Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Störungs- und Verfahrenslehre (18 ECTS-AP; 12 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a und b:
Die Studierenden sind in der Lage, die Grundformen psychischer Störungen, ihre Entstehung und ihren Verlauf nachzuvollziehen und zu beschreiben. Sie verfügen über ein für die Psychotherapie spezialisiertes Wissen der Psychiatrie, der Psychopathologie, der Psychosomatik sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Zudem kennen sie bio-psycho-soziale Erklärungsmodelle und verstehen ihre Relevanz für Diagnostik, Fallverstehen und für die psychotherapeutische Planung.
ad c-f:
Die Studierenden verfügen über ein spezialisiertes Wissen hinsichtlich der wichtigsten psychotherapeutischen Schulen, ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sie kennen die vertieften Grundlagen der vier Cluster (Humanistische Psychotherapie, Psychoanalytisch-psychodynamische Psychotherapie, Systemische Psychotherapie und Verhaltenstherapie) und sind in der Lage, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den vier Cluster hinsichtlich Theorie, Beziehungsgestaltung und Intervention zu reflektieren und kennen ätiologische Modelle psychischer Störungen in den vier Cluster.
Die Studierenden sind in der Lage, die Grundformen psychischer Störungen, ihre Entstehung und ihren Verlauf nachzuvollziehen und zu beschreiben. Sie verfügen über ein für die Psychotherapie spezialisiertes Wissen der Psychiatrie, der Psychopathologie, der Psychosomatik sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Zudem kennen sie bio-psycho-soziale Erklärungsmodelle und verstehen ihre Relevanz für Diagnostik, Fallverstehen und für die psychotherapeutische Planung.
ad c-f:
Die Studierenden verfügen über ein spezialisiertes Wissen hinsichtlich der wichtigsten psychotherapeutischen Schulen, ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sie kennen die vertieften Grundlagen der vier Cluster (Humanistische Psychotherapie, Psychoanalytisch-psychodynamische Psychotherapie, Systemische Psychotherapie und Verhaltenstherapie) und sind in der Lage, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den vier Cluster hinsichtlich Theorie, Beziehungsgestaltung und Intervention zu reflektieren und kennen ätiologische Modelle psychischer Störungen in den vier Cluster.
Pflichtmodul 2: Diagnostik (15 ECTS-AP; 10 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a-e:
Die Studierenden kennen die spezifischen Rahmenbedingungen und die theoretischen Grundlagen der psychotherapeutischen Diagnostik, Begutachtung, Dokumentation und Evaluation. Sie sind in der Lage zu entscheiden, welche diagnostischen Verfahren im Einzelfall durchzuführen sind, wie diese eingesetzt und ausgewertet werden und wie die Ergebnisse zusammenzuführen und zu interpretieren sind. Sie wissen um die Prinzipien und Spezifika verschiedener Anwendungsfelder psychotherapeutisch gutachterlicher Tätigkeiten und kennen die Grenzen der eigenen diagnostischen Kompetenzen und Urteilsfähigkeit. Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende Prinzipien der Begutachtung und diagnostischer Entscheidungen im psychotherapeutischen Bereich wiederzugeben und können psychische Störungen nach den gängigen Klassifikationssystemen (ICD, DSM) systematisch erfassen, klassifizieren und dokumentieren. Die Studierenden sind in der Lage, Diagnostik und Fallkonzeption der vier Cluster (Humanistische Psychotherapie, Psychoanalytisch psychodynamische Psychotherapie, Systemische Psychotherapie und Verhaltenstherapie) anzuwenden. Sie können spezifische Anforderungen an Gutachten und Dokumentation benennen, die Güte von Gutachten und Dokumentationen kritisch beurteilen und Aspekte von Gender und Diversität bei der Diagnostik reflektieren.
Die Studierenden kennen die spezifischen Rahmenbedingungen und die theoretischen Grundlagen der psychotherapeutischen Diagnostik, Begutachtung, Dokumentation und Evaluation. Sie sind in der Lage zu entscheiden, welche diagnostischen Verfahren im Einzelfall durchzuführen sind, wie diese eingesetzt und ausgewertet werden und wie die Ergebnisse zusammenzuführen und zu interpretieren sind. Sie wissen um die Prinzipien und Spezifika verschiedener Anwendungsfelder psychotherapeutisch gutachterlicher Tätigkeiten und kennen die Grenzen der eigenen diagnostischen Kompetenzen und Urteilsfähigkeit. Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende Prinzipien der Begutachtung und diagnostischer Entscheidungen im psychotherapeutischen Bereich wiederzugeben und können psychische Störungen nach den gängigen Klassifikationssystemen (ICD, DSM) systematisch erfassen, klassifizieren und dokumentieren. Die Studierenden sind in der Lage, Diagnostik und Fallkonzeption der vier Cluster (Humanistische Psychotherapie, Psychoanalytisch psychodynamische Psychotherapie, Systemische Psychotherapie und Verhaltenstherapie) anzuwenden. Sie können spezifische Anforderungen an Gutachten und Dokumentation benennen, die Güte von Gutachten und Dokumentationen kritisch beurteilen und Aspekte von Gender und Diversität bei der Diagnostik reflektieren.
Pflichtmodul 3: Rahmenbedingungen und nicht-psychotherapeutische Behandlungspraxis (6 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden verfügen über psychopharmakologisches Wissen und sind in der Lage, Indikationen, Möglichkeiten, Wirkweisen und Grenzen des Einsatzes von Psychopharmaka, basierend auf Leitlinien, insbesondere im Zusammenwirken mit Psychotherapie, zu reflektieren. Die Studierenden kennen die institutionellen, gesundheitsrechtlichen und psychosozialen Rahmenbedingungen der Arbeit im psychosozialen Feld.
ad b.:
Die Studierenden sind in der Lage, zentrale ethische Begriffe zu identifizieren. Sie können bedeutsame ethische Systeme, deren Kernaussagen und Argumentationen inklusive Normen und Werte hinsichtlich ihrer Bedeutsamkeit für das psychotherapeutische Handeln exemplarisch diskutieren und dies mit Aspekten von Gender und Diversität in Beziehung setzen. Die Studierenden sind in der Lage, rechtliche Anforderungen im psychotherapeutischen Alltag (z.¿B. Dokumentation,
Datenschutz, Aufklärung) korrekt umzusetzen und kennen die ethischen Herausforderungen psychotherapeutischer Tätigkeit und können mit diesen fachlich fundiert und verantwortungsbewusst umgehen.
Die Studierenden verfügen über psychopharmakologisches Wissen und sind in der Lage, Indikationen, Möglichkeiten, Wirkweisen und Grenzen des Einsatzes von Psychopharmaka, basierend auf Leitlinien, insbesondere im Zusammenwirken mit Psychotherapie, zu reflektieren. Die Studierenden kennen die institutionellen, gesundheitsrechtlichen und psychosozialen Rahmenbedingungen der Arbeit im psychosozialen Feld.
ad b.:
Die Studierenden sind in der Lage, zentrale ethische Begriffe zu identifizieren. Sie können bedeutsame ethische Systeme, deren Kernaussagen und Argumentationen inklusive Normen und Werte hinsichtlich ihrer Bedeutsamkeit für das psychotherapeutische Handeln exemplarisch diskutieren und dies mit Aspekten von Gender und Diversität in Beziehung setzen. Die Studierenden sind in der Lage, rechtliche Anforderungen im psychotherapeutischen Alltag (z.¿B. Dokumentation,
Datenschutz, Aufklärung) korrekt umzusetzen und kennen die ethischen Herausforderungen psychotherapeutischer Tätigkeit und können mit diesen fachlich fundiert und verantwortungsbewusst umgehen.
Pflichtmodul 4: Psychotherapieforschung (6 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a und b:
Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der wissenschaftlichen Evaluation
von psychotherapeutischen Interventionen sowie über die Fähigkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse für die psychotherapeutische Tätigkeit zu nutzen und forschungsmethodische Prinzipien des evidenzbasierten professionellen Handelns in der psychotherapeutischen Praxis umzusetzen. Sie können wissenschaftliche Befunde sowie Neu- oder Weiterentwicklungen in der Psychotherapie inhaltlich und methodisch in Bezug auf deren Forschungsansatz und deren Aussagekraft bewerten, sodass
sie daraus fundierte Handlungsentscheidungen für psychotherapeutische Diagnostik, Interventionen und Beratung ableiten können. ¿Die Studierenden können sich forschungsgeleitet mit Prozessen und Outcomes psychotherapeutischer Arbeit auseinandersetzen, um die Wirksamkeit psychotherapeutischer Maßnahmen differenziert zu beurteilen. Sie kennen den Evidenzgrad der vier Cluster und
sind sich der Bedeutung spezifischer und unspezifischer Wirkfaktoren in der Psychotherapie bewusst.
Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der wissenschaftlichen Evaluation
von psychotherapeutischen Interventionen sowie über die Fähigkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse für die psychotherapeutische Tätigkeit zu nutzen und forschungsmethodische Prinzipien des evidenzbasierten professionellen Handelns in der psychotherapeutischen Praxis umzusetzen. Sie können wissenschaftliche Befunde sowie Neu- oder Weiterentwicklungen in der Psychotherapie inhaltlich und methodisch in Bezug auf deren Forschungsansatz und deren Aussagekraft bewerten, sodass
sie daraus fundierte Handlungsentscheidungen für psychotherapeutische Diagnostik, Interventionen und Beratung ableiten können. ¿Die Studierenden können sich forschungsgeleitet mit Prozessen und Outcomes psychotherapeutischer Arbeit auseinandersetzen, um die Wirksamkeit psychotherapeutischer Maßnahmen differenziert zu beurteilen. Sie kennen den Evidenzgrad der vier Cluster und
sind sich der Bedeutung spezifischer und unspezifischer Wirkfaktoren in der Psychotherapie bewusst.
Pflichtmodul 5: Methodik der psychotherapeutischen Behandlungspraxis I (6 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.
Die Studierenden wissen über grundlegende psychotherapeutische Gesprächsführungstechniken Bescheid und können diese professionell und phasengerecht in der psychotherapeutischen Arbeit anwenden. Sie sind in der Lage, in akuten Krisensituationen, wie bei Selbst- oder Fremdgefährdung, sicher und fachlich angemessen zu handeln.
ad b:
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren verschiedener psychotherapeutischer Schulen zur Ausübung von Psychotherapie über die Lebensspanne und bei besonderen Patientengruppen und in besonderen Behandlungskontexten vor dem Hintergrund kultureller und gesellschaftlicher Einflüsse sowie unter Aspekten von Gender und Diversität. Sie sind in der Lage, in akuten Krisensituationen, wie bei Selbst- oder Fremdgefährdung, sicher und fachlich angemessen zu handeln.
Die Studierenden wissen über grundlegende psychotherapeutische Gesprächsführungstechniken Bescheid und können diese professionell und phasengerecht in der psychotherapeutischen Arbeit anwenden. Sie sind in der Lage, in akuten Krisensituationen, wie bei Selbst- oder Fremdgefährdung, sicher und fachlich angemessen zu handeln.
ad b:
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren verschiedener psychotherapeutischer Schulen zur Ausübung von Psychotherapie über die Lebensspanne und bei besonderen Patientengruppen und in besonderen Behandlungskontexten vor dem Hintergrund kultureller und gesellschaftlicher Einflüsse sowie unter Aspekten von Gender und Diversität. Sie sind in der Lage, in akuten Krisensituationen, wie bei Selbst- oder Fremdgefährdung, sicher und fachlich angemessen zu handeln.
Pflichtmodul 6: Methodik der psychotherapeutischen Behandlungspraxis II (12 ECTS-AP; 8 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a-d:
Die Studierenden können fundierte Gesprächsführungskompetenzen in der psychotherapeutischen Arbeit anwenden und beherrschen zentrale methodische Techniken der vier psychotherapeutischen Cluster zur Ausübung von Psychotherapie. Sie können diese zielgerichtet an verschiedene Lebensphasen und Störungsbilder anpassen und in besonderen Behandlungskontexten sowie
bei besonderen Patientengruppen anwenden. Sie können praktische psychotherapeutische Techniken im geschützten Rahmen üben, reflektieren und weiterentwickeln. Darüber hinaus sind sie in der Lage, störungsspezifische, altersspezifische, kultursensible, gender- und diversitätssensible sowie gesellschaftssensible Psychotherapieangebote zu erklären und zu planen.
Die Studierenden können fundierte Gesprächsführungskompetenzen in der psychotherapeutischen Arbeit anwenden und beherrschen zentrale methodische Techniken der vier psychotherapeutischen Cluster zur Ausübung von Psychotherapie. Sie können diese zielgerichtet an verschiedene Lebensphasen und Störungsbilder anpassen und in besonderen Behandlungskontexten sowie
bei besonderen Patientengruppen anwenden. Sie können praktische psychotherapeutische Techniken im geschützten Rahmen üben, reflektieren und weiterentwickeln. Darüber hinaus sind sie in der Lage, störungsspezifische, altersspezifische, kultursensible, gender- und diversitätssensible sowie gesellschaftssensible Psychotherapieangebote zu erklären und zu planen.
Pflichtmodul 7: Psychotherapeutisch praktische Teile I: Praxis & Supervision (17 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 1 und 5
Lernergebnisse: ad a. und b.:
Die Studierenden kennen die Aufgabenstellungen, Herausforderungen und Rahmenbedingungen der Versorgung von Personen (Erwachsene, Kinder und Jugendliche) mit psychischen Störungen und die klinisch-wissenschaftliche Praxis. Sie haben Erfahrungen in Bezug auf die Analyse von komplexen Problemstellungen in der Versorgung von Personen mit psychischen Störungen sowie praktische Einblicke in die Behandlung und deren Planung und Durchführung und können diese umfassend reflektieren. Sie sind in der Lage, berufliche Erfahrungen multiperspektivisch zu betrachten und persönliche, interpersonelle sowie institutionelle Einflussfaktoren auf psychotherapeutisches Handeln zu erkennen und einzuordnen. Darüber hinaus besitzen sie ein konzeptuelles Verständnis über das Zusammenspiel von Theorie und Praxis und können dieses gezielt zur Vertiefung ihrer fachlichen und theoretischen psychotherapeutischen Ausbildung nutzen. Zudem sind sie in der Lage, die gemachten Erfahrungen und das für das psychotherapeutische Handeln Gelernte in einem Bericht umfassend und kritisch wiederzugeben.
ad c.:
Die Studierenden sind in der Lage, Aspekte der absolvierten Praxis integrativ mit den bislang erworbenen Kenntnissen unter Leitung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vertiefend zu reflektieren.
Die Studierenden kennen die Aufgabenstellungen, Herausforderungen und Rahmenbedingungen der Versorgung von Personen (Erwachsene, Kinder und Jugendliche) mit psychischen Störungen und die klinisch-wissenschaftliche Praxis. Sie haben Erfahrungen in Bezug auf die Analyse von komplexen Problemstellungen in der Versorgung von Personen mit psychischen Störungen sowie praktische Einblicke in die Behandlung und deren Planung und Durchführung und können diese umfassend reflektieren. Sie sind in der Lage, berufliche Erfahrungen multiperspektivisch zu betrachten und persönliche, interpersonelle sowie institutionelle Einflussfaktoren auf psychotherapeutisches Handeln zu erkennen und einzuordnen. Darüber hinaus besitzen sie ein konzeptuelles Verständnis über das Zusammenspiel von Theorie und Praxis und können dieses gezielt zur Vertiefung ihrer fachlichen und theoretischen psychotherapeutischen Ausbildung nutzen. Zudem sind sie in der Lage, die gemachten Erfahrungen und das für das psychotherapeutische Handeln Gelernte in einem Bericht umfassend und kritisch wiederzugeben.
ad c.:
Die Studierenden sind in der Lage, Aspekte der absolvierten Praxis integrativ mit den bislang erworbenen Kenntnissen unter Leitung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vertiefend zu reflektieren.
Pflichtmodul 8: Psychotherapeutisch praktische Teile II: Selbsterfahrung (4 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 1 und 5
Lernergebnisse: ad a-c:
Die Studierenden sind in der Lage, eigenes Erleben und Verhalten besser zu verstehen und zu reflektieren. Sie erkennen eigene biographische Prägungen, Beziehungsmuster und -dynamiken, Werte, Grenzen und Ressourcen, die für weitere Entwicklungsschritte als Basis für das Berufsfeld Psychotherapie dienen. Sie können ihre Rolle als zukünftige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten besser verstehen und einordnen. Sie sind in der Lage, ihre sozioemotionalen Kompetenzen und ihre Fähigkeiten zur Selbstreflexion im Einzel- als auch im Gruppenselbsterfahrungskontext zu erweitern.
Die Studierenden sind in der Lage, eigenes Erleben und Verhalten besser zu verstehen und zu reflektieren. Sie erkennen eigene biographische Prägungen, Beziehungsmuster und -dynamiken, Werte, Grenzen und Ressourcen, die für weitere Entwicklungsschritte als Basis für das Berufsfeld Psychotherapie dienen. Sie können ihre Rolle als zukünftige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten besser verstehen und einordnen. Sie sind in der Lage, ihre sozioemotionalen Kompetenzen und ihre Fähigkeiten zur Selbstreflexion im Einzel- als auch im Gruppenselbsterfahrungskontext zu erweitern.
Pflichtmodul 9: Vertiefung in die psychotherapeutische Behandlungspraxis und in spezielle psychotherapeutische und psychiatrische Themen (6 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 1 und 6
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden kennen spezielle Bereiche aus der Psychotherapie und Psychiatrie sowie deren Randgebiete und können dieses Wissen im Kontext von Psychotherapie, psychische Gesundheit und psychische Störungen gezielt einsetzen und anwenden.
ad b.:
Die Studierenden sind durch die Vertiefung in einer der vier clusterspezifischen psychotherapeutischen Behandlungsarten in der Lage, in diesem Bereich spezielle Methoden, Techniken und Wissen unter Anleitung anzuwenden, zu erklären und weiterzugeben. Sie können aktuelle Entwicklungen in der psychotherapeutischen Behandlungspraxis fachlich reflektieren und angemessen rezipieren.
Die Studierenden kennen spezielle Bereiche aus der Psychotherapie und Psychiatrie sowie deren Randgebiete und können dieses Wissen im Kontext von Psychotherapie, psychische Gesundheit und psychische Störungen gezielt einsetzen und anwenden.
ad b.:
Die Studierenden sind durch die Vertiefung in einer der vier clusterspezifischen psychotherapeutischen Behandlungsarten in der Lage, in diesem Bereich spezielle Methoden, Techniken und Wissen unter Anleitung anzuwenden, zu erklären und weiterzugeben. Sie können aktuelle Entwicklungen in der psychotherapeutischen Behandlungspraxis fachlich reflektieren und angemessen rezipieren.
Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé), die sich am in-ternationalen Forschungsstand orientiert. Darlegung des Forschungsdes-igns sowie Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs, Anmeldung der Masterarbeit samt Masterarbeitsvereinbarung bei der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter, Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit.
Pflichtmodul 10: Vorbereitung der Masterarbeit (3 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können ihr geplantes Forschungsvorhaben für ihre Masterarbeit in Form einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé) verfassen und kritisch hinterfragen sowie ein Forschungsdesign entwerfen, einen zeitlichen Ablauf skizzieren und die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis anwenden.
Präsentation und mündliche Verteidigung der Masterarbeit vor einem Prüfungssenat.
Pflichtmodul 11: Verteidigung der Masterarbeit (2,5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung aller Pflichtmodule sowie der Masterarbeit
Lernergebnisse: Die Studierenden können die theoretischen und methodologischen Positionen sowie Ergebnisse der Masterarbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums und des internationalen Forschungsstandes mündlich darstellen, reflektieren und in einer Diskussion verteidigen. Sie sind in der Lage, die Ergebnisse der Masterarbeit überzeugend in einer Präsentation zusammenzufassen, den sich daraus ergebenden Wissenszuwachs für die Disziplin darzustellen und den Expertinnen und Experten ihr fachliches Wissen sowie ihre Bewertungs- und Methodenkompetenzen nachvollziehbar zu vermitteln.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.