Lehrveranstaltungen
Zur übergeordneten Rubrik
1. Studienabschnitt gemäß § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 (120 ECTS-AP, 67 SSt.)
2. Studienabschnitt gemäß § 2 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 (120 ECTS-AP, 37 SSt.)
LEHRVERANSTALTUNGEN
Freie Wahlfächer gemäß § 7 Abs. 1 iVm § 8 Abs. 1 (30 ECTS-AP)
Freie Wahlfächer sind Fächer aus denen der/die Studierende frei aus den
Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten auswählen
kann und über die Prüfungen abzulegen sind.
Über die freien Wahlfächer sind bis zum Abschluss des Studiums positive
Leistungsnachweise nach Maßgabe der für diese Fächer jeweils bestehenden
Anforderungen zu erbringen.