Lehrveranstaltungen
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Wahlmodul 17: Alte Geschichte II (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über erweiterte Fachkenntnisse in der Alten Geschichte durch Auseinandersetzung mit neuen Fragestellungen unter Berücksichtigung aktueller Forschungstendenzen. Sie verfügen über ein Methodenrepertoire, um antike Quellen und Forschungsliteratur eigenständig zu analysieren, kritisch auszuwerten und theoretisch zu reflektieren. Sie sind befähigt, das Verhältnis von antiken Materialien und (post)moderner Geschichtsschreibung wissenschaftlich zu bestimmen.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, historiografisch relevante Texte einschließlich ihrer Rezeptionsgeschichte zu kontextualisieren. Sie können die Texte interpretieren und dabei gender- und diversitätsrelevante Fragestellungen berücksichtigen. Sie sind befähigt, die Geschichte der Geschichtswissenschaften vor dem Hintergrund des globalen Diskurses über Geschichtstheorien einzuordnen. Sie können aktuelle Theorien- und Methodendiskussionen mit vorangegangenen historischen und transdisziplinären Debatten vernetzen.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, historiografisch relevante Texte einschließlich ihrer Rezeptionsgeschichte zu kontextualisieren. Sie können die Texte interpretieren und dabei gender- und diversitätsrelevante Fragestellungen berücksichtigen. Sie sind befähigt, die Geschichte der Geschichtswissenschaften vor dem Hintergrund des globalen Diskurses über Geschichtstheorien einzuordnen. Sie können aktuelle Theorien- und Methodendiskussionen mit vorangegangenen historischen und transdisziplinären Debatten vernetzen.
Wahlmodul 18: Sprachen der Alten Welt (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden haben ein spezialisiertes Wissen über die Geschichte und die literarische Tradition eines antiken Kulturraumes (z.B.: Levante, Iran, Anatolien, Kaukasusregion oder arabische Halbinsel). Sie verfügen über Experten-/Expertinnenwissen über Geschichte, Inhalt und Gestalt der schriftlichen Überlieferung des entsprechenden Kulturraums erworben und sind befähigt, unter Anwendung der gängigen wissenschaftlichen Hilfsmittel sich selbständig mit textrelevanten Themenstellungen unter Berücksichtigung aktueller Forschungstendenzen und -kontroversen auseinanderzusetzen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über funktionale Sprachkenntnisse in einer weiteren Literatursprache, die für die altertumswissenschaftliche Forschung oder die Beschäftigung mit dem jeweiligen Kulturraum von Relevanz ist, z.B. afroasiatische, altiranische oder altanatolische Sprachen. Sie haben Kenntnisse über Inhalt und Geschichte der schriftlichen Überlieferung des entsprechenden Kulturraums erworben und sind befähigt, unter Anwendung der gängigen Grammatiken und lexikalischen Hilfsmittel sich entlang originalsprachlicher Texte selbständig mit textrelevanten Themenstellungen unter Berücksichtigung aktueller Forschungstendenzen und -kontroversen auseinanderzusetzen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über funktionale Sprachkenntnisse in einer weiteren Literatursprache, die für die altertumswissenschaftliche Forschung oder die Beschäftigung mit dem jeweiligen Kulturraum von Relevanz ist, z.B. afroasiatische, altiranische oder altanatolische Sprachen. Sie haben Kenntnisse über Inhalt und Geschichte der schriftlichen Überlieferung des entsprechenden Kulturraums erworben und sind befähigt, unter Anwendung der gängigen Grammatiken und lexikalischen Hilfsmittel sich entlang originalsprachlicher Texte selbständig mit textrelevanten Themenstellungen unter Berücksichtigung aktueller Forschungstendenzen und -kontroversen auseinanderzusetzen.
Wahlmodul 19: Digital Cultural Heritage (10 ECTS-AP, 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können anwendungsorientierte digitale Methoden der Archäologie, wie 3D-Visualisierung, Geoinformationssysteme und digitale Archivierung, in fachrelevanten Kontexten eigenständig einsetzen. Sie sind in der Lage, die Einsatzmöglichkeiten dieser Technologien in Forschung, Cultural Heritage und Museologie zu analysieren, deren Potenziale und Grenzen kritisch zu bewerten und daraus methodisch fundierte Schlussfolgerungen für die Praxis abzuleiten.
ad b.: Die Studierenden können digitale Werkzeuge praxisorientiert anwenden, archäologische Daten erfassen, modellieren und präsentieren. Sie sind in der Lage, kleinere Projekte zur digitalen Aufbereitung und Vermittlung archäologischer Funde eigenständig zu entwickeln und ihre Ergebnisse in geeigneter Form fachlich präzise zu präsentieren.
ad b.: Die Studierenden können digitale Werkzeuge praxisorientiert anwenden, archäologische Daten erfassen, modellieren und präsentieren. Sie sind in der Lage, kleinere Projekte zur digitalen Aufbereitung und Vermittlung archäologischer Funde eigenständig zu entwickeln und ihre Ergebnisse in geeigneter Form fachlich präzise zu präsentieren.
Wahlmodul 20: Praxis I (5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können in der Ausbildung erworbenes Wissen und Fertigkeiten in ei-nem beruflichen Umfeld anwenden. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Pra-xis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und prakti-schem Handeln herstellen sowie kritisch reflektieren.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erwor-benen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrele-vanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP, da-von 120 Praxisstunden und 5 Stunden für das Verfassen eines Berich-tes absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absol-viert werden. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 3 zu ab-solvieren. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Uni-versitätsstudienleiterin/den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheini-gung der Einrichtung vorzulegen.
Die Wahlmodule 20 und 21 können auch in ein- und derselben Ein-richtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP) absolviert werden.
Wahlmodul 21: Praxis II (5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können in der Ausbildung erworbenes Wissen und Fertigkeiten in ei-nem beruflichen Umfeld anwenden. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Pra-xis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und prakti-schem Handeln herstellen sowie kritisch reflektieren.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erwor-benen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrele-vanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP, da-von 120 Praxisstunden und 5 Stunden für das Verfassen eines Berich-tes absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absol-viert werden. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 3 zu ab-solvieren. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Uni-versitätsstudienleiterin/den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheini-gung der Einrichtung vorzulegen.
Die Wahlmodule 20 und 21 können auch in ein- und derselben Ein-richtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP) absolviert werden.
Wahlmodul 22: Individuelle Wahl (30 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfül-len.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Die Studierenden sind zudem in der Lage, Theorien, Metho-den und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und ein kritisches Bewusstsein für Fachthemen an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen demonstrieren. Sie können vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen identifizieren und interdisziplinäre Fragen for-mulieren.
LÖSCHEN
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden haben vertieftes Wissen auf dem Gebiet der Literatur- und Kulturgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des historischen und kulturellen Kontexts der betreffenden Texte erworben. Sie können ausgewählte Methoden, Theorien und Konzepte auf konkrete Themen und Texte anwenden und sie kritisch reflektieren.
LÖSCHEN
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden haben vertieftes Wissen auf dem Gebiet der Textüberlieferung und der Edition der Texte erworben. Sie können ausgewählte Methoden, Theorien und Konzepte auf konkrete Themen und Texte anwenden und sie kritisch reflektieren.
LÖSCHEN
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Optimierung der geisteswissenschaftlich-fachbezogenen wissenschaftlichen Textproduktionskompetenz sowie rhetorischen Interaktionskompetenz; komplexe mündliche und schriftliche kommunikative Gattungen der Domäne Wissenschaft theoriegeleitet analysieren und reflektieren können; geschärfte wissenschaftliche Urteilskraft
LÖSCHEN
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden haben vertieftes Wissen auf dem Gebiet der Literaturtheorie und auf dem Gebiet des Übersetzens und Interpretierens erworben. Sie können ausgewählte Methoden, Theorien und Konzepte auf konkrete Themen und Texte anwenden und sie kritisch reflektieren.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.