Lehrveranstaltungen



Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 135 ECTS-AP zu absolvieren:
Pflichtmodule (135 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 3: Musikgeschichte: Antike und Mittelalter (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage musikhistorisch relevante Prozesse der Antike und
des Mittelalters zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen,
kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; das Repertoire der genannten
Epochen zu beschreiben und zu analysieren; musiktheoretische Entwicklungen in der Antike
und im Mittelalter zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem Repertoire und den
kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; die Entwicklung von
musikalischen Notationen in der Antike und im Mittelalter zu beschreiben;
Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen der Antike und des
Mittelalters zu beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches
Themengebiet mit Bezug auf die Antike oder das Mittelalter einarbeiten; eine
wissenschaftliche Arbeit zur Musik der Antike oder des Mittelalters konzeptualisieren,
mündlich diskutieren und verschriftlichen.
Pflichtmodul 6: Musikgeschichte: 20. und 21. Jahrhundert (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage musikhistorisch relevante Prozesse des 20. und 21.
Jahrhunderts zu beschreiben, zu analysieren und in den jeweiligen historischen, kulturellen
und gesellschaftlichen Kontexten zu reflektieren; Veränderungen in der Kompositionsweise
und in der Auffassung von Musik zu beschreiben und im Zusammenhang mit dem
ästhetischen und musikkritischen Diskurs der Zeit zu reflektieren; Veränderungen in der
gesellschaftlichen Funktion von Musik im 20. und 21. Jahrhundert zu beschreiben und zu
reflektieren; Zusammenhänge zwischen Musik und Politik zu reflektieren;
Globalisierungstendenzen sowie Ausdifferenzierungsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert zu
beschreiben und in den jeweiligen kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu
reflektieren; Austauschprozesse zwischen unterschiedlichen Musikkulturen des 20. und 21.
Jahrhunderts zu beschreiben und zu reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können sich unter Anleitung in ein klar umrissenes musikalisches
Themengebiet mit Bezug auf das 20. oder 21. Jahrhundert einarbeiten; eine wissenschaftliche
Arbeit zur Musik des 20. oder 21. Jahrhunderts konzeptualisieren, mündlich diskutieren und
verschriftlichen.
Pflichtmodul 8: Popularmusik und Jazz (15 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können grundlegende Theorien und Konzepte zur Einordnung und
Erforschung populärer Musik erläutern; unterschiedliche Perspektiven und Methoden zur
musikalischen Analyse und Interpretation populärer Musik erklären und auf einfache
Fragestellungen anwenden.
ad b.: Die Studierenden können relevante Strömungen, Genres, Stilistiken und
Protagonist*innen der Popularmusik und des Jazz im 20. Jahrhundert benennen und
beschreiben; musikkulturelle Entwicklungen kontextualisieren und hinsichtlich ihrer
Schnittmengen verorten; etablierte Narrative kritisch hinterfragen.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage sich unter Anleitung in ein klar umrissenes
Themengebiet der Popularmusikforschung einzuarbeiten; eine wissenschaftliche Arbeit im
Bereich der Popularmusikforschung zu konzeptualisieren, mündlich zu diskutieren und zu
verschriftlichen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.