Universität Innsbruck

Studentische Mitarbeit in Forschung und Verwaltung

Beginn/Dauer:

  • ab 01.04.2025
  • befristet bis 28.06.2026, Möglichkeit zur Verlängerung auf maximal 4 Jahre bei fortdauerndem Bedarf, Vorliegen der Voraussetzungen und positiver Leistungsbeurteilung

Organisationseinheit:

  • Finanzwissenschaft, Standort Innsbruck

Beschäftigungsausmaß:

  • 6 Stunden/Woche

Ihre Aufgaben:

  • Datenaufbereitung und Analyse
  • Mitwirkung an Forschungsprojekten
  • Übernahme von Verwaltungstätigkeiten in Rahmen von Forschungsprojekten

Ihr Profil:

  • Laufendes wirtschafswissenschaftliches Studium (Bachelor/Diplom/Master)
  • Kenntnisse in VWL und Ökonometrie
  • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
  • Gute Softwarekenntnisse (MS-Office, Stata, R, LaTex)
  • Flexibilität
  • Teamfähigkeit
  • Kreative Problemlösungsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft

Die Beschreibung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/personalabteilung/wissenschaftliches_personal/profile-wiss-personal/studentische-mitarbeiterinnen.html

Unser Angebot:

Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.

Für diese Position ist ein Entgelt von brutto € 405 / Monat (14 mal)* vorgesehen.

*Stand 2025

Bewerbung:

Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 03.03.2025 unter Angabe der Chiffre VWL-14907

Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.

Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.


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