Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Mathematik 1 (7,5 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden sind in der Lage, fundamentale Themen der Mathematik für ein ingenieurwissenschaftliches Studium zu erklären und anzuwenden (lineare Algebra, Differenzial- und Integralrechnung). Sie verfügen über die Qualifikation, diese Kenntnisse für praktische Problemstellungen zu verwenden und diese damit zu lösen.
Pflichtmodul 2: Mechanik 1 und Programmieren (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden können die Prinzipien der mechanischen Modellbildung beschreiben und Kräfte klassifizieren. Sie sind in der Lage, Kräftegruppen zu reduzieren, Gleichgewichtsbedingungen aufzustellen sowie den Kräftemittelpunkt (Schwerpunkt) zu berechnen. Sie können beurteilen, ob ein ebenes oder räumliches mechanisches System aus starren Körpern statisch bestimmt gelagert ist und können Gleichgewichtsbedingungen zur Berechnung der Auflagerreaktionen formulieren. Sie können das Schnittprinzip anwenden und die mechanischen Zusammenhänge für den einachsigen und ebenen Spannungszustand beschreiben. Sie können aus den inneren Kräften die Schnittgrößen von Stäben ermitteln. Sie sind in der Lage, für statisch bestimmte ebene und räumliche Stabtragwerke die Schnittgrößenverläufe zu berechnen und mit Hilfe der lokalen Gleichgewichtsbedingungen den Zusammenhang zwischen Schnittgrößen und äußeren Kräften zu überprüfen. Sie können die behandelten Aufgabenstellungen der Mechanik auf geeignete Modellprobleme anwenden sowie die zugrundeliegenden Theorien und Gleichungen herleiten.
Ad c und d: Die Studierenden können mathematische und ingenieurwissenschaftliche Probleme in einer Programmiersprache lösen, Daten und Rechenergebnisse in verständlichen Graphiken darstellen und anwenderfreundliche Benutzeroberflächen für Berechnungsprogramme entwickeln.
Ad c und d: Die Studierenden können mathematische und ingenieurwissenschaftliche Probleme in einer Programmiersprache lösen, Daten und Rechenergebnisse in verständlichen Graphiken darstellen und anwenderfreundliche Benutzeroberflächen für Berechnungsprogramme entwickeln.
Pflichtmodul 3: Orientierung und Baubetrieb (6,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Die Studierenden können die wesentlichen Inhalte des Studiums der Umweltingenieurwissenschaften und wesentliche methodische Ansätze des Fachgebiets beschrei-ben. Sie können den möglichen Beitrag des Umweltingenieurwesens zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen erläutern und Berufsbilder von Absolventinnen und Absolventen benennen. Zudem können sie die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis erklären und ihre Rechte sowie Pflichten gemäß Studienrecht nutzen.
Ad b: Die Studierenden können die Mechanismen und die zukünftigen Szenarien des Klimawandels erklären, die EU-weiten und österreichischen Klimaziele benennen und deren Umsetzung in entsprechenden Regelwerken das Bauwesen betreffend identifizieren. Sie können energieeffizientes, kostengünstiges und klimaresilientes Bauen umsetzen, fossilfreie Energieversorgung für Heizung, Lüftung und Klimatisierung wählen und Baustoffe und Baukonstruktionen im Sinne der Kreislaufwirtschaft bewerten.
Ad c: Die Studierenden können die wesentlichen Grundlagen des Baubetriebs (Baugeräte, Bauverfahren und Bauprozesse) benennen und beschreiben, die verschiedenen Phasen eines Bauprojekts und deren typischen Abläufe beschreiben, sowie die Zusammen-hänge der einzelnen Sphären der Bauwirtschaft (Auftraggeber und Auftragnehmer) identifizieren. Sie können bauwirtschaftliche Grundprinzipien der Ausschreibung und Vergabe, der Kostenkalkulation und Preisbildung sowie des Bauvertragswesens erläutern sowie baubetriebliche und bauwirtschaftliche Themen diskutieren.
Ad b: Die Studierenden können die Mechanismen und die zukünftigen Szenarien des Klimawandels erklären, die EU-weiten und österreichischen Klimaziele benennen und deren Umsetzung in entsprechenden Regelwerken das Bauwesen betreffend identifizieren. Sie können energieeffizientes, kostengünstiges und klimaresilientes Bauen umsetzen, fossilfreie Energieversorgung für Heizung, Lüftung und Klimatisierung wählen und Baustoffe und Baukonstruktionen im Sinne der Kreislaufwirtschaft bewerten.
Ad c: Die Studierenden können die wesentlichen Grundlagen des Baubetriebs (Baugeräte, Bauverfahren und Bauprozesse) benennen und beschreiben, die verschiedenen Phasen eines Bauprojekts und deren typischen Abläufe beschreiben, sowie die Zusammen-hänge der einzelnen Sphären der Bauwirtschaft (Auftraggeber und Auftragnehmer) identifizieren. Sie können bauwirtschaftliche Grundprinzipien der Ausschreibung und Vergabe, der Kostenkalkulation und Preisbildung sowie des Bauvertragswesens erläutern sowie baubetriebliche und bauwirtschaftliche Themen diskutieren.
Pflichtmodul 4: Biologie, Ökologie und Landschaftsnutzung (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Die Studierenden können die grundlegenden Strukturen und Funktionen in aquatischen Ökosystemen auflisten. Sie können die Vielfalt an Mikroorganismen und ihrer Ernährungsweisen beschreiben und können deren Nutzen bei der Abwasser- und Abfallbehandlung erläutern. Sie können die biogeochemischen Kreisläufe und ökologischen Prozesse darlegen und die Bedeutung von Mikroorganismen in diesen erklären.
Ad b: Die Studierenden sind in der Lage, die grundlegenden Konzepte von Ökosystemen, Nährstoffkreisläufen und Wasserbilanzen zu definieren und zu erklären. Sie können Klimamodelle und Szenarien erläutern und die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels auf verschiedene Ökosysteme und Landschaften beschreiben. Die Studierenden sind fähig, die Folgen der Bodenversiegelung zu bewerten und wassersensible Stadtplanungsansätze zu entwickeln. Sie können die verschiedenen Kategorien der Flächennutzung und die Prinzipien der Raumordnungspolitik erläutern sowie planerische Instrumente wie Flächenwidmungs- und Bebauungspläne, örtliche Entwicklungskonzepte und überörtliche Raumordnungsprogramme einordnen. Darüber hinaus sind sie in der Lage, den historischen Einfluss menschlicher Aktivitäten auf die Landschaft kritisch zu reflektieren.
Ad b: Die Studierenden sind in der Lage, die grundlegenden Konzepte von Ökosystemen, Nährstoffkreisläufen und Wasserbilanzen zu definieren und zu erklären. Sie können Klimamodelle und Szenarien erläutern und die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels auf verschiedene Ökosysteme und Landschaften beschreiben. Die Studierenden sind fähig, die Folgen der Bodenversiegelung zu bewerten und wassersensible Stadtplanungsansätze zu entwickeln. Sie können die verschiedenen Kategorien der Flächennutzung und die Prinzipien der Raumordnungspolitik erläutern sowie planerische Instrumente wie Flächenwidmungs- und Bebauungspläne, örtliche Entwicklungskonzepte und überörtliche Raumordnungsprogramme einordnen. Darüber hinaus sind sie in der Lage, den historischen Einfluss menschlicher Aktivitäten auf die Landschaft kritisch zu reflektieren.
Pflichtmodul 5: Mathematik 2 (7,5 ECTS-AP, 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden sind in der Lage, weitere fundamentale Themen der Mathematik für ein ingenieurwissenschaftliches Studium zu erklären und anzuwenden (Kurven und Flächen, Integralsätze, Differentialgleichungen). Sie verfügen über die Qualifikation, diese Kenntnisse für praktische Problemstellungen zu verwenden und diese damit zu lösen.
Ad c: Die Studierenden sind in der Lage, beschreibende und schließende Statistik zu erklären und für praktische Problemstellungen zu verwenden.
Ad c: Die Studierenden sind in der Lage, beschreibende und schließende Statistik zu erklären und für praktische Problemstellungen zu verwenden.
Pflichtmodul 6: Mechanik für Umweltingenieurwissenschaften, Angewandte Geometrie und CAD (9 ECTS-AP, 7 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Pflichtmodul 7: Recht, Ökonomie und Taxonomie (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Die Studierenden erwerben die für die Durchführung von Bauaufträgen erforderlichen Kenntnisse im Bereich des allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, der Verfahrensparteien, des Aufbaus der Behörden- und Instanzenzüge, des Grundbuchs, der Bauordnung, der Raumordnung, des Vergaberechts, des Wasserrechts, des Straßen-rechts, des Eisenbahnrechts, des Verkehrsrechts, des Forstgesetzes, des Naturschutzgesetzes sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und können die Relevanz für Bauprojekte erläutern.
Ad b: Die Studierenden können die Umweltziele der EU-Taxonomie benennen und deren Umsetzung in Bauprojekten erkennen. Sie können die Wechselwirkungen zwischen ökonomischen Prinzipien und taxonomischen Aspekten bei Bauprojekten benennen und Methoden zur Analyse der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen von Bauvorhaben anwenden. Sie können damit Bauprojekte unter Berücksichtigung ökologischer Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Effizienz bewerten und dies in langfristige Planungsentscheidungen und die Gestaltung der Projekte einfließen lassen.
Ad b: Die Studierenden können die Umweltziele der EU-Taxonomie benennen und deren Umsetzung in Bauprojekten erkennen. Sie können die Wechselwirkungen zwischen ökonomischen Prinzipien und taxonomischen Aspekten bei Bauprojekten benennen und Methoden zur Analyse der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen von Bauvorhaben anwenden. Sie können damit Bauprojekte unter Berücksichtigung ökologischer Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Effizienz bewerten und dies in langfristige Planungsentscheidungen und die Gestaltung der Projekte einfließen lassen.
Pflichtmodul 8: Verkehrsplanung (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a and b: Studierende können die Zusammenhänge zwischen Mobilität, Verkehr, Verkehrsangebot und Siedlungsstruktur beschreiben und argumentieren, die Entwicklung und Charakteristik der einzelnen Verkehrsarten erklären und die daraus resultierenden Planungsgrundlagen ableiten und auflisten, Funktion, Folgen und Wirkungen des Verkehrs nennen und diskutieren sowie die grundsätzlichen Strategien der Verkehrsplanung ableiten und erläutern, die wichtigsten Methoden der Verkehrs- und Mobilitätserhebungen sowie die Ansätze der Verkehrsmodellierung darlegen, die Grundlagen und Zusammenhänge von Verkehrsfluss, Leistungsfähigkeit und Dimensionierung von Straßenstrecken und -knoten erläutern und verwenden sowie Lichtsignalprogramme be-rechnen, Grundlagen des Verkehrsmanagements beschreiben und eine Übersicht über VM-Systeme geben. Zudem könne die Studierenden Grundlagen der Mobilitätserhebung und -analyse anwenden und Mobilitätskennziffern ermitteln, verschiedene grundlegen-de Verkehrserhebungen durchführen, auswerten und analysieren, eine Mängelanalyse aus Sicht aller Verkehrsarten durchführen und Verbesserungsmaßnahmen ableiten und begründen, den Bestand und eine Umgestaltung in Plänen und Ansichten darstellen, die Arbeit in einem Bericht zusammenfassen und die wesentlichen Ergebnisse präsentieren.
Pflichtmodul 9: Vermessung und Infrastruktur Straße (8 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Studierende können die Rolle der Vermessung im Bauwesen erklären, sie können Vermessungsinstrumente identifizieren und deren Funktionsweise erklären. Studierende können trigonometrische Grundaufgaben lösen, die erste und zweite geodätische Hauptaufgabe anwenden und Flächenberechnungen durchführen. Sie können geodätische Berechnungen interpretieren und Fehlerfortpflanzung verwenden, um die Auswirkung von Messfehlern einzuschätzen. Sie sind in der Lage, verschiedene Koordinatensysteme zu verwenden, sowie Planungsgrundlagen zu organisieren. Sie können Daten und Messdaten in Standardsoftware importieren und exportieren und wichtige Datenformate auflisten. Sie sind in der Lage, Vermessungspläne zu entwerfen.
Ad c und d: Studierende können einen Überblick über Straßeninfrastruktur geben und Straßenprojektierung beschreiben, den Einfluss von Fahrzeugeigenschaften und Fahrdynamik auf den Straßenentwurf erläutern, die Elemente der Straßentrassierung im Frei-land (inkl. ländlicher Straßen) und der Gestaltung von Knoten und Innerortsstraßen be-schreiben, die Ausgestaltung der Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr erläutern, Anlagen des ruhenden Verkehrs und deren Gestaltungselemente beschreiben, Grundsätze und Methoden der Nutzen-Kosten-Analyse erklären, sowie Grundlagen von Straßenbau, -ausrüstung und -erhaltung beschreiben. Sie können die Grundlagen des Straßenentwurfs anwenden und damit die Trassierung einer Straße durchführen, entsprechende Pläne (Lageplan, Längsschnitt, Querschnitte) erstellen und die Arbeit in einem technischen Bericht zusammenfassen.
Ad c und d: Studierende können einen Überblick über Straßeninfrastruktur geben und Straßenprojektierung beschreiben, den Einfluss von Fahrzeugeigenschaften und Fahrdynamik auf den Straßenentwurf erläutern, die Elemente der Straßentrassierung im Frei-land (inkl. ländlicher Straßen) und der Gestaltung von Knoten und Innerortsstraßen be-schreiben, die Ausgestaltung der Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr erläutern, Anlagen des ruhenden Verkehrs und deren Gestaltungselemente beschreiben, Grundsätze und Methoden der Nutzen-Kosten-Analyse erklären, sowie Grundlagen von Straßenbau, -ausrüstung und -erhaltung beschreiben. Sie können die Grundlagen des Straßenentwurfs anwenden und damit die Trassierung einer Straße durchführen, entsprechende Pläne (Lageplan, Längsschnitt, Querschnitte) erstellen und die Arbeit in einem technischen Bericht zusammenfassen.
Pflichtmodul 10: Hydraulik, Hydrologie und Ingenieurgeologie (7,5 ECTS-AP, 6 SSt.)
Pflichtmodul 11: Bauphysik (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a and b: Die Studierenden können die Methoden zur normengerechten bauphysikalischen Dimensionierung von Bauteilen und die Berechnung des Heizwärmebedarfes eines Gebäudes erläutern und komplexe Beispiele aus den Fachgebieten Wärmeschutz, Feuchteschutz und Schallschutz berechnen. Sie können baupraktische Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Behaglichkeit und Beständigkeit von Gebäuden erarbeiten.
Pflichtmodul 12: Chemie und Werkstoffe (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Studierende können die Terminologie/Notation der Chemie verwenden und den Informationsgehalt chemischer Reaktionsgleichungen erfassen, die Grundlagen der Stöchiometrie anwenden sowie Einflüsse auf die Reaktionskinetik identifizieren. Sie können das Säure/Basenkonzept erklären und zur Berechnung von pH-Werten anwenden. Sie können die elektrochemische Spannungsreihe anwenden und Gleichgewichtspositionen in Redoxreaktionen bestimmen. Sie können den chemischen Aufbau und die Herkunft wichtiger Substanzen in der Umwelt beschreiben und chemische Eigenschaften und Reaktionsfreudigkeit erklären sowie ihre Wechselwirkung/Reaktionen mit anderen Substanzen und Auswirkungen auf ökologische Systeme erklären.
Ad b: Studierende sind in der Lage, grundlegende experimentelle Erkenntnisse und Atommodelle zu erklären. Sie können Atombindungen klassifizieren und molekulare Aufbauten beschreiben sowie den Typ von Atombindungen identifizieren. Sie können die aus der Atom-/Molekülanordnung entstehenden Morphologien sowie deren Einfluss auf Werkstoffeigenschaften erklären. Sie können experimentelle Beobachtungen zum mechanischen/thermischen Verhalten interpretieren und mit Prozessen auf der atomaren/molekularen Ebene in Beziehung setzen. Sie können einfache Modelle zur Beschreibung der thermo-mechanischen Eigenschaften darlegen und einfache Aufgaben zum thermo-mechanischen Materialverhalten lösen.
Ad b: Studierende sind in der Lage, grundlegende experimentelle Erkenntnisse und Atommodelle zu erklären. Sie können Atombindungen klassifizieren und molekulare Aufbauten beschreiben sowie den Typ von Atombindungen identifizieren. Sie können die aus der Atom-/Molekülanordnung entstehenden Morphologien sowie deren Einfluss auf Werkstoffeigenschaften erklären. Sie können experimentelle Beobachtungen zum mechanischen/thermischen Verhalten interpretieren und mit Prozessen auf der atomaren/molekularen Ebene in Beziehung setzen. Sie können einfache Modelle zur Beschreibung der thermo-mechanischen Eigenschaften darlegen und einfache Aufgaben zum thermo-mechanischen Materialverhalten lösen.
Pflichtmodul 13: Vermessung und Modellierung (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Studierende können verschiedene geodätische Geräte beschreiben, unterscheiden und benutzen Pläne entwerfen und Berichte zusammenstellen. Sie sind in der Lage, einfache Messarbeiten vorzubereiten und umzusetzen.
Ad b: Die Studierenden sind in der Lage, für ein ingenieurwissenschaftliches Studium relevante Modelle und Analysemethoden zu erläutern und Unsicherheiten der zugehörigen Parameter zu diskutieren. Sie verfügen über die Qualifikation, relevante Lösungs-verfahren für praktische Problemstellungen zu wählen und zu verwenden.
Ad b: Die Studierenden sind in der Lage, für ein ingenieurwissenschaftliches Studium relevante Modelle und Analysemethoden zu erläutern und Unsicherheiten der zugehörigen Parameter zu diskutieren. Sie verfügen über die Qualifikation, relevante Lösungs-verfahren für praktische Problemstellungen zu wählen und zu verwenden.
Pflichtmodul 14: Thermodynamik und Messtechnik (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Die Studierenden können die Bilanzgleichungen für Masse, Energie und Entropie der technischen Thermodynamik erläutern. Sie können den 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik erklären, Grundlagen zur Wärmeübertragung aufzählen sowie Zustandsdiagramme erklären. Sie können die Funktionsweise von energietechnischen Komponenten wie z.B. Wärmeübertrager, Verdichter und Turbine erläutern und die Effizienz von Komponenten und Systemen berechnen und bewerten.
Ad b: Studierende können verschiedene Fehlertypen unterscheiden und den Aufbau der Messkette beschreiben. Sie sind in der Lage, analoge und digitale Messverfahren zu beurteilen, elektrotechnische Grundlagen der Messtechnik sowie BUS-Systeme zu erklären. Sie können verschiedene Sensoren der Umwelttechnik und der Vermessung benutzen und die auftretenden Messfehler beurteilen.
Ad b: Studierende können verschiedene Fehlertypen unterscheiden und den Aufbau der Messkette beschreiben. Sie sind in der Lage, analoge und digitale Messverfahren zu beurteilen, elektrotechnische Grundlagen der Messtechnik sowie BUS-Systeme zu erklären. Sie können verschiedene Sensoren der Umwelttechnik und der Vermessung benutzen und die auftretenden Messfehler beurteilen.
Pflichtmodul 15: Siedlungswasserwirtschaft (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende Konzepte der Wasserressourcen, Wassergewinnung, Wasseraufbereitung sowie des Abwasser- und Regenwasseranfalls zu definieren und zu beschreiben. Sie können Basisinformationen ermitteln und Bemessungen durchführen. Sie können die Prinzipien der Niederschlag-Abfluss-Berechnung und der Regenwasserbehandlung erklären und auf nachhaltiges Wassermanagement anwenden. Die Studierenden können die Rolle des Wassers in urbanen Räumen erläutern und naturbasierte Lösungen zur Wasserver- und entsorgung entwickeln. Sie sind in der Lage, die Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere Dürren und Hitzeperioden, auf die Siedlungswasserwirtschaft zu analysieren und integrative, nach-haltige Strategien für den Umgang mit diesen Herausforderungen zu bewerten und zu planen.
Pflichtmodul 16: Werkstoffe für Umweltingenieurwissenschaften (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a and b: Studierende können die Bestandteile, Zusammensetzung und Herstellungs-verfahren von Werkstoffen darlegen und deren Ressourcenbedarf, die Umweltauswirkung bei der Produktion sowie Problematiken bei der Entsorgung einschätzen. Sie können den Zusammenhang zwischen Zusammensetzung/Aufbau, Herstellungsverfahren und Rezyklierbarkeit von Werkstoffen darlegen. Sie können werkstoffkundliche Kennwerte interpretieren und Methoden zu deren Bestimmung beschreiben. Sie können Prozesse in Werkstoffen sowie Berechnungsansätze erklären und einfache Beispiele lösen. Studierende können Methoden zur Analyse von Werkstoffen hinsichtlich des chemischen/strukturellen Zustandes sowie zur Bestimmung der physikalischen Eigenschaften beschreiben. Sie sind in der Lage, aus Messdaten den Zustand eines Materials zu charakterisieren und Änderungen in Materialien zu erfassen. Sie können Kennwerte ermitteln und Ergebnisse hinsichtlich ihrer Plausibilität und Validität bewerten. Sie sind fähig, ausgewählte Analysen durchzuführen und die Ergebnisse für Außenstehende aufzubereiten und zu interpretieren.
Pflichtmodul 17: Infrastruktur Schiene (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a and b: Studierende können die spurgeführten Systeme im Eisenbahnwesen unter-scheiden, sie können wesentliche umweltrelevante Einflussparameter benennen und diese im Hinblick auf die Nachhaltigkeit kritisch bewerten. Sie sind imstande, die wichtigsten Oberbausysteme zu erläutern und diese für den jeweiligen Einsatzzweck zu dimensionieren. Zusammenhänge aus technischer, wirtschaftlicher und sicherheitsrelevanter Sicht können sie wiedergeben. Sie sind in der Lage, die Grundlagen einer be-darfs- und umweltgerechten Trassierung von Schienenwegen anzuwenden. Die Verfahren zur Ermittlung der Fahrzeit und des Energieverbrauchs einer Zugfahrt können sie beschreiben, die maßgeblichen Einflussgrößen beurteilen und Beispiele selbständig be-rechnen. Sie sind in der Lage, die Modelle zur Berechnung der Lastabtragung im Eisen-bahnoberbau anzuwenden und deren Zusammenhänge zu analysieren und zu bewerten. Sie können die Möglichkeiten zur wirksamen Minderung von Schall- und Erschütterungsemissionen aus dem Eisenbahnbetrieb erläutern und Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Mit den Kenntnissen der Signal- und Betriebsleittechnik können sie die wesentlichen baulichen und umweltrelevanten Aspekte zusammenführen. Sie sind imstande, die Grundlagen für die Entwicklung von Anlagen des Personen- und Güterverkehrs zu erläutern und solche zu planen.
Pflichtmodul 18: Geoinformationssysteme und fluviatile Prozesse (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Studierende können Typen geographischer Information erkennen und beschrei-ben und GIS-Software benutzen, um einfache geoinformatische Problemstellungen zu lösen. Sie sind in der Lage, Raster- und Vektordaten zu identifizieren, Vor- und Nach-teile zu benennen, und die Nutzbarkeit von Daten für verschiedene Anwendungszwecke zu beurteilen. Sie können GIS-Algorithmen auflisten und beschreiben, Netzwerkanalysen ausführen und Kartenprodukte generieren.
Ad b: Studierende können die verschiedenen Typen von fluviatilen Verlagerungsprozessen in alpinen Gewässern und deren Charakteristika benennen, die theoretischen und empirischen Grundlagen zum Transport von Feststoffen in Gewässern erläutern und deren Anwendungsgebiete und -grenzen bzw. die mit der Anwendung solcher Berechnungsansätze verbundenen Unsicherheiten benennen. Sie können ausgewählte Ansätze und (Computer)modelle für Aufgabenstellungen zum Geschiebetransport in Gewässern anwenden und die erzielten Ergebnisse interpretieren.
Ad b: Studierende können die verschiedenen Typen von fluviatilen Verlagerungsprozessen in alpinen Gewässern und deren Charakteristika benennen, die theoretischen und empirischen Grundlagen zum Transport von Feststoffen in Gewässern erläutern und deren Anwendungsgebiete und -grenzen bzw. die mit der Anwendung solcher Berechnungsansätze verbundenen Unsicherheiten benennen. Sie können ausgewählte Ansätze und (Computer)modelle für Aufgabenstellungen zum Geschiebetransport in Gewässern anwenden und die erzielten Ergebnisse interpretieren.
Pflichtmodul 19: Bodenmechanik für Umweltingenieurwissenschaften (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a and b: Studierende können die wichtigsten Bodenarten unterscheiden, ihre maßgebenden physikalischen und mechanischen Eigenschaften identifizieren und die für bodenmechanische Berechnungen notwendigen Kennwerte ermitteln. Sie können die Ergebnisse der entsprechenden Labor- und Feldversuche bewerten und entscheiden, welcher Versuch die für die Bemessung notwendigen Parameter liefert. Sie können den Unterschied zwischen Steifigkeit und Festigkeit des Bodens erklären und sind in der Lage, stationäre und instationäre Grundwasserströmungen zu modellieren sowie Schadstoff- und Temperaturausbreitung im Grundwasser abzuschätzen. Sie können Brunnen dimensionieren und Filterkriterien anwenden. Sie können die Modelle zur Beschreibung der Scherfestigkeit von Böden auf Basis von Kräften erläutern und die zugehörigen Parameter korrekt wählen.
Pflichtmodul 20: Energieeffiziente Gebäude und Gebäudetechnik (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Die Studierenden können alle Einzelelemente und die wichtigsten Kriterien des energieeffizienten Bauens aufzählen, beschreiben und an Beispielen darstellen. Sie wenden das Grundwissen aus der Bauphysik, insbesondere die Energiebilanz, auf die Planungskriterien energieeffizienter Gebäude an. Anhand unterschiedlicher Bauteilanschlüsse beschreiben sie die Prinzipien des ¿wärmebrückenfreien Konstruierens¿. Sie begründen die Notwendigkeit der kontrollierten Lüftung mit Wärmerückgewinnung, klassifizieren energieeffiziente Gebäude für unterschiedliche Klimazonen und übertragen die gelernten Prinzipien, Bauteile und Einzellösungen auf funktionsfähige Gesamtlösungen. Sie bewerten und vergleichen unterschiedliche Lösungen im Hinblick auf ökonomische (dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnung), ökologische (whole life car-bon assessment), energetische (Heizwärmebedarf, Heizlast) und baupraktische Kriterien. Sie bewerten die normativen Grenzwerte und vereinfachten Verfahren aus wissenschaftlicher Sicht kritisch. Die Studierenden können die Prinzipien des energieeffizienten Bauens eigenständig auf Problemstellungen im Neubau und Sanierung anwenden.
Ad b: Die Studierenden können die Prinzipien der Heizung-, Lüftung- und Klimatechnik darlegen und ihre Wechselwirkung mit dem Gebäude, dem Außenklima und der Behaglichkeit erläutern. Sie können Gebäude betreffend der Auslegung von Heizung/Lüftung und Klimatisierung analysieren. Sie können die Funktionsweise von Wärmeabgabesystemen, Heizungshydraulik und deren Komponenten sowie Wärmeerzeugern erläutern.
Ad b: Die Studierenden können die Prinzipien der Heizung-, Lüftung- und Klimatechnik darlegen und ihre Wechselwirkung mit dem Gebäude, dem Außenklima und der Behaglichkeit erläutern. Sie können Gebäude betreffend der Auslegung von Heizung/Lüftung und Klimatisierung analysieren. Sie können die Funktionsweise von Wärmeabgabesystemen, Heizungshydraulik und deren Komponenten sowie Wärmeerzeugern erläutern.
Pflichtmodul 21: Abwasser und Abfallwirtschaft (7,5 ECTS, 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Die Studierenden können die Prinzipien der Abwasserreinigung erläutern und physikalische, chemische und biologische Prozesse erklären. Sie können Anlagenkonzepte unterscheiden, bewerten und für spezifische Anforderungen geeignete Konzepte und Reinigungsverfahren auswählen. Sie sind in der Lage, Abwasserreinigungsanlagen zu planen und zu betreiben, unter Berücksichtigung von rechtlichen Vorgaben, technischen Standards und Umweltaspekten. Die Studierenden können Schlammbehandlungsprozesse erläutern und zwischen verschiedenen Verfahren unterscheiden. Die Studierenden können die Zusammenhänge zwischen Mischwasserbewirtschaftung, Abwasserbehandlung und Gewässerqualität analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität entwickeln.
Ad b und c: Die Studierenden können die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft erläutern und Abfall als Wertstoff definieren. Sie können geeignete Behandlungsverfahren passend zum jeweiligen Stoffstrom auswählen und bewerten. Die Studierenden sind in der Lage, die Zusammenhänge und Machbarkeit von Recyclingquoten zu erläutern und kritisch zu hinterfragen. Sie wissen, welchen Beitrag die Kreislaufwirtschaft zur nach-haltigen Entwicklung leisten kann und können entsprechende Konzepte erarbeiten.
Ad b und c: Die Studierenden können die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft erläutern und Abfall als Wertstoff definieren. Sie können geeignete Behandlungsverfahren passend zum jeweiligen Stoffstrom auswählen und bewerten. Die Studierenden sind in der Lage, die Zusammenhänge und Machbarkeit von Recyclingquoten zu erläutern und kritisch zu hinterfragen. Sie wissen, welchen Beitrag die Kreislaufwirtschaft zur nach-haltigen Entwicklung leisten kann und können entsprechende Konzepte erarbeiten.
Pflichtmodul 22: Umweltgeotechnik, Flussbau und Wasserkraft (9 ECTS-AP, 7 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Studierende können typische Baugrundverbesserungsmaßnahmen (Verdichtung, Vereisung, Injektionen, Vermörtelung) beschreiben und die Modelle zur Bemessung erläutern und anwenden. Sie können den Wirkungsgrad von thermisch aktivierten Bauteilen im Boden analysieren und die für eine Berechnung notwendigen Parameter und Kennwerte ermitteln. Sie können die mechanische Wirkungsweise der Sicherung von Geländesprüngen erklären und können geeignete Nature-Based-Solutions vergleichen. Sie können die Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffausbreitung und der Abdichtung analysieren und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewerten.
Ad c: Studierende können die aktuellen Herausforderungen der Energiewirtschaft, unter anderem auch im Zusammenhang mit Klimawandelaspekten und der Transformation auf erneuerbare Energieformen, beschreiben und dabei die Rolle der Wasserkraft darlegen. Sie können die mit der Errichtung von Fluss- und Talsperren verbundenen wirtschaftlichen Effekte sowie deren Einfluss auf Abflussregime und Sedimentkontinuum beschreiben und in diesem Zusammenhang weiters die An- und Herausforderungen einer ökologisch verträglichen Wasserkraftnutzung beschreiben.
Ad d: Studierende können die verschiedenen Flusstypen bzw. die verschiedenen Lauf- und Sohlformen benennen und die verschiedenen Typen von fluviatilen Verlagerungsprozessen in alpinen Gewässern und deren Charakteristika beschreiben. Sie können die wesentlichen und typischen flussbaulichen Maßnahmen (aus der Historie und aktuell) benennen und deren Auswirkung auf das Flusssystem beschreiben. Darüber hinaus können sie die flussbaulichen Herausforderungen bei der Gewährleistung eines entsprechenden Schutzstatus vor Hochwässern und der gleichzeitigen Erhaltung des natürlichen Zustandes in den Gewässern benennen.
Ad c: Studierende können die aktuellen Herausforderungen der Energiewirtschaft, unter anderem auch im Zusammenhang mit Klimawandelaspekten und der Transformation auf erneuerbare Energieformen, beschreiben und dabei die Rolle der Wasserkraft darlegen. Sie können die mit der Errichtung von Fluss- und Talsperren verbundenen wirtschaftlichen Effekte sowie deren Einfluss auf Abflussregime und Sedimentkontinuum beschreiben und in diesem Zusammenhang weiters die An- und Herausforderungen einer ökologisch verträglichen Wasserkraftnutzung beschreiben.
Ad d: Studierende können die verschiedenen Flusstypen bzw. die verschiedenen Lauf- und Sohlformen benennen und die verschiedenen Typen von fluviatilen Verlagerungsprozessen in alpinen Gewässern und deren Charakteristika beschreiben. Sie können die wesentlichen und typischen flussbaulichen Maßnahmen (aus der Historie und aktuell) benennen und deren Auswirkung auf das Flusssystem beschreiben. Darüber hinaus können sie die flussbaulichen Herausforderungen bei der Gewährleistung eines entsprechenden Schutzstatus vor Hochwässern und der gleichzeitigen Erhaltung des natürlichen Zustandes in den Gewässern benennen.
Pflichtmodul 23: Projektmanagement, Inwertsetzung und Recycling (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Pflichtmodul 24: Seminar mit Bachelorarbeit (10 ECTS-AP, 1 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase und Nachweis des Studienerfolges über mindestens 90 ECTS aus den Modulen 1-23.
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, eine selbstständige schriftliche Arbeit zu einer eingegrenzten Fragestellung aus dem Bereich der Umweltingenieurwissenschaften fertigzustellen, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht. Sie können relevante Literatur recherchieren und auf dieser Basis diskutieren und analysieren. Sie können die Ergebnisse ihrer Arbeit vor Fachkolleginnen und Fachkollegen präsentieren sowie diskutieren.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.