Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die für theologische und philosophische Arbeiten relevanten Quellenwerke und Hilfsmittel sachgemäß benutzen und die notwendigen Methoden, wissenschaftlichen Formalia sowie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis auf ausgewählte Bereiche anwenden.
ad b.: Die Studierenden können die grundlegenden Methoden und Theorien der islamisch-theologischen Studien kontextadäquat beschreiben, mündlich wie schriftlich angemessen kommunizieren sowie anwenden.
ad b.: Die Studierenden können die grundlegenden Methoden und Theorien der islamisch-theologischen Studien kontextadäquat beschreiben, mündlich wie schriftlich angemessen kommunizieren sowie anwenden.
Pflichtmodul 2: Islamische Theologie und Religionswissenschaft - Einführung (9,5 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Grundbegriffe, Grundkonzepte und Subdisziplinen der Islamischen Theologie erläutern und kritisch diskutieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Haupt- und Gegenwartsfragen der Koranwissenschaften darzulegen und zu diskutieren.
ad c.: Die Studierenden können Methoden und Ziele der Religionswissenschaft erläutern und innovative Bezüge zur Religion des Islams herstellen.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Haupt- und Gegenwartsfragen der Koranwissenschaften darzulegen und zu diskutieren.
ad c.: Die Studierenden können Methoden und Ziele der Religionswissenschaft erläutern und innovative Bezüge zur Religion des Islams herstellen.
Pflichtmodul 3: Islamische Religionspädagogik - Einführung (5,5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, die Geschichte, Konzeptionen und Ziele islamischer Erziehung und Bildung differenziert und gegenwartsbezogen mündlich wie auch schriftlich darzustellen.
ad b.: Die Studierenden können Theorien und Konzeptionen von Bildung, Erziehung, Lehren, Lernen, Unterricht und Evaluierung auf fortgeschrittenem Niveau darstellen und kritisch reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können Theorien und Konzeptionen von Bildung, Erziehung, Lehren, Lernen, Unterricht und Evaluierung auf fortgeschrittenem Niveau darstellen und kritisch reflektieren.
Pflichtmodul 4: Islamische Jurisprudenz und Prophetenbiografie (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, wichtige Ereignisse und Etappen im Leben des Gesandten Muhammad unter Einsatz eines kritischen Verständnisses von Quellen und Theorien darzustellen.
ad b.: Die Studierenden können die Entwicklung und Aufgabenbereiche des Islamischen Rechts in Geschichte und Gegenwart gesellschaftsbezogen und lösungsorientiert kritisch reflektieren und diskutieren.
ad b.: Die Studierenden können die Entwicklung und Aufgabenbereiche des Islamischen Rechts in Geschichte und Gegenwart gesellschaftsbezogen und lösungsorientiert kritisch reflektieren und diskutieren.
Pflichtmodul 5: Grundkenntnisse der Arabischen Sprache (7 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, den erworbenen Basiswortschatz, insbesondere islambezogene Fachbegriffe, korrekt zu benutzen und zu transkribieren.
ad b.: Die Studierenden beherrschen grammatikalische Grundlagen und können einfache arabische Texte lesen und bearbeiten.
ad c.: Die Studierenden können den Koran in arabischer Sprache lesen und Schlüsselverse und kurze Suren auswendig rezitieren.
ad b.: Die Studierenden beherrschen grammatikalische Grundlagen und können einfache arabische Texte lesen und bearbeiten.
ad c.: Die Studierenden können den Koran in arabischer Sprache lesen und Schlüsselverse und kurze Suren auswendig rezitieren.
Pflichtmodul 6: Islamische Quellen: Koran und Hadith (6 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Grundbegriffe, Grundkonzepte und Hauptwerke der Hadithwissenschaften sowie deren Entstehungsgeschichte darlegen und kritisch diskutieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Offenbarungs- und Entstehungsgeschichte des Korans unter Einbeziehung verschiedener Quellen und Thesen darzulegen. Sie verfügen über spezifische Kenntnisse zur Unterscheidung der verschiedenen Interpretationsarten und -schulen.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Offenbarungs- und Entstehungsgeschichte des Korans unter Einbeziehung verschiedener Quellen und Thesen darzulegen. Sie verfügen über spezifische Kenntnisse zur Unterscheidung der verschiedenen Interpretationsarten und -schulen.
Pflichtmodul 7: Islamische Philosophie, Anthropologie und Ethik (10,5 ECTS-AP, 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, die Entstehung, Entwicklung und Verbreitung der islamischen Philosophie sowie ihren Beitrag zur Geschichte der Philosophie und ihre Bedeutung für die Gegenwart reflektiert zu erläutern sowie zu diskutieren.
ad b.: Die Studierenden können den Menschen und seine Stellung in der Welt sowohl aus einem islamisch-theologischen Standpunkt als auch aus Sicht anderer Disziplinen kontextbezogen und gendersensibel begründen und diskutieren.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, die ethische Verantwortung des Menschen aus islamischen Quellen auf einem fortgeschrittenen Niveau zu begründen und kontextbezogen zu übertragen.
ad b.: Die Studierenden können den Menschen und seine Stellung in der Welt sowohl aus einem islamisch-theologischen Standpunkt als auch aus Sicht anderer Disziplinen kontextbezogen und gendersensibel begründen und diskutieren.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, die ethische Verantwortung des Menschen aus islamischen Quellen auf einem fortgeschrittenen Niveau zu begründen und kontextbezogen zu übertragen.
Pflichtmodul 8: Geschichte, Kunst- und Kulturgeschichte des Islams (7 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, die verschiedenen Epochen der islamischen Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart im Überblick zu erläutern und die sozioökonomischen sowie politischen Einflüsse auf die Entwicklung der islamischen Gemeinschaft nachvollziehbar zu analysieren und argumentativ zu begründen.
ad b.: Die Studierenden können wesentliche Phasen der islamischen Kunst- und Kulturgeschichte identifizieren, die entsprechenden islamischen Kunstformen beschreiben und für aktuelle Kontexte aufbereiten.
ad b.: Die Studierenden können wesentliche Phasen der islamischen Kunst- und Kulturgeschichte identifizieren, die entsprechenden islamischen Kunstformen beschreiben und für aktuelle Kontexte aufbereiten.
Pflichtmodul 9: Islam und religiöse Diversität (6 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Entstehung und inhaltliche Entwicklung der verschiedenen Schulen und Strömungen im Islam erläutern und gegenwartsbezogen interpretieren.
ad b.: Die Studierenden können religiöse Pluralität in Auseinandersetzung mit islamisch-theologischen Grundsätzen und Theorien deuten, begründen und innovative Zugänge für Arbeits- und Lernkontexte entwickeln.
ad b.: Die Studierenden können religiöse Pluralität in Auseinandersetzung mit islamisch-theologischen Grundsätzen und Theorien deuten, begründen und innovative Zugänge für Arbeits- und Lernkontexte entwickeln.
Pflichtmodul 10: Koran und Hadith lesen und verstehen (9,5 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden kennen im Überblick die wichtigsten klassischen Hadithauslegungswerke sowie ihre Interpretationsmethoden und sind in der Lage, Hadithe in diversen Handlungsfeldern zu interpretieren und zu erläutern.
ad b.: Die Studierenden können Koranverse mit Hilfe von klassischen Korankommentaren interpretieren und erläutern.
ad c.: Die Studierenden können den Koran gemäß den Tagwid-Regeln lesen und wichtige Suren auswendig rezitieren.
ad b.: Die Studierenden können Koranverse mit Hilfe von klassischen Korankommentaren interpretieren und erläutern.
ad c.: Die Studierenden können den Koran gemäß den Tagwid-Regeln lesen und wichtige Suren auswendig rezitieren.
Pflichtmodul 11: Islamische Jurisprudenz und ihre Methoden (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, unter Verwendung angemessener und relevanter Inhalte die Methodik der Islamischen Jurisprudenz zu erläutern und anzuwenden.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, spezielle Bereiche der Islamischen Jurisprudenz, wie z. B. ibadat und muamalat, anhand relevanter Inhalte für die Gegenwart kontextbezogen zu analysieren und neu zu interpretieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, spezielle Bereiche der Islamischen Jurisprudenz, wie z. B. ibadat und muamalat, anhand relevanter Inhalte für die Gegenwart kontextbezogen zu analysieren und neu zu interpretieren.
Pflichtmodul 12: Islamische Mystik und Diskursiv-Rationale Theologie (10,5 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden erwerben differenzierte Kenntnisse zur Entstehung und Entwicklung der islamischen Mystik und können deren Konzepte und Grundbegriffe erklären.
ad b.: Die Studierenden können die verschiedenen klassischen und gegenwärtigen Diskussionen in der Diskursiv-Rationalen Theologie unter Einbezug sozialer, wissenschaftlicher und ethischer Belange erläutern.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, die Glaubensgrundlagen und -lehren des Islams detailliert darzustellen und verschiedene historische wie auch gegenwärtige Gottes- und Glaubensvorstellungen zu diskutieren.
ad b.: Die Studierenden können die verschiedenen klassischen und gegenwärtigen Diskussionen in der Diskursiv-Rationalen Theologie unter Einbezug sozialer, wissenschaftlicher und ethischer Belange erläutern.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, die Glaubensgrundlagen und -lehren des Islams detailliert darzustellen und verschiedene historische wie auch gegenwärtige Gottes- und Glaubensvorstellungen zu diskutieren.
Pflichtmodul 13: Islamische Seelsorge im europäischen Kontext (6 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, verschiedene islamische Seelsorgekonzepte darzustellen und diese innovativ mit der Lebensrealität der Musliminnen und Muslime in Europa in Beziehung zu setzen.
ad b.: Die Studierenden erhalten einen Einblick in die Ausbildungskonzepte und Handlungsfelder der islamischen Seelsorge im europäischen Kontext - z. B. Krankenhausseelsorge, Gefängnisseelsorge und Militärseelsorge.
ad b.: Die Studierenden erhalten einen Einblick in die Ausbildungskonzepte und Handlungsfelder der islamischen Seelsorge im europäischen Kontext - z. B. Krankenhausseelsorge, Gefängnisseelsorge und Militärseelsorge.
Pflichtmodul 14: Bildungsarbeit und Forschung (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, ausgewählte Aspekte der außerschulischen Bildungslandschaft darzustellen und sich mit deren Bildungsangeboten und -konzepten unter Anwendung theoretisch-wissenschaftlicher Kriterien kritisch auseinanderzusetzen.
ad b.: Sie beherrschen die Grundlagen der qualitativen und quantitativen empirischen Forschung und können die Grundlogik empirischer Projekte wiedergeben und im Kontext kleinerer Projekte umsetzen.
ad b.: Sie beherrschen die Grundlagen der qualitativen und quantitativen empirischen Forschung und können die Grundlogik empirischer Projekte wiedergeben und im Kontext kleinerer Projekte umsetzen.
Pflichtmodul 15: Religionsdidaktik (6 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Voraussetzungen, Grundlagen und relevanten Konzepte kooperativer religiöser Bildung erläutern und kritisch analysieren.
ad b.: Die Studierenden können religionsdidaktische Planungsmodelle darlegen und diese für diverse Bildungskontexte im Sinne intersektionell verstandener Inklusion personen-, gender- und situationsgerecht unter Berücksichtigung adäquater - auch digitaler - Medien konkretisieren.
ad b.: Die Studierenden können religionsdidaktische Planungsmodelle darlegen und diese für diverse Bildungskontexte im Sinne intersektionell verstandener Inklusion personen-, gender- und situationsgerecht unter Berücksichtigung adäquater - auch digitaler - Medien konkretisieren.
Pflichtmodul 16: Entwicklungspsychologie und Primärstufenpädagogik (6,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Gegenstand, Aufgaben, Geschichte und aktuelle Theorien der Entwicklungspsychologie auf fortgeschrittenem Niveau darstellen und kritisch reflektieren.
ad b.: Die Studierenden verfügen über wissenschaftlich fundierte Kenntnisse im pädagogisch-bildungswissenschaftlichen Bereich der Primarstufe, die dazu dienen, das Lernen und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler verantwortungsbewusst und differenziert zu begleiten.
ad b.: Die Studierenden verfügen über wissenschaftlich fundierte Kenntnisse im pädagogisch-bildungswissenschaftlichen Bereich der Primarstufe, die dazu dienen, das Lernen und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler verantwortungsbewusst und differenziert zu begleiten.
Pflichtmodul 17: Fachdidaktik und Praktikum der Primarstufe (8 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung des Pflichtmoduls 15
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der aktuellen Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht in der Primarstufe und können unter Berücksichtigung gegenwärtiger fachdidaktischer Forschungsergebnisse, Theorien und Planungsmodelle didaktische Konzeptualisierung diversitätssensibel entwickeln.
ad b.: Die Studierenden können Religionsunterricht im Team planen, durchführen und ihre Erfahrungen kritisch reflektieren.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, Lehr- und Lernprozesse in der Primarstufe fachdidaktisch zu planen, zu gestalten und ihre Praxiserfahrungen selbstständig kritisch zu reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können Religionsunterricht im Team planen, durchführen und ihre Erfahrungen kritisch reflektieren.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, Lehr- und Lernprozesse in der Primarstufe fachdidaktisch zu planen, zu gestalten und ihre Praxiserfahrungen selbstständig kritisch zu reflektieren.
Pflichtmodul 18: Spezielle Fachdidaktik (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden kennen verschiedene korandidaktische Konzepte und haben Kompetenzen in der Themenentwicklung aus didaktischer und fachlicher Perspektive erworben. Die Studierenden sind in der Lage, unterrichtsrelevante Konzepte unter Einbezug von relevanten Koranversen für alle Schulstufen zu entwickeln.
ad b.: Die Studierenden kennen verschiedene hadithdidaktische Konzepte und haben Kompetenzen in der Themenentwicklung aus didaktischer und fachlicher Perspektive erworben. Die Studierenden sind in der Lage, unterrichtsrelevante Konzepte unter Einbezug von relevanten Hadithen für alle Schulstufen zu entwickeln.
ad b.: Die Studierenden kennen verschiedene hadithdidaktische Konzepte und haben Kompetenzen in der Themenentwicklung aus didaktischer und fachlicher Perspektive erworben. Die Studierenden sind in der Lage, unterrichtsrelevante Konzepte unter Einbezug von relevanten Hadithen für alle Schulstufen zu entwickeln.
Pflichtmodul 19: Spirituelle und ästhetische Bildung (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, spirituelle Bildungsansätze aus der islamischen Mystik für den islamischen Religionsunterricht fruchtbar zu machen.
ad b.: Die Studierenden können ästhetisch-kreative und innovative Gestaltungsformen für den islamischen Religionsunterricht fruchtbar machen und weiterentwickeln.
ad b.: Die Studierenden können ästhetisch-kreative und innovative Gestaltungsformen für den islamischen Religionsunterricht fruchtbar machen und weiterentwickeln.
Pflichtmodul 20: Pluralitäts-, Konflikt- und Krisenkompetenz im Bildungskontext (6,5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden kennen verschiedene Ansätze des interreligiösen Lernens und Dialogs in pluralen Gesellschaften und können diese geschlechtersensibel und differenziert in schulische und außerschulische Bildungsorte transferieren.
ad b.: Die Studierenden kennen verschiedene Formen und Ursachen von Konflikten und Krisen sowie Hilfs-, Beratungs- und Mediationsmöglichkeiten und können modellhafte Lösungsansätze entwickeln.
ad b.: Die Studierenden kennen verschiedene Formen und Ursachen von Konflikten und Krisen sowie Hilfs-, Beratungs- und Mediationsmöglichkeiten und können modellhafte Lösungsansätze entwickeln.
Pflichtmodul 21: Fachdidaktik und Fachpraktikum der Sekundarstufe I (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung des Pflichtmoduls 17
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten für den islamischen Religionsunterricht der Sekundarstufe I, die dazu dienen, das Lernen und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler differenziert zu begleiten.
ad b.: Die Studierenden kennen die Rahmenbedingungen und Lehrpläne des islamischen Religionsunterrichts der Sekundarstufe I und können diesen vor dem Hintergrund einschlägiger fachdidaktischer Konzepte planen, leiten, evaluieren und islamspezifische Unterrichtsansätze situations- und medienadäquat, unter Berücksichtigung der Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler anwenden.
ad b.: Die Studierenden kennen die Rahmenbedingungen und Lehrpläne des islamischen Religionsunterrichts der Sekundarstufe I und können diesen vor dem Hintergrund einschlägiger fachdidaktischer Konzepte planen, leiten, evaluieren und islamspezifische Unterrichtsansätze situations- und medienadäquat, unter Berücksichtigung der Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler anwenden.
Pflichtmodul 22: Christentum und Kooperative Religionsdidaktik (5 ECTS-AP, 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die wesentlichen Grundzüge christlicher Lehre und Praxis erläutern und mit der eigenen Religion bzw. Weltanschauung vergleichen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten in der Entwicklung und Bearbeitung von islamisch-theologischen Themen aus fachwissenschaftlicher und religionsdidaktischer Perspektive.
ad b.: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten in der Entwicklung und Bearbeitung von islamisch-theologischen Themen aus fachwissenschaftlicher und religionsdidaktischer Perspektive.
Pflichtmodul 23: Bachelorarbeit (10 ECTS-AP, 1 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 14.
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, sich entsprechend der Standards guten wissenschaftlichen Arbeitens methodisch-theoriegeleitet und inhaltlich mit dem Thema der Bachelorarbeit auseinanderzusetzen und das Ergebnis nachvollziehbar und auf argumentativer Basis schriftlich auszuarbeiten.
LEHRVERANSTALTUNGEN
Es sind Lehrveranstaltungen aus den Curricula der an der Universität
Innsbruck eingerichteten Bachelor- und Diplomstudien nach Maßgabe
freier Plätze in den Bereichen der Erziehungswissenschaften,
Bildungswissenschaften, Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften,
Sprachwissenschaften, Geschichtswissenschaften, Philosophie bzw.
Theologie zu wählen.
Es ist mindestens eine Lehrveranstaltung mit dem Schwerpunkt Frauen- und
Geschlechterforschung zu absolvieren.
Pflichtmodul 24: Interdisziplinäre Kompetenzen (9 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über die Kompetenz, sich über die Grenzen der eigenen Disziplin hinaus konstruktiv, verantwortungsvoll und mit der notwendigen Sensibilität für Genderaspekte in einen wissenschaftlichen Diskurs einzubringen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.