Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Einführung in die Kunstgeschichte (8 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, die methodischen Grundlagen der Kunstgeschichte zu benennen und deren historische Entwicklung zu erläutern. Sie können verschiedene kunsthistorische Ansätze im Hinblick auf ihre theoretischen Voraussetzungen und methodischen Zielsetzungen kontextualisieren und kritisch reflektieren. Sie sind befähigt, unterschiedliche Rechercheprozesse in analogen und digitalen Medien durchzuführen und die Ergebnisse nach den allgemeinen Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis darzustellen. Die Studierenden können zentrale Berufsfelder der Kunstgeschichte beschreiben und deren Anforderungen anhand praxisnaher Beispiele (z. B. durch Gastvorträge oder Fallstudien) reflektieren. Sie verfügen über die Fähigkeit, kunsthistorische Fachkenntnisse anzuwenden, verschiedene Fragestellungen und methodische Ansätze zu identifizieren und geeignete methodische Zugänge für spezifische Untersuchungen auszuwählen. Die Studierenden sind in der Lage, Kunstwerke systematisch zu beschreiben, zu analysieren und in historische, kulturelle und theoretische Kontexte einzuordnen. Sie können verschiedene kunsthistorische Methoden vergleichen und deren Eignung für spezifische Fragestellungen kritisch bewerten.
Pflichtmodul 2: Grundlagen kunsthistorischer Praxis (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden verfügen über Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens. Sie sind in der Lage, Literatur systematisch zu recherchieren, geeignete wissenschaftliche und digitale Quellen zu identifizieren und Informationen strukturiert aufzubereiten. Sie können das wissenschaftliche Instrumentarium der Disziplin zielgerichtet einsetzen, die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis anwenden und eigene wissenschaftliche Texte klar, strukturiert und argumentativ fundiert verfassen. Die Studierenden sind befähigt, Informationen und Forschungsergebnisse visuell aufzubereiten, adressatengerecht zu präsentieren und konstruktiv im Team zu arbeiten.
ad b: Die Studierenden sind in der Lage, Kunstwerke verschiedener Gattungen methodisch zu beschreiben, zu analysieren und zu interpretieren. Sie können ihre visuelle Wahrnehmung in eine präzise wissenschaftliche Beschreibung überführen und dabei die kunsthistorische Terminologie korrekt anwenden. Sie sind befähigt, eigene Beobachtungen kritisch zu reflektieren und argumentativ fundiert zu präsentieren. Die Studierenden können interkulturelle Bezüge in der Kunst erkennen, kontextualisieren und in übergreifende kunsthistorische Fragestellungen einbetten.
ad b: Die Studierenden sind in der Lage, Kunstwerke verschiedener Gattungen methodisch zu beschreiben, zu analysieren und zu interpretieren. Sie können ihre visuelle Wahrnehmung in eine präzise wissenschaftliche Beschreibung überführen und dabei die kunsthistorische Terminologie korrekt anwenden. Sie sind befähigt, eigene Beobachtungen kritisch zu reflektieren und argumentativ fundiert zu präsentieren. Die Studierenden können interkulturelle Bezüge in der Kunst erkennen, kontextualisieren und in übergreifende kunsthistorische Fragestellungen einbetten.
Pflichtmodul 3: Europäische Kunstgeschichte I (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden verfügen über ein umfassendes und exemplarisch vertieftes Faktenwissen zur Kunst der Spätantike bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts. Sie sind in der Lage, zentrale Entwicklungen, künstlerische Gattungen und Ausdrucksformen dieser Epochen zu erläutern und in größere kulturhistorische Zusammenhänge einzuordnen. Die Studierenden können epochenspezifische Kunstwerke im historischen, kulturellen und religiösen Kontext analysieren und interpretieren sowie interkulturelle Bezüge in der Kunst erkennen, kontextualisieren und in übergreifende kunsthistorische Fragestellungen einbetten.
ad b: Die Studierenden sind befähigt, das erworbene Wissen über die europäische Kunst der Spätantike bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts auf konkrete Fallstudien verschiedener künstlerischer Gattungen (z. B. Malerei, Skulptur, Architektur) anzuwenden und dabei kunsthistorische Analysemethoden sicher einzusetzen. Sie können kulturelle Unterschiede und deren Einfluss auf die Kunstproduktion und -rezeption erkennen und kritisch reflektieren. Die Studierenden sind in der Lage, eigene Beobachtungen und Forschungsergebnisse in Präsentationen darzustellen, an Diskussionen teilzunehmen und ihre Standpunkte argumentativ zu vertreten.
ad b: Die Studierenden sind befähigt, das erworbene Wissen über die europäische Kunst der Spätantike bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts auf konkrete Fallstudien verschiedener künstlerischer Gattungen (z. B. Malerei, Skulptur, Architektur) anzuwenden und dabei kunsthistorische Analysemethoden sicher einzusetzen. Sie können kulturelle Unterschiede und deren Einfluss auf die Kunstproduktion und -rezeption erkennen und kritisch reflektieren. Die Studierenden sind in der Lage, eigene Beobachtungen und Forschungsergebnisse in Präsentationen darzustellen, an Diskussionen teilzunehmen und ihre Standpunkte argumentativ zu vertreten.
Pflichtmodul 4: Europäische Kunstgeschichte II (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden verfügen über ein umfassendes und exemplarisch vertieftes Faktenwissen zur europäischen Kunst von der Mitte des 12. bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Sie sind in der Lage, zentrale Entwicklungen formaler Gestaltung, künstlerische Gattungen und Themen dieser Epoche zu erläutern und in ihren historischen, kulturellen und religiösen Kontext einzuordnen. Die Studierenden können Werke des Hoch- und Spätmittelalters sowie der Frührenaissance analysieren, interpretieren und kritisch reflektieren. Sie sind befähigt, interkulturelle Bezüge in der Kunst zu erkennen, zu kontextualisieren und in übergreifende kunsthistorische Fragestellungen einzubetten.
ad b: Die Studierenden sind in der Lage, das erworbene Wissen über die europäische Kunst von der Mitte des 12. bis zum Ende des 15. Jahrhundertsauf konkrete Fallstudien verschiedener künstlerischer Gattungen (z. B. Malerei, Skulptur, Architektur) anzuwenden und kunsthistorische Fragestellungen selbstständig zu bearbeiten. Sie können kulturelle Unterschiede und deren Einfluss auf Kunstproduktion und -rezeption analysieren und kritisch diskutieren. Die Studierenden sind befähigt, Forschungsergebnisse in Präsentationen darzustellen, an Diskussionen aktiv teilzunehmen und eigene Standpunkte argumentativ zu vertreten.
ad b: Die Studierenden sind in der Lage, das erworbene Wissen über die europäische Kunst von der Mitte des 12. bis zum Ende des 15. Jahrhundertsauf konkrete Fallstudien verschiedener künstlerischer Gattungen (z. B. Malerei, Skulptur, Architektur) anzuwenden und kunsthistorische Fragestellungen selbstständig zu bearbeiten. Sie können kulturelle Unterschiede und deren Einfluss auf Kunstproduktion und -rezeption analysieren und kritisch diskutieren. Die Studierenden sind befähigt, Forschungsergebnisse in Präsentationen darzustellen, an Diskussionen aktiv teilzunehmen und eigene Standpunkte argumentativ zu vertreten.
Pflichtmodul 5: Europäische Kunstgeschichte III (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden verfügen über ein umfassendes und exemplarisch vertieftes Faktenwissen zur europäischen Kunst vom Ende des 15. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.
Sie sind in der Lage, zentrale Entwicklungen formaler Gestaltung, künstlerische Praktiken und Themen dieser Epoche zu erläutern und in übergreifende historische, politische und kulturelle Zusammenhänge einzuordnen. Die Studierenden können Kunstwerke der Frühen Neuzeit analysieren, interpretieren und kritisch bewerten. Sie sind befähigt, interkulturelle Bezüge zu erkennen, zu kontextualisieren und in übergreifende kunsthistorische Fragestellungen einzubetten.
ad b: Die Studierenden sind in der Lage, das erworbene Wissen über die europäische Kunst vom Ende des 15. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts auf konkrete Fallstudien verschiedener künstlerischer Gattungen (z. B. Malerei, Skulptur, Architektur) anzuwenden. Sie können kulturelle Unterschiede und deren Einfluss auf Kunstproduktion und -rezeption erkennen und kritisch reflektieren. Die Studierenden sind befähigt, Forschungsergebnisse in Präsentationen darzustellen, an Diskussionen aktiv teilzunehmen und eigene Standpunkte argumentativ zu vertreten.
Sie sind in der Lage, zentrale Entwicklungen formaler Gestaltung, künstlerische Praktiken und Themen dieser Epoche zu erläutern und in übergreifende historische, politische und kulturelle Zusammenhänge einzuordnen. Die Studierenden können Kunstwerke der Frühen Neuzeit analysieren, interpretieren und kritisch bewerten. Sie sind befähigt, interkulturelle Bezüge zu erkennen, zu kontextualisieren und in übergreifende kunsthistorische Fragestellungen einzubetten.
ad b: Die Studierenden sind in der Lage, das erworbene Wissen über die europäische Kunst vom Ende des 15. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts auf konkrete Fallstudien verschiedener künstlerischer Gattungen (z. B. Malerei, Skulptur, Architektur) anzuwenden. Sie können kulturelle Unterschiede und deren Einfluss auf Kunstproduktion und -rezeption erkennen und kritisch reflektieren. Die Studierenden sind befähigt, Forschungsergebnisse in Präsentationen darzustellen, an Diskussionen aktiv teilzunehmen und eigene Standpunkte argumentativ zu vertreten.
Pflichtmodul 6: Europäische Kunstgeschichte IV (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden verfügen über ein umfassendes und exemplarisch vertieftes Faktenwissen zur europäischen Kunst vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Sie sind in der Lage, zentrale Entwicklungen, Kunstgattungen und Diskurse vom Klassizismus bis zur Moderne und der zeitgenössischen Kunst zu erläutern und in historische, gesellschaftliche und politische Kontexte einzuordnen. Die Studierenden können künstlerische Werke im Spannungsfeld von Ästhetik, Gesellschaft und Politik kritisch analysieren und interpretieren.
Sie sind befähigt, interkulturelle Bezüge in der Kunst zu erkennen, kontextualisiert zu betrachten und in übergreifende kunsthistorische Fragestellungen einzubetten.
ad b: Die Studierenden können das erworbene Wissen über die europäische Kunst vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart auf konkrete Fallstudien unterschiedlicher künstlerischer Ausdrucksformen (z. B. Malerei, Skulptur, Architektur, Installation, Neue Medien) anwenden. Sie sind in der Lage, kulturelle Unterschiede und deren Einfluss auf Kunstproduktion und -rezeption zu erkennen, zu analysieren und kritisch zu reflektieren. Die Studierenden sind befähigt, Forschungsergebnisse in Präsentationen darzustellen, an Diskussionen aktiv teilzunehmen und eigene Standpunkte argumentativ zu vertreten.
Sie sind befähigt, interkulturelle Bezüge in der Kunst zu erkennen, kontextualisiert zu betrachten und in übergreifende kunsthistorische Fragestellungen einzubetten.
ad b: Die Studierenden können das erworbene Wissen über die europäische Kunst vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart auf konkrete Fallstudien unterschiedlicher künstlerischer Ausdrucksformen (z. B. Malerei, Skulptur, Architektur, Installation, Neue Medien) anwenden. Sie sind in der Lage, kulturelle Unterschiede und deren Einfluss auf Kunstproduktion und -rezeption zu erkennen, zu analysieren und kritisch zu reflektieren. Die Studierenden sind befähigt, Forschungsergebnisse in Präsentationen darzustellen, an Diskussionen aktiv teilzunehmen und eigene Standpunkte argumentativ zu vertreten.
Pflichtmodul 7: Globale Kunstgeschichte (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden verfügen über fundiertes Faktenwissen und ein fortgeschrittenes Verständnis für die Diversität globaler Kunstgeschichte jenseits eurozentrischer Perspektiven.
Sie sind in der Lage, globale künstlerische Entwicklungen unter Berücksichtigung kultureller, politischer und sozialer Kontexte kritisch zu analysieren. Die Studierenden können methodische Ansätze der globalen Kunstgeschichte anwenden, deren Reichweite und Grenzen reflektiert beurteilen und interkulturelle Bezüge in der Kunst kontextualisiert in übergreifende kunsthistorische Fragestellungen einbetten.
ad b: Die Studierenden sind befähigt, das erworbene Wissen über Themen der globalen Kunstgeschichte anhand von Fallstudien verschiedener künstlerischer Gattungen (z. B. Malerei, Skulptur, Architektur, Neue Medien) zu vertiefen und kritisch zu diskutieren. Sie können kulturelle Unterschiede und deren Einfluss auf Kunstproduktion und -rezeption analysieren und in Beziehung zu globalen Austauschprozessen setzen. Die Studierenden sind in der Lage, Forschungsergebnisse in Präsentationen darzustellen, an Diskussionen aktiv teilzunehmen und eigene Standpunkte argumentativ zu vertreten.
Sie sind in der Lage, globale künstlerische Entwicklungen unter Berücksichtigung kultureller, politischer und sozialer Kontexte kritisch zu analysieren. Die Studierenden können methodische Ansätze der globalen Kunstgeschichte anwenden, deren Reichweite und Grenzen reflektiert beurteilen und interkulturelle Bezüge in der Kunst kontextualisiert in übergreifende kunsthistorische Fragestellungen einbetten.
ad b: Die Studierenden sind befähigt, das erworbene Wissen über Themen der globalen Kunstgeschichte anhand von Fallstudien verschiedener künstlerischer Gattungen (z. B. Malerei, Skulptur, Architektur, Neue Medien) zu vertiefen und kritisch zu diskutieren. Sie können kulturelle Unterschiede und deren Einfluss auf Kunstproduktion und -rezeption analysieren und in Beziehung zu globalen Austauschprozessen setzen. Die Studierenden sind in der Lage, Forschungsergebnisse in Präsentationen darzustellen, an Diskussionen aktiv teilzunehmen und eigene Standpunkte argumentativ zu vertreten.
Pflichtmodul 8: Malerei, Grafik und Neue Medien I (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden verfügen über ein vertieftes Verständnis der Grundprobleme der Malerei, Grafik und Neuen Medien. Sie sind in der Lage, die Herausforderungen der zweidimensionalen Darstellung dreidimensionaler Realität zu erkennen, analytisch zu beschreiben und anschaulich zu vermitteln. Die Studierenden können Kunstwerke unterschiedlicher Kunstepochen und -regionen in übergeordneten formalen, inhaltlichen und kulturhistorischen Zusammenhängen differenziert analysieren und kritisch reflektieren.
ad b: Die Studierenden sind befähigt, ihre Urteilskraft sowie ihr methodisches, vernetzendes und kontextbezogenes Denken gezielt weiterzuentwickeln und in wissenschaftlichen Analysen anzuwenden. Sie können eigenständig Lösungsstrategien bei der Interpretation von Kunstwerken entwickeln und diese in strukturierter und argumentativ fundierter Form schriftlich wie mündlich präsentieren. Die Studierenden sind in der Lage, Forschungsergebnisse in Seminaren überzeugend darzustellen und im wissenschaftlichen Diskurs zu vertreten.
ad b: Die Studierenden sind befähigt, ihre Urteilskraft sowie ihr methodisches, vernetzendes und kontextbezogenes Denken gezielt weiterzuentwickeln und in wissenschaftlichen Analysen anzuwenden. Sie können eigenständig Lösungsstrategien bei der Interpretation von Kunstwerken entwickeln und diese in strukturierter und argumentativ fundierter Form schriftlich wie mündlich präsentieren. Die Studierenden sind in der Lage, Forschungsergebnisse in Seminaren überzeugend darzustellen und im wissenschaftlichen Diskurs zu vertreten.
Pflichtmodul 9: Malerei, Grafik und Neue Medien II (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse zu den Grundproblemen der Malerei, Grafik und Neuen Medien. Sie sind in der Lage, Probleme der zweidimensionalen Darstellung dreidimensionaler Realität zu erkennen, differenziert zu analysieren und in geeigneter Form darzustellen und zu kommunizieren. Die Studierenden können Kunstwerke unterschiedlicher Kunstepochen und -regionen in übergeordneten formalen, inhaltlichen und kulturhistorischen Zusammenhängen kritisch reflektieren und methodisch fundiert interpretieren.
ad b: Die Studierenden sind befähigt, ihre Urteilskraft sowie ihr methodisches, vernetzendes und kontextbezogenes Denken gezielt weiterzuentwickeln und anzuwenden. Sie können eigenständig Lösungsstrategien bei der Interpretation von Kunstwerken entwickeln und diese in klar strukturierten, argumentativ fundierten wissenschaftlichen Texten umsetzen. Die Studierenden sind in der Lage, Forschungsergebnisse in Seminaren überzeugend zu präsentieren und im wissenschaftlichen Diskurs zu vertreten.
ad b: Die Studierenden sind befähigt, ihre Urteilskraft sowie ihr methodisches, vernetzendes und kontextbezogenes Denken gezielt weiterzuentwickeln und anzuwenden. Sie können eigenständig Lösungsstrategien bei der Interpretation von Kunstwerken entwickeln und diese in klar strukturierten, argumentativ fundierten wissenschaftlichen Texten umsetzen. Die Studierenden sind in der Lage, Forschungsergebnisse in Seminaren überzeugend zu präsentieren und im wissenschaftlichen Diskurs zu vertreten.
Pflichtmodul 10: Architektur I (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden verfügen über ein fundiertes Wissen zur Formen- und Funktionsgeschichte der Architektur und sind in der Lage, architektonische Werke in ihren kulturellen, technischen und historischen Kontexten zu analysieren. Sie können das Problem der gebauten Umwelt als zugleich konstitutive Möglichkeit und Grenze künstlerischer Gestaltung erfassen und kritisch reflektieren. Die Studierenden sind befähigt, die Terminologie zur Beschreibung und Analyse von Architektur unterschiedlicher Kunstepochen und -regionen sachgerecht anzuwenden und in kunsthistorische Argumentationen einzubetten.
ad b: Die Studierenden sind in der Lage, Theorie und Praxis der Architektur miteinander zu verknüpfen und eigenständig Fragestellungen zur architektonischen Gestaltung, Nutzung und Symbolik zu entwickeln. Sie können klar strukturierte und argumentativ fundierte wissenschaftliche Texte verfassen, Forschungsergebnisse in Seminaren präsentieren und Lösungsstrategien bei der Interpretation von Bauwerken erarbeiten.
ad b: Die Studierenden sind in der Lage, Theorie und Praxis der Architektur miteinander zu verknüpfen und eigenständig Fragestellungen zur architektonischen Gestaltung, Nutzung und Symbolik zu entwickeln. Sie können klar strukturierte und argumentativ fundierte wissenschaftliche Texte verfassen, Forschungsergebnisse in Seminaren präsentieren und Lösungsstrategien bei der Interpretation von Bauwerken erarbeiten.
Pflichtmodul 11: Architektur II (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse zur Formen- und Funktionsgeschichte der Architektur und sind in der Lage, architektonische Entwicklungen in ihren kulturellen, technischen und gesellschaftlichen Kontexten zu analysieren. Sie können das Problem der gebauten Umwelt als zugleich konstitutive Möglichkeit und Grenze künstlerischer Gestaltung erfassen und kritisch reflektieren. Die Studierenden sind befähigt, die Terminologie zur Beschreibung und Analyse von Architektur unterschiedlicher Kunstepochen und -regionen sachgerecht anzuwenden und in kunsthistorische Argumentationen einzubetten.
ad b: Die Studierenden können theoretische, funktionale und gestalterische Aspekte der Architektur miteinander verbinden und komplexe architektonische Phänomene eigenständig interpretieren. Sie sind in der Lage, klar strukturierte und argumentativ fundierte wissenschaftliche Texte zu verfassen, Forschungsergebnisse in Seminaren zu präsentieren und Lösungsstrategien bei der Analyse und Interpretation von Bauwerken zu entwickeln.
ad b: Die Studierenden können theoretische, funktionale und gestalterische Aspekte der Architektur miteinander verbinden und komplexe architektonische Phänomene eigenständig interpretieren. Sie sind in der Lage, klar strukturierte und argumentativ fundierte wissenschaftliche Texte zu verfassen, Forschungsergebnisse in Seminaren zu präsentieren und Lösungsstrategien bei der Analyse und Interpretation von Bauwerken zu entwickeln.
Pflichtmodul 12: Skulptur und Kunstgewerbe (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden verfügen über ein fundiertes Verständnis der gestalterischen Möglichkeiten dreidimensionaler Formen und sind in der Lage, deren künstlerische Ausdruckskraft differenziert zu beurteilen. Sie können Skulpturen und kunstgewerbliche Objekte im Hinblick auf Form, Material, Funktion und Kontext analysieren und kritisch reflektieren. Die Studierenden sind befähigt, kunsthistorische Terminologie und methodische Ansätze sachgerecht auf plastische Werke anzuwenden.
ad b: Die Studierenden sind in der Lage, ihre Urteilskraft sowie ihr methodisches, vernetzendes und kontextbezogenes Denken gezielt zu vertiefen und auf kunsthistorische Fragestellungen anzuwenden. Sie können dreidimensionale Kunstwerke in übergeordneten formalen, inhaltlichen und kulturhistorischen Zusammenhängen interpretieren und die Ergebnisse in klar strukturierten, argumentativ fundierten wissenschaftlichen Texten darstellen. Die Studierenden sind befähigt, Forschungsergebnisse in Seminaren überzeugend zu präsentieren und sich konstruktiv am wissenschaftlichen Diskurs zu beteiligen.
ad b: Die Studierenden sind in der Lage, ihre Urteilskraft sowie ihr methodisches, vernetzendes und kontextbezogenes Denken gezielt zu vertiefen und auf kunsthistorische Fragestellungen anzuwenden. Sie können dreidimensionale Kunstwerke in übergeordneten formalen, inhaltlichen und kulturhistorischen Zusammenhängen interpretieren und die Ergebnisse in klar strukturierten, argumentativ fundierten wissenschaftlichen Texten darstellen. Die Studierenden sind befähigt, Forschungsergebnisse in Seminaren überzeugend zu präsentieren und sich konstruktiv am wissenschaftlichen Diskurs zu beteiligen.
Pflichtmodul 13: Kleine Exkursion Kunstgeschichte (5 ECTS-AP, 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, ihre im Studium erworbenen Kenntnisse durch die unmittelbare Begegnung mit originalen Kunstwerken in situ zu überprüfen, zu vertiefen und zu erweitern. Sie können Kunstwerke in ihrer Materialität sowie in ihrem konkreten räumlichen und topografischen Kontext differenziert erfassen, beschreiben und analysieren. Die Studierenden sind befähigt, eigene Beobachtungen, Fragestellungen und Interpretationsansätze in fachlich fundierte Diskussionen einzubringen und ihre Argumentationen im Austausch mit anderen zu schärfen. Sie sind in der Lage konstruktiv im Team zu arbeiten und Strategien zu entwickeln, um mit offenen Fragen in der kunsthistorischen Forschung reflektiert umzugehen.
Pflichtmodul 14: Große Exkursion Kunstgeschichte (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, ihre im Studium erworbenen Kenntnisse durch die unmittelbare Begegnung mit originalen Kunstwerken in situ zu überprüfen, zu vertiefen und zu erweitern. Sie können Kunstwerke in ihrer Materialität sowie in ihrem konkreten räumlichen und topografischen Kontext differenziert erfassen, beschreiben und analysieren. Die Studierenden sind befähigt, eigene Beobachtungen, Fragestellungen und Interpretationsansätze in fachlich fundierte Diskussionen einzubringen und ihre Argumentationen im Austausch mit anderen zu schärfen. Sie sind in der Lage konstruktiv im Team zu arbeiten und Strategien zu entwickeln, um mit offenen Fragen in der kunsthistorischen Forschung reflektiert umzugehen.
Pflichtmodul 15: Praktische Anwendung der Kunstgeschichte (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der künstlerischen Techniken sowie der Methoden der Restaurierung, Konservierung, Denkmalpflege und Inventarisierung. Sie sind in der Lage, zentrale Arbeitsfelder der Museumskunde, Präsentation, Organisation und des Kunstmarkts zu beschreiben und deren Anforderungen kritisch zu reflektieren. Die Studierenden können Konzepte der professionellen Präsentation und Vermittlung von Kunstwerken in musealen und kuratorischen Kontexten entwickeln und umsetzen.
ad b: Die Studierenden sind befähigt, interdisziplinäre Methoden zur Analyse von Kunstwerken und Artefakten anzuwenden, insbesondere in Bezug auf Materialkunde, naturwissenschaftliche Befundungsmethoden und restauratorische Maßnahmen. Sie können die materielle Beschaffenheit und historische Aussagekraft von Kunstwerken anhand praxisnaher Beispiele untersuchen und deren kunsthistorische Bedeutung einordnen. Die Studierenden sind in der Lage, Wissen aus verschiedenen Disziplinen zu verknüpfen, in Gruppenprojekten (z. B. Ausstellungskonzeptionen) Inhalte zu erarbeiten und Ergebnisse fachgerecht zu präsentieren. Sie stärken ihre sozialen Kompetenzen und arbeiten konstruktiv im Team.
ad b: Die Studierenden sind befähigt, interdisziplinäre Methoden zur Analyse von Kunstwerken und Artefakten anzuwenden, insbesondere in Bezug auf Materialkunde, naturwissenschaftliche Befundungsmethoden und restauratorische Maßnahmen. Sie können die materielle Beschaffenheit und historische Aussagekraft von Kunstwerken anhand praxisnaher Beispiele untersuchen und deren kunsthistorische Bedeutung einordnen. Die Studierenden sind in der Lage, Wissen aus verschiedenen Disziplinen zu verknüpfen, in Gruppenprojekten (z. B. Ausstellungskonzeptionen) Inhalte zu erarbeiten und Ergebnisse fachgerecht zu präsentieren. Sie stärken ihre sozialen Kompetenzen und arbeiten konstruktiv im Team.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.