Lehrveranstaltungen



Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von 165 ECTS-AP zu absolvieren:
Pflichtmodule (165 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 7: Anwendung sportwissenschaftlich-methodischer Kenntnisse (4,5 ECTS-AP; 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 1 und 6
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Kenntnisse über qualitative Forschungsansätze in der Sportwissenschaft wiedergeben. Sie kennen zentrale Merkmale qualitativer Forschungsmethoden und können verschiedene qualitative Forschungsdesigns beschreiben und unterscheiden. Die Studierenden sind in der Lage, eine ausgewählte qualitative Erhebung methodisch fundiert zu konzipieren und durchzuführen. Sie können erhobene qualitative Daten theoriegeleitet unter Verwendung geeigneter Software auswerten, interpretieren und darstellen.

ad b.: Die Studierenden können anhand von konkreten fallbezogenen Problemstellungen angemessene Zielsetzungen formulieren, entsprechende Hypothesen entwickeln, quantitative Studiendesigns entwerfen, statistische Verfahren zur Datenauswertung praktisch anwenden und Ergebnisse differenziert interpretieren. Sie sind in der Lage, die Limitationen der angewendeten Methoden und Studiendesigns zu erkennen, kritisch zu reflektieren und deren Bedeutung für die Interpretation sportwissenschaftlicher Forschungsergebnisse fundiert zu beurteilen.
Pflichtmodul 16: Aufbau sportsoziologische/-psychologische Kenntnisse (2 ECTS-AP; 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können fortgeschrittene Kenntnisse zu den sozialen Funktionen des Sports im Kontext kultureller Wertsysteme und gesellschaftlicher Strukturen wiedergeben. Sie sind in der Lage, sportsoziologische Konzepte aus geschlechterbezogener und wertekultureller Perspektive zu differenzieren und kritisch zu überprüfen.
Pflichtmodul 17: Anwendung sportsoziologischer/-psychologischer Kenntnisse (3 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 4
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, kommunikative Prozesse und kommunikationsbeeinflussende Faktoren im professionellen Kontext zu erklären. Sie können soziale Wahrnehmung differenziert analysieren, Prinzipien professioneller Gesprächsführung theoretisch erfassen und kommunikative Fertigkeiten anwenden.
Pflichtmodul 19: Bewegungsanleitungskompetenzen II (5 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 1 und 6
+ Lernergebnisse
ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, ein fortgeschrittenes Niveau bezüglich der praktischen Durchführung grundlegender Trainingsmethoden zu beschreiben und zu demonstrieren. Sie können fortgeschrittene Erkenntnisse einschlägig relevanter Trainingsübungen mit Klein- und Großgeräten analysieren und zusammenstellen und können die Ausführung ausgewählter Freihantelübungen demonstrieren. Sie sind in der Lage, Ausführungsfehler zu identifizieren und entsprechende Fehlerkorrekturen anzuleiten.

ad b1.: Die Studierenden sind in der Lage, Trainingsmethoden an die individuellen Anforderungen spezifischer Zielgruppen im Bereich des Fitnesstrainings anzupassen und Trainingsübungen zu vermitteln. Sie können die motorische Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Zielgruppen erheben und analysieren, geeignete Trainingspläne kompetenzorientiert entwickeln, die praktische Durchführung zielgruppenspezifischer Übungen anleiten sowie deren Wirksamkeit evaluieren. Sie sind in der Lage, potenzielle Risiken im Fitnesstraining zu erkennen und zielgerichtete Korrekturen vorzunehmen, um die Sicherheit und Effektivität des Fitnesstrainings zu gewährleisten.

ad b2.: Die Studierenden kennen didaktische Richtlinien und methodische Ansätze zur Gestaltung inklusiver Bewegungsprogramme für diverse Zielgruppen und können diese anwenden. Sie sind in der Lage, die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen unter Berücksichtigung von körperlichen und geistigen Voraussetzungen zu analysieren und Übungssequenzen für heterogene Gruppen umzusetzen. Sie können Barrieren durch fundierte Ansätze abbauen und eine gleichberechtigte Teilhabe an Bewegungsprogrammen im Gesundheitssport fördern. Sie sind in der Lage, ihre eigene Haltung gegenüber Inklusion im Sport kritisch zu hinterfragen.

ad b3.: Die Studierenden können spezialisierte Techniken ausgewählter kulturell geprägter internationaler Bewegungsangebote ausführen. Sie sind in der Lage, deren strukturelle und funktionale Merkmale zu differenzieren und deren Bedeutung im sportwissenschaftlichen und gesellschaftlichen Kontext wiederzugeben.

ad b4.: Die Studierenden können spezialisierte Bewegungsabläufe der Akrobatik sicher ausführen, methodische Aufbauformen differenzieren und unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten anwenden. Sie sind in der Lage, Bewegungsqualität im Partner- und Gruppenkontext zu überprüfen und zielgerichtete Übungsreihen für unterschiedliche Anforderungsniveaus zu generieren.

ad b5.: Die Studierenden sind in der Lage, ein technisch und taktisch fortgeschrittenes praktisches Eigenkönnen im Volleyball zu demonstrieren und spezialisierte Kenntnisse wiederzugeben. Sie sind in der Lage, sportspielspezifische Techniken und taktische Handlungen unter Berücksichtigung sportspieldidaktische Vermittlungskonzepte kompetenzorientiert zu planen und mehrperspektivisch umzusetzen. Sie können fehlerhafte Ausführungen spielspezifischer Fertigkeiten analysieren und adäquate Korrekturmaßnahmen setzen. Sie können die sportspielspezifische Regelkunde beschreiben und sind in der Lage, ein Volleyballspiel zu leiten.

ad b6.: Die Studierenden kennen koordinative und konditionelle Bewegungsformen im Wasser und können spezialisierte Techniken in Aqua Fitness und Aqua Training ausführen. Sie sind in der Lage, methodisch-didaktische Zugänge für heterogene Gruppen zu differenzieren, Sicherheitsaspekte in bewegungsorientierten Wassereinheiten zu überprüfen und vielfältige Spiel- und Übungsformen zu planen und umzusetzen.

ad b7.: Die Studierenden können Trends im Gesundheitssport und deren Bedeutung für unterschiedliche Zielgruppen wiedergeben. Sie sind in der Lage, geschlechtsspezifische und inklusive Aspekte zu analysieren und deren Potenziale und Herausforderungen kritisch zu überprüfen. Sie können fundierte Ansätze zur praktischen Umsetzung in gesundheitsorientierten Bewegungsprogrammen entwickeln und anwenden.

ad b8.: Die Studierenden sind in der Lage, ein fortgeschrittenes praktisches Eigenkönnen im Eislauf zu demonstrieren und können eislaufspezifische Fertigkeiten unter besonderer Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten mehrperspektivisch und kompetenzorientiert vermitteln. Sie sind in der Lage, fehlerhafte Ausführungen grundlegender Fertigkeiten zu erklären und adäquate Korrekturmaßnahmen zu setzen.
Pflichtmodul 20: Freizeit- und Sportökonomik (7,5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 2 und 3
Lernergebnisse: Die Studierenden können
- wesentliche Hintergründe von Kreislauf-, Wettbewerbs-, Beschäftigungs- und Außenhandelswirkungen des Freizeit- und Sportsektors erkennen und analysieren;
- daraus folgende wirtschaftspolitische Handlungsmöglichkeiten identifizieren und kritisch bewerten;
- Methodiken, Ergebnisse und Implikationen aus fachspezifischen wissenschaftlichen Arbeiten herausarbeiten und präsentieren;
- einschlägige Forschungsliteratur aus den Bereichen der Freizeit- und Sportökonomik kritisch einordnen und beurteilen;
- Präsentationen anderer Studierender leiten und moderieren.
Pflichtmodul 22: Sportmanagement (14 ECTS-AP; 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 1 bis 7 und 10 bis 11
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, praktische Fragestellungen aus dem Bereich des Sportmanagements in wissenschaftliche Problemstellungen zu übersetzen. Sie können problemadäquat den aktuellen Forschungsstand erarbeiten, angemessene Studiendesigns sowie Methoden der Datenerhebung und Datenanalyse auswählen und umsetzen. Sie sind in der Lage, die gewonnen empirischen Ergebnisse adäquat literaturbasiert zu interpretieren und entsprechende Managementimplikationen abzuleiten.

ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten praxisorientiert in Unternehmen verschiedener Größe in der Sport- und Freizeitbranche, in Sportvereinen und -verbänden ¿ i.S. hauptamtlicher Tätigkeiten, in öffentlichen Verwaltungen, Interessenvertretungen, Medien oder in Lehr- und Forschungsinstitutionen anzuwenden. Sie können einschlägige Problemstellungen des Sportmanagement, der Sportsoziologie bzw. der Sportökonomik, wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert bearbeiten.

ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, die in der Praxis durchgeführten Tätigkeiten zu reflektieren, zu evaluieren und zu dokumentieren. Sie können ihr eigenes professionelles Handeln während der Praxis kritisch reflektieren.
  LEHRVERANSTALTUNGEN
Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien frei zu wählen. Es wird empfohlen, zumindest eine Lehrveranstaltung aus den Bereichen Frauen- und Geschlechterforschung zu wählen.
Pflichtmodul 23: Interdisziplinäre Kompetenzen (12 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen und Fertigkeiten. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und sind in der Lage, ihr Fachprofil durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen zu individualisieren und zu vertiefen.
Pflichtmodul 24: Bachelorarbeit (12,5 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 1 bis 7 und 10 bis 11
Lernergebnisse: Die Studierenden können unter Einbeziehung relevanter wissenschaftlicher Literatur ein Forschungsprojekt aus den Bereichen Sportmanagement, Sportsoziologie oder Sportökonomik planen, Methoden der Datenerhebung anwenden und analysieren und sind in der Lage, die Ergebnisse im Kontext des Forschungsfeldes zu diskutieren. Sie können eine strukturierte Arbeit lege artis gemäß den allgemeinen sowie fachspezifischen Standards und gemäß den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verfassen und ihr Projekt lege artis gemäß den allgemeinen sowie fachspezifischen Standards präsentieren.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.