Lehrveranstaltungen
Pflichtmodul 1: Sprache und ihre Verwendung (8 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Beziehung zwischen Sprachkompetenz, Sprachnormen und Sprachbenutzung erklären und grundlegende linguistische Methoden zur Analyse von Sprache anwenden. Sie sind in der Lage, sprachliche Strukturen und Phänomene systematisch zu untersuchen und in ihren sozialen, kulturellen und historischen Kontexten zu interpretieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Besonderheiten von Schriftlichkeit und Mündlichkeit zu benennen und die Unterschiede zwischen schriftlicher und mündlicher Kommunikation zu analysieren. Sie können die jeweiligen Ausdrucksformen in Bezug auf Aspekte wie Struktur, Stil und Register beschreiben.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, den Kulturbegriff zu definieren und von anderen, verwandten Termini klar abzugrenzen. Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse zentraler Modelle zur Beschreibung von Kulturebenen und -konstituenten sowie des Kulturtransfers. Überdies sind sie befähigt, die Entwicklung der Kultur- und Geisteswissenschaften in groben Zügen zu skizzieren und die kontrastive Sprach- und Translationswissenschaft darin einzuordnen.
ad d.: Die Studierenden können die Berufsfelder sowie die damit verbundenen Anforderungen und grundlegenden berufsethischen Aspekte, die sich daraus für Sprach- und Kommunikationsexpertinnen und -experten sowie für professionelle Übersetzerinnen und Übersetzern und Dolmetscherinnen und Dolmetscher ableiten, benennen und beschreiben.
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Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.