Studentische Mitarbeit in Forschung und Verwaltung
Beginn/Dauer:
- ab 14.05.2024
- befristet bis 28.02.2025, Möglichkeit zur Verlängerung auf maximal 4 Jahre bei fortdauerndem Bedarf, Vorliegen der Voraussetzungen und positiver Leistungsbeurteilung
Organisationseinheit:
- Büro DekanIn LehrerInnenbildung, Standort Innsbruck
Beschäftigungsausmaß:
- 3 Stunden/Woche
Ihre Aufgaben:
- Unterstützung in laufenden Verwaltungstätigkeiten im Kontext der Zielvereinbarungen (z.B. Alumni, Buddy System und Mentoring) , Dokumentation von Projektschritten
- Kommunikation mit Fakultätsangehörigen sowie mit Partner:innen der Fakultät außerhalb
- Öffentlichkeitsarbeit
- Recherchearbeit
Ihr Profil:
- laufendes Lehramtsstudium (Bachelor, Diplom oder Master)
- gute Kenntnisse in universitären Verwaltungs- und Projektabläufen
- sehr gute Kenntnisse in MS Office Anwendungen
- Organisationskompetenz
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
Die Beschreibung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/universitaet/profile-wiss-personal/studentische-mitarbeiterinnen.html
Unser Angebot:
Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.
Für diese Position ist ein Entgelt von brutto € 195 / Monat (14 mal)* vorgesehen.
*Stand 2024
Bewerbung:
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 16.05.2024 unter Angabe der Chiffre SOE-14222
Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.
Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.