406005 VO Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung

Wintersemester 2025/2026 | Stand: 27.05.2025 LV auf Merkliste setzen
406005
VO Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung
VO 2
4
Block
semestral
Deutsch

Nach dem Besuch der Vorlesung sind die Studierenden in der Lage:

  • ihr erworbenes Wissen beim Erstellen von Konzernabschlüssen sowie Wirtschaftsprüfungen praktisch anzuwenden.
  • Konzernabschlüsse zu erstellen, zu analysieren und kritisch zu reflektieren.
  • Problemstellungen im Bereich der Rechnungslegung kritisch zu reflektieren und Lösungsansätze zu präsentieren und zu diskutieren.
  • die wesentlichen Normen nach UGB und IFRS im Bereich der Konzernrechnungslegung zu verstehen und anzuwenden.

die Grundlagen der IFRS zu beschreiben und auf ausgewählte Sachverhalte anzuwenden.

  • Wiederholung der Grundlagen des externen Rechnungswesens
  • Einführung und Grundlagen des Konzernabschlusses
  • Aufstellungspflicht und Konsolidierungskreis
  • Abgrenzung der Unternehmensbeziehungen
  • Ablauf der Konsolidierung
  • Konsolidierungsarten
  • Weitere Konzernberichtspflichten
  • Zentrale Inhalte des IFRS

Vortrag, Diskussionen, selbst-gesteuertes Lernen.

Keine Prüfung in der Vorlesung. Der gesamte Stoff der Vorlesung ist Gegenstand der Gesamtprüfung/Modulprüfung.

Egger, A., Bertl, R., Hirschler, K. and Mittelbach-Hörmanseder, S. (2021). Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 2. 9th ed. [online] www.lindeverlag.at. Linde Verlag. Available at: https://www.lindedigital.at/#id:fb-jahresab-ugb-bd2-2021.

Fröhlich, C. (2022). Praxis der Konzernrechnungslegung. 5th ed. [online] Linde Verlag. Available at: https://www.lindedigital.at/#id:fb-konzernrechnungslg-praxis5.

Weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Anmeldungsvoraussetzungen für die Lehrveranstaltungen des Moduls: positive Beurteilung des Pflichtmoduls Rechnungswesen 1: Externes Rechnungswesen und von weiteren vier Pflichtmodulen aus dem betriebswirtschaftlichen Kernbereich gemäß § 5 Abs. 1

Der Besuch der Vorlesung wird dringend empfohlen.

siehe Termine