Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (167 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 4: Baubetrieb und Bauwirtschaft 1 (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Lernergebnisse:
Ad a und b: Die Studierenden können die wesentlichen Grundlagen des Baubetriebs (Baugeräte, Bauverfahren und Bauprozesse) benennen und beschreiben, die verschiedenen Phasen eines Bauprojekts und deren typischen Abläufe beschreiben, sowie die Zusammenhänge der einzelnen Sphären der Bauwirtschaft (Auftraggeber und Auftragnehmer) identifizieren. Sie können bauwirtschaftliche Grundprinzipien der Ausschreibung und Vergabe, der Kostenkalkulation und Preisbildung sowie des Bauvertragswesens erläutern sowie baubetriebliche und bauwirtschaftliche Themen diskutieren und einfache Problemstellungen lösen. Darüber hinaus können sie Leistungs- und Aufwandsermittlung für Bauprozesse im Hoch- und Tiefbau konzipieren, baukalkulatorische Rechnungen (Einzelkosten der Teilleistungen, Mittellohnpreis usw.) selbstständig lösen, kalkulatorische Verfahrensvergleiche durchführen sowie Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen generieren.
Pflichtmodul 9: Vermessung und Infrastruktur Straße (8 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Ad a und b: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase; ad c und d: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden können die Rolle der Vermessung im Bauwesen erklären, sie können Vermessungsinstrumente identifizieren und deren Funktionsweise erklären. Die Studierenden können trigonometrische Grundaufgaben lösen, die erste und zweite geodätische Hauptaufgabe anwenden und Flächenberechnungen durchführen. Sie können geodätische Berechnungen interpretieren und Fehlerfortpflanzung verwenden, um die Auswirkung von Messfehlern einzuschätzen. Sie sind in der Lage, verschiedene Koordinatensysteme zu verwenden, sowie Planungsgrundlagen zu organisieren. Sie können Daten und Messdaten in Standardsoftware importieren und exportieren und wichtige Datenformate auflisten. Sie sind in der Lage, Vermessungspläne zu entwerfen.

Ad c und d: Die Studierenden können einen Überblick über Straßeninfrastruktur geben und Straßenprojektierung beschreiben, den Einfluss von Fahrzeugeigenschaften und Fahrdynamik auf den Straßenentwurf erläutern, die Elemente der Straßentrassierung im Freiland (inkl. ländlicher Straßen) und der Gestaltung von Knoten und Innerortsstraßen beschreiben, die Ausgestaltung der Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr erläutern, Anlagen des ruhenden Verkehrs und deren Gestaltungselemente beschreiben, Grundsätze und Methoden der Nutzen-Kosten-Analyse erklären, sowie Grundlagen von Straßenbau, -ausrüstung und -erhaltung beschreiben. Sie können die Grundlagen des Straßenentwurfs anwenden und damit die Trassierung einer Straße durchführen, entsprechende Pläne (Lageplan, Längsschnitt, Querschnitte) erstellen und die Arbeit in einem technischen Bericht zusammenfassen.
Pflichtmodul 10: Mechanik 3 und Hydraulik (7 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
+ Lernergebnisse
Ad a und b: Die Studierenden können die kinetische Energie von starren Körpern und schlanken Stäben berechnen. Sie können das geeignete Verfahren (Arbeitssatz, Energiesatz, Leistungssatz, Schwerpunktsatz, Drallsatz, Lagrangesche Gleichungen) zum Aufstellen der Bewegungsgleichungen schwingungsfähiger Festkörpersysteme auswählen und anwenden. Sie können die Pendelschwingung analysieren. Sie können die Eigenfrequenzen, die Eigenschwingungsformen und den Amplitudenfrequenzgang von Mehrfreiheitsgradsystemen bestimmen. Sie können die dynamische Schwingungstilgung erläutern. Sie können die Bewegungsgleichung des Bernoulli-Euler-Balkens aufstellen und deren homogene Lösung finden. Sie können einen geeigneten Ritzschen Ansatz zur Diskretisierung von Stäben auswählen und die Bewegungsgleichungen mit dem Rayleigh-Ritz-Verfahren und dem Galerkin-Verfahren aufstellen. Sie können Stoßprobleme analysieren. Sie können die Stabilität mechanischer Systeme mit dem Dirichletschen Stabilitätskriteriums beurteilen. Sie können Geschwindigkeit und Druck in stationär strömenden reibungsfreien Flüssigkeiten mit Leistungszu(ab)fuhr berechnen sowie die Bewegungsgleichung instationär strömender Flüssigkeiten aufstellen. Sie können den hydrodynamischen Auftrieb berechnen. Sie können die Modelle für Potentialströmung und viskose Strömungen (Newtonsche Flüssigkeiten) erläutern. Sie können die behandelten Aufgabenstellungen der Mechanik fester und flüssiger Körper in einer einheitlichen Darstellung beschreiben, auf geeignete Modellprobleme anwenden sowie die zugrundeliegenden Theorien und Gleichungen herleiten.

Ad c: Die Studierenden können die für den Wasserbau relevanten Fluideigenschaften benennen. Sie können die theoretischen Grundlagen der Hydrostatik und Hydrodynamik im Hinblick auf die Anwendung wasserbaulicher Fragestellungen beschreiben und fundamentale Begriffe und Berechnungsansätze im Zusammenhang mit Rohrströmungen und Abflüssen in offenen Gerinnen benennen. Sie können hierfür entwickelte empirische Berechnungsansätze anwenden und damit wasserbauliche (hydraulische) Aufgabenstellungen selbständig lösen.
Pflichtmodul 11: Festigkeitslehre 2 (6,5 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden können elastisches, plastisches und zeitabhängiges Ver-halten von festen, deformierbaren Körpern unterscheiden, für das jeweilige Materialverhalten ein zutreffendes mathematisches Modell wählen und damit für konkrete Aufgabenstellungen die Schnittgrößen, Spannungen und Verformungen von statisch bestimmten und einfach statisch unbestimmten Stabtragwerken berechnen, wobei die bei druckbeanspruchten Stäben möglichen Stabilitätsprobleme berücksichtigt werden. Somit können die Studierenden die Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit von statisch bestimmten und einfach statisch unbestimmten Stabtragwerken sowie die Effizienz des Einsatzes von Ressourcen beurteilen.
Pflichtmodul 12: Bauphysik und Werkstoffe 1 (7,5 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden können die Methoden zur normengerechten bauphysikalischen Dimensionierung von Bauteilen und die Berechnung des Heizwärmebedarfes eines Gebäudes erläutern und komplexe Beispiele aus den Fachgebieten Wärmeschutz, Feuchteschutz und Schallschutz berechnen. Sie können baupraktische Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Behaglichkeit und Beständigkeit von Gebäuden erarbeiten.

Ad c: Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende experimentelle Erkenntnisse und Atommodelle zu erklären. Sie können Atombindungen klassifizieren und molekulare Aufbauten beschreiben sowie den Typ von Atombindungen identifizieren. Sie können die aus der Atom-/Molekülanordnung entstehenden Morphologien sowie deren Einfluss auf Werkstoffeigenschaften erklären. Sie können experimentelle Beobachtungen zum mechanischen/thermischen Verhalten interpretieren und mit Prozessen auf der atomaren/molekularen Ebene in Beziehung setzen. Sie können einfache Modelle zur Beschreibung der thermo-mechanischen Eigenschaften darlegen und einfache Aufgaben zum thermo-mechanischen Materialverhalten lösen.
Pflichtmodul 16: Bodenmechanik (5,5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden können die wichtigsten Bodenarten unterscheiden, deren maßgebende physikalische und mechanische Eigenschaften identifizieren und die für bodenmechanische Berechnungen notwendigen Kennwerte ermitteln. Sie sind in der Lage, die Wechselwirkung des Bodens mit Grundwasser zu modellieren, Grundwasserströmungen zu berechnen, Porenwasserdrücke sowie totale und effektive Spannungen zu ermitteln. Sie können die Formänderung des Bodens modellieren und damit die Setzungen unter einer Flachgründung berechnen. Sie können die Modelle zur Beschreibung der Scherfestigkeit von Böden erläutern und die zugehörigen Parameter je nach Randbedingung (drainiert, undrainiert) korrekt wählen. Sie können die Arten des Erddruckes unterscheiden, den passenden wählen und berechnen.
Pflichtmodul 17: Wasserbau und Infrastruktur Schiene (9,5 ECTS-AP, 7 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden können die spurgeführten Systeme im Eisenbahnwesen unterscheiden, sie können wesentliche umweltrelevante Einflussparameter benennen und diese im Hinblick auf die Nachhaltigkeit kritisch bewerten. Sie sind imstande, die wichtigsten Oberbausysteme zu erläutern und diese für den jeweiligen Einsatzzweck zu dimensionieren. Zusammenhänge aus technischer, wirtschaftlicher und sicherheitsrelevanter Sicht können sie wiedergeben. Sie sind in der Lage, die Grundlagen einer bedarfs- und umweltgerechten Trassierung von Schienenwegen anzuwenden. Die Verfahren zur Ermittlung der Fahrzeit und des Energieverbrauchs einer Zugfahrt können sie beschreiben, die maßgeblichen Einflussgrößen beurteilen und Beispiele selbständig be-rechnen. Sie sind in der Lage, die Modelle zur Berechnung der Lastabtragung im Eisen-bahnoberbau anzuwenden und deren Zusammenhänge zu analysieren und zu bewerten. Sie können die Möglichkeiten zur wirksamen Minderung von Schall- und Erschütterungsemissionen aus dem Eisenbahnbetrieb erläutern und deren Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Mit den Kenntnissen der Signal- und Betriebsleittechnik können sie die wesentlichen baulichen und umweltrelevanten Aspekte zusammenführen. Sie sind imstande, die Grundlagen für die Entwicklung von Anlagen des Personen- und Güterverkehrs zu erläutern und solche zu planen.

Ad c: Die Studierenden können die verschiedenen Typen von Fluss- und Talsperren, sowie deren wesentliche baulichen und betrieblichen Komponenten benennen und beschreiben und die Auswirkungen von Wasserkraftwerken auf das Abflussregime beschreiben. Sie können die wesentlichen Aspekte im Zusammenhang mit den Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen von Fluss- und Talsperren darlegen. Sie sind in der Lage, einen Entwurf für eine Wasserkraftanlage bei vorgegebenen Standortbedingungen, etc. anzufertigen.
Pflichtmodul 18: Holzbau (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden können Tragfähigkeits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise sowie einfache Stabilitätsanalysen von Tragwerken aus stabförmigen Holzbauteilen mittels baustatischer Modelle und empirischer Rechenansätze gemäß Eurocode durchführen und bewerten. Darüber hinaus können sie geeignete Verbindungsmittel wählen und bemessen.
Pflichtmodul 19: Stahlbau (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden sind in der Lage, typische Stahlkonstruktionen des Hochbaus nach den aktuellen Normen zu konstruieren und zu bemessen und die dazu not-wendige Lastaufstellung und Tragwerksberechnung durchführen. Sie können die wichtigsten Werkstoffe des Stahlbaus unterscheiden und einen passenden Werkstoff wählen. Sie können die Grundlagen der Sicherheitsphilosophie erläutern und Bezüge zu den aktuellen Bemessungskonzepten herstellen. Sie können die gültigen Regelwerke in einer fachgerechten Konstruktion und normengerechten Bemessung anwenden. Sie sind in der Lage, geeignete Tragwerkstypen zu wählen und die dabei auftreten Knicklängen und Knickfiguren zu erkennen und zu berechnen. Sie können die an solchen Tragwerkstypen auftretenden Details identifizieren und Bemessungen durchführen.
Pflichtmodul 22: Seminar mit Bachelorarbeit (10 ECTS-AP, 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Positive Absolvierung der Module Mathematik 1; Mathematik 2; Geometrische Modellierung, Visualisierung und CAD; Mechanik 1 und Programmieren; Festigkeitslehre 1; Mechanik 2.
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, eine selbstständige schriftliche Arbeit zu einer eingegrenzten Fragestellung aus dem Bereich der Bauingenieurwissenschaften fertigzustellen, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht. Sie können relevante Literatur recherchieren und auf dieser Basis diskutieren und analysieren. Sie können die Ergebnisse ihrer Arbeit vor Fachkolleginnen und Fachkollegen präsentieren sowie diskutieren.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.