Lehrveranstaltungen



Zweiter Studienabschnitt (§ 7)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtfächer (Z. 1-8, 10) (keine Lehrveranstaltungen)
Juristische Wahlfächer (Z. 11) (keine Lehrveranstaltungen)
Nicht juristische Wahlfächer (Z. 12) (keine Lehrveranstaltungen)

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.