichen Bildung, Forschung, Kultur, Medien, Verlage, Entwicklungszusammenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Internationales) im Umfang von 120 Stunden (bzw. 5 ECTS-AP) absolvieren.
Die Berufspraxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen.
Vor Antritt der Berufspraxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Ernennungen auf eine Sprachassistentenstelle durch das Bildungsministerium des frankophonen Gastlandes gelten ohne weitere Prüfung als genehmigt. Die Absolvierung der Praxis ist durch eine Bestätigung der Institution und durch einen Tätigkeitsbericht nachzuweisen, welcher Ziele, Umsetzung und eine Reflexion der Praxis beinhaltet und wofür 5 Stunden Arbeitszeit veranschlagt werden.
Die Wahlmodule 8 und 9 können auch in ein und derselben Einrichtung (im Umfang von 240 Stunden) absolviert werden.
Wahlmodul 8: Berufspraxis I (5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistung im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen in einem beruflichen Umfeld anzuwenden. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Praxis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen sowie kritisch reflektieren.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ein Praktikum im französischsprachigen Ausland und/oder in französischsprachigen Einrichtungen aus einem einschlägigen Bereich (z. B. in Einrichtungen aus den Bereichen Bildung, Forschung, Kultur, Medien, Verlage, Entwicklungszusammenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Internationales) im Umfang von 120 Stunden (bzw. 5 ECTS-AP) absolvieren.
Die Berufspraxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen.
Vor Antritt der Berufspraxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Ernennungen auf eine Sprachassistentenstelle durch das Bildungsministerium des frankophonen Gastlandes gelten ohne weitere Prüfung als genehmigt. Die Absolvierung der Praxis ist durch eine Bestätigung der Institution und durch einen Tätigkeitsbericht nachzuweisen, welcher Ziele, Umsetzung und eine Reflexion der Praxis beinhaltet und wofür 5 Stunden Arbeitszeit veranschlagt werden.
Die Wahlmodule 8 und 9 können auch in ein und derselben Einrichtung (im Umfang von 240 Stunden) absolviert werden.
Wahlmodul 9: Berufspraxis II (5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistung im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen in einem beruflichen Umfeld anzuwenden. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Praxis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen sowie kritisch reflektieren.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien im Umfang von 10 ECTS-AP frei gewählt werden. Es wird empfohlen, auch nicht besuchte Wahlmodule des gegenständlichen Curriculums zu absolvieren.
Wahlmodul 10: Individuelle Schwerpunktsetzung I (10 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen und/oder Aspekte des eigenen Fachs zu vertiefen. Sie können vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen identifizieren und interdisziplinäre Fragen formulieren.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien im Umfang von 10 ECTS-AP frei gewählt werden. Es wird empfohlen, auch nicht besuchte Wahlmodule des gegenständlichen Curriculums zu absolvieren.
Wahlmodul 11: Individuelle Schwerpunktsetzung II (10 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen und/oder Aspekte des eigenen Fachs zu vertiefen. Sie können vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen identifizieren und interdisziplinäre Fragen formulieren.
LEHRVERANSTALTUNGEN
Es können nach Maßgabe freier Plätze noch weitere nicht absolvierte Lehrveranstaltungen bzw. Wahlmodule dieses Bachelorstudiums oder Module bzw. Lehrveranstaltungen aus anderen an der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien im Ausmaß von 10 ECTS-AP absolviert werden. Es wird empfohlen, auch Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung zu absolvieren.
Wahlmodul 12: Interdisziplinäre Kompetenzen (10 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und sind in der Lage, ihr Fachprofil durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen zu individualisieren und zu vertiefen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.