Universität Innsbruck

Institutsreferent:in (Teilzeit oder Vollzeit) VwGr. IIIa

Beginn/Dauer:

  • ehest möglich

Organisationseinheit:

  • Arbeitsrecht und Sozialrecht, Standort Innsbruck

Beschäftigungsausmaß:

  • 40 Stunden/Woche - oder Teilzeit

Ihre Aufgaben:

  • Mitwirkung in der Selbstverwaltung
  • Erledigungen im Verwaltungsbetrieb
  • Erledigungen im Lehr- und Forschungsbetrieb
  • Betreuung der Institutsbibliothek
  • Veranstaltungsorganisation

Ihr Profil:

  • Matura oder gleichwertige Qualifikation
  • Interesse an selbständiger Informationsbeschaffung und Problemlösung
  • arbeitsplatzrelevante EDV-Anwendungskenntnisse (Windows, MS Office)
  • selbständiger, genauer, verlässlicher Arbeitsstil
  • sehr gute Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse
  • Erfahrungen im Bereich der Verwaltung oder im Sekretariat von Vorteil
  • Kenntnisse der universitären Strukturen und Anwendungssysteme von Vorteil
  • gute Englischkenntnisse von Vorteil
  • Belastbarkeit, Freundlichkeit und gute Umgangsformen

Unser Angebot:

Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.

Für diese Position in Verwendungsgruppe IIIa ist ein kollektivvertragliches Mindestentgelt von brutto € 2.599 / Monat (14 mal)* vorgesehen. Das Entgelt erhöht sich bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung.

*Stand 2024

Bewerbung:

Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 28.05.2024 unter Angabe der Chiffre REWI-14253

Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.

Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.


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