Lehrveranstaltungen
Pflichtmodul 2: Diagnostik (15 ECTS-AP; 10 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a-e:
Die Studierenden kennen die spezifischen Rahmenbedingungen und die theoretischen Grundlagen der psychotherapeutischen Diagnostik, Begutachtung, Dokumentation und Evaluation. Sie sind in der Lage zu entscheiden, welche diagnostischen Verfahren im Einzelfall durchzuführen sind, wie diese eingesetzt und ausgewertet werden und wie die Ergebnisse zusammenzuführen und zu interpretieren sind. Sie wissen um die Prinzipien und Spezifika verschiedener Anwendungsfelder psychotherapeutisch gutachterlicher Tätigkeiten und kennen die Grenzen der eigenen diagnostischen Kompetenzen und Urteilsfähigkeit. Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende Prinzipien der Begutachtung und diagnostischer Entscheidungen im psychotherapeutischen Bereich wiederzugeben und können psychische Störungen nach den gängigen Klassifikationssystemen (ICD, DSM) systematisch erfassen, klassifizieren und dokumentieren. Die Studierenden sind in der Lage, Diagnostik und Fallkonzeption der vier Cluster (Humanistische Psychotherapie, Psychoanalytisch psychodynamische Psychotherapie, Systemische Psychotherapie und Verhaltenstherapie) anzuwenden. Sie können spezifische Anforderungen an Gutachten und Dokumentation benennen, die Güte von Gutachten und Dokumentationen kritisch beurteilen und Aspekte von Gender und Diversität bei der Diagnostik reflektieren.
Zur übergeordneten Rubrik
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.