Lehrveranstaltungen



Wahlmodul 13: Individuelle Vertiefung (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
+ Lernergebnisse
ad 1. a.: Die Studierenden können sozialwissenschaftliche Theorien und Konzepte zu Raum, Gesellschaft und Nachhaltigkeit, insbesondere im Kontext sozial-ökologischer Systeme beschreiben. Sie sind in der Lage, die Wechselwirkungen zwischen räumlichen Strukturen, gesellschaftlichen Prozessen, ökologischen Rahmenbedingungen sowie Konsum- und Verhaltensmustern abzuleiten. Zudem sind sie in der Lage, unterschiedliche soziologische Perspektiven auf Nachhaltigkeitsfragen kritisch zu reflektieren und dabei ökologische wie soziale Faktoren zu berücksichtigen.

ad 1. b.: Die Studierenden können Konzepte zur Analyse und Gestaltung nachhaltiger Entwicklungen aufzeigen. Sie sind in der Lage, Konzepte auf konkrete Fallbeispiele anzuwenden, gesellschaftliche Bedingungen für nachhaltiges Verhalten zu analysieren und Strategien zur Förderung nachhaltiger Entwicklungen erarbeiten. Sie sind in der Lage komplexe Dynamiken in sozialen und räumlichen Systemen zu verstehen und wissenschaftlich fundierte Lösungsansätze abzuleiten.

ad 2. a.: Die Studierenden können spezifische Ungleichheiten in der Sozialstruktur erkennen, und können diese Ungleichheiten mit verschiedenen Theorien - auf Mikro- und Makro-Ebene und aus unterschiedlichen Fachgebieten - erklären.

ad 2. b.: Die Studierenden können eine relevante Fragestellung zu einer bestimmten Form der sozialen Ungleichheit ableiten, können den Forschungstand dazu abbilden, können Theorien der sozialen Ungleichheit anwenden, sie in Bezug auf ihre Anwendung beurteilen und neue Fragestellungen ableiten.

ad 3. a.: Die Studierenden sind in der Lage, sozialwissenschaftliche theoretische Konzepte sozial-ökologischer Transformationen zu benennen. Sie sind in der Lage, verschiedene methodische Zugänge der Transformationsforschung zu unterscheiden und deren Anwendung zu bewerten. Sie können partizipative und transdisziplinäre Forschungsformate begründen und konzipieren.

ad 3. b.: Die Studierenden sind in der Lage, soziale Ungleichheiten im Kontext sozial-ökologischer Transformationen analytisch zu erfassen und als zentrale Dimension transformativer Herausforderungen zu reflektieren. Sie können wissenschaftliche Erkenntnisse zielgruppenorientiert aufbereiten und insbesondere in Form von Policy Briefs adressiertengerecht kommunizieren. Darüber hinaus verstehen sie die Bedeutung partizipativer Formate und Öffentlichkeitsarbeit zur Einbindung gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure.

ad 4. a.: Die Studierenden können klassische und zeitgenössische Theorien der Arbeitssoziologie vergleichen und auf gesellschaftliche Wandlungsprozesse beziehen. Sie sind in der Lage, zentrale Konzepte wie Erwerbsarbeit, Organisation und Subjektivierung einzuordnen und deren Wechselwirkungen mit anderen gesellschaftlichen Institutionen zu analysieren. Sie können diese Konzepte einsetzen, um Entwicklungen wie Globalisierung, Digitalisierung und Prekarisierung in ihren Dynamiken zu erfassen und zu kontextualisieren.

ad 4. b.: Die Studierenden können aktuelle Entwicklungen im Bereich von Erwerbsarbeit theorie-geleitet empirisch untersuchen. Sie sind in der Lage, kleinere empirische Zugänge eigenständig zu entwickeln und umzusetzen, etwa in Form von Interviews, Fallanalysen oder Sekundäranalysen. Die daraus gewonnenen Einsichten können sie nutzen, um gesellschaftliche Strukturierungen von Arbeit - auf institutioneller, organisationaler, haushalts- oder subjektbezogener Ebene - soziologisch fundiert zu analysieren. Sie können forschungsethische Spannungsfelder erkennen, etwa im Kontext organisationaler Hierarchien oder prekärer Erwerbsformen, und sind in der Lage, diese in ihrer Forschungspraxis zu berücksichtigen.

ad 5. a.: Die Studierenden können zentrale Theorien zu Care erläutern, vergleichen, kritisch reflektieren und anwenden. Sie sind in der Lage, Konzepte wie Reproduktionsarbeit, globale Sorgeketten oder Ökonomisierung analytisch zu nutzen und Care als geschlechtsspezifisches und intersektionales, konstitutives Element gesellschaftlicher Ordnung theoretisch und empirisch einzuordnen. Zudem sind sie in der Lage, theoretische Perspektiven heranzuziehen, um gesellschaftliche und politische Auseinandersetzungen um Anerkennung, Sichtbarkeit und Verteilung von Care zu analysieren und sich daran aktiv zu beteiligen.

ad 5. b.: Die Studierenden können theoriegeleitet empirische Fragestellungen zu Care entwickeln. Sie sind in der Lage, Methoden wie Interviews, Ethnografie oder Policy Analysis kontextbezogen anzuwenden und empirische Daten methodisch reflektiert auszuwerten. Sie können ihre Forschungspraxis und forschungsethische Herausforderungen - etwa im Umgang mit Machtasymmetrien und vulnerablen Gruppen - kritisch reflektieren und in ihrer eigenen Praxis berücksichtigen.

ad 6. a.: Die Studierenden können methodologisch fundierte Forschungsdesigns entwickeln, um Verflechtungen in den Feldern Arbeit, Care und Gender theoriegeleitet zu analysieren. Sie sind in der Lage, qualitative und/oder quantitative Verfahren reflektiert auszuwählen und auf relationale Dynamiken, institutionelle Rahmungen und soziale Ungleichheiten anzuwenden. Sie erkennen die Grenzen klassischer Forschungskategorien (z.B. Arbeit vs. Care) und können diese im Forschungsprozess kritisch hinterfragen, sowie Machtverhältnisse, implizite Normen und Repräsentationsprobleme methodologisch reflektieren.

ad 6. b.: Die Studierenden können Fragestellungen zu Arbeit, Care und Gender praxisbezogen formulieren und auf konkrete gesellschaftliche Problemfelder anwenden. Sie sind in der Lage, organisations- und professionsbezogene Dynamiken in Feldern wie Pflege, Interessenvertretung oder sozialer Arbeit zu analysieren und theoriegeleitet zu kontextualisieren. Zudem verstehen sie die Bedingungen, Zielkonflikte und Handlungsspielräume zivilgesellschaftlicher Akteure und können soziologische Perspektiven in interdisziplinäre und praxisorientierte Kontexte einbringen und vermitteln.

ad 7. a.: Die Studierenden können zentrale Theorien globaler bzw. transnationaler Strukturen und Prozesse und Vergesellschaftung darstellen und bewerten sowie ihren Entwicklungsprozess rekonstruieren. Sie können an konkreten Beispielen demonstrieren, wie dabei die kritische Auseinandersetzung mit bestehenden Theorien als Anregungsquelle für Theorieinnovation fruchtbar gemacht wurde. Die Studierenden verfügen über Kompetenzen, die fundierte Theorievergleiche, auch vor dem Hintergrund dekolonialer Kritik ermöglichen und zugleich in allen Bereichen soziologischen Arbeitens relevant sind, z.B. die Fähigkeit zu Abstraktion, theoriegeleiteter Gedankenführung und der Identifikation alternativer Lösungen theoretischer Probleme.

ad 7. b.: Die Studierenden können die in der Vorlesung erarbeiteten Zugänge für ein eigenständiges Theorieprojekt fruchtbar machen, das auf eine systematische Berücksichtigung globaler Zusammenhänge in der soziologischen Forschung zielt. Zusätzlich zu den in der Vorlesung vermittelten Zugängen zur Theoriebildung kennen sie verschiedene Strategien der bottom-up-Konstruktion von Theorie. Die Studierenden können einen eigenen Zugang zur gegenstandsadäquaten Theoriebildung entwickeln, der Beziehungen zwischen globalen und lokalen Strukturen und Prozessen reflektiert.

ad 8. a.: Die Studierenden können die Entwicklung des modernen westlichen Kulturbegriffs vor dem Hintergrund postkolonialer Perspektiven historisch einordnen und kritisch reflektieren. Durch die vergleichende Erarbeitung unterschiedlicher kulturtheoretischer und -soziologischer Ansätze kennen sie die Differenzen zwischen einer Soziologie der Kultur, die Kultur als Gegenstand untersucht und einer Kultursoziologie, die die kulturellen Dimensionen jeglicher sozialen Praxis fokussiert. Sie verfügen damit einerseits über kritische Reflexionsfähigkeit für verschiedene Bereiche der Medien-, Öffentlichkeits- und Kulturarbeit und andererseits über erweiterte theoretisch-analytische Perspektiven für unterschiedlichste Gegenstandsbereiche der Soziologie.

ad 8. b.: Die Studierenden können die in der Vorlesung erarbeiteten Zugänge eigenständig für neue Themenfelder adaptieren. Sie sind in der Lage, soziale Prozesse, Institutionen und Praktiken, technische Artefakte und Medien als kulturelle Gebilde - in kollektiven Sinn-, Symbol- und Wissensordnungen stehend - zu untersuchen. Sie erkennen die grundlegende Bedeutung von symbolischen Formen, kollektiven Wahrnehmungs- und Denkweisen sowie Wissensformen im gesellschaftlichen Prozess und in diversen Handlungsfeldern und können kultur- und wissenssoziologische Konzepte differenziert anwenden.

ad 9: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse zentraler sozialwissenschaftlicher Theoriestränge der Geschlechterforschung. Sie können zentrale Konzepte und Fragestellungen der theoretischen Geschlechterforschung u. a. zu Körper, Subjekt, Sexualität, Gewalt, Politik und Ökonomie differenzieren. Sie sind in der Lage, die Bedeutung von Geschlecht als grundlegende Strukturkategorie in gesellschaftlichen Kontexten einzuordnen und können dabei auch das Zusammenwirken von Geschlecht, Race, Klasse, Dis/Ability und Heteronormativität erkennen. Sie haben Kenntnisse über die Anschlussfähigkeit der Geschlechterforschung an geistes-, kultur-, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Fachdisziplinen.

ad 10. a.: Die Studierenden verstehen wichtige inhaltliche Konzepte, theoretische Bezüge und empirisch-methodische Besonderheiten der Rechts- und Kriminalsoziologie. Sie kennen zentrale Anwendungsfelder des Forschungsbereichs und sind in der Lage, Erkenntnisse und Forschungszugänge kritisch zu reflektieren und ihre gesellschaftliche Relevanz zu beurteilen.

ad 10. b.: Die Studierenden können Arbeiten des Forschungsbereichs aus theoretischer und methodischer Perspektive systematisch analysieren und im wissenschaftlichen Diskurs des Forschungsbereichs einordnen. Sie sind in der Lage, sich eigenständig theorie- und methodenadäquat sowie wissenschaftlich fundiert mit ausgewählten rechts- bzw. kriminalsoziologischen Themen auseinanderzusetzen. Gewonnene Erkenntnisse und daraus resultierende Anschlussfragen können dargestellt und fachlich diskutiert werden.

ad 11. a.: Die Studierenden verfügen über vertieftes sozialwissenschaftliches Wissen und theoretisch informierte Analysekompetenz zu Recht und Gesellschaft, zu Erscheinungsformen, Funktionen, Praktiken sowie Wirkungen von Recht und rechtlichen Institutionen auf Individuen, Gruppen und Gesellschaft. Sie sind in der Lage, sich wissenschaftlich fundiert mit zentralen Konzepten und Inhalten des Forschungsfeldes auseinanderzusetzen und können Fragestellungen und aktuelle Debatten im Kontext Recht und Gesellschaft eigenständig und kritisch reflektieren.

ad 11. b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse zu zentralen Debatten und Forschungen des gesetzten Schwerpunkts (z.B. Zugang zu Recht und Rechten; Menschenrechte und Rechtsschutz; Rechtsanwendung durch Gerichte/Justizforschung; Alternative Streitbeilegung etc.). Sie sind zu einer eigenständigen sozialwissenschaftlichen Analyse des Schwerpunktthemas befähigt und können dieses in einer wechselseitigen Verschränkung von Theorie und Empirie bearbeiten, gewonnene Erkenntnisse darstellen und in den aktuellen Diskurs einordnen.

ad 12. a.: Die Studierenden verstehen die Themen Sicherheit und Kriminalität aus sozialwissenschaftlicher Perspektive und können die soziale Konstitution von Devianz analysieren. Sie verfügen über vertiefende Kenntnisse zu wichtigen Theorien der Kriminalsoziologie und zur Sicherheitsgesellschaft und sind in der Lage, sich wissenschaftlich fundiert mit zentralen Konzepten und Inhalten der Kriminalsoziologie auseinanderzusetzen.

ad 12. b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse zu zentralen Debatten und Forschungen des gesetzten Schwerpunkts (z.B. Strafvollzugs-, Gewalt-, Extremismusforschung, Jugendkriminalität, Sicherheitsgesellschaft, etc.). Sie sind zu einer eigenständigen sozialwissenschaftlichen Analyse des Schwerpunktthemas befähigt und können dieses in einer wechselseitigen Verschränkung von Theorie und Empirie bearbeiten, gewonnene Erkenntnisse darstellen und in den aktuellen Diskurs einordnen.
Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP zu wählen: 1. a. VO Raum, Gesellschaft und Nachhaltigkeit (2 SSt, 5 ECTS-AP) 1. b SE Raum, Gesellschaft und Nachhaltigkeit (2 SSt, 5 ECTS-AP) 2. a. VO Soziale Ungleichheit (2 SSt, 5 ECTS-AP) 2. b. Soziale Ungleichheit (2 SSt, 5 ECTS-AP) 3. a. VU Transformationen und Gesellschaft I (2 SSt, 5 ECTS-AP) 3. b. VU Transformationen und Gesellschaft II (2 SSt, 5 ECTS-AP) 4. a. VO Arbeitsgesellschaft im Wandel (2 SSt, 5 ECTS-AP) 4. b. SE Arbeit erforschen (2 SSt, 5 ECTS-AP) 5. a. VO Care als soziales Fundament (2 SSt, 5 ECTS-AP) 5. b. SE Care erforschen (2 SSt, 5 ECTS-AP) 6. a. VU Methodologien der Verflechtungen von Arbeit, Care und Gender (2 SSt, 5 ECTS-AP) 6. b. VU Praxisfelder der Verflechtungen von Arbeit, Care und Gender (2 SSt, 5 ECTS-AP) 7. a. VO Theorieentwicklung im globalen Kontext (2 SSt, 5 ECTS-AP ) 7. b. SE Theorieentwicklung im globalen Kontext (2 SSt, 5 ECTS-AP) 8. a. VO Kulturtheorie und Kultursoziologie (2 SSt, 5 ECTS-AP) 8. b. SE Kultur- und wissenssoziologische Analyse (2 SSt, 5 ECTS-AP) 9. a. VO Theorien der Geschlechterverhältnisse (2 SSt, 5 ECTS-AP) 9. b. SE Theorien der Geschlechterverhältnisse: (2 SSt, 5 ECTS-AP) 10. a. VO Grundlagen und Anwendungsfelder der Rechts- und Kriminalsoziologie (2 SSt, 5 ECTS-AP) 10. b. SE Rechts- und kriminalsoziologische Forschungspraxis (2 SSt, 5 ECTS-AP) 11. a. VU Recht und Gesellschaft (2 SSt, 5 ECTS-AP) 11. b. SE Ausgewählte thematische Vertiefung zu Recht und Gesellschaft (2 SSt, 5 ECTS-AP) 12. a. VU Kriminalsoziologische Theorieansätze und Forschungsperspektiven (2 SSt, 5 ECTS-AP) 12. b. SE Ausgewählte thematische Vertiefung im Bereich Kriminalsoziologie (2 SSt, 5 ECTS-AP)
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