Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (150 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 9: Vermessung und Infrastruktur Straße (8 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Studierende können die Rolle der Vermessung im Bauwesen erklären, sie können Vermessungsinstrumente identifizieren und deren Funktionsweise erklären. Studierende können trigonometrische Grundaufgaben lösen, die erste und zweite geodätische Hauptaufgabe anwenden und Flächenberechnungen durchführen. Sie können geodätische Berechnungen interpretieren und Fehlerfortpflanzung verwenden, um die Auswirkung von Messfehlern einzuschätzen. Sie sind in der Lage, verschiedene Koordinatensysteme zu verwenden, sowie Planungsgrundlagen zu organisieren. Sie können Daten und Messdaten in Standardsoftware importieren und exportieren und wichtige Datenformate auflisten. Sie sind in der Lage, Vermessungspläne zu entwerfen.

Ad c und d: Studierende können einen Überblick über Straßeninfrastruktur geben und Straßenprojektierung beschreiben, den Einfluss von Fahrzeugeigenschaften und Fahrdynamik auf den Straßenentwurf erläutern, die Elemente der Straßentrassierung im Frei-land (inkl. ländlicher Straßen) und der Gestaltung von Knoten und Innerortsstraßen be-schreiben, die Ausgestaltung der Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr erläutern, Anlagen des ruhenden Verkehrs und deren Gestaltungselemente beschreiben, Grundsätze und Methoden der Nutzen-Kosten-Analyse erklären, sowie Grundlagen von Straßenbau, -ausrüstung und -erhaltung beschreiben. Sie können die Grundlagen des Straßenentwurfs anwenden und damit die Trassierung einer Straße durchführen, entsprechende Pläne (Lageplan, Längsschnitt, Querschnitte) erstellen und die Arbeit in einem technischen Bericht zusammenfassen.
Pflichtmodul 11: Bauphysik (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a and b: Die Studierenden können die Methoden zur normengerechten bauphysikalischen Dimensionierung von Bauteilen und die Berechnung des Heizwärmebedarfes eines Gebäudes erläutern und komplexe Beispiele aus den Fachgebieten Wärmeschutz, Feuchteschutz und Schallschutz berechnen. Sie können baupraktische Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Behaglichkeit und Beständigkeit von Gebäuden erarbeiten.
Pflichtmodul 12: Chemie und Werkstoffe (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Studierende können die Terminologie/Notation der Chemie verwenden und den Informationsgehalt chemischer Reaktionsgleichungen erfassen, die Grundlagen der Stöchiometrie anwenden sowie Einflüsse auf die Reaktionskinetik identifizieren. Sie können das Säure/Basenkonzept erklären und zur Berechnung von pH-Werten anwenden. Sie können die elektrochemische Spannungsreihe anwenden und Gleichgewichtspositionen in Redoxreaktionen bestimmen. Sie können den chemischen Aufbau und die Herkunft wichtiger Substanzen in der Umwelt beschreiben und chemische Eigenschaften und Reaktionsfreudigkeit erklären sowie ihre Wechselwirkung/Reaktionen mit anderen Substanzen und Auswirkungen auf ökologische Systeme erklären.

Ad b: Studierende sind in der Lage, grundlegende experimentelle Erkenntnisse und Atommodelle zu erklären. Sie können Atombindungen klassifizieren und molekulare Aufbauten beschreiben sowie den Typ von Atombindungen identifizieren. Sie können die aus der Atom-/Molekülanordnung entstehenden Morphologien sowie deren Einfluss auf Werkstoffeigenschaften erklären. Sie können experimentelle Beobachtungen zum mechanischen/thermischen Verhalten interpretieren und mit Prozessen auf der atomaren/molekularen Ebene in Beziehung setzen. Sie können einfache Modelle zur Beschreibung der thermo-mechanischen Eigenschaften darlegen und einfache Aufgaben zum thermo-mechanischen Materialverhalten lösen.
Pflichtmodul 13: Vermessung und Modellierung (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Studierende können verschiedene geodätische Geräte beschreiben, unterscheiden und benutzen Pläne entwerfen und Berichte zusammenstellen. Sie sind in der Lage, einfache Messarbeiten vorzubereiten und umzusetzen.

Ad b: Die Studierenden sind in der Lage, für ein ingenieurwissenschaftliches Studium relevante Modelle und Analysemethoden zu erläutern und Unsicherheiten der zugehörigen Parameter zu diskutieren. Sie verfügen über die Qualifikation, relevante Lösungs-verfahren für praktische Problemstellungen zu wählen und zu verwenden.
Pflichtmodul 14: Thermodynamik und Messtechnik (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Die Studierenden können die Bilanzgleichungen für Masse, Energie und Entropie der technischen Thermodynamik erläutern. Sie können den 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik erklären, Grundlagen zur Wärmeübertragung aufzählen sowie Zustandsdiagramme erklären. Sie können die Funktionsweise von energietechnischen Komponenten wie z.B. Wärmeübertrager, Verdichter und Turbine erläutern und die Effizienz von Komponenten und Systemen berechnen und bewerten.

Ad b: Studierende können verschiedene Fehlertypen unterscheiden und den Aufbau der Messkette beschreiben. Sie sind in der Lage, analoge und digitale Messverfahren zu beurteilen, elektrotechnische Grundlagen der Messtechnik sowie BUS-Systeme zu erklären. Sie können verschiedene Sensoren der Umwelttechnik und der Vermessung benutzen und die auftretenden Messfehler beurteilen.
Pflichtmodul 15: Siedlungswasserwirtschaft (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende Konzepte der Wasserressourcen, Wassergewinnung, Wasseraufbereitung sowie des Abwasser- und Regenwasseranfalls zu definieren und zu beschreiben. Sie können Basisinformationen ermitteln und Bemessungen durchführen. Sie können die Prinzipien der Niederschlag-Abfluss-Berechnung und der Regenwasserbehandlung erklären und auf nachhaltiges Wassermanagement anwenden. Die Studierenden können die Rolle des Wassers in urbanen Räumen erläutern und naturbasierte Lösungen zur Wasserver- und entsorgung entwickeln. Sie sind in der Lage, die Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere Dürren und Hitzeperioden, auf die Siedlungswasserwirtschaft zu analysieren und integrative, nach-haltige Strategien für den Umgang mit diesen Herausforderungen zu bewerten und zu planen.
Pflichtmodul 16: Werkstoffe für Umweltingenieurwissenschaften (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a and b: Studierende können die Bestandteile, Zusammensetzung und Herstellungs-verfahren von Werkstoffen darlegen und deren Ressourcenbedarf, die Umweltauswirkung bei der Produktion sowie Problematiken bei der Entsorgung einschätzen. Sie können den Zusammenhang zwischen Zusammensetzung/Aufbau, Herstellungsverfahren und Rezyklierbarkeit von Werkstoffen darlegen. Sie können werkstoffkundliche Kennwerte interpretieren und Methoden zu deren Bestimmung beschreiben. Sie können Prozesse in Werkstoffen sowie Berechnungsansätze erklären und einfache Beispiele lösen. Studierende können Methoden zur Analyse von Werkstoffen hinsichtlich des chemischen/strukturellen Zustandes sowie zur Bestimmung der physikalischen Eigenschaften beschreiben. Sie sind in der Lage, aus Messdaten den Zustand eines Materials zu charakterisieren und Änderungen in Materialien zu erfassen. Sie können Kennwerte ermitteln und Ergebnisse hinsichtlich ihrer Plausibilität und Validität bewerten. Sie sind fähig, ausgewählte Analysen durchzuführen und die Ergebnisse für Außenstehende aufzubereiten und zu interpretieren.
Pflichtmodul 17: Infrastruktur Schiene (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a and b: Studierende können die spurgeführten Systeme im Eisenbahnwesen unter-scheiden, sie können wesentliche umweltrelevante Einflussparameter benennen und diese im Hinblick auf die Nachhaltigkeit kritisch bewerten. Sie sind imstande, die wichtigsten Oberbausysteme zu erläutern und diese für den jeweiligen Einsatzzweck zu dimensionieren. Zusammenhänge aus technischer, wirtschaftlicher und sicherheitsrelevanter Sicht können sie wiedergeben. Sie sind in der Lage, die Grundlagen einer be-darfs- und umweltgerechten Trassierung von Schienenwegen anzuwenden. Die Verfahren zur Ermittlung der Fahrzeit und des Energieverbrauchs einer Zugfahrt können sie beschreiben, die maßgeblichen Einflussgrößen beurteilen und Beispiele selbständig be-rechnen. Sie sind in der Lage, die Modelle zur Berechnung der Lastabtragung im Eisen-bahnoberbau anzuwenden und deren Zusammenhänge zu analysieren und zu bewerten. Sie können die Möglichkeiten zur wirksamen Minderung von Schall- und Erschütterungsemissionen aus dem Eisenbahnbetrieb erläutern und Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Mit den Kenntnissen der Signal- und Betriebsleittechnik können sie die wesentlichen baulichen und umweltrelevanten Aspekte zusammenführen. Sie sind imstande, die Grundlagen für die Entwicklung von Anlagen des Personen- und Güterverkehrs zu erläutern und solche zu planen.
Pflichtmodul 18: Geoinformationssysteme und fluviatile Prozesse (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Studierende können Typen geographischer Information erkennen und beschrei-ben und GIS-Software benutzen, um einfache geoinformatische Problemstellungen zu lösen. Sie sind in der Lage, Raster- und Vektordaten zu identifizieren, Vor- und Nach-teile zu benennen, und die Nutzbarkeit von Daten für verschiedene Anwendungszwecke zu beurteilen. Sie können GIS-Algorithmen auflisten und beschreiben, Netzwerkanalysen ausführen und Kartenprodukte generieren.

Ad b: Studierende können die verschiedenen Typen von fluviatilen Verlagerungsprozessen in alpinen Gewässern und deren Charakteristika benennen, die theoretischen und empirischen Grundlagen zum Transport von Feststoffen in Gewässern erläutern und deren Anwendungsgebiete und -grenzen bzw. die mit der Anwendung solcher Berechnungsansätze verbundenen Unsicherheiten benennen. Sie können ausgewählte Ansätze und (Computer)modelle für Aufgabenstellungen zum Geschiebetransport in Gewässern anwenden und die erzielten Ergebnisse interpretieren.
Pflichtmodul 19: Bodenmechanik für Umweltingenieurwissenschaften (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a and b: Studierende können die wichtigsten Bodenarten unterscheiden, ihre maßgebenden physikalischen und mechanischen Eigenschaften identifizieren und die für bodenmechanische Berechnungen notwendigen Kennwerte ermitteln. Sie können die Ergebnisse der entsprechenden Labor- und Feldversuche bewerten und entscheiden, welcher Versuch die für die Bemessung notwendigen Parameter liefert. Sie können den Unterschied zwischen Steifigkeit und Festigkeit des Bodens erklären und sind in der Lage, stationäre und instationäre Grundwasserströmungen zu modellieren sowie Schadstoff- und Temperaturausbreitung im Grundwasser abzuschätzen. Sie können Brunnen dimensionieren und Filterkriterien anwenden. Sie können die Modelle zur Beschreibung der Scherfestigkeit von Böden auf Basis von Kräften erläutern und die zugehörigen Parameter korrekt wählen.
Pflichtmodul 20: Energieeffiziente Gebäude und Gebäudetechnik (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Die Studierenden können alle Einzelelemente und die wichtigsten Kriterien des energieeffizienten Bauens aufzählen, beschreiben und an Beispielen darstellen. Sie wenden das Grundwissen aus der Bauphysik, insbesondere die Energiebilanz, auf die Planungskriterien energieeffizienter Gebäude an. Anhand unterschiedlicher Bauteilanschlüsse beschreiben sie die Prinzipien des ¿wärmebrückenfreien Konstruierens¿. Sie begründen die Notwendigkeit der kontrollierten Lüftung mit Wärmerückgewinnung, klassifizieren energieeffiziente Gebäude für unterschiedliche Klimazonen und übertragen die gelernten Prinzipien, Bauteile und Einzellösungen auf funktionsfähige Gesamtlösungen. Sie bewerten und vergleichen unterschiedliche Lösungen im Hinblick auf ökonomische (dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnung), ökologische (whole life car-bon assessment), energetische (Heizwärmebedarf, Heizlast) und baupraktische Kriterien. Sie bewerten die normativen Grenzwerte und vereinfachten Verfahren aus wissenschaftlicher Sicht kritisch. Die Studierenden können die Prinzipien des energieeffizienten Bauens eigenständig auf Problemstellungen im Neubau und Sanierung anwenden.

Ad b: Die Studierenden können die Prinzipien der Heizung-, Lüftung- und Klimatechnik darlegen und ihre Wechselwirkung mit dem Gebäude, dem Außenklima und der Behaglichkeit erläutern. Sie können Gebäude betreffend der Auslegung von Heizung/Lüftung und Klimatisierung analysieren. Sie können die Funktionsweise von Wärmeabgabesystemen, Heizungshydraulik und deren Komponenten sowie Wärmeerzeugern erläutern.
Pflichtmodul 21: Abwasser und Abfallwirtschaft (7,5 ECTS, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a: Die Studierenden können die Prinzipien der Abwasserreinigung erläutern und physikalische, chemische und biologische Prozesse erklären. Sie können Anlagenkonzepte unterscheiden, bewerten und für spezifische Anforderungen geeignete Konzepte und Reinigungsverfahren auswählen. Sie sind in der Lage, Abwasserreinigungsanlagen zu planen und zu betreiben, unter Berücksichtigung von rechtlichen Vorgaben, technischen Standards und Umweltaspekten. Die Studierenden können Schlammbehandlungsprozesse erläutern und zwischen verschiedenen Verfahren unterscheiden. Die Studierenden können die Zusammenhänge zwischen Mischwasserbewirtschaftung, Abwasserbehandlung und Gewässerqualität analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität entwickeln.

Ad b und c: Die Studierenden können die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft erläutern und Abfall als Wertstoff definieren. Sie können geeignete Behandlungsverfahren passend zum jeweiligen Stoffstrom auswählen und bewerten. Die Studierenden sind in der Lage, die Zusammenhänge und Machbarkeit von Recyclingquoten zu erläutern und kritisch zu hinterfragen. Sie wissen, welchen Beitrag die Kreislaufwirtschaft zur nach-haltigen Entwicklung leisten kann und können entsprechende Konzepte erarbeiten.
Pflichtmodul 22: Umweltgeotechnik, Flussbau und Wasserkraft (9 ECTS-AP, 7 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Ad a und b: Studierende können typische Baugrundverbesserungsmaßnahmen (Verdichtung, Vereisung, Injektionen, Vermörtelung) beschreiben und die Modelle zur Bemessung erläutern und anwenden. Sie können den Wirkungsgrad von thermisch aktivierten Bauteilen im Boden analysieren und die für eine Berechnung notwendigen Parameter und Kennwerte ermitteln. Sie können die mechanische Wirkungsweise der Sicherung von Geländesprüngen erklären und können geeignete Nature-Based-Solutions vergleichen. Sie können die Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffausbreitung und der Abdichtung analysieren und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewerten.

Ad c: Studierende können die aktuellen Herausforderungen der Energiewirtschaft, unter anderem auch im Zusammenhang mit Klimawandelaspekten und der Transformation auf erneuerbare Energieformen, beschreiben und dabei die Rolle der Wasserkraft darlegen. Sie können die mit der Errichtung von Fluss- und Talsperren verbundenen wirtschaftlichen Effekte sowie deren Einfluss auf Abflussregime und Sedimentkontinuum beschreiben und in diesem Zusammenhang weiters die An- und Herausforderungen einer ökologisch verträglichen Wasserkraftnutzung beschreiben.

Ad d: Studierende können die verschiedenen Flusstypen bzw. die verschiedenen Lauf- und Sohlformen benennen und die verschiedenen Typen von fluviatilen Verlagerungsprozessen in alpinen Gewässern und deren Charakteristika beschreiben. Sie können die wesentlichen und typischen flussbaulichen Maßnahmen (aus der Historie und aktuell) benennen und deren Auswirkung auf das Flusssystem beschreiben. Darüber hinaus können sie die flussbaulichen Herausforderungen bei der Gewährleistung eines entsprechenden Schutzstatus vor Hochwässern und der gleichzeitigen Erhaltung des natürlichen Zustandes in den Gewässern benennen.
Pflichtmodul 24: Seminar mit Bachelorarbeit (10 ECTS-AP, 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase und Nachweis des Studienerfolges über mindestens 90 ECTS aus den Modulen 1-23.
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, eine selbstständige schriftliche Arbeit zu einer eingegrenzten Fragestellung aus dem Bereich der Umweltingenieurwissenschaften fertigzustellen, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht. Sie können relevante Literatur recherchieren und auf dieser Basis diskutieren und analysieren. Sie können die Ergebnisse ihrer Arbeit vor Fachkolleginnen und Fachkollegen präsentieren sowie diskutieren.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.