Lehrveranstaltungen



Es sind weitere Pflichtmodule der fachlichen Spezialisierung im Umfang von insgesamt 14 ECTS-AP zu absolvieren. Aus Z 1 (Fachliche Spezialisierung I) sind Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 5 ECTS-AP, aus Z 2 (Fachliche Spezialisierung II) sind Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 9 ECTS-AP zu wählen:
Pflichtmodule der fachlichen Spezialisierung (14 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 23: Fachliche Spezialisierung I (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 4
+ Lernergebnisse
Die Studierenden sind in der Lage,

ad a.:
die Wirkprinzipien von Antitumorwirkstoffen - einschließlich Targeted Therapy und
rekombinanter und biogener Arzneistoffe - zu bewerten. Sie können den Zusammenhang zwischen Wirkmechanismen und therapeutischer Anwendung erklären.

ad b.:
aktuelle Trends und Entwicklungen in der Phytochemie und Phytopharmakaforschung
kritisch zu analysieren und zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf neue Naturstoffquellen wie Superfoods, Dietary Supplements und biogene Arzneistoffe. Sie können Risiken und Chancen invasiver Pflanzenarten beurteilen, regulatorische Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen einordnen sowie wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit pflanzlicher Produkte reflektiert bewerten. Darüber hinaus sind sie befähigt, die Bedeutung aktueller Forschungsergebnisse für die Weiterentwicklung pflanzlicher Arzneimittel abzuleiten und diese in den Kontext moderner Pharmakognosie zu stellen.

ad c.:
die Aufgaben und Strategien der Präformulierung in der Arzneimittelentwicklung zu erklären und physikochemische Eigenschaften von Arznei- und Hilfsstoffen hinsichtlich ihrer Verarbeitbarkeit, Stabilität und Bioverfügbarkeit zu analysieren. Sie können geeignete Untersuchungsmethoden auswählen und anwenden, um Stabilitätsprofile und Wechselwirkungen zu bewerten, sowie Strategien zur Optimierung von Formulierungen zu entwickeln. Darüber hinaus sind sie befähigt, die gewonnenen Daten kritisch zu interpretieren und ihre Bedeutung für die Entwicklung qualitativ hochwertiger und biopharmazeutisch stabiler Fertigarzneimittel zu beurteilen.

ad d.:
die Grundlagen der Kosmetologie einschließlich geschichtlicher Aspekte, Definitionen und Aufbau der Haut und ihrer Anhangsgebilde zu erklären. Sie können Einflüsse externer Faktoren auf die Haut analysieren, Verfahren der Hautreinigung, Pflege und Behandlung (z. B. Peeling, Aknebehandlung, Schweißbildungshemmung) beschreiben und kosmetische Produktgruppen wie Lösungen, Gele, Deostifte, Tonika, Parfums, Cremes, Masken und Pasten unterscheiden. Darüber hinaus sind sie in der Lage, kosmetische Zubereitungen zur Pflege, zum Schutz und zur Regeneration der Haut hinsichtlich Zusammensetzung, Wirkung und Anwendungsbereich zu bewerten und Kenntnisse über Sonnenschutz-, Kälte-, Insekten und Umweltschutzprodukte sachgerecht zu vermitteln und praxisrelevante Einblicke in betriebliche Abläufe und Aufgaben in pharmazeutischen, chemischen oder lebensmitteltechnologischen Industriebereichen zu reflektieren und diese Erfahrungen in den fachlichen Kontext der Arzneistoffentwicklung und -herstellung einzuordnen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.