Lehrveranstaltungen



Dritter Studienabschnitt (§ 9, 63 ECTS-AP, 2 Semester)
Der dritte Studienabschnitt besteht aus 1. Wahlfächern aus Wahlfächerkörben gemäß § 10 im Ausmaß von 20 ECTS-AP, wobei mindestens 10 ECTS-AP aus ein- und demselben Wahlfächerkorb gewählt werden müssen, 2. weiteren Wahlfächern aus Wahlfächerkörben gemäß § 10 oder freien Wahlfächern gemäß § 11 im Ausmaß von 20 ECTS-AP und 3. der Diplomarbeit im Ausmaß von 23 ECTS-AP.
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Hinweis:
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