692010 SE Theorien und Praktiken von Frieden II

Wintersemester 2022/2023 | Stand: 20.03.2023 LV auf Merkliste setzen
692010
SE Theorien und Praktiken von Frieden II
SE 3
5
Block
jährlich
Englisch

Der Kurs beschäftigt sich mit Transitional Justice und Human Rights und vermittelt die Vielfalt von relevanten Ansätzen und Konzepten, Institutionen und Akteursgruppen, sowie wesentliche Rahmenkonzepte wie Wahrheitskommissionen, Gerichtsverfahren, Erinnerungsarbeit, Exhumierungen. Studierende erlernen Fallstudien zu recherchieren und kritisch zu diskutieren, sozialwissenschaftliche Analysen zu entwickeln und komplexe Prozesse der soziokulturellen und politischen Transformation nach Konflikten zu verstehen. Auf diese Weise bereitet das Modul auf ein weiterführendes Studium und eine Spezialisierung im Themenbereich unter Berücksichtigung des lokalen, soziokulturellen und geopolitischen Kontextes vor. 

Der Kurs vermittelt den Studierenden einen Überblick über die wichtigsten sozialwissenschaftlichen Debatten und Ansätze zu Übergangsjustiz und Menschenrechten und deren Anwendbarkeit auf die Praxis von Gerechtigkeit, Wahrheit und Erinnerung. Ziel ist es, ein Verständnis für die komplexe Dynamik soziokultureller und rechtlicher Handlungen zu entwickeln, die von Akteuren im Kampf um Gerechtigkeit nach politischer Gewalt, Völkermord und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen verfolgt werden. Der Kurs befasst sich insbesondere mit den konkurrierenden, jedoch gleichzeitig komplementären Konzepten der Bestrafung und Versöhnung und ihrer Bedeutung für die kontextspezifische Umsetzung internationaler Modelle der Übergangsjustiz. 

SEMINARZIELE

  • Studierende entwickelt eine Verständnisses zu Frieden und Friedensbemühungen im Kontext von Entwicklungsstudien, Übergangsjustiz und Menschenrechtsstudien.
  • Die Studierenden sind vertraut mit den wichtigsten Konzepten, Theorien und Ansätzen der Übergangsjustiz und der Konflikttransformation.
  • Studierende verstehen Konflikttransformation als Prozess, der Konfliktintervention und Konfliktmanagement umfasst, sowie darüber hinausgeht.
  • Unterstützung der Studierenden beim Verständnis und der kritischen Bewertung der Rolle von Wahrheit und Erinnerung bei der Entwicklung nachhaltiger Formen des Friedens.
  • Förderung der Fähigkeit der Studierenden, bestehende Ansätze zur Konfliktintervention kritisch zu hinterfragen und deren Stärken und Grenzen zu verstehen. 
  • Betonung der Bedeutung von Interdisziplinarität und Begriffen wie kollektives und generationenübergreifendes Gedächtnis, Rechte, Gender, umkämpfte Räume und Körper bei der Erforschung von TJ- und HR-Prozessen. 
  • Studierende haben einen Überblick über neuere Perspektiven der Konflikttransformation und deren Antworten auf zentrale zeitgenössische und globale Herausforderungen.

Seminareinheiten sind diskussionsbasiert und beinhalten Kleingruppenarbeit und Übungen in der Klasse. Anwesenheit ist verpflichtend. Fragen, kreatives und kritisches Denken sind erwünscht.

  • Teilnahme am Unterricht (20%): Von den Studierenden wird erwartet, dass sie gut vorbereitet zu den Seminaren kommen und die ihnen zugewiesene Lektüre gelesen haben, um sich voll am Unterricht zu beteiligen und ihren Lernerfolg zu steigern.
  • Präsentation (30%): Die Studierenden bereiten eine 10-minütige Präsentation einer Fallstudie oder eines Textes vor (Einzelheiten werden in unserer ersten Sitzung bekannt gegeben)
  • Abschlussaufsatz (50%): In der Abschlussarbeit analysieren die Studierenden eine Fallstudie ihrer Wahl (die vom Dozenten vorab genehmigt wurde) oder eine Fallstudie aus einer vorgegebenen Liste. Die Arbeit muss sich mit den im Kurs gelesenen Texten und Konzepten sowie mit zusätzlicher, für die jeweilige Fallstudie relevanter Literatur befassen. Umfang: 3.500-4.500 Wörter (ohne Literaturverzeichnis). Der Aufsatz muss bis spätestens Freitag, 3.3.2023, 12 Uhr mittags abgegeben werden.

Pflichtlektüre wird den eingeschriebenen Studierenden eine Woche vor Beginn des Seminars bekannt gegeben; zusätzliche Literatur wird im Laufe des Kurses empfohlen, auch je nach Interesse der Teilnehmer*innen. 

keine

Jänner 2023

23.01.2023
  • SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen