Universität Innsbruck

Studentische Mitarbeit in Forschung und Verwaltung

Beginn/Dauer:

  • ab 01.03.2025
  • befristet 2 Jahre, Möglichkeit zur Verlängerung auf maximal 4 Jahre bei fortdauerndem Bedarf, Vorliegen der Voraussetzungen und positiver Leistungsbeurteilung

Organisationseinheit:

  • Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Standort Innsbruck

Beschäftigungsausmaß:

  • 10 Stunden/Woche

Ihre Aufgaben:

  • Mitarbeit an Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Arbeiten
  • Mitarbeit in der Lehre
  • Verwaltungstätigkeit

Ihr Profil:

  • Laufendes Diplomstudium der Rechtswissenschaften oder laufendes Masterstudium Wirtschaftsrecht
  • Absolvierte Fachprüfung aus Strafrecht und Strafverfahrensrecht und gute Kenntnisse in diesem Fach
  • Gute Englischkenntnisse
  • Solide EDV-Kenntnisse
  • Verlässlichkeit, Einsatzbereitschaft und Eigenständigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Freundliches Wesen im Umgang mit Mitarbeiter:innen und Studierenden

Die Beschreibung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/universitaet/profile-wiss-personal/studentische-mitarbeiterinnen.html

Unser Angebot:

Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.

Für diese Position ist ein Entgelt von brutto € 650 / Monat (14 mal)* vorgesehen.

*Stand 2024

Bewerbung:

Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 01.01.2025 unter Angabe der Chiffre REWI-14724

Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.

Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.


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