Lehrveranstaltungen



Pflichtmodul 3: Unterstützte Kommunikation (5 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen - setzen sich kritisch mit den Anwendungsmöglichkeiten zur Förderung der Kommunikation im Hinblick auf kognitive und motorische Beeinträchtigungen auseinander und entwickeln adäquate Lösungsstrategien zum Abbau sozialer Barrieren; - kennen die Prinzipien der Basalen Kommunikation und wenden diese an; - beraten beteiligte Personen (Eltern, Erziehungsberechtigte, Kolleg*innen, Mitschüler*innen) in Bezug auf kommunikationsfördernde und -unterstützende Maßnahmen professionell und mit dem Ziel einer gelingenden Partizipation; - kennen Konzepte der Unterstützten Kommunikation einschließlich kompensatorischer Hilfsmittel und spezieller Hard- und Software und können diese im inklusiven Unterricht umsetzen; - verfügen über vertiefte Kenntnisse von assistierenden Technologien, grundlegende Kompetenzen ihrer Anwendung und sind in der Lage, ausgewählte assistierende Technologien zu nutzen.
Zur übergeordneten Rubrik
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919063
SE Sprach- und Kommunikationsentwicklung: Diagnose und Förderung (SE / 1h / 2 ECTS-AP) E
Christian Stöger
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SE Unterstützte Kommunikation (SE / 2h / 2 ECTS-AP) E
Christian Stöger
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UE Assistierende Technologie und spezielle Hard- und Software (UE / 1h / 1 ECTS-AP) E
Markus Fischnaller, Martin Morandell
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Hinweis:
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