Universität Innsbruck

Service Desk Mitarbeiter:in mit Schwerpunkt Prüfungsberatungen

Beginn/Dauer:

  • ab 01.07.2025

Organisationseinheit:

  • Zentraler Informatikdienst, Service Desk (SD), Standort Innsbruck

Beschäftigungsausmaß:

  • 24 Stunden/Woche

Ihre Aufgaben:

  • Benutzer:innenunterstützung mit Schwerpunkt Prüfungsberatungen
  • Beratung bei elektronisch gestütztem Prüfen
  • Benutzer:innendokumentation, Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit
  • Funktions- und Benutzer:innentests
  • Laufende Verbesserung der Service Prozesse

Ihr Profil:

  • Matura oder gleichwertige Qualifikation (z.B. Lehre/Ausbildung, relevante Berufserfahrung, Zusatzausbildung); gute allgemeine IT-Kenntnisse
  • sehr gute Deutsch- und Englisch-Kenntnisse
  • hohe Service- und Kund:innenorientierung
  • gute Kommunikationsfähigkeit
  • hohe Belastbarkeit in Stresssituationen
  • hohe Zuverlässigkeit

Unser Angebot:

Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.

Für diese Position in Verwendungsgruppe IIIa ist ein kollektivvertragliches Mindestentgelt von brutto € 1.619 / Monat (14 mal)* vorgesehen. Das Entgelt erhöht sich bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung.

*Stand 2025

Bewerbung:

Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 28.05.2025 unter Angabe der Chiffre PERS.Abt.-15035

Kontakt:

Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:

Sabine Alexa Haigner
Telefon: ++43 512 507-23001
E-Mail: sabine.haigner@uibk.ac.at

Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.

Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.


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