Vorgesehene Studiendauer / Vorstudien

Es hängt von der Studienart ab, wie die vorgesehene Studiendauer berechnet wird und welche Vorstudiensemester bei der Berechnung der bisherigen Gesamtstudiendauer einbezogen werden.

Bachelorstudien

Vorgesehene Studiendauer:

  • Regelstudiendauer (laut Curriculum)
  • plus 2 Toleranzsemester

Eingerechnete Vorstudiensemester:

Gemeldete Semester eines anderen Bachelorstudiums werden eingerechnet, wenn die erste und zweite Studienkennzahl mit Ihrem aktiven Bachelorstudium übereinstimmen. Sonderfall Bachelorstudium Translationswissenschaft: Die gemeldeten Semester eines anderen Bachelorstudiums Translationswissenschaft werden eingerechnet, wenn die erste Studienkennzahl mit Ihrem aktiven Bachelorstudium übereinstimmt.

Bsp.: Sie studieren seit 2 Semestern das Bachelorstudium Informatik UC 033 521 in der Curriculumsversion 2007W.
Davor haben Sie 3 Semester lang das Bachelorstudium Informatik UC 033 521 in der Curriculumsversion 2001W gemeldet.
Ihre Gesamtstudiendauer beträgt also bisher 5 Semester.

Masterstudien

Vorgesehene Studiendauer:

  • Regelstudiendauer (laut Curriculum)
  • plus 2 Toleranzsemester

Eingerechnete Vorstudiensemester:

Gemeldete Semester eines anderen Masterstudiums werden eingerechnet, wenn die erste und zweite Studienkennzahl mit Ihrem aktiven Masterstudium übereinstimmen. Sonderfall Masterstudium Translationswissenschaft: Die gemeldeten Semester eines anderen Masterstudiums Translationswissenschaft werden eingerechnet, wenn die erste Studienkennzahl mit Ihrem aktiven Masterstudium übereinstimmt.

Bsp.: Sie studieren seit 3 Semestern das Masterstudium Informatik UC 066 921 in der Curriculumsversion 2007W.
Davor haben Sie 3 Semester lang das Masterstudium Informatik UC 066 921 in der Curriculumsversion 2001W gemeldet.
Ihre Gesamtstudiendauer beträgt also bisher 6 Semester.

Diplomstudien, Diplom-Lehramtsstudien

Vorgesehene Studiendauer:

Erster Studienabschnitt:

  • Regelstudiendauer (laut Studienplan)
  • plus 2 Toleranzsemester

Zweiter Studienabschnitt:

  • Regelstudiendauer (laut Studienplan)
  • plus 2 Toleranzsemester

Dritter Studienabschnitt (wo vorhanden):

  • Regelstudiendauer (laut Studienplan)
  • plus 2 Toleranzsemester

Eingerechnete Vorstudiensemester:

Gemeldete Semester eines anderen Diplom- oder Lehramtstudiums werden eingerechnet, wenn es sich um dieselbe Studienrichtung handelt und die Semester sich auf den gleichen Studienabschnitt beziehen wie der Studienabschnitt, in dem Sie sich gerade befinden.

Bsp.: Sie studieren seit 1 Semester das Diplomstudium Rechtswissenschaften UC 101. Sie befinden sich im 1. Studienabschnitt.
Davor haben Sie 3 Semester lang das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften UC 102 belegt (1. Abschnitt).
Es handelt sich um zwei unterschiedliche Studienrichtungen, also werden die Vorsemester nicht zusammengezählt.


Zuordnung eines Semesters zu einem Studienabschnitt:

Auf Ihrem Studienblatt finden Sie das Diplomprüfungsdatum, an dem Sie bei Ihrem Diplomstudium einen Studienabschnitt abgeschlossen haben. Bei einem Lehramststudium sehen Sie auf dem Studienerfolgsnachweis, wann Sie bei einem Unterrichtsfach die kommissionelle Gesamtprüfung und somit den Studienabschnitt für das Unterrichtsfach abgeschlossen haben.

Liegt das Datum vor dem 1. Dezember, wird das gesamte Wintersemester dem nächsten Abschnitt zugeordnet.

Liegt das Datum vor dem 1. Mai, wird das gesamte Sommersemester dem nächsten Abschnitt zugeordnet.

Bachelor- und Masterstudium Lehramt

Vorgesehene Studiendauer:

  • Regelstudiendauer (laut Curriculum)
  • plus 2 Toleranzsemester

Eingerechnete Vorstudiensemester:

Gemeldete Semester eines anderen Lehramtsstudium werden eingerechnet, wenn es sich um dasselbe Unterrichtsfach handelt. Bachelor- und Master-Lehramtstudien werden getrennt gezählt. Erweiterungsstudien werden jeweils beim entsprechenden Bachelor- oder Master-Lehramtsstudium mitgerechnet. Die höchste Semesterzahl entscheidet.

Bsp.: Sie haben das Bachelorstudium Lehramt Unterrichtsfach Deutsch und Unterrichtsfach Englisch 3 Semester belegt. Danach haben Sie auf Unterrichtsfach Englisch und Unterrichtsfach Mathematik gewechselt und machen das Unterrichtsfach Deutsch nun als Erweiterungsstudium (seit 2 Semestern).
Ihre Gesamtstudiendauer beträgt also bisher 5 Semester für das Unterrichtsfach Deutsch bzw. Englisch und 2 Semester für das Unterrichtsfach Mathematik.

Erweiterungsstudien

Vorgesehene Studiendauer:

  • Regelstudiendauer (laut Curriculum)
  • plus 2 Toleranzsemester

Eingerechnete Vorstudiensemester:

Gemeldete Semester eines anderen Erweiterungstudiums werden eingerechnet, wenn die erste und zweite Studienkennzahl mit Ihrem aktiven Erweiterungsstudium übereinstimmen.

Doktoratsstudien

Vorgesehene Studiendauer:

  • Regelstudiendauer (laut Curriculum)
  • plus 2 Toleranzsemester

Eingerechnete Vorstudiensemester:

Gemeldete Semester eines anderen Doktoratsstudiums werden eingerechnet, wenn die erste Studienkennzahl mit Ihrem aktiven Doktoratsstudium übereinstimmt. Lautet die erste Studienkennzahl 794 oder 796, werden die gemeldeten Semester eines anderen Doktoratsstudiums eingerechnet, wenn die erste und zweite Studienkennzahl mit Ihrem aktiven Doktoratsstudium übereinstimmen. Außerdem werden gemeldete Semester eines 4-semestrigen Doktoratsstudium eingerechnet, wenn das "Studienkonto" übereinstimmt. Das Studienkonto kennzeichnet die "Verwandtschaft" bzw. Fachgleichheit mit anderen Studien.

Bsp.: Sie studieren seit 3 Semestern das Doktoratsstudium Philosophie an der Philosophisch-Historischen Fakultät, Dissertationsgebiet Philosophie UC 796 503 296.
Davor haben Sie 2 Semester lang das Doktoratsstudium der Philosophie, Dissertationsgebiet Philosophie UC 092 296 gemeldet.
Ihre Gesamtstudiendauer beträgt also bisher 5 Semester.