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Der dritte Studienabschnitt besteht aus 1. gebundenen Wahlfächern gemäß §§ 10 und 11 im Ausmaß von 30 ECTS-AP, 2. freien Wahlfächern im Ausmaß von 11,5 ECTS-AP und 3. der Diplomarbeit im Ausmaß von 21,5 ECTS-AP. Gebundene Wahlfächer sind im folgenden Ausmaß zu wählen: 1. 10 ECTS-AP aus ein und demselben Wahlfächerkorb gemäß § 10, 2. weitere 10 ECTS-AP aus den Wahlfächerkörben gemäß § 10 sowie 3. weitere 10 ECTS-AP aus den Wahlfächerkörben gemäß § 10 oder aus einzelnen Wahlfächern gemäß § 11.
Third Part of Studies
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Notes:
  • There may still be changes in the courses offered as well as room allocation and course dates.
  • The course descriptions found in the English version of the course catalogue are for informational purposes only. Authoritative information can be found in the "Vorlesungsverzeichnis" (German version of the course catalogue).