Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (76 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 4: Deutsch als Zweitsprache aus einer mehrsprachigen Erwerbsperspektive (7,5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können Ziele, Möglichkeiten und Grenzen der Analyse und Beschreibung von rezeptiver und produktiver, mündlicher und schriftlicher Sprachkompetenzentwicklung in der Zweitsprache Deutsch beschreiben und den Kompetenzerwerb in Verbindung mit dem Ausbau eines plurilingualen Repertoires erfassen und analysieren. Sie sind in der Lage, die Erweiterung des eigenen plurilingualen Repertoires durch den Erwerb einer zusätzlichen Sprache im Rahmen von PM 4b zu analysieren und vor diesem Hintergrund Probleme beim Erwerb des Deutschen differenzierter zu erfassen und zu beurteilen. Sie können Instrumente und Verfahren der Sprachstandsdiagnostik bedarfsorientiert und zielgruppenspezifisch bzw. im Hinblick auf eine intersektional verstandene Inklusion auswählen und anwenden sowie die Ergebnisse kritisch bewerten.

ad b.:
Die Studierenden können sich mit grundlegenden Mitteln in der Zielsprache ausdrücken und Sprachstrukturen verstehen und beschreiben.
Pflichtmodul 6: Zweitspracherwerb und DaZ- und Mehrsprachigkeitsdidaktik (8,5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse linguistischer und spracherwerbstheoretischer Modellierungen der Konstrukte Alltags-, Bildungs- und Fachsprache. Sie können Gespräche und Texte variationslinguistisch und insbesondere in Hinblick auf die Verwendung von Alltags-, Bildungs- und Fachsprache formal und funktional analysieren. Die Studierenden können Herausforderungen im Umgang mit Schriftlichkeit in unterschiedlichen Medien, Sprachen und Varietäten erkennen, beschreiben und analysieren. Sie können unterschiedliche Schriftsysteme, ihre graphematischen Regularitäten und ihre Relation zur gesprochenen Sprache differenzieren sowie die Rolle der Materialität und Medialität von Schriftlichkeit besonders auch in den neuen Medien untersuchen. Sie können eine schlüssige Darstellung der erzielten Ergebnisse abfassen, die den wissenschaftlichen Normen entspricht.

ad b.:
Die Studierenden sind mit Spracherwerbstheorien und dem Konzept der ¿Lernendensprache¿ vertraut und können u.a. auf dieser Basis einen sprach(en)bewussten Unterricht planen. Sie verfügen über Strategien, um motivationale und affektive Faktoren zu berücksichtigen sowie die Motivation und das Selbstvertrauen der DaZ-Lernenden zu stärken. Sie können die Rolle von Mehrsprachigkeit für das sprachliche und fachliche Lernen erläutern und binnendifferenzierte, mehrsprachigkeitsfördernde Unterrichtsmaterialien und Aktivitäten u.a. mit Hilfe eines kritisch reflektierten Einsatzes von KI entwickeln.
Pflichtmodul 7: Deutsch als Zweitsprache und sprachliche Bildung (7,5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse über verschiedene Sprachregister und über die Modellierung, Entwicklung und Förderung bildungssprachlicher Kompetenzen. Sie können sprachliche Anforderungen der schulischen Kommunikation und des fachlichen Lernens (Mündlichkeit und Schriftlichkeit) analysieren. Sie können die Zusammenhänge von Sprache und Fach, Sprache und Lernen, Sprache und Emotion erläutern und die Rolle der Mehrsprachigkeit reflektieren. Sie sind in der Lage, verschiedene Ansätze sprachlicher Bildung zu beschreiben und diese kritisch zu analysieren. Sie können Prozesse des mehrsprachigen Literalitätserwerbs analysieren und den Einsatz von digitalen Medien oder KI-Tools in diesen Prozessen kritisch beurteilen.

ad b.:
Die Studierenden können Ansätze zur Alphabetisierung für einen lernendenzentrierten Unterricht erklären und diese anwenden, um handlungsorientierte sowie literatur- und mediendidaktische Prinzipien im DaZ-Unterricht gezielt einzusetzen. Sie können die dahinterliegenden Konstrukte und Fördermöglichkeiten der Sprachproduktion, -rezeption und Sprachmittlung erklären und DaZ-Lehrmaterialien auf Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GeR) analysieren und an verschiedene Lernniveaus anpassen. Die Studierenden können auf der Grundlage von Konzepten sprachlicher Bildung sprachliche Lernprozesse initiieren und sowohl Sprach- als auch Fachunterricht sprach(en)bewusst differenziert planen. Sie können die Besonderheiten und Anforderungen eines sprach(en)bewussten Unterrichts in verschiedenen Schulstufen identifizieren und individualisierte Sprachfördermaßnahmen für DaZ-Lernende in unterschiedlichen Fächern entwickeln.
Pflichtmodul 8: Mehrdimensionale Analyse von Zweitspracherwerbsprozessen (5 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 4
Lernergebnisse: Die Studierenden können Prozesse des Erwerbs der Zweitsprache Deutsch sowie lernendensprachliche Produkte unter Einbezug sprachkontrastiver, sozialer, plurikultureller und medialer Einflussfaktoren differenziert analysieren und reflektieren. Sie sind in der Lage, Erwerbsprozesse longitudinal quantitativ und qualitativ zu evaluieren und dabei ggf. auch den Einsatz mehrsprachiger Strategien (z.B. Codeswitching, Mediation) in diese Analysen einzubeziehen. Sie können u. a. geeignete Fachliteratur recherchieren und auswerten, Fragestellungen und Hypothesen generieren, ein Korpus erstellen und auswerten, Schlussfolgerungen ableiten und eine schlüssige schriftliche Darstellung der erzielten Ergebnisse abfassen, die den wissenschaftlichen Normen entspricht.
Pflichtmodul 9: Zweitspracherwerb und Spracherhalt im institutionellen Rahmen (5,5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.:
Die Studierenden können Formen des Spracherwerbs und die Bedeutung bereits erworbener Sprachen (v.a. der Erstsprachen) für den Spracherwerb sowie Faktoren, die den Spracherwerb in der mehrsprachigen Familie und in der Migration beeinflussen, beschreiben. Sie können die Zusammenhänge von Migration, Bildung und Spracherwerb, Sprachkompetenz, Bildungssozialisation und Integration sowie die Faktoren für Spracherhalt und -verlust beschreiben und analysieren. Sie verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse und kritisches Verständnis von Sprachideologien und Spracheinstellungen sowie einer auf soziale Nachhaltigkeit abzielenden Sprach(en)politik. Sie können diese Kenntnisse mit Ansätzen und Praktiken sprachlicher Bildung und mehrsprachiger Sozialisation verbinden.

ad b.:
Die Studierenden können standardisierte Testverfahren für DaZ-Lernende anwenden sowie differenzierte Test- und Bewertungsverfahren erstellen, Ergebnisse analysieren, interpretieren und lernförderliches Feedback geben sowie ein nachhaltiges Förderkonzept entwickeln, das Diagnostik, Test- und Feedbackmethoden integriert und auf die individuellen Bedürfnisse der Lernenden und deren Sprachentwicklung ausgerichtet ist.
Pflichtmodul 10: Individuelle Spezialisierung (5 ECTS-AP; 2-4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
+ Lernergebnisse
ad a.:
Die Studierenden verfügen über elementare kommunikative Kompetenzen; sie beherrschen grammatikalische und lexikalische Grundlagen in Wort und Schrift. Sie können die jeweilige Sprache auf Niveau A1/A2 nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen verwenden.

ad b.:
Die Studierenden können sich mit grundlegenden Mitteln in der Zielsprache ausdrücken und Sprachstrukturen verstehen und beschreiben.

ad c.:
Die Studierenden verfügen über Grundwissen aus Phonetik und Phonologie und den Nachbarwissenschaften (Medizin, Physik), die für das Verständnis gewisser phonetischer und phonologischer Phänomene notwendig sind

ad d.:
Die Studierenden verfügen über Überblickswissen über Konzepte und Ansätze der Morphologie und Syntax.

ad e.:
Die Studierenden verfügen über Überblickswissen über die Sprachen der Erde und ihre areale, genetische und typologische Klassifikation.

ad f.:
Die Studierenden sind vertraut mit Begriffen und Konzepten der Kulturtheorie und können anhand ausgewählter Beispiele (wie Forschung zu ethnischen Minderheiten und Migration), die auch in literarischen, literatur- und kulturwissenschaftlichen Texten behandelt werden, grundlegende Themen und methodische Konzepte der Inter-/Transkulturalitätsforschung (wie Kulturkontakt, Transkulturalität, Multikulturalität und Ethnizität) ¿ auch im Hinblick auf postkoloniale, gendertheoretische und intersektionale Fragestellungen ¿ erklären und vermitteln.

ad g.:
Die Studierenden können Theorien und Methoden des kulturwissenschaftlichen Stu-diums darlegen und kritisch reflektieren. Sie vermögen das Verhältnis von Welt und Sprache sowie unterschiedliche Kulturbegriffe zu kontextualisieren und für kulturspezifisch unterschiedliche Diskurse und die Prozesse des Kulturtransfers fruchtbar zu machen. Sie verfügen über Kenntnisse der Theorien und Methoden der Gedächtnisforschung, der Postcolonial Studies, der Gender Studies und der Raumforschung, die sie kritisch erörtern können.

ad h.:
Die Studierenden können linguistische, kultur- und literaturwissenschaftliche Ansätze und Konzepte eigenständig anwenden und ggf. auch kombinieren, um Sprache, Texte und Medien in mehrsprachigen und transkulturellen Kommunikations- und Interaktionskontexten kritisch zu analysieren. Sie sind in der Lage, Konzepte der Mediation und Vermittlung in sprachlich-kulturell diversen Kontexten zu beschreiben und anzuwenden.

ad i.:
Die Studierenden sind in der Lage, durch ein vertieftes Verständnis der Grundlagen und Theorien des Fremdsprachenlehrens und -lernens ausgewählte Aspekte, wie z.B. Mehrsprachigkeit, Interkulturalität, Digitalität und Diversität kritisch zu reflektieren und in ihren Unterricht zu integrieren

ad j.:
Die Studierenden verstehen Probleme des Zusammenhangs von Sprache und Gender und können Phänomene im Sprachsystem und Sprachgebrauch selbstständig erkennen und mit Rückgriff auf theoretische Konzepte analysieren.

ad k.:
Die Studierenden können die Grundfragen der Geschlechtertheorie darlegen sowie den Zusammenhang von geschlechtlicher Identität und soziokulturellem Umfeld erläutern und beurteilen. Sie können ihre Kenntnisse dafür nutzen, Geschlechterkonstruktionen in ihrer medialen Gestaltung (wie in Sprache, Literatur, Film oder Musik) zu analysieren, zu kontextualisieren und kritisch zu reflektieren. Dabei werden relevante soziale, wissenschaftliche und ethische Belange berücksichtigt.
Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 ECTS-AP zu absolvieren: a. UE Polnisch Ia oder Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch Ia oder Russisch Ia oder weitere slawische Sprache Ia (4 SSt, 5 ECTS-AP) b. UE Sprachkurs: Deutsch im Vergleich zu Japanisch und Chinesisch (2 SSt, 2,5 ECTS-AP) c. VO Phonetik und Phonologie (2 SSt, 2,5 ECTS-AP) d. VO Morphologie und Syntax (2 SSt, 2,5 ECTS-AP) e. VO Über die Sprachen der Welt (2 SSt, 5 ECTS-AP) f. VO Inter-/Transkulturalität (2 SSt, 5 ECTS-AP) g. VO Grundlagen der Kulturwissenschaft (2 SSt, 5 ECTS-AP) h. VU Transkulturalität und Mehrsprachigkeit (2 SSt, 5 ECTS-AP) i. VU Vertiefung Prinzipien der Fremdsprachendidaktik (2 SSt, 2,5 ECTS-AP) j. VU Genderlinguistik (2 SSt, 5 ECTS-AP) k. VU Gender Studies (2 SSt, 5 ECTS-AP)
Pflichtmodul 11: Praxissemester (6 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 6
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, auf Basis ihres fachdidaktischen Wissens fachlich fundierte Kompetenzen zu formulieren und situativ anzupassen. Die Studierenden können fachspezifische Unterrichtseinheiten mit Begleitung unter Anwendung fachdidaktischer Konzepte und schulcurricularer Vorgaben planen, durchführen und evaluieren. Sie können fachspezifische Unterrichtskonzepte und -ansätze situations- und medienadäquat, unter Berücksichtigung der Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie mit Blick auf Querschnittsthemen wie z.B. intersektional sensible Inklusion, Nachhaltigkeit, Digitalisierung/KI, Diversität/Gender anwenden. Sie können fachspezifische Maßnahmen für das formative und summative Assessment
entwickeln und einsetzen, um den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler zu diagnostizieren, sowie fachspezifisches lernförderliches Feedback geben. Sie sind in der Lage, ihren eigenen sowie beobachteten Unterricht aus einer fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Perspektive systematisch zu analysieren, um daraus fundierte Maßnahmen zur Verbesserung ihres Unterrichts abzuleiten. Die Studierenden sind in der Lage, den Bildungsauftrag der Schule
zu erläutern und das partnerschaftliche Zusammenwirken von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Schule zu unterstützen. Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der aktuellen Lehrpläne und können ihre Unterrichtsplanungen auf diese beziehen.
Pflichtmodul 12: Bachelorarbeit (5 ECTS-AP; 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 4 und 8
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, theoretische und methodische Zugänge der Inklusiven Pädagogik auf eine spezifische Fragestellung anzuwenden. Die Studierenden können die Standards guter wissenschaftlicher Praxis anwenden, verstehen den Aufbau und den Erstellungsprozess einer wissenschaftlichen Arbeit. Sie können die Prinzipien eines guten wissenschaftlichen Schreibstils umsetzen und wissenschaftliche Präsentationen erstellen und vortragen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.