Lehrveranstaltungen
Pflichtmodul 3: Unterstützte Kommunikation und komplexe Beeinträchtigungen (8,5 ECTS-AP; 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, Konzepte und Methoden der basalen, alternativen und unterstützten Kommunikation im Hinblick auf Möglichkeiten und Grenzen zu analysieren und deren Potenziale für die Förderung von Teilhabe und Interaktion von Lernenden mit Unterstützungsbedarf zielgerichtet und praxisorientiert in inklusiven Unterrichtskontexten anzuwenden und weiterzuentwickeln.
ad b.: Die Studierenden können Konzepte der Assistenz sowie assistierende Technologien als Kulturtechniken kritisch analysieren, spezifische Hard- und Software sowie kompensatorische Steuerungshilfen im Unterricht zielgerichtet einsetzen und deren Wirkung im Hinblick auf Barrierefreiheit und Teilhabe evaluieren.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, pädagogische Konzepte und Methoden bei Formen mehrfacher bzw. komplexer Beeinträchtigung zu analysieren, das Verhältnis von Unterricht, Therapie und Pflege abgrenzend zu bestimmen und pädagogische Angebote auf basal-perzeptiver Ebene zu entwickeln, durchzuführen und zu evaluieren.
ad d.: Die Studierenden können Spracherwerbsprozesse unter den Bedingungen von Mehrsprachigkeit im Hinblick auf Wechselwirkungen zwischen sprachlicher Entwicklung, kulturellen Kontexten und schulischen Bildungsanforderungen analysieren und darauf aufbauend differenzierte sprachsensible Förderangebote entwickeln, um Lernende mit DaZ gezielt zu unterstützen und ihre Teilhabe zu fördern.
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Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.