Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Anwendungsfelder und Forschungszugänge der Rechts- und Kriminalsoziologie (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden kennen wichtige inhaltliche Konzepte, theoretische Bezüge und
empirisch-methodische Besonderheiten der Rechts- und Kriminalsoziologie. Sie
kennen zentrale Anwendungsfelder des Forschungsbereichs und sind in der Lage,
Erkenntnisse und Forschungszugänge kritisch zu reflektieren und ihre gesellschaftliche
Relevanz zu beurteilen.
ad b.: Die Studierenden können Arbeiten des Forschungsbereichs aus theoretischer und methodischer Perspektive systematisch analysieren und im wissenschaftlichen Diskurs des Forschungsbereichs einordnen. Sie sind in der Lage, sich eigenständig theorie- und methodenadäquat sowie wissenschaftlich fundiert mit ausgewählten rechts- bzw. kriminalsoziologischen Themen auseinanderzusetzen. Gewonnene Erkenntnisse und daraus resultierende Anschlussfragen können dargestellt und fachlich diskutiert werden.
empirisch-methodische Besonderheiten der Rechts- und Kriminalsoziologie. Sie
kennen zentrale Anwendungsfelder des Forschungsbereichs und sind in der Lage,
Erkenntnisse und Forschungszugänge kritisch zu reflektieren und ihre gesellschaftliche
Relevanz zu beurteilen.
ad b.: Die Studierenden können Arbeiten des Forschungsbereichs aus theoretischer und methodischer Perspektive systematisch analysieren und im wissenschaftlichen Diskurs des Forschungsbereichs einordnen. Sie sind in der Lage, sich eigenständig theorie- und methodenadäquat sowie wissenschaftlich fundiert mit ausgewählten rechts- bzw. kriminalsoziologischen Themen auseinanderzusetzen. Gewonnene Erkenntnisse und daraus resultierende Anschlussfragen können dargestellt und fachlich diskutiert werden.
Pflichtmodul 2: Recht und Gesellschaft (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über vertieftes sozialwissenschaftliches Wissen und
theoretisch informierte Analysekompetenz zu Recht und Gesellschaft, zu
Erscheinungsformen, Funktionen, Praktiken sowie Wirkungen von Recht und
rechtlichen Institutionen auf Individuen, Gruppen und Gesellschaft. Sie sind in der
Lage, sich wissenschaftlich fundiert mit zentralen Konzepten und Inhalten des
Forschungsfeldes auseinanderzusetzen und können Fragestellungen und aktuelle
Debatten im Kontext Recht und Gesellschaft eigenständig und kritisch reflektieren.
ad b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse zu zentralen
Debatten und Forschungen des gesetzten Schwerpunkts (z.B. Zugang zu Recht und
Rechten; Menschenrechte und Rechtsschutz; Rechtsanwendung durch
Gerichte/Justizforschung; Alternative Streitbeilegung etc.). Sie sind zu einer
eigenständigen sozialwissenschaftlichen Analyse des Schwerpunktthemas befähigt und
können dieses in einer wechselseitigen Verschränkung von Theorie und Empirie
bearbeiten, gewonnene Erkenntnisse darstellen und in den aktuellen Diskurs einordnen.
theoretisch informierte Analysekompetenz zu Recht und Gesellschaft, zu
Erscheinungsformen, Funktionen, Praktiken sowie Wirkungen von Recht und
rechtlichen Institutionen auf Individuen, Gruppen und Gesellschaft. Sie sind in der
Lage, sich wissenschaftlich fundiert mit zentralen Konzepten und Inhalten des
Forschungsfeldes auseinanderzusetzen und können Fragestellungen und aktuelle
Debatten im Kontext Recht und Gesellschaft eigenständig und kritisch reflektieren.
ad b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse zu zentralen
Debatten und Forschungen des gesetzten Schwerpunkts (z.B. Zugang zu Recht und
Rechten; Menschenrechte und Rechtsschutz; Rechtsanwendung durch
Gerichte/Justizforschung; Alternative Streitbeilegung etc.). Sie sind zu einer
eigenständigen sozialwissenschaftlichen Analyse des Schwerpunktthemas befähigt und
können dieses in einer wechselseitigen Verschränkung von Theorie und Empirie
bearbeiten, gewonnene Erkenntnisse darstellen und in den aktuellen Diskurs einordnen.
Pflichtmodul 3: Kriminalsoziologie (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verstehen die Themen Sicherheit und Kriminalität aus
sozialwissenschaftlicher Perspektive und können die soziale Konstitution von Devianz
analysieren. Sie verfügen über vertiefende Kenntnisse zu wichtigen Theorien der
Kriminalsoziologie und zur Sicherheitsgesellschaft und sind in der Lage, sich
wissenschaftlich fundiert mit zentralen Konzepten und Inhalten der Kriminalsoziologie
auseinanderzusetzen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse zu zentralen
Debatten und Forschungen des gesetzten Schwerpunkts (z.B. Strafvollzugs-, Gewalt-,
Extremismusforschung, Jugendkriminalität, Sicherheitsgesellschaft, etc.). Sie sind zu
einer eigenständigen sozialwissenschaftlichen Analyse des Schwerpunktthemas
befähigt und können dieses in einer wechselseitigen Verschränkung von Theorie und
Empirie bearbeiten, gewonnene Erkenntnisse darstellen und in den aktuellen Diskurs
einordnen.
sozialwissenschaftlicher Perspektive und können die soziale Konstitution von Devianz
analysieren. Sie verfügen über vertiefende Kenntnisse zu wichtigen Theorien der
Kriminalsoziologie und zur Sicherheitsgesellschaft und sind in der Lage, sich
wissenschaftlich fundiert mit zentralen Konzepten und Inhalten der Kriminalsoziologie
auseinanderzusetzen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse zu zentralen
Debatten und Forschungen des gesetzten Schwerpunkts (z.B. Strafvollzugs-, Gewalt-,
Extremismusforschung, Jugendkriminalität, Sicherheitsgesellschaft, etc.). Sie sind zu
einer eigenständigen sozialwissenschaftlichen Analyse des Schwerpunktthemas
befähigt und können dieses in einer wechselseitigen Verschränkung von Theorie und
Empirie bearbeiten, gewonnene Erkenntnisse darstellen und in den aktuellen Diskurs
einordnen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.