Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Systematische Theologie (6 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können intellektuell verantwortete und kontextgerechte Begründungen des christlichen Glaubens auf fortgeschrittenem theoretischem Niveau darlegen.
ad b.:
Die Studierenden können Prinzipien der christlichen Gesellschaftsverantwortung selbstständig und kontextadäquat darstellen.
Die Studierenden können intellektuell verantwortete und kontextgerechte Begründungen des christlichen Glaubens auf fortgeschrittenem theoretischem Niveau darlegen.
ad b.:
Die Studierenden können Prinzipien der christlichen Gesellschaftsverantwortung selbstständig und kontextadäquat darstellen.
Pflichtmodul 2: Historische Theologie, Religionen und Religionsdidaktik (7,5 ECTS-AP; 7 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können wichtige historisch-theologische Methoden anwenden und ausgewählte Motive und Themen der biblischen, insbesondere der neutestamentlichen, und kirchengeschichtlichen Tradition in ihren Kontexten sowie ihre Zusammenhänge und Spezifika auf spezialisiertem fachlichem Niveau erläutern.
ad b.:
Die Studierenden können Grundlagen des Judentums in seiner Geschichte und seinen gegenwärtigen Erscheinungsformen selbstständig und kontextadäquat darstellen.
ad c.:
Die Studierenden können religiöse und religionsähnliche Phänomene einordnen und die Bedeutung religiöser Vielfalt situations- und kontextgerecht unter Berücksichtigung der Genderperspektive analysieren.
ad d.:
Die Studierenden können religions- und fachdidaktische Konzepte theoretisch differenziert analysieren und innovativ für Lernprozesse in einer heterogenen Lerngruppe im Anliegen intersektionalitätsbewusster Inklusion und unter besonderer Berücksichtigung sprachlicher Bildung konkretisieren.
Die Studierenden können wichtige historisch-theologische Methoden anwenden und ausgewählte Motive und Themen der biblischen, insbesondere der neutestamentlichen, und kirchengeschichtlichen Tradition in ihren Kontexten sowie ihre Zusammenhänge und Spezifika auf spezialisiertem fachlichem Niveau erläutern.
ad b.:
Die Studierenden können Grundlagen des Judentums in seiner Geschichte und seinen gegenwärtigen Erscheinungsformen selbstständig und kontextadäquat darstellen.
ad c.:
Die Studierenden können religiöse und religionsähnliche Phänomene einordnen und die Bedeutung religiöser Vielfalt situations- und kontextgerecht unter Berücksichtigung der Genderperspektive analysieren.
ad d.:
Die Studierenden können religions- und fachdidaktische Konzepte theoretisch differenziert analysieren und innovativ für Lernprozesse in einer heterogenen Lerngruppe im Anliegen intersektionalitätsbewusster Inklusion und unter besonderer Berücksichtigung sprachlicher Bildung konkretisieren.
Pflichtmodul 3: Dogmatik und Religionspädagogik / Religionsdidaktik (8,5 ECTS-AP; 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können ihre Expertise im Bereich der Dogmatischen Theologie selbstständig auf exemplarische Fragestellungen anwenden und Stellungnahmen auf spezialisiertem theoretischem Niveau entwickeln.
ad b.:
Die Studierenden können theologische Kriterien für die Wahrnehmung und Weiterentwicklung kirchlicher und schulischer Praxis- und Lernorte selbstständig und kontextadäquat erörtern und auf konkrete Praxissituationen beziehen.
ad c.:
Die Studierenden können Themenfelder aus interreligiöser Perspektive und unter Berücksichtigung von interkulturellen und gendergerechten Aspekten sowie unter Beachtung gegenwärtiger Entwicklungen der Digitalität und der KI sowie der Förderung eines kritischen
Umgangs mit sozialen Medien in hoch spezialisierter Weise differenziert didaktisch konzeptualisieren.
Die Studierenden können ihre Expertise im Bereich der Dogmatischen Theologie selbstständig auf exemplarische Fragestellungen anwenden und Stellungnahmen auf spezialisiertem theoretischem Niveau entwickeln.
ad b.:
Die Studierenden können theologische Kriterien für die Wahrnehmung und Weiterentwicklung kirchlicher und schulischer Praxis- und Lernorte selbstständig und kontextadäquat erörtern und auf konkrete Praxissituationen beziehen.
ad c.:
Die Studierenden können Themenfelder aus interreligiöser Perspektive und unter Berücksichtigung von interkulturellen und gendergerechten Aspekten sowie unter Beachtung gegenwärtiger Entwicklungen der Digitalität und der KI sowie der Förderung eines kritischen
Umgangs mit sozialen Medien in hoch spezialisierter Weise differenziert didaktisch konzeptualisieren.
Pflichtmodul 4: Masterpraktikum (2 ECTS-AP; 1 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, Unterrichtseinheiten unter Berücksichtigung fachdidaktischer Prinzipien und schulcurricularer Vorgaben sowie von Querschnittsthemen wie z. B. intersektional sensible Inklusion, Nachhaltigkeit, Digitalisierung/KI, Diversität/Gender/Sprache selbstständig zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Sie können den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler diagnostizieren, diesen systematisch reflektieren und ihre Planung entsprechend anpassen, um den Lernprozess kontinuierlich zu verbessern. Die Studierenden sind in der Lage, Fachunterricht mit einem forschenden, fachdidaktischen und fachlichen Blick systematisch zu analysieren und Verbesserungen für die eigene Praxis abzuleiten. Sie können
die Auswahl und den Einsatz geeigneter, speziell auch digitaler Medien fachlich und fachdidaktisch begründen und Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, den eigenen Umgang mit Medien kritisch zu reflektieren. Sie sind in der Lage, vor dem Hintergrund des aktuellen fachdidaktischen Diskurses Konzepte für fachübergreifenden Unterricht sowie fachspezifische Schulentwicklungskonzepte zu entwerfen. Die Studierenden sind in der Lage, den Bildungsauftrag der Schule kritisch zu diskutieren und das partnerschaftliche Zusammenwirken von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Schule zu befördern. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der aktuellen Lehrpläne und können ihre Unterrichtsplanungen auf diese beziehen.
die Auswahl und den Einsatz geeigneter, speziell auch digitaler Medien fachlich und fachdidaktisch begründen und Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, den eigenen Umgang mit Medien kritisch zu reflektieren. Sie sind in der Lage, vor dem Hintergrund des aktuellen fachdidaktischen Diskurses Konzepte für fachübergreifenden Unterricht sowie fachspezifische Schulentwicklungskonzepte zu entwerfen. Die Studierenden sind in der Lage, den Bildungsauftrag der Schule kritisch zu diskutieren und das partnerschaftliche Zusammenwirken von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Schule zu befördern. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der aktuellen Lehrpläne und können ihre Unterrichtsplanungen auf diese beziehen.
Pflichtmodul 5: Pastoraltheologie, Ökumenische und Spirituelle Theologie (8 ECTS-AP; 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können pastorale Theorie-Praxis-Zusammenhänge auf der Basis des Zweiten Vatikanischen Konzils kritisch reflektieren und selbstständig theologisch bearbeiten.
ad b.:
Die Studierenden können Voraussetzungen und Grundsätze des ökumenischen Dialogs selbstständig und kontextadäquat darstellen.
ad c.:
Die Studierenden können die Vielfalt der Formen christlicher Spiritualität differenziert darstellen und sie kritisch theologisch bewerten.
Die Studierenden können pastorale Theorie-Praxis-Zusammenhänge auf der Basis des Zweiten Vatikanischen Konzils kritisch reflektieren und selbstständig theologisch bearbeiten.
ad b.:
Die Studierenden können Voraussetzungen und Grundsätze des ökumenischen Dialogs selbstständig und kontextadäquat darstellen.
ad c.:
Die Studierenden können die Vielfalt der Formen christlicher Spiritualität differenziert darstellen und sie kritisch theologisch bewerten.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.