602010 Der moderne Begriff des Krieges

Sommersemester 2003 | Stand: 09.01.2003 LV auf Merkliste setzen
602010
Der moderne Begriff des Krieges
SE 2
wöch.
keine Angabe
keine Angabe
Im Seminar wird zu untersuchen sein, inwieweit diese völkerrechtlichen Entwicklungen aus der gegenwärtigen monopolaren Weltordnung zu erklären sind. Die Frage der normenlogischen Konsistenz wird dabei gesondert zu prüfen sein. Die relevanten Dokumente der Vereinten Nationen (insbesondere des Sicherheitsrates) und von Einzelstaaten (v. a. USA) sollen in ihren Implikationen für die Definition des Krieges untersucht werden. Weiters wird die Relativierung des völkerrechtlichen Gewaltverbotes im Zuge der Entwicklungen seit Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts zu untersuchen und die Frage nach einem völkerrechtlichen Paradigmenwechsel zu stellen sein. Unilaterale und multilaterale Formen der Gewaltanwendung sind im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem durch die UNO-Charta repräsentierten Völkerrecht zu prüfen. Weiters ist das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 der UNO-Charta) im Zusammenhang mit den aktuellen Kriegsereignissen bzw. Kriegsdrohungen zu analysieren. Eine besondere Bedeutung wird der rechtstheoretischen Analyse des Begriffes des „Krieges gegen den Terror“ zukommen. Es wird der Frage nachzugehen sein, inwiefern es sich bei mit diesem Terminus gerechtfertigten bewaffneten Auseinandersetzungen überhaupt um „Krieg“ im Sinne klar definierter völkerrechtlicher Kriterien handelt. Zu Beginn des Seminares sollen die klassischen bzw. traditionellen Doktrinen zu Krieg und Machtpolitik (anhand der Thesen z.B. von Clausewitz, Carl Schmitt, Henry Kissinger) erörtert werden. Weiters ist eine moralphilosophische Analyse des modernen Verständnisses des Krieges vorgesehen.
Die weltpolitischen Entwicklungen seit dem Ende des Kalten Krieges haben zu einer Neubestimmung der Kompetenz des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen im Hinblick auf Zwangsmaßnahmen – unter Einschluß von Waffengewalt – geführt. Das völkerrechtliche Gewaltverbot wurde sowohl durch einseitige Maßnahmen von Staatenkoalitionen (siehe NATO-Krieg in Jugoslawien 1999) als auch durch vom Sicherheitsrat de facto ausgestellte „Generalvollmachten“ zur Gewaltenanwendung durch Einzelstaaten oder Staatengruppen (siehe Golfkrieg 1991, Irak-Resolution 1441 vom 8. November 2002, etc.) mehr und mehr ausgehöhlt. Gleichzeitig wird von einflussreichen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen eine Doktrin der „humanitären Intervention“ propagiert, welche eine Renaissance des im modernen Völkerrecht verpönten Begriffes des bellum iustum mit sich zu bringen scheint. Die jüngsten offiziellen Dokumente zur Verteidigungsdoktrin der Vereinigten Staaten reklamieren ausdrücklich das Recht auf Führung eines Präventivkrieges.
Organisatorische Details: Eine Literaturliste wird zu Semesterbeginn im Sekretariat aufgelegt. Die Einzelthemen sollen in den ersten beiden Sitzungen von den Teilnehmern gemeinsam erarbeitet werden. Das Seminar ist auch für Studenten der Politikwissenschaft, der Rechtswissenschaften, der Theologie, und Interessierte aus anderen Fachrichtungen zugänglich.
Referat mit schriftlicher Arbeit. Die schriftliche Arbeit ist vor Semesterende abzugeben. Eine Teilnahme ist nur im Zusammenhang mit einem Referat möglich. Vorherige Anmeldung erforderlich. Für die Benotung wird neben der schriftlichen Arbeit das Referat und die Diskussionsteilnahme herangezogen.
gemeinsam mit Mag. Andreas Kriwak
Beginn: 11.3.2003
Di. 17 - 19 Uhr, Bibl. II