Lehrveranstaltungen
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Wahlmodul 10: Anwendungsfelder und Forschungszugänge der Rechts- und Kriminalsoziologie (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verstehen wichtige inhaltliche Konzepte, theoretische Bezüge und empirisch-methodische Besonderheiten der Rechts- und Kriminalsoziologie. Sie kennen zentrale Anwendungsfelder des Forschungsbereichs und sind in der Lage, Erkenntnisse und Forschungszugänge kritisch zu reflektieren und ihre gesellschaftliche Relevanz zu beurteilen.
ad b.: Die Studierenden können Arbeiten des Forschungsbereichs aus theoretischer und methodischer Perspektive systematisch analysieren und im wissenschaftlichen Diskurs des Forschungsbereichs einordnen. Sie sind in der Lage, sich eigenständig theorie- und methodenadäquat sowie wissenschaftlich fundiert mit ausgewählten rechts- bzw. kriminalsoziologischen Themen auseinanderzusetzen. Gewonnene Erkenntnisse und daraus resultierende Anschlussfragen können dargestellt und fachlich diskutiert werden.
ad b.: Die Studierenden können Arbeiten des Forschungsbereichs aus theoretischer und methodischer Perspektive systematisch analysieren und im wissenschaftlichen Diskurs des Forschungsbereichs einordnen. Sie sind in der Lage, sich eigenständig theorie- und methodenadäquat sowie wissenschaftlich fundiert mit ausgewählten rechts- bzw. kriminalsoziologischen Themen auseinanderzusetzen. Gewonnene Erkenntnisse und daraus resultierende Anschlussfragen können dargestellt und fachlich diskutiert werden.
Wahlmodul 11: Recht und Gesellschaft (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über vertieftes sozialwissenschaftliches Wissen und theoretisch informierte Analysekompetenz zu Recht und Gesellschaft, zu Erscheinungsformen, Funktionen, Praktiken sowie Wirkungen von Recht und rechtlichen Institutionen auf Individuen, Gruppen und Gesellschaft. Sie sind in der Lage, sich wissenschaftlich fundiert mit zentralen Konzepten und Inhalten des Forschungsfeldes auseinanderzusetzen und können Fragestellungen und aktuelle Debatten im Kontext Recht und Gesellschaft eigenständig und kritisch reflektieren.
ad b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse zu zentralen Debatten und Forschungen des gesetzten Schwerpunkts (z.B. Zugang zu Recht und Rechten; Menschenrechte und Rechtsschutz; Rechtsanwendung durch Gerichte/Justizforschung; Alternative Streitbeilegung etc.). Sie sind zu einer eigenständigen sozialwissenschaftlichen Analyse des Schwerpunktthemas befähigt und können dieses in einer wechselseitigen Verschränkung von Theorie und Empirie bearbeiten, gewonnene Erkenntnisse darstellen und in den aktuellen Diskurs einordnen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse zu zentralen Debatten und Forschungen des gesetzten Schwerpunkts (z.B. Zugang zu Recht und Rechten; Menschenrechte und Rechtsschutz; Rechtsanwendung durch Gerichte/Justizforschung; Alternative Streitbeilegung etc.). Sie sind zu einer eigenständigen sozialwissenschaftlichen Analyse des Schwerpunktthemas befähigt und können dieses in einer wechselseitigen Verschränkung von Theorie und Empirie bearbeiten, gewonnene Erkenntnisse darstellen und in den aktuellen Diskurs einordnen.
Wahlmodul 12: Kriminalsoziologie (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verstehen die Themen Sicherheit und Kriminalität aus sozialwissenschaftlicher Perspektive und können die soziale Konstitution von Devianz analysieren. Sie verfügen über vertiefende Kenntnisse zu wichtigen Theorien der Kriminalsoziologie und zur Sicherheitsgesellschaft und sind in der Lage, sich wissenschaftlich fundiert mit zentralen Konzepten und Inhalten der Kriminalsoziologie auseinanderzusetzen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse zu zentralen Debatten und Forschungen des gesetzten Schwerpunkts (z.B. Strafvollzugs-, Gewalt-, Extremismusforschung, Jugendkriminalität, Sicherheitsgesellschaft, etc.). Sie sind zu einer eigenständigen sozialwissenschaftlichen Analyse des Schwerpunktthemas befähigt und können dieses in einer wechselseitigen Verschränkung von Theorie und Empirie bearbeiten, gewonnene Erkenntnisse darstellen und in den aktuellen Diskurs einordnen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse zu zentralen Debatten und Forschungen des gesetzten Schwerpunkts (z.B. Strafvollzugs-, Gewalt-, Extremismusforschung, Jugendkriminalität, Sicherheitsgesellschaft, etc.). Sie sind zu einer eigenständigen sozialwissenschaftlichen Analyse des Schwerpunktthemas befähigt und können dieses in einer wechselseitigen Verschränkung von Theorie und Empirie bearbeiten, gewonnene Erkenntnisse darstellen und in den aktuellen Diskurs einordnen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.