Universität Innsbruck

Institutssekretär:in

Beginn/Dauer:

  • ab 01.08.2025

Organisationseinheit:

  • Arbeitsrecht und Sozialrecht, Standort Innsbruck

Beschäftigungsausmaß:

  • 20 Stunden/Woche

Ihre Aufgaben:

  • Betreuung der Institutsbibliothek
  • Erledigungen im Verwaltungs- und Lehrbetrieb
  • Unterstützung in der Veranstaltungsorganisation
  • Mitwirkung in der Selbstverwaltung

Ihr Profil:

  • Abgeschlossene Lehre, Fachschulabschluss oder gleichzuhaltende Qualifikation
  • Interesse an selbständiger Informationsbeschaffung und Problemlösung
  • arbeitsplatzrelevante EDV-Anwendungskenntnisse (Windows, MS Office)
  • selbständiger, genauer, verlässlicher Arbeitsstil
  • sehr gute Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse
  • Erfahrungen im Bereich der Bibliotheksbetreuung oder im Sekretariat von Vorteil
  • Kenntnisse der universitären Strukturen und Anwendungssysteme von Vorteil
  • Belastbarkeit, Freundlichkeit und gute Umgangsformen

Unser Angebot:

Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.

Für diese Position in Verwendungsgruppe IIb ist ein kollektivvertragliches Mindestentgelt von brutto € 1.280 / Monat (14 mal)* vorgesehen. Das Entgelt erhöht sich bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung.

*Stand 2025

Bewerbung:

Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 21.07.2025 unter Angabe der Chiffre REWI-15202

Kontakt:

Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:

Theresa Chin
Telefon: +4351250780611
E-Mail: theresa.chin@uibk.ac.at

Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.

Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.


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