Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (150 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 5: Mathematik 2 (7,5 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden sind in der Lage, weitere fundamentale Themen der Mathematik für ein ingenieurwissenschaftliches Studium zu erklären und anzuwenden (Kurven und Flächen, Integralsätze, Differentialgleichungen). Sie verfügen über die Qualifikation, diese Kenntnisse für praktische Problemstellungen zu verwenden und diese damit zu lösen.

Ad c: Die Studierenden sind in der Lage, beschreibende und schließende Statistik zu erklären und für praktische Problemstellungen zu verwenden.
Pflichtmodul 6: Mechanik für Umweltingenieurwissenschaften, Angewandte Geometrie und CAD (9 ECTS-AP, 7 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
+ Lernergebnisse
Ad a und b: Die Studierenden können die Stabkräfte von ebenen statisch bestimmten Fachwerken berechnen. Sie können das Druckfeld von ruhenden Flüssigkeiten an ebenen und kreiszylindrisch gekrümmten Behälterwänden reduzieren und den hydrostatischen Auftrieb ermitteln. Sie können die Dehnung und Verzerrung verformbarer Körper anhand des schlanken Zugstabs beschreiben und berechnen. Sie können das lineare Federgesetz und den Zusammenhang Normalspannung und Normaldehnung anwenden. Sie können Geschwindigkeit und Beschleunigung von punktförmigen Körpern ermitteln. Sie sind in der Lage, die Kinematik strömender Flüssigkeiten in Lagrangescher und Eulerscher Form zu beschreiben sowie den Satz von der Erhaltung der Masse auf stationäre durchströmte Kontrollvolumina anzuwenden. Die Studierenden können den Schwerpunktsatz zum Aufstellen der Bewegungsgleichung von Systemen mit einem Freiheitsgrad anwenden. Sie können geeignete mechanische Systeme in das Modell des Einmasseschwingers überführen, wozu die Ersatzfedersteifigkeit von statisch bestimm-ten Stäben gehört, die über die Durchbiegung (hier nach dem Mohrschen Verfahren) berechnet wird. Sie können die Eigenkreisfrequenz des Einmasseschwingers berechnen sowie beurteilen, ob ein krafterregter Einmasseschwinger in Resonanz schwingt. Sie können das Coulombsche Reibungsgesetz anwenden. Sie können die mechanische Arbeit, Leistung und potentielle Energie für Einzelkräfte, Linienlasten, Gewichtskräfte und Federkräfte ermitteln. Sie können den Leistungssatz, Arbeitssatz und Energiesatz erläutern und auf Systeme aus punktförmigen Körpern anwenden. Sie können mit der Bernoulligleichung den Zusammenhang zwischen Druck und Geschwindigkeit idealer Flüssigkeiten ermitteln und mit Impuls- und Drallsatz für Kontrollvolumina die resultierende Kraftwirkung auf Begrenzungsflächen berechnen. Sie können die behandelten Aufgabenstellungen der Mechanik fester und flüssiger Körper auf geeignete Modellprobleme anwenden sowie die zugrundeliegenden Theorien und Gleichungen herleiten.

Ad c und d: Die Studierenden können Methoden zur Darstellung dreidimensionaler Objekte auf einem zweidimensionalen Zeichenmedium fachgerecht wählen und einsetzen. Sie sind in der Lage, technisch-geometrische Zusammenhänge unter Verwendung von angemessenen Projektionen und geometrischen Begriffen zu beschreiben und zu analysieren. Sie können geometrische Konstruktionen, sowohl manuell als auch am Computer, zu Visualisierungs- und Problemlösungszwecken einsetzen.
Pflichtmodul 7: Recht, Ökonomie und Taxonomie (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Die Studierenden erwerben die für die Durchführung von Bauaufträgen erforderlichen Kenntnisse im Bereich des allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, der Verfahrensparteien, des Aufbaus der Behörden- und Instanzenzüge, des Grundbuchs, der Bauordnung, der Raumordnung, des Vergaberechts, des Wasserrechts, des Straßen-rechts, des Eisenbahnrechts, des Verkehrsrechts, des Forstgesetzes, des Naturschutzgesetzes sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und können die Relevanz für Bauprojekte erläutern.

Ad b: Die Studierenden können die Umweltziele der EU-Taxonomie benennen und deren Umsetzung in Bauprojekten erkennen. Sie können die Wechselwirkungen zwischen ökonomischen Prinzipien und taxonomischen Aspekten bei Bauprojekten benennen und Methoden zur Analyse der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen von Bauvorhaben anwenden. Sie können damit Bauprojekte unter Berücksichtigung ökologischer Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Effizienz bewerten und dies in langfristige Planungsentscheidungen und die Gestaltung der Projekte einfließen lassen.
Pflichtmodul 13: Vermessung und Modellierung (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Studierende können verschiedene geodätische Geräte beschreiben, unterscheiden und benutzen Pläne entwerfen und Berichte zusammenstellen. Sie sind in der Lage, einfache Messarbeiten vorzubereiten und umzusetzen.

Ad b: Die Studierenden sind in der Lage, für ein ingenieurwissenschaftliches Studium relevante Modelle und Analysemethoden zu erläutern und Unsicherheiten der zugehörigen Parameter zu diskutieren. Sie verfügen über die Qualifikation, relevante Lösungs-verfahren für praktische Problemstellungen zu wählen und zu verwenden.
Pflichtmodul 14: Thermodynamik und Messtechnik (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Die Studierenden können die Bilanzgleichungen für Masse, Energie und Entropie der technischen Thermodynamik erläutern. Sie können den 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik erklären, Grundlagen zur Wärmeübertragung aufzählen sowie Zustandsdiagramme erklären. Sie können die Funktionsweise von energietechnischen Komponenten wie z.B. Wärmeübertrager, Verdichter und Turbine erläutern und die Effizienz von Komponenten und Systemen berechnen und bewerten.

Ad b: Studierende können verschiedene Fehlertypen unterscheiden und den Aufbau der Messkette beschreiben. Sie sind in der Lage, analoge und digitale Messverfahren zu beurteilen, elektrotechnische Grundlagen der Messtechnik sowie BUS-Systeme zu erklären. Sie können verschiedene Sensoren der Umwelttechnik und der Vermessung benutzen und die auftretenden Messfehler beurteilen.
Pflichtmodul 15: Siedlungswasserwirtschaft (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende Konzepte der Wasserressourcen, Wassergewinnung, Wasseraufbereitung sowie des Abwasser- und Regenwasseranfalls zu definieren und zu beschreiben. Sie können Basisinformationen ermitteln und Bemessungen durchführen. Sie können die Prinzipien der Niederschlag-Abfluss-Berechnung und der Regenwasserbehandlung erklären und auf nachhaltiges Wassermanagement anwenden. Die Studierenden können die Rolle des Wassers in urbanen Räumen erläutern und naturbasierte Lösungen zur Wasserver- und entsorgung entwickeln. Sie sind in der Lage, die Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere Dürren und Hitzeperioden, auf die Siedlungswasserwirtschaft zu analysieren und integrative, nach-haltige Strategien für den Umgang mit diesen Herausforderungen zu bewerten und zu planen.
Pflichtmodul 16: Werkstoffe für Umweltingenieurwissenschaften (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a and b: Studierende können die Bestandteile, Zusammensetzung und Herstellungs-verfahren von Werkstoffen darlegen und deren Ressourcenbedarf, die Umweltauswirkung bei der Produktion sowie Problematiken bei der Entsorgung einschätzen. Sie können den Zusammenhang zwischen Zusammensetzung/Aufbau, Herstellungsverfahren und Rezyklierbarkeit von Werkstoffen darlegen. Sie können werkstoffkundliche Kennwerte interpretieren und Methoden zu deren Bestimmung beschreiben. Sie können Prozesse in Werkstoffen sowie Berechnungsansätze erklären und einfache Beispiele lösen. Studierende können Methoden zur Analyse von Werkstoffen hinsichtlich des chemischen/strukturellen Zustandes sowie zur Bestimmung der physikalischen Eigenschaften beschreiben. Sie sind in der Lage, aus Messdaten den Zustand eines Materials zu charakterisieren und Änderungen in Materialien zu erfassen. Sie können Kennwerte ermitteln und Ergebnisse hinsichtlich ihrer Plausibilität und Validität bewerten. Sie sind fähig, ausgewählte Analysen durchzuführen und die Ergebnisse für Außenstehende aufzubereiten und zu interpretieren.
Pflichtmodul 19: Bodenmechanik für Umweltingenieurwissenschaften (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a and b: Studierende können die wichtigsten Bodenarten unterscheiden, ihre maßgebenden physikalischen und mechanischen Eigenschaften identifizieren und die für bodenmechanische Berechnungen notwendigen Kennwerte ermitteln. Sie können die Ergebnisse der entsprechenden Labor- und Feldversuche bewerten und entscheiden, welcher Versuch die für die Bemessung notwendigen Parameter liefert. Sie können den Unterschied zwischen Steifigkeit und Festigkeit des Bodens erklären und sind in der Lage, stationäre und instationäre Grundwasserströmungen zu modellieren sowie Schadstoff- und Temperaturausbreitung im Grundwasser abzuschätzen. Sie können Brunnen dimensionieren und Filterkriterien anwenden. Sie können die Modelle zur Beschreibung der Scherfestigkeit von Böden auf Basis von Kräften erläutern und die zugehörigen Parameter korrekt wählen.
Pflichtmodul 21: Abwasser und Abfallwirtschaft (7,5 ECTS, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Die Studierenden können die Prinzipien der Abwasserreinigung erläutern und physikalische, chemische und biologische Prozesse erklären. Sie können Anlagenkonzepte unterscheiden, bewerten und für spezifische Anforderungen geeignete Konzepte und Reinigungsverfahren auswählen. Sie sind in der Lage, Abwasserreinigungsanlagen zu planen und zu betreiben, unter Berücksichtigung von rechtlichen Vorgaben, technischen Standards und Umweltaspekten. Die Studierenden können Schlammbehandlungsprozesse erläutern und zwischen verschiedenen Verfahren unterscheiden. Die Studierenden können die Zusammenhänge zwischen Mischwasserbewirtschaftung, Abwasserbehandlung und Gewässerqualität analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität entwickeln.

Ad b und c: Die Studierenden können die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft erläutern und Abfall als Wertstoff definieren. Sie können geeignete Behandlungsverfahren passend zum jeweiligen Stoffstrom auswählen und bewerten. Die Studierenden sind in der Lage, die Zusammenhänge und Machbarkeit von Recyclingquoten zu erläutern und kritisch zu hinterfragen. Sie wissen, welchen Beitrag die Kreislaufwirtschaft zur nach-haltigen Entwicklung leisten kann und können entsprechende Konzepte erarbeiten.
Pflichtmodul 22: Umweltgeotechnik, Flussbau und Wasserkraft (9 ECTS-AP, 7 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Studierende können typische Baugrundverbesserungsmaßnahmen (Verdichtung, Vereisung, Injektionen, Vermörtelung) beschreiben und die Modelle zur Bemessung erläutern und anwenden. Sie können den Wirkungsgrad von thermisch aktivierten Bauteilen im Boden analysieren und die für eine Berechnung notwendigen Parameter und Kennwerte ermitteln. Sie können die mechanische Wirkungsweise der Sicherung von Geländesprüngen erklären und können geeignete Nature-Based-Solutions vergleichen. Sie können die Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffausbreitung und der Abdichtung analysieren und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewerten.

Ad c: Studierende können die aktuellen Herausforderungen der Energiewirtschaft, unter anderem auch im Zusammenhang mit Klimawandelaspekten und der Transformation auf erneuerbare Energieformen, beschreiben und dabei die Rolle der Wasserkraft darlegen. Sie können die mit der Errichtung von Fluss- und Talsperren verbundenen wirtschaftlichen Effekte sowie deren Einfluss auf Abflussregime und Sedimentkontinuum beschreiben und in diesem Zusammenhang weiters die An- und Herausforderungen einer ökologisch verträglichen Wasserkraftnutzung beschreiben.

Ad d: Studierende können die verschiedenen Flusstypen bzw. die verschiedenen Lauf- und Sohlformen benennen und die verschiedenen Typen von fluviatilen Verlagerungsprozessen in alpinen Gewässern und deren Charakteristika beschreiben. Sie können die wesentlichen und typischen flussbaulichen Maßnahmen (aus der Historie und aktuell) benennen und deren Auswirkung auf das Flusssystem beschreiben. Darüber hinaus können sie die flussbaulichen Herausforderungen bei der Gewährleistung eines entsprechenden Schutzstatus vor Hochwässern und der gleichzeitigen Erhaltung des natürlichen Zustandes in den Gewässern benennen.
Pflichtmodul 23: Projektmanagement, Inwertsetzung und Recycling (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
+ Lernergebnisse
Ad a: Studierende können die grundlegenden Prinzipien des Projektmanagements und der Projektsteuerung benennen und auf die Planung, Überwachung und Steuerung von Bauprojekten anwenden. Sie können die fünf Phasen eines Bauprojekts (Entwicklung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Abschluss) anhand von Leistungs- und Vergütungsmodellen erläutern und die Aufgaben einer Generalplanerin oder eines Generalplaners für Hoch- und Tiefbau beschreiben. Sie sind in der Lage, Methoden zur Optimierung von Bauabläufen sowie zur Prüfung von Leistungsverzeichnissen und Planunterlagen zu benennen und zu beurteilen. Sie können die baubezogenen Rollen und Aufgaben der Projektsteuerung, des Projektmanagements und der örtlichen Bauaufsicht nach geltendem Recht beschreiben und diese in der Kosten-, Termin- und Qualitätsverfolgung sowie der Qualitätssicherung unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Methoden des Claim- und Anticlaim-Managements beurteilen. Sie können die Zusammenhänge der integralen Planungsprozesse beschreiben und effektive und effiziente Kosten- und Terminplanungen für Bauprojekte entlang der Projektphasen nach aktuellem Recht bzw. nach Leistungs- und Vergütungsmodellen umsetzen. Sie können die Herausforderungen des interdisziplinären Arbeitens analysieren und effektive Kommunikations- und Zusammenarbeitsmethoden entwickeln und umsetzen, um erfolgreich und interdisziplinär unter Einbeziehung digitaler Methoden in Teams zu arbeiten und eine reibungslose Kommunikation und Kooperation zwischen allen Projekt-beteiligten zu organisieren.

Ad b: Studierende können den Lebenszyklus von Werkstoffen des Bauwesens (insbesondere Metalle, Ziegel, Beton und Asphalt) beschreiben und den Weg von der Herstellung und Verwendung bis hin zur Entsorgung bzw. Wiederverwendung und Recycling darlegen. Sie können Methoden zur Untersuchung, Klassifizierung und Aufbereitung von Abbruch- bzw. Aushub-/Ausbruchmaterial beschreiben und die Möglichkeiten, Limitationen und den erforderlichen Aufwand dieser Methoden einschätzen. Sie können die gesetzlichen und normativen Rahmenbedingungen im Kontext der Inwertsetzung und des Recyclings darlegen und diese Kenntnisse auf ausgewählte Fragestellungen anwenden. Sie können gängige Schad- und Störstoffe auflisten und Methoden und Herangehensweisen für ihren Nachweis durch geeignete Analysemethoden erklären. Sie können Methoden zur Ermittlung des CO2-Fußabdrucks und zur Durchführung von Lebenszyklusanalysen für Baustoffe bzw. Baukonstruktionen anwenden und die erhaltenen Ergebnisse im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit bewerten.
Pflichtmodul 24: Seminar mit Bachelorarbeit (10 ECTS-AP, 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase und Nachweis des Studienerfolges über mindestens 90 ECTS aus den Modulen 1-23.
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, eine selbstständige schriftliche Arbeit zu einer eingegrenzten Fragestellung aus dem Bereich der Umweltingenieurwissenschaften fertigzustellen, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht. Sie können relevante Literatur recherchieren und auf dieser Basis diskutieren und analysieren. Sie können die Ergebnisse ihrer Arbeit vor Fachkolleginnen und Fachkollegen präsentieren sowie diskutieren.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.