Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Pädagogische Vertiefungen (10 ECTS-AP; 7 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen
- haben Kenntnisse über forschungsbasierte Theorien und pädagogische Ansätze der Bildung, Erziehung und Förderung von Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten und intellektueller Behinderung, und können diese in Bezug auf pädagogisches Handeln analysieren und bewerten;
- kennen Erscheinungsformen, ursächliche Zusammenhänge, bildungsbiographische Verläufe und Entwicklungsbedingungen von Lernschwierigkeiten und intellektueller Behinderung;
- wissen um spezifische Konzepte und Methoden der Pädagogik bei Mehrfachbehinderungen und können Möglichkeiten für ihre praktische Anwendung ableiten;
- kennen professionsspezifische und berufsethische Anforderungen im Förderbereich kognitive Entwicklung und Lernen und können daraus Handlungsmöglichkeiten für den Einsatz im inklusiven Unterricht ableiten;
- haben Kenntnisse gesellschaftlicher Inklusions- und Exklusionsprozesse von Menschen mit Lernschwierigkeiten und intellektueller Behinderung sowie der Geschichte und Strukturen spezifischer Institutionen und Organisationen und sind in der Lage, die-se kritisch in Bezug auf aktuelle Entwicklungen inklusiver Bildung zu diskutieren, zu vergleichen und zu reflektieren.
Pflichtmodul 2: Diagnostik und Didaktik (10 ECTS-AP; 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen
- setzen sich kritisch mit den Anwendungsmöglichkeiten zur Förderung der Kommunikation im Hinblick auf kognitive und motorische Beeinträchtigungen auseinander und entwickeln adäquate Lösungsstrategien zum Abbau sozialer Barrieren;
-kennen die Prinzipien der Basalen Kommunikation und wenden diese an;
-beraten beteiligte Personen (Eltern, Erziehungsberechtigte, Kolleg*innen, Mitschüler*innen) in Bezug auf kommunikationsfördernde und -unterstützende Maßnahmen professionell und mit dem Ziel einer gelingenden Partizipation;
-kennen Konzepte der Unterstützten Kommunikation einschließlich kompensatorischer Hilfsmittel und spezieller Hard- und Software und können diese im inklusiven Unterricht umsetzen;
-verfügen über vertiefte Kenntnisse von assistierenden Technologien, grundlegende Kompetenzen ihrer Anwendung und sind in der Lage, ausgewählte assistierende Technologien zu nutzen.
Pflichtmodul 3: Unterstützte Kommunikation (5 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen
- setzen sich kritisch mit den Anwendungsmöglichkeiten zur Förderung der Kommunikation im Hinblick auf kognitive und motorische Beeinträchtigungen auseinander und entwickeln adäquate Lösungsstrategien zum Abbau sozialer Barrieren;
- kennen die Prinzipien der Basalen Kommunikation und wenden diese an;
- beraten beteiligte Personen (Eltern, Erziehungsberechtigte, Kolleg*innen, Mitschüler*innen) in Bezug auf kommunikationsfördernde und -unterstützende Maßnahmen professionell und mit dem Ziel einer gelingenden Partizipation;
- kennen Konzepte der Unterstützten Kommunikation einschließlich kompensatorischer Hilfsmittel und spezieller Hard- und Software und können diese im inklusiven Unterricht umsetzen;
- verfügen über vertiefte Kenntnisse von assistierenden Technologien, grundlegende Kompetenzen ihrer Anwendung und sind in der Lage, ausgewählte assistierende Technologien zu nutzen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.