Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Einführung in die Friedens- und Konfliktforschung (10 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse der zentralen Begriffe, Prinzipien und Zielsetzungen der Friedens- und Konfliktforschung. Sie können diese im Kontext relevanter Bezugsdisziplinen wie Geschichte, Philosophie, Politikwissenschaft, Sozial- oder Rechtswissenschaft verorten, erläutern und kritisch reflektieren.
ad b.: Die Studierenden verfügen über ein systematisches Verständnis der wichtigsten Themen, Theorien und Traditionen der Friedens- und Konfliktforschung. Sie können diese in Bezug zu aktuellen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskursen setzen und die Möglichkeiten und Grenzen digitaler Lehr- und Lernumgebungen - insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit und inklusive Digitalisierung - beurteilen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über ein systematisches Verständnis der wichtigsten Themen, Theorien und Traditionen der Friedens- und Konfliktforschung. Sie können diese in Bezug zu aktuellen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskursen setzen und die Möglichkeiten und Grenzen digitaler Lehr- und Lernumgebungen - insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit und inklusive Digitalisierung - beurteilen.
Pflichtmodul 2: Vertiefung der Friedens- und Konfliktforschung (10 ECTS-AP, 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 1
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können vertiefende Begriffe, Prinzipien und Zielsetzungen der Friedens- und Konfliktforschung im Kontext geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlicher Disziplinen erläutern und analysieren. Sie verfügen über vertiefte Fähigkeiten zur kritischen Reflexion von Themen wie Geschlechterverhältnissen, Diskriminierung, Rassismus und globaler Ungleichheit. ad ad b.: Die Studierenden verfügen über fundierte Kenntnisse ausgewählter Themen, Theorien und Traditionen der Friedens- und Konfliktforschung und können diese im Verhältnis zu Diskursen der Menschenrechte, Intersektionalität, Postkolonialität und Nachhaltigkeit verorten. Sie können digitale Lehr- und Lernumgebungen kompetent nutzen und deren Chancen und Grenzen im Hinblick auf Inklusion und Barrierefreiheit einschätzen.
Pflichtmodul 3: Methoden der Friedens- und Konfliktforschung (10 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 2
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Methoden zur Planung, Begründung und Durchführung friedens- und konfliktwissenschaftlicher Forschungsvorhaben auswählen und anwenden. Sie sind in der Lage, wissenschaftliche Texte nach unterschiedlichen friedens- und konfliktwissenschaftlichen Kriterien zu verfassen, diese zur Diskussion zu stellen und die Möglichkeiten digitaler Lehr- und Lernumgebungen kritisch zu reflektieren.
ad b.: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse qualitativer und quantitativer empirischer Methoden sowie weiterer Ansätze der Friedens- und Konfliktforschung und ihrer Bezugsdisziplinen. Sie können die methodischen Voraussetzungen wissenschaftlicher Forschung benennen, beurteilen und kritisch einordnen.
ad b.: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse qualitativer und quantitativer empirischer Methoden sowie weiterer Ansätze der Friedens- und Konfliktforschung und ihrer Bezugsdisziplinen. Sie können die methodischen Voraussetzungen wissenschaftlicher Forschung benennen, beurteilen und kritisch einordnen.
Pflichtmodul 4: Zivile Friedensmissionen I (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können grundlegende Anforderungen und Dynamiken ziviler Friedens- und Konfliktarbeit erläutern. Sie verfügen über praktische Erfahrungen im Umgang mit gruppendynamischen Prozessen, Stressoren und Kommunikationsformen in einsatznahen Kontexten. Sie können die Herausforderungen und Potentiale von gewaltfreier Kommunikation, Verhandlungstechniken und der Organisation in Kleingruppen unter einsatznahen Lernbedingungen charakterisieren. Die Studierenden können die grundlegenden rechtlichen, ethischen und organisatorischen Arbeitsweisen humanitärer Einrichtungen, der Katastrophendienste und der Ersten Hilfe sowie im Menschenrechts-, Gender- und Bildungsbereich beschreiben und deren Bedeutung für die zivile Friedensarbeit erläutern. Sie berücksichtigen dabei grundlegende intersektionale Perspektiven.
ad b.: Die Studierenden kennen grundlegende Ansätze und Methoden der Krisenintervention und Stressverarbeitung in einsatzrelevanten Bereichen. Sie sind in der Lage, Belastungsreaktionen zu identifizieren und relevante Unterstützungsstrukturen zu benennen, und kennen einschlägige institutionelle Anlaufstellen und Unterstützungsstrukturen.
ad b.: Die Studierenden kennen grundlegende Ansätze und Methoden der Krisenintervention und Stressverarbeitung in einsatzrelevanten Bereichen. Sie sind in der Lage, Belastungsreaktionen zu identifizieren und relevante Unterstützungsstrukturen zu benennen, und kennen einschlägige institutionelle Anlaufstellen und Unterstützungsstrukturen.
Pflichtmodul 5: Zivile Friedensmissionen II (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der individuellen und gruppendynamischen Anforderungen ziviler Friedens- und Konfliktarbeit inklusive situationsspezifischer Stressoren. Die Studierenden können rechtliche, ethische und organisatorische Arbeitsweisen humanitärer Einrichtungen, der Katastrophendienste und der Ersten Hilfe sowie im Menschenrechts-, Gender- und Bildungsbereich differenziert analysieren und auf komplexe Einsatzsituationen anwenden. Sie sind in der Lage, intersektionale Ansätze gezielt in die Planung und Durchführung ziviler Friedensarbeit zu integrieren.
ad b.: Die Studierenden kennen spezifische Ansätze und Methoden der Krisenintervention und Stressverarbeitung in einsatzrelevanten Bereichen. Sie sind befähigt, Belastungsreaktionen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Bewältigung einzuleiten.
ad b.: Die Studierenden kennen spezifische Ansätze und Methoden der Krisenintervention und Stressverarbeitung in einsatzrelevanten Bereichen. Sie sind befähigt, Belastungsreaktionen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Bewältigung einzuleiten.
Pflichtmodul 6: Zivile Friedensmissionen III (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über umfassende Kenntnisse der individuellen und gruppendynamischen Erfordernisse ziviler Friedens- und Konfliktarbeit inklusive situationsspezifischer Stressoren. Die Studierenden können die rechtlichen, ethischen und organisatorischen Rahmenbedingungen humanitärer Einrichtungen, der Katastrophendienste und der Ersten Hilfe sowie im Menschenrechts-, Gender- und Bildungsbereich kritisch beurteilen und auf strategischer Ebene koordinieren. Sie sind in der Lage, intersektionale und inklusive Ansätze in Leitungs- und Entscheidungsprozesse einzubringen und deren Wirksamkeit zu evaluieren.
ad b.: Die Studierenden kennen vertiefte Ansätze und Methoden der Krisenintervention und Stressverarbeitung bei Einsatzkräften und können koordinierte Maßnahmen zur Prävention und Intervention entwickeln und umsetzen.
ad b.: Die Studierenden kennen vertiefte Ansätze und Methoden der Krisenintervention und Stressverarbeitung bei Einsatzkräften und können koordinierte Maßnahmen zur Prävention und Intervention entwickeln und umsetzen.
Pflichtmodul 7: Pluralität und Aktualität der Friedenswissenschaft (15 ECTS-AP, 9 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der Theorien und Praktiken von Frieden im Kontext von Gender Studies und Critical Race Theory und können diese kritisch reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können Konzepte von Frieden im Rahmen von Development Studies sowie Transitional Justice and Human Rights Studies analysieren, miteinander in Beziehung setzen und deren gesellschaftliche Bedeutung erörtern.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, postkoloniale und ökologische Friedensansätze im Rahmen von Postcolonial Studies und Critical Ecology Studies kritisch zu diskutieren und deren Relevanz für aktuelle Konflikt- und Friedensforschung zu beurteilen.
ad b.: Die Studierenden können Konzepte von Frieden im Rahmen von Development Studies sowie Transitional Justice and Human Rights Studies analysieren, miteinander in Beziehung setzen und deren gesellschaftliche Bedeutung erörtern.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, postkoloniale und ökologische Friedensansätze im Rahmen von Postcolonial Studies und Critical Ecology Studies kritisch zu diskutieren und deren Relevanz für aktuelle Konflikt- und Friedensforschung zu beurteilen.
Pflichtmodul 8: Konflikttransformation (15 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über theoretische und praktische Kenntnisse einer exemplarischen Methode der Konflikttransformation. Sie können diese in Gruppenkontexten anwenden, reflektieren und evaluieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Wirksamkeit einer exemplarischen Methode der Konflikttransformation im Hinblick auf Kommunikations-, Mediations- und Moderationsprozesse kritisch zu beurteilen und auf komplexe Konfliktsituationen zu übertragen.
ad c.: Die Studierenden können eine erlernte exemplarische Methode in inter- und transdisziplinären und internationalen Zusammenhängen einsetzen und ihr Wissen in selbstständigen Projekten anwenden
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Wirksamkeit einer exemplarischen Methode der Konflikttransformation im Hinblick auf Kommunikations-, Mediations- und Moderationsprozesse kritisch zu beurteilen und auf komplexe Konfliktsituationen zu übertragen.
ad c.: Die Studierenden können eine erlernte exemplarische Methode in inter- und transdisziplinären und internationalen Zusammenhängen einsetzen und ihr Wissen in selbstständigen Projekten anwenden
Pflichtmodul 9: Begleitung der Masterarbeit (2,5 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 3-8
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, eine wissenschaftliche Studie im Bereich Peace and Conflict Studies zu konzipieren, durchzuführen und die Forschungsergebnisse in unterschiedlichen Kontexten zu präsentieren. Sie können die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis anwenden, und wissenschaftliche Konventionen korrekt umsetzen Die Studierenden können erworbenes Wissen problembezogen erweitern und aktualisieren. Sie sind in der Lage, Teilaspekte oder ihre gesamte wissenschaftliche Arbeit mit Fachkolleginnen und Fachkollegen kritisch zu diskutieren und soziale, ethische, gender- und diversitätsbezogene gesellschaftliche Implikationen zu reflektieren.
Pflichtmodul 10: Verteidigung der Masterarbeit (2,5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung aller Pflicht- und Wahlmodule sowie der Masterarbeit
Lernergebnisse: Die Studierenden können die theoretischen und methodologischen Positionen sowie Ergebnisse einer eigenen wissenschaftlichen Arbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums mündlich darstellen und reflektieren. Sie sind fähig, die wesentlichen Ergebnisse ihrer Masterarbeit zu präsentieren und die Arbeit in einer wissenschaftlichen Diskussion zu verteidigen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.