Universität Innsbruck

Studentische Mitarbeit in Forschung und Verwaltung

Beginn/Dauer:

  • ehest möglich
  • befristet 2 Jahre, Möglichkeit zur Verlängerung auf maximal 4 Jahre bei fortdauerndem Bedarf, Vorliegen der Voraussetzungen und positiver Leistungsbeurteilung

Organisationseinheit:

  • Grundlagen der Technischen Wissenschaften, AB Geometrie und Vermessung, Standort Innsbruck

Beschäftigungsausmaß:

  • 20 Stunden/Woche

Ihre Aufgaben:

  • Unterstützung in der Lehre der Geodäsie
  • Angeleitete Forschung im Bereich Geodäsie
  • Unterstützung in Administration

Ihr Profil:

  • Laufendes Studium (Bachelor/Diplom/Master) im Bereich Umweltingenieurwesen, Bauingenieurwesen, Mathematik, Geographie, Informatik oder gleichwertig
  • Programmiererfahrung (Python); gute Englischkenntnisse und Erfahrung im Bereich Vermessung/Geodäsie/Geoinformation von Vorteil
  • Selbständig, zuverlässig, eigenverantwortlich; Teamfähigkeit

Die Beschreibung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/universitaet/profile-wiss-personal/studentische-mitarbeiterinnen.html

Unser Angebot:

Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.

Für diese Position ist ein Entgelt von brutto € 1.300 / Monat (14 mal)* vorgesehen.

*Stand 2024

Bewerbung:

Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 01.05.2024 unter Angabe der Chiffre TW-14159

Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.

Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.


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