Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Einführung in die Programmierung (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die wichtigsten Konzepte der imperativen Programmierung erläutern und beurteilen. Sie sind in der Lage, sich ähnliche Inhalte selbst zu erarbeiten, Programme zu analysieren und eigene Programme zu entwerfen.
ad b.: Die Studierenden können die wichtigsten Konzepte der imperativen Programmierung anwenden. Sie sind in der Lage, sich ähnliche Inhalte selbst zu erarbeiten, Programme zu analysieren, und eigene Programme zu erstellen.
ad b.: Die Studierenden können die wichtigsten Konzepte der imperativen Programmierung anwenden. Sie sind in der Lage, sich ähnliche Inhalte selbst zu erarbeiten, Programme zu analysieren, und eigene Programme zu erstellen.
Pflichtmodul 2: Einführung in die Theoretische Informatik (5,5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können den Begriff der Berechenbarkeit und verschiedene formale Berechnungsmodelle sowie deren Unterschiede erläutern und beurteilen. Zudem kennen Sie
geeignete Methoden, um Informationen auf das Wesentliche zu reduzieren, abstrakt zu repräsentieren und formale Beweise zu führen.
ad b.: Die Studierenden können verschiedene formale Berechnungsmodelle anwenden, formale Beweise praktisch durchführen, Sie können Informationen auf das Wesentliche reduzieren und abstrakt repräsentieren
geeignete Methoden, um Informationen auf das Wesentliche zu reduzieren, abstrakt zu repräsentieren und formale Beweise zu führen.
ad b.: Die Studierenden können verschiedene formale Berechnungsmodelle anwenden, formale Beweise praktisch durchführen, Sie können Informationen auf das Wesentliche reduzieren und abstrakt repräsentieren
Pflichtmodul 3: Funktionale Programmierung (5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können grundlegende Konzepte der funktionalen Programmierung erläutern und beurteilen. Sie können Unterschiede zwischen imperativer und funktionaler Programmierung erklären, sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile darlegen.
ad b.: Die Studierenden können die grundlegenden Konzepte der funktionalen Programmierung anwenden. Sie sind in der Lage, funktionale Programme zu analysieren und können eigene funktionale Programme entwerfen und erstellen.
ad b.: Die Studierenden können die grundlegenden Konzepte der funktionalen Programmierung anwenden. Sie sind in der Lage, funktionale Programme zu analysieren und können eigene funktionale Programme entwerfen und erstellen.
Pflichtmodul 4: Lineare Algebra (7 ECTS-AP, 4,5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, Matrixrechnung und den Gauß-Algorithmus zu benutzen; ausgehend von linearen Gleichungssystemen den Vektorraumbegriff zu erklären und zu veranschaulichen; den Zusammenhang zwischen den abstrakten algebraischen Konzepten des Vektorraums und der linearen Abbildungen, sowie dem konkreten Begriff des linearen Gleichungssystems zu erfassen; die Bedeutung eines Skalarprodukts für eine tiefergehende geometrische Interpretation von Vektorräumen zu erklären; Determinanten und Eigenwerte zu benutzen, um lineare Abbildungen sowie Matrizen zu analysieren und zu klassifizieren; grundlegende Konzepte der linearen Algebra auf Anwendungszusammenhänge zu übertragen; unterschiedliche Abstraktionsniveaus der linearen Algebra zu unterscheiden.
ad b.: Die Studierenden können Grundbegriffe der linearen Algebra zur Lösung von Problemen in diesem Bereich anwenden. Sie können geeignete Methoden der linearen Algebra auswählen und zur Lösung von Problemen der Informatik anwenden.
ad b.: Die Studierenden können Grundbegriffe der linearen Algebra zur Lösung von Problemen in diesem Bereich anwenden. Sie können geeignete Methoden der linearen Algebra auswählen und zur Lösung von Problemen der Informatik anwenden.
Pflichtmodul 5: Rechnerarchitektur (5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Architekturprinzipien und Organisationsformen moderner Rechner erläutern und beurteilen. Sie kennen ausgewählte Prozessorarchitekturen und Techniken der Computerarithmetik. Sie verstehen deren technische Umsetzung in Hardware. Sie sind in der Lage, sich selbstständig mit ähnlichen Architekturen und Techniken vertraut zu machen.
ad b.: Die Studierenden können Methoden der Rechnerarchitektur anwenden und sind in der Lage, einfache Programme in Assembler zu erstellen.
ad b.: Die Studierenden können Methoden der Rechnerarchitektur anwenden und sind in der Lage, einfache Programme in Assembler zu erstellen.
Pflichtmodul 6: Algorithmen und Datenstrukturen (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können wichtige Datenstrukturen und Algorithmen erläutern und beurteilen. Sie sind in der Lage, elementare Analyseverfahren hinsichtlich Korrektheit und Ressourcenbedarf zu verwenden. Sie können sich weitere Datenstrukturen und Algorithmen selbstständig erschließen.
ad b.: Die Studierenden können wichtige Datenstrukturen und Algorithmen anwenden und in eigenen Programmen umsetzen. Sie können Analyseverfahren hinsichtlich Korrektheit und Ressourcenbedarf anwenden.
ad b.: Die Studierenden können wichtige Datenstrukturen und Algorithmen anwenden und in eigenen Programmen umsetzen. Sie können Analyseverfahren hinsichtlich Korrektheit und Ressourcenbedarf anwenden.
Pflichtmodul 7: Angewandte Mathematik für die Informatik (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können elementare Methoden der angewandten Mathematik, mit Fokus auf die Informatik erläutern und beurteilen. Sie sind mit Formulierungen und Schreibweisen vertraut, in der Lage entsprechende Probleme durch gezielten Einsatz der Methoden zu lösen und sich ähnliche Inhalte selbst zu erarbeiten.
ad b.: Die Studierenden können elementare Methoden der angewandten Mathematik, mit Fokus auf die Informatik, auswählen und an praktischen Fragestellungen anwenden.
ad b.: Die Studierenden können elementare Methoden der angewandten Mathematik, mit Fokus auf die Informatik, auswählen und an praktischen Fragestellungen anwenden.
Pflichtmodul 8: Betriebssysteme (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Lernergebnisse:
ad a.: Die Studierenden können die wichtigsten Konzepte der Prozess-, Thread-, Speicher- und Dateiverwaltung sowie der Interprozesskommunikation in Betriebssystemen erläutern und beurteilen. Darüber hinaus verfügen sie über grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Virtualisierungstechniken, Linking und Loading von Programmbibliotheken sowie in der systemnahen Programmierung.
ad b.: Die Studierenden können die wichtigsten Konzepte der Prozess-, Thread-, Speicher- und Dateiverwaltung sowie der Interprozesskommunikation in Betriebssystemen anwenden.
ad a.: Die Studierenden können die wichtigsten Konzepte der Prozess-, Thread-, Speicher- und Dateiverwaltung sowie der Interprozesskommunikation in Betriebssystemen erläutern und beurteilen. Darüber hinaus verfügen sie über grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Virtualisierungstechniken, Linking und Loading von Programmbibliotheken sowie in der systemnahen Programmierung.
ad b.: Die Studierenden können die wichtigsten Konzepte der Prozess-, Thread-, Speicher- und Dateiverwaltung sowie der Interprozesskommunikation in Betriebssystemen anwenden.
Pflichtmodul 9: Programmiermethodik (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Konzepte der objektorientierten Programmierung erläutern und beurteilen. Sie sind in der Lage, objektorientierte Programme zu analysieren und eigene objektorientierte Programme zu entwerfen. Sie haben die Fertigkeit erworben, sich ähnliche Inhalte selbst zu erarbeiten.
ad b.: Die Studierenden können die Konzepte der objektorientierten Programmierung anwenden. Sie sind in der Lage, eigene objektorientierte Programme zu entwerfen und zu erstellen.
ad b.: Die Studierenden können die Konzepte der objektorientierten Programmierung anwenden. Sie sind in der Lage, eigene objektorientierte Programme zu entwerfen und zu erstellen.
Pflichtmodul 10: Daten und Wahrscheinlichkeiten (5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können grundlegende Begriffe und Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik erläutern und beurteilen. Sie sind in der Lage, mit wissenschaftlichen Methoden und unter Wahrung rechtlicher und gesellschaftlicher Normen Daten zu erheben, Schlüsse aus Daten zu ziehen, sie visuell und in Textform aufzubereiten sowie deren Zuverlässigkeit zu bewerten.
ad b.: Die Studierenden können grundlegende Begriffe und Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik anwenden. Sie können zu praktischen Fragestellungen Daten erheben, Schlüsse aus diesen ziehen, sie visuell und in Textform aufbereiten und bewerten.
ad b.: Die Studierenden können grundlegende Begriffe und Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik anwenden. Sie können zu praktischen Fragestellungen Daten erheben, Schlüsse aus diesen ziehen, sie visuell und in Textform aufbereiten und bewerten.
Pflichtmodul 11: Datenbanksysteme (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die grundlegenden Konzepte von Datenbanksystemen erläutern und beurteilen. Darüber hinaus sind sie in der Lage, Datenmodellierung auf logischer, konzeptioneller und physikalischer Ebene durchzuführen.
ad b.: Die Studierenden können die grundlegenden Konzepte von Datenbanksystemen anwenden. Sie können Datenmodellierung auf verschiedenen Ebenen praktisch durchführen und Abfragen auf diesen Modellen formulieren.
ad b.: Die Studierenden können die grundlegenden Konzepte von Datenbanksystemen anwenden. Sie können Datenmodellierung auf verschiedenen Ebenen praktisch durchführen und Abfragen auf diesen Modellen formulieren.
Pflichtmodul 12: Diskrete Strukturen (5 ECTS-AP, 3,5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können unterschiedliche Beweismethoden erläutern und beurteilen. Sie können formale Techniken und elementare Methoden zur Analyse von diskreten Strukturen erläutern und beurteilen.
ad b.: Die Studierenden können unterschiedliche Beweismethoden, formale Techniken und elementare Methoden zur Analyse von diskreten Strukturen anwenden.
ad b.: Die Studierenden können unterschiedliche Beweismethoden, formale Techniken und elementare Methoden zur Analyse von diskreten Strukturen anwenden.
Pflichtmodul 13: Rechnernetze und Internettechnik (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die wichtigsten Konzepte von Rechnernetzen mit besonderem Fokus auf das Internet erläutern und beurteilen. Sie kennen die wesentlichen Konzepte des Netzwerk Designs, können Internetartige Netzwerkinfrastruktur und Services selbständig aufbauen und betreiben, sowie deren Verhalten mit geeigneten Metriken messen und analysieren. Sie haben die Fertigkeit erworben, sich ähnliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten.
ad b.: Die Studierenden können die wichtigsten Konzepte von Rechnernetzen, mit besonderem Fokus auf das Internet, sowie Methoden zur Beschreibung und Analyse größerer Netzwerke anwenden.
ad b.: Die Studierenden können die wichtigsten Konzepte von Rechnernetzen, mit besonderem Fokus auf das Internet, sowie Methoden zur Beschreibung und Analyse größerer Netzwerke anwenden.
Pflichtmodul 14: Softwarearchitektur (5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden beherrschen grundlegende Methoden und Prinzipien der Softwareentwicklung. Sie können Architekturstile, Entwurfsmuster und Designprinzipien erläutern, kritisch bewerten und anwenden. Sie sind in der Lage, Verfahren zur Modellierung und Dokumentation von Softwarearchitekturen zu verstehen und einzusetzen. Die Studierenden können geeignete Werkzeuge für den fundierten Entwurf von Softwarearchitekturen erläutern und anwenden. Sie haben die Fertigkeit erworben, sich ähnliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten.
ad b.: Die Studierenden können grundlegende Methoden der Softwareentwicklung, wie Architekturstile, Entwurfsmuster und Designprinzipien anwenden. Sie sind in der Lage, Verfahren zur Modellierung von Systemen einzusetzen. Die Studierenden können geeignete Werkzeuge für den fundierten Entwurf von Softwarearchitekturen anwenden.
ad b.: Die Studierenden können grundlegende Methoden der Softwareentwicklung, wie Architekturstile, Entwurfsmuster und Designprinzipien anwenden. Sie sind in der Lage, Verfahren zur Modellierung von Systemen einzusetzen. Die Studierenden können geeignete Werkzeuge für den fundierten Entwurf von Softwarearchitekturen anwenden.
Pflichtmodul 15: Grundlagen des Wissenschaftlichen Arbeitens in der Informatik (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die wichtigsten Konzepte und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens, wie korrekte Literatursuche, Literaturbewertung, korrektes Zitieren, Verfassen wissenschaftlicher Texte, Vermeidung von Plagiaten, Präsentieren, Evaluieren, erläutern und beurteilen, sowie diese anwenden. Sie können wissenschaftliche Texte formal korrekt verfassen und wissenschaftliche Inhalte präsentieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, sich durch Anwendung der korrekten Konzepte und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens methodisch korrekt mit einem Teilgebiet der Informatik auseinanderzusetzen und das Ergebnis dieser Auseinandersetzung schriftlich und mündlich darzulegen.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, sich durch Anwendung der korrekten Konzepte und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens methodisch korrekt mit einem Teilgebiet der Informatik auseinanderzusetzen und das Ergebnis dieser Auseinandersetzung schriftlich und mündlich darzulegen.
Pflichtmodul 16: Logik (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Logikkalküle erläutern und beurteilen. Sie haben die Fertigkeit erworben, sich ähnliche Inhalte selbst zu erarbeiten. Darüber hinaus sind sie in der Lage, zu abstrahieren und komplexe Probleme in formalen Kalkülen zu modellieren.
ad b.: Die Studierenden können Logikkalküle anwenden und komplexe Probleme in formalen Kalkülen praktisch modellieren.
ad b.: Die Studierenden können Logikkalküle anwenden und komplexe Probleme in formalen Kalkülen praktisch modellieren.
Pflichtmodul 17: Maschinelles Lernen (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können wichtige Methoden des maschinellen Lernens erläutern und beurteilen, welche es Softwaresystemen erlauben, ihre Parameter anhand von Beispieldaten selbstständig zu justieren und/oder ihre eigene Leistung laufend zu optimieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, Anwendungsprobleme für maschinelles Lernen zu formalisieren und mittels etablierter Methoden zu lösen.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, Anwendungsprobleme für maschinelles Lernen zu formalisieren und mittels etablierter Methoden zu lösen.
Pflichtmodul 18: Parallele Programmierung (5 ECTS-AP, 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad. a.: Die Studierenden können die grundlegenden Konzepte der parallelen Systeme und der parallelen Programmierung erläutern und beurteilen. Sie sind in der Lage, Programme für Parallelrechner mit Shared Memory in Bezug auf Performance zu analysieren. Sie haben die Fertigkeit erworben, sich ähnliche Inhalte selbst zu erarbeiten.
ad. b.: Die Studierenden können die grundlegenden Konzepte der parallelen Programmierung anwenden. Sie sind in der Lage, Programme für Parallelrechner mit Shared Memory zu entwickeln und zu optimieren.
ad. b.: Die Studierenden können die grundlegenden Konzepte der parallelen Programmierung anwenden. Sie sind in der Lage, Programme für Parallelrechner mit Shared Memory zu entwickeln und zu optimieren.
Pflichtmodul 19: Software Engineering (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Anforderungen zur Entwicklung von Software in industriellem Maßstab diskutieren und analysieren. Sie sind in der Lage, Methoden und Prozesse des Software Engineerings zu erklären und zu diskutieren.
ad b.: Die Studierenden können die Methoden und Prozesse des Software Engineerings beim Entwurf praktischer Softwaresysteme anwenden. Sie können Anforderungen an praktische Softwaresysteme analysieren und in Softwarelösungenim Team umsetzen.
ad b.: Die Studierenden können die Methoden und Prozesse des Software Engineerings beim Entwurf praktischer Softwaresysteme anwenden. Sie können Anforderungen an praktische Softwaresysteme analysieren und in Softwarelösungenim Team umsetzen.
Pflichtmodul 20: Ausgewählte Kapitel (15 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Lernergebnisse:
Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und sind in der Lage, ihr Fachprofil durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen zu individualisieren und zu vertiefen.
Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und sind in der Lage, ihr Fachprofil durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen zu individualisieren und zu vertiefen.
Pflichtmodul 21: Interdisziplinäre Kompetenzen (10 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die im jeweiligen Curriculum festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und sind in der Lage, ihr Fachprofil durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen zu individualisieren und zu vertiefen.
Pflichtmodul 22: Bachelorarbeit (15 ECTS-AP, 1 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte StEOP
Lernergebnisse: Die Studierenden können einen professionellen und methodisch korrekten Zugang zu einem Teilgebiet der Informatik demonstrieren und eigene Beiträge zur Lösung aktueller Probleme entwickeln. Sie sind in der Lage, das Ergebnis dieser Auseinandersetzung schriftlich und mündlich in einer gut verständlichen Form zu präsentieren und diskutieren, unter Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis. Sie können Informationen, Ideen und Probleme zielgruppenorientiert vermitteln. Sie sind in der Lage, Lernstrategien zu entwickeln, die sie benötigen, um ihre Studien resultatorientiert in einem vorgegebenen Zeitrahmen mit einem Höchstmaß an Autonomie fortzusetzen. Sie besitzen ein Verständnis eines Teilgebietes der Informatik in einem Ausmaß, welches ihnen die Möglichkeit bietet, kreativ und innovativ Ideen zu entwickeln und anzuwenden.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.