Lehrveranstaltungen



Wahlfächerkörbe (§ 10)
Wahlfächern aus Wahlfächerkörben gemäß § 10 im Ausmaß von 20 ECTS-AP, wobei mindestens 10 ECTS-AP aus ein- und demselben Wahlfächerkorb gewählt werden müssen
Zur übergeordneten Rubrik
1. Justiz - Rechtspraxis (20 ECTS-AP, 12 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
5. Europarecht und Völkerrecht (20 ECTS-AP, 10 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
11. Ausländisches Recht (20 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Lehrveranstaltungen aus einem ausländischen Recht (z.B. aus deutschem, italienischem oder liechtensteinischem Recht oder aus einer anderen Rechtsordnung, für die Lehrveranstaltungen von einer Aurora- oder Erasmus-Partneruniversität angeboten werden; siehe auch die Lehrveranstaltungen des Integrierten Diplomstudiums)

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.