Lehrveranstaltungen
Pflichtmodul 10: Architektur I (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a: Die Studierenden verfügen über ein fundiertes Wissen zur Formen- und Funktionsgeschichte der Architektur und sind in der Lage, architektonische Werke in ihren kulturellen, technischen und historischen Kontexten zu analysieren. Sie können das Problem der gebauten Umwelt als zugleich konstitutive Möglichkeit und Grenze künstlerischer Gestaltung erfassen und kritisch reflektieren. Die Studierenden sind befähigt, die Terminologie zur Beschreibung und Analyse von Architektur unterschiedlicher Kunstepochen und -regionen sachgerecht anzuwenden und in kunsthistorische Argumentationen einzubetten.
ad b: Die Studierenden sind in der Lage, Theorie und Praxis der Architektur miteinander zu verknüpfen und eigenständig Fragestellungen zur architektonischen Gestaltung, Nutzung und Symbolik zu entwickeln. Sie können klar strukturierte und argumentativ fundierte wissenschaftliche Texte verfassen, Forschungsergebnisse in Seminaren präsentieren und Lösungsstrategien bei der Interpretation von Bauwerken erarbeiten.
Zur übergeordneten Rubrik
618030
VO Kunstgattungen III: Vom Historismus über Jugendstil und neuer Sachlichkeit zum "Neuen Bauen" und zur Nachkriegsmoderne (VO / 2h / 5 ECTS-AP)
Christoph Hölz
Details zu dieser Lehrveranstaltung
Hinweis:
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