Lehrveranstaltungen
Pflichtmodul 5: Musikgeschichte: 18. und 19. Jahrhundert (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage musikhistorisch relevante Prozesse des 18. und 19.
Jahrhundert zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen
und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; das Repertoire der genannten Epochen zu
beschreiben und zu analysieren; musiktheoretische Entwicklungen im Spätbarock, in der
Klassik und Romantik zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem Repertoire und den
kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; Veränderungen in der
gesellschaftlichen Funktion von Musik im 18. und 19. Jahrhundert zu beschreiben und zu
reflektieren; Veränderungen in der Kompositionsweise und in der Auffassung von Musik zu
beschreiben und im Zusammenhang mit dem ästhetischen und musikkritischen Diskurs der
Zeit zu reflektieren; Zusammenhänge zwischen Musik und Politik zu reflektieren;
Zusammenhänge und Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen im
Spätbarock, in der Klassik und Romantik beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches
Themengebiet mit Bezug auf das 18. und 19. Jahrhundert einarbeiten; eine wissenschaftliche
Arbeit zur Musik des 18. und 19. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und
verschriftlichen.
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Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.