Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Einführung in die Themenfelder und Positionen der Empirischen Kulturwissenschaft (14 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Themenfelder und Positionen der Empirischen Kulturwissenschaft benennen. Sie sind in der Lage, den spezifisch empirisch-kulturwissenschaftlichen Zugang und gesellschaftliche Transformationsprozesse wie Modernisierung und Globalisierung eigenständig zu beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können exemplarische kulturelle Handlungs- und Deutungsmuster in Geschichte und Gegenwart benennen. Sie sind fähig, sich wissenschaftliche Texte zu exemplarischen Themenfeldern der Empirischen Kulturwissenschaft eigenständig anzueignen und die zentralen Erkenntnisse zu identifizieren und mündlich zu präsentieren.
ad c.: Die Studierenden kennen die wissenschaftlichen Arbeitstechniken der Empirischen Kulturwissenschaft. Sie können Bibliotheken, Sammlungen und Archive nutzen, kennen fachlich einschlägige Online-Portale, Datenbank und Nachschlagewerke und sind vertraut mit ersten Schritten zur Konzeption von Referaten und schriftlichen Arbeiten.
ad b.: Die Studierenden können exemplarische kulturelle Handlungs- und Deutungsmuster in Geschichte und Gegenwart benennen. Sie sind fähig, sich wissenschaftliche Texte zu exemplarischen Themenfeldern der Empirischen Kulturwissenschaft eigenständig anzueignen und die zentralen Erkenntnisse zu identifizieren und mündlich zu präsentieren.
ad c.: Die Studierenden kennen die wissenschaftlichen Arbeitstechniken der Empirischen Kulturwissenschaft. Sie können Bibliotheken, Sammlungen und Archive nutzen, kennen fachlich einschlägige Online-Portale, Datenbank und Nachschlagewerke und sind vertraut mit ersten Schritten zur Konzeption von Referaten und schriftlichen Arbeiten.
Pflichtmodul 2: Methoden der Empirischen Kulturwissenschaft (9 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Methoden der Empirischen Kulturwissenschaft benennen und sind in der Lage, diese fachgeschichtlich einzuordnen. Sie sind in der Lage, empirisch-kulturwissenschaftliche Fragestellungen zu entwickeln und diese mündlich zu diskutieren.
ad b.: Die Studierenden können ausgewählte Methoden der Empirischen Kulturwissenschaft in einem exemplarischen Forschungsfeld anwenden. Sie sind in der Lage, diese Methoden auf der Basis wissenschaftlicher Textlektüre kritisch zu reflektieren und zentrale Aspekte zu präsentieren.
ad b.: Die Studierenden können ausgewählte Methoden der Empirischen Kulturwissenschaft in einem exemplarischen Forschungsfeld anwenden. Sie sind in der Lage, diese Methoden auf der Basis wissenschaftlicher Textlektüre kritisch zu reflektieren und zentrale Aspekte zu präsentieren.
Pflichtmodul 3: Kulturtheorie (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind vertraut mit grundlegenden kulturtheoretischen Positionen. Sie können zentrale Kategorien kulturwissenschaftlicher Analyse wissenschaftsgeschichtlich verorten.
ad b.: Die Studierenden können sich komplexere kulturtheoretische Texte aneignen. Sie sind vertraut mit den dafür notwendigen wissenschaftlichen Arbeitstechniken und können exemplarische theoretische Konzepte auf konkrete Forschungsfragen übertragen und diskutieren.
ad b.: Die Studierenden können sich komplexere kulturtheoretische Texte aneignen. Sie sind vertraut mit den dafür notwendigen wissenschaftlichen Arbeitstechniken und können exemplarische theoretische Konzepte auf konkrete Forschungsfragen übertragen und diskutieren.
Pflichtmodul 4: Empirisch-kulturwissenschaftliches Arbeiten (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, ein eigenständiges und begrenztes Forschungsprojekt selbstständig durchzuführen und dafür notwendige empirisch-kulturwissenschaftliche und ethnologische Methoden auf eine konkrete Fragestellung anzuwenden. Sie können die notwendigen und zugleich berufsqualifizierenden Kompetenzen wie Interviewführung, teilnehmende Beobachtung und Quellen-/Dokumentenanalyse anwenden.
ad b.: Die Studierenden können sich in einem klar definierten empirischen Forschungsfeld den relevanten Forschungsstand selbständig erarbeiten. Zudem verfügen sie über die für kulturwissenschaftliches Forschen notwendigen Kompetenzen im Bereich des Arbeitsmanagement und über entsprechende Organisationsfertigkeiten.
ad b.: Die Studierenden können sich in einem klar definierten empirischen Forschungsfeld den relevanten Forschungsstand selbständig erarbeiten. Zudem verfügen sie über die für kulturwissenschaftliches Forschen notwendigen Kompetenzen im Bereich des Arbeitsmanagement und über entsprechende Organisationsfertigkeiten.
Pflichtmodul 5: Public Anthropology (15 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über Kompetenzen für kulturwissenschaftliches Schreiben. Sie können eigenständige Texte erstellen und kennen die relevanten Qualitätskriterien für kulturwissenschaftliches Schreiben.
ad b.: Die Studierenden sind vertraut mit Praxisfeldern des forschenden Lernens zu einer öffentlich interessierenden Thematik einer Alltagskulturwissenschaft. Sie können im Team an einer selbstständig und kollaborativ definierten Forschungsfrage arbeiten und sind in der Lage, das dabei gewonnene Wissen unterschiedlichen gesellschaftlichen Öffentlichkeiten schriftlich, audiovisuell oder mündlich zu präsentieren. Sie sind in der Lage aktuelle Kontroversen wie Identitätspolitik, Populismus und Mensch-Umweltbeziehungen zu beschreiben.
ad c.: Die Studierenden können kulturwissenschaftliche Berufsfelder identifizieren, Kontakte und den Austausch in berufsrelevanten und öffentlichen Feldern selbständig herstellen und pflegen, die Relevanz von berufsbezogenen Fragestellungen bewerten und analysieren, sowie öffentlich kommunizierbare Resultate selbständig erarbeiten und präsentieren.
ad b.: Die Studierenden sind vertraut mit Praxisfeldern des forschenden Lernens zu einer öffentlich interessierenden Thematik einer Alltagskulturwissenschaft. Sie können im Team an einer selbstständig und kollaborativ definierten Forschungsfrage arbeiten und sind in der Lage, das dabei gewonnene Wissen unterschiedlichen gesellschaftlichen Öffentlichkeiten schriftlich, audiovisuell oder mündlich zu präsentieren. Sie sind in der Lage aktuelle Kontroversen wie Identitätspolitik, Populismus und Mensch-Umweltbeziehungen zu beschreiben.
ad c.: Die Studierenden können kulturwissenschaftliche Berufsfelder identifizieren, Kontakte und den Austausch in berufsrelevanten und öffentlichen Feldern selbständig herstellen und pflegen, die Relevanz von berufsbezogenen Fragestellungen bewerten und analysieren, sowie öffentlich kommunizierbare Resultate selbständig erarbeiten und präsentieren.
Pflichtmodul 6: Regionalkultur (12 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, regionalspezifische Fragen zu formulieren und kritisch zu reflektieren. Sie können kulturwissenschaftliche Forschungsansätze identifizieren und zur Beantwortung der Forschungsfragen adäquate Methoden auswählen. Sie können die Resultate selbstständig schriftlich und mündlich präsentieren.
ad b. und c.: Die Studierenden können ausgewählte Praxis- und Forschungsfelder der Empirischen Kulturwissenschaft beschreiben. Sie sind in der Lage, eigene Beobachtungen und Interaktionen im Feld in kulturwissenschaftliche Fragestellungen zu übersetzen und diese zu analysieren. Sie verfügen über Fertigkeiten zur schriftlichen Selbstreflexion der eigenen Felderfahrungen.
ad b. und c.: Die Studierenden können ausgewählte Praxis- und Forschungsfelder der Empirischen Kulturwissenschaft beschreiben. Sie sind in der Lage, eigene Beobachtungen und Interaktionen im Feld in kulturwissenschaftliche Fragestellungen zu übersetzen und diese zu analysieren. Sie verfügen über Fertigkeiten zur schriftlichen Selbstreflexion der eigenen Felderfahrungen.
Pflichtmodul 7: Kulturwissenschaftliche Forschungswerkstatt (10 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Debatten der Empirischen Kulturwissenschaft beschreiben und vergleichen. Sie kennen gegenwärtige Praxisbezüge und Berufsfelder der Empirischen Kulturwissenschaft. Und sie sind in der Lage, über aktuelle Forschungsdiskussionen und Projekte schriftlich und mündlich zu berichten.
ad b.: Die Studierenden sind vertraut mit aktuell relevanten Texten der Empirischen Kulturwissenschaft, die sie selbständig recherchieren und erarbeiten. Sie entwickeln eigenständige Positionen zu den im Selbststudium angeeigneten Inhalten und Positionen. Sie können Lese- und Präsentationstechniken selbständig vorbereiten und in Gruppen diskutieren.
ad b.: Die Studierenden sind vertraut mit aktuell relevanten Texten der Empirischen Kulturwissenschaft, die sie selbständig recherchieren und erarbeiten. Sie entwickeln eigenständige Positionen zu den im Selbststudium angeeigneten Inhalten und Positionen. Sie können Lese- und Präsentationstechniken selbständig vorbereiten und in Gruppen diskutieren.
Pflichtmodul 8: Kulturelle Begegnungen und kulturelle Konflikte (5 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können kulturelle Normen und Stereotype erkennen und aus Sicht der eigenen und anderer Weltbilder interpretieren. Sie sind in der Lage, Perspektiven zu wechseln und neue Sichtweisen zu entdecken. Zudem verfügen sie über interkulturelle Kompetenzen, z.B. mit Komplexität und Diversität umzugehen.
Pflichtmodul 9: Alltagskulturelle Praktiken und Bedeutungen (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Methoden der Analyse materieller Kultur anwenden. Sie sind in der Lage, in einem exemplarischen Feld eine eigenständige Analyse vorzunehmen und diese in unterschiedlichen Wissensformaten zu kommunizieren.
ad b.: Die Studierenden können mediale Diskurse und unterschiedliche Formen der Repräsentation kulturwissenschaftlich analysieren. Sie sind in der Lage, eigenständig die dafür notwendigen Methoden zu evaluieren und anzuwenden. Zudem können sie die aus der Analyse dieser alltagskulturellen Felder gewonnenen Erkenntnisse mündlich oder schriftlich präsentieren.
ad b.: Die Studierenden können mediale Diskurse und unterschiedliche Formen der Repräsentation kulturwissenschaftlich analysieren. Sie sind in der Lage, eigenständig die dafür notwendigen Methoden zu evaluieren und anzuwenden. Zudem können sie die aus der Analyse dieser alltagskulturellen Felder gewonnenen Erkenntnisse mündlich oder schriftlich präsentieren.
Pflichtmodul 10: Kategorien der Kulturanalyse (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können das Konzept der Intersektionalität beschreiben und seine zentralen Kategorien benennen. Sie sind in der Lage, weitere analytische Kategorien der Intersektionalitätsforschung vergleichend zu erarbeiten.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, Kategorien zur Analyse von Diversität, Ungleichheit und Differenz eigenständig anzuwenden und für ein definiertes Forschungsgebiet methodisch korrekt anzuwenden. Die Studierenden können die wichtigsten Kategorien zur Analyse von Diversität, Ungleichheit und Differenz diskutieren und mündlich oder schriftlich präsentieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, Kategorien zur Analyse von Diversität, Ungleichheit und Differenz eigenständig anzuwenden und für ein definiertes Forschungsgebiet methodisch korrekt anzuwenden. Die Studierenden können die wichtigsten Kategorien zur Analyse von Diversität, Ungleichheit und Differenz diskutieren und mündlich oder schriftlich präsentieren.
Pflichtmodul 11: Digital Humanities (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden sind mit grundlegenden Herangehensweisen und aktuellen Entwicklungen der Digital Humanities vertraut. Sie sind in der Lage, spezifische historische und empirisch-kulturwissenschaftliche Aspekte und Felder der Digital Humanities eigenständig zu beschreiben und zu erörtern.
ad b: Die Studierenden können Methoden und Tools der Digital Humanities auf ein ausgewähltes historisches oder empirisch-kulturwissenschaftliches Forschungsfeld anwenden. Sie sind in der Lage, die Implikationen der Anwendung von Tools und Methoden der Digital Humanities kritisch zu reflektieren und zentrale Aspekte zu präsentieren.
ad b: Die Studierenden können Methoden und Tools der Digital Humanities auf ein ausgewähltes historisches oder empirisch-kulturwissenschaftliches Forschungsfeld anwenden. Sie sind in der Lage, die Implikationen der Anwendung von Tools und Methoden der Digital Humanities kritisch zu reflektieren und zentrale Aspekte zu präsentieren.
Pflichtmodul 12: Geschlechterverhältnisse (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden verfügen über vertieftes Wissen über die Entwicklungen der Geschlechterforschung. Sie kennen die Entstehung der Frauen- und Geschlechterforschung im Rahmen sozialer Bewegungen ebenso wie zentrale fächerübergreifende Themenfelder.
ad b: Die Studierenden verfügen über theoretisches Wissen der Geschlechtergeschichte anhand zentraler Fragestellungen und Perspektiven, ausgeführt an konkreten Beispielen. Sie sind in der Lage, historische Narrative unter Berücksichtigung von genderrelevanten Fragestellungen kritisch zu reflektieren.
ad b: Die Studierenden verfügen über theoretisches Wissen der Geschlechtergeschichte anhand zentraler Fragestellungen und Perspektiven, ausgeführt an konkreten Beispielen. Sie sind in der Lage, historische Narrative unter Berücksichtigung von genderrelevanten Fragestellungen kritisch zu reflektieren.
Pflichtmodul 13: Globalgeschichte (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden sind mit ausgewählten Themen der Globalgeschichte, der außereuropäischen Geschichte sowie der Geschichte internationaler Bewegungen, Beziehungen und Institutionen vertraut. Sie können weltweite Verflechtungen historischer Entwicklungen erkennen und beurteilen. Sie sind in der Lage, die Relevanz historischer Globalisierungsphänomene für die Gegenwart kritisch zu reflektieren.
ad b: Die Studierenden sind mit ausgewählten Themen der Globalgeschichte, der außereuropäischen Geschichte sowie der Geschichte internationaler Bewegungen, Beziehungen und Institutionen vertraut. Sie können weltweite Verflechtungen historischer Entwicklungen erkennen und beurteilen. Sie sind in der Lage, die Relevanz historischer Globalisierungsphänomene für die Gegenwart kritisch zu reflektieren.
ad b: Die Studierenden sind mit ausgewählten Themen der Globalgeschichte, der außereuropäischen Geschichte sowie der Geschichte internationaler Bewegungen, Beziehungen und Institutionen vertraut. Sie können weltweite Verflechtungen historischer Entwicklungen erkennen und beurteilen. Sie sind in der Lage, die Relevanz historischer Globalisierungsphänomene für die Gegenwart kritisch zu reflektieren.
Pflichtmodul 14: Bachelorarbeit Empirische Kulturwissenschaft (15 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 1-4.
Lernergebnisse: Die Studierenden können eine schriftliche Arbeit zu einem Thema aus der Empirischen Kulturwissenschaft, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht, selbstständig konzipieren, in einem begrenzten Zeitraum verfassen und vor Fachkolleginnen und Fachkollegen präsentieren sowie diskutieren.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.