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Pflichtmodul 1: Sprache und ihre Verwendung (8 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Beziehung zwischen Sprachkompetenz, Sprachnormen und Sprachbenutzung erklären und grundlegende linguistische Methoden zur Analyse von Sprache anwenden. Sie sind in der Lage, sprachliche Strukturen und Phänomene systematisch zu untersuchen und in ihren sozialen, kulturellen und historischen Kontexten zu interpretieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Besonderheiten von Schriftlichkeit und Mündlichkeit zu benennen und die Unterschiede zwischen schriftlicher und mündlicher Kommunikation zu analysieren. Sie können die jeweiligen Ausdrucksformen in Bezug auf Aspekte wie Struktur, Stil und Register beschreiben.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, den Kulturbegriff zu definieren und von anderen, verwandten Termini klar abzugrenzen. Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse zentraler Modelle zur Beschreibung von Kulturebenen und -konstituenten sowie des Kulturtransfers. Überdies sind sie befähigt, die Entwicklung der Kultur- und Geisteswissenschaften in groben Zügen zu skizzieren und die kontrastive Sprach- und Translationswissenschaft darin einzuordnen.
ad d.: Die Studierenden können die Berufsfelder sowie die damit verbundenen Anforderungen und grundlegenden berufsethischen Aspekte, die sich daraus für Sprach- und Kommunikationsexpertinnen und -experten sowie für professionelle Übersetzerinnen und Übersetzern und Dolmetscherinnen und Dolmetscher ableiten, benennen und beschreiben.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die Besonderheiten von Schriftlichkeit und Mündlichkeit zu benennen und die Unterschiede zwischen schriftlicher und mündlicher Kommunikation zu analysieren. Sie können die jeweiligen Ausdrucksformen in Bezug auf Aspekte wie Struktur, Stil und Register beschreiben.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, den Kulturbegriff zu definieren und von anderen, verwandten Termini klar abzugrenzen. Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse zentraler Modelle zur Beschreibung von Kulturebenen und -konstituenten sowie des Kulturtransfers. Überdies sind sie befähigt, die Entwicklung der Kultur- und Geisteswissenschaften in groben Zügen zu skizzieren und die kontrastive Sprach- und Translationswissenschaft darin einzuordnen.
ad d.: Die Studierenden können die Berufsfelder sowie die damit verbundenen Anforderungen und grundlegenden berufsethischen Aspekte, die sich daraus für Sprach- und Kommunikationsexpertinnen und -experten sowie für professionelle Übersetzerinnen und Übersetzern und Dolmetscherinnen und Dolmetscher ableiten, benennen und beschreiben.
Pflichtmodul 2: Sprachkompetenz I - Erste Fremdsprache und Deutsch (12 ECTS-AP; 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können deutschsprachige Texte verschiedener Textsorten (z. B. Bericht, Kommentar, wissenschaftlicher Text, Gebrauchstext) und Textsortenkonventionen analysieren. Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse zu Merkmalen, Funktion und Aufbau unterschiedlicher Textsorten und können diese systematisch beschreiben. Sie sind in der Lage, zentrale Aspekte wie Funktion, Textstruktur und sprachliche Mittel zu identifizieren und in ihren kommunikativen Kontext einzuordnen. Die Studierenden können einfache Ergebnisse von Textanalysen klar und nachvollziehbar darstellen, dabei fachsprachliche Begriffe korrekt verwenden und eigene Beobachtungen begründet erläutern.
ad b.: Die Studierenden können schriftliche Texte selbständig auf GER-Niveau B1+ für FR/IT/ES/RU und B2+ für DE/EN verstehen. Sie können die Merkmale grundlegender Textsorten in der jeweiligen Fremdsprache benennen. Sie können bei fremdsprachigen Texten die kommunikative Situation, die Funktion und die sprachlichen Mittel erkennen und beschreiben und selbst sprachlich adäquate Texte unter Einhaltung der grundlegenden Textsortenkonventionen produzieren.
ad c.: Die Studierenden können mündliche Texte selbständig auf GER-Niveau B1+ für FR/IT/ES/RU und B2+ für DE/EN verstehen. Sie können mit grundlegenden kommunikativen Gattungen in der jeweiligen Fremdsprache umgehen. Sie können bei fremdsprachigen Texten die kommunikative Situation, die Funktion und die sprachlichen Mittel erkennen und beschreiben und selbst sprachlich adäquate Texte unter Einhaltung der grundlegenden Textsortenkonventionen produzieren.
ad d.: Die Studierenden beherrschen die Grundlagen der Grammatik auf GER-Niveau B1+ für FR/IT/ES/RU und B2+ für DE/EN. Sie können die erlernten grammatikalischen Strukturen mit denen ihrer Erstsprache vergleichen und Unterschiede auf den Ebenen von Sprachsystem und Sprachverwendung herausarbeiten.
ad b.: Die Studierenden können schriftliche Texte selbständig auf GER-Niveau B1+ für FR/IT/ES/RU und B2+ für DE/EN verstehen. Sie können die Merkmale grundlegender Textsorten in der jeweiligen Fremdsprache benennen. Sie können bei fremdsprachigen Texten die kommunikative Situation, die Funktion und die sprachlichen Mittel erkennen und beschreiben und selbst sprachlich adäquate Texte unter Einhaltung der grundlegenden Textsortenkonventionen produzieren.
ad c.: Die Studierenden können mündliche Texte selbständig auf GER-Niveau B1+ für FR/IT/ES/RU und B2+ für DE/EN verstehen. Sie können mit grundlegenden kommunikativen Gattungen in der jeweiligen Fremdsprache umgehen. Sie können bei fremdsprachigen Texten die kommunikative Situation, die Funktion und die sprachlichen Mittel erkennen und beschreiben und selbst sprachlich adäquate Texte unter Einhaltung der grundlegenden Textsortenkonventionen produzieren.
ad d.: Die Studierenden beherrschen die Grundlagen der Grammatik auf GER-Niveau B1+ für FR/IT/ES/RU und B2+ für DE/EN. Sie können die erlernten grammatikalischen Strukturen mit denen ihrer Erstsprache vergleichen und Unterschiede auf den Ebenen von Sprachsystem und Sprachverwendung herausarbeiten.
Pflichtmodul 3: Sprachkompetenz I - Zweite Fremdsprache (9 ECTS-AP; 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können schriftliche Texte selbständig auf GER-Niveau B1+ für FR/IT/ES/RU und B2+ für DE/EN verstehen. Sie können die Merkmale grundlegender Textsorten in der jeweiligen Fremdsprache benennen. Sie können bei fremdsprachigen Texten die kommunikative Situation, die Funktion und die sprachlichen Mittel erkennen und beschreiben und selbst sprachlich adäquate Texte unter Einhaltung der grundlegenden Textsortenkonventionen produzieren.
ad b.: Die Studierenden können mündliche Texte selbständig auf GER-Niveau B1+ für FR/IT/ES/RU und B2+ für DE/EN verstehen. Sie können mit grundlegenden kommunikativen Gattungen in der jeweiligen Fremdsprache umgehen. Sie können bei fremdsprachigen Texten die kommunikative Situation, die Funktion und die sprachlichen Mittel erkennen und beschreiben und selbst sprachlich adäquate Texte unter Einhaltung der grundlegenden Textsortenkonventionen produzieren.
ad c.: Die Studierenden beherrschen die Grundlagen der Grammatik auf GER-Niveau B1+ für FR/IT/ES/RU und B2+ für DE/EN. Sie können die erlernten grammatikalischen Strukturen mit denen ihrer Erstsprache vergleichen und Unterschiede auf den Ebenen von Sprachsystem und Sprachverwendung herausarbeiten.
ad b.: Die Studierenden können mündliche Texte selbständig auf GER-Niveau B1+ für FR/IT/ES/RU und B2+ für DE/EN verstehen. Sie können mit grundlegenden kommunikativen Gattungen in der jeweiligen Fremdsprache umgehen. Sie können bei fremdsprachigen Texten die kommunikative Situation, die Funktion und die sprachlichen Mittel erkennen und beschreiben und selbst sprachlich adäquate Texte unter Einhaltung der grundlegenden Textsortenkonventionen produzieren.
ad c.: Die Studierenden beherrschen die Grundlagen der Grammatik auf GER-Niveau B1+ für FR/IT/ES/RU und B2+ für DE/EN. Sie können die erlernten grammatikalischen Strukturen mit denen ihrer Erstsprache vergleichen und Unterschiede auf den Ebenen von Sprachsystem und Sprachverwendung herausarbeiten.
Pflichtmodul 4: Sprachkompetenz II - Erste Fremdsprache und Deutsch (12 ECTS-AP; 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können deutschsprachige Texte verschiedener Textsorten und
-konventionen produzieren. Sie können verschiedene deutschsprachige Textsorten hinsichtlich Aufbau, sprachlicher Gestaltung und kommunikativer Funktion analysieren und diese Erkenntnisse gezielt für die eigene Textproduktion nutzen. Sie verfügen über die Kenntnisse grundlegender Prinzipien der Textproduktion (z. B. Textkohärenz, Stil, Argumentationsstruktur) und wenden diese beim Schreiben eigener Texte in unterschiedlichen Kontexten sicher an. Sie sind in der Lage, zielgruppengerecht, zweckorientiert und sprachlich korrekt zu schreiben. Die Studierenden können Schreibprozesse und -produkte kritisch und konstruktiv reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können die Sprache schriftlich selbständig auf GER-Niveau B2 für FR/IT/ES/RU und C1 für DE/EN verwenden. Die Studierenden können fremdsprachige Texte unter Berücksichtigung der wichtigsten Charakteristika des jeweiligen Genres auf dem geforderten Niveau schriftlich verfassen. Sie sind in der Lage, dabei pragmatische Vorgaben zu erfüllen und entsprechende sprachliche Mittel einzusetzen.
ad c.: Die Studierenden können die Sprache mündlich selbständig auf GER-Niveau B2 für FR/IT/ES/RU und C1 für DE/EN verwenden. Sie können in der Fremdsprache adressaten- und situationsadäquat kommunizieren. Sie sind in der Lage, dabei pragmatische Vorgaben zu erfüllen und entsprechende sprachliche Mittel einzusetzen.
ad d.: Die Studierenden beherrschen die grammatikalischen Strukturen auf GER-Niveau B2 für FR/IT/ES/RU und C1 für DE/EN. Sie können die erlernten grammatikalischen Strukturen mit denen ihrer Erstsprache vergleichen und Unterschiede auf den Ebenen von Sprachsystem und Sprachverwendung herausarbeiten. Ebenso können sie die Wahl grammatikalischer Strukturen im textuellen Kontext in Hinblick auf die kommunikative Intention beurteilen und diese Wahl begründen.
-konventionen produzieren. Sie können verschiedene deutschsprachige Textsorten hinsichtlich Aufbau, sprachlicher Gestaltung und kommunikativer Funktion analysieren und diese Erkenntnisse gezielt für die eigene Textproduktion nutzen. Sie verfügen über die Kenntnisse grundlegender Prinzipien der Textproduktion (z. B. Textkohärenz, Stil, Argumentationsstruktur) und wenden diese beim Schreiben eigener Texte in unterschiedlichen Kontexten sicher an. Sie sind in der Lage, zielgruppengerecht, zweckorientiert und sprachlich korrekt zu schreiben. Die Studierenden können Schreibprozesse und -produkte kritisch und konstruktiv reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können die Sprache schriftlich selbständig auf GER-Niveau B2 für FR/IT/ES/RU und C1 für DE/EN verwenden. Die Studierenden können fremdsprachige Texte unter Berücksichtigung der wichtigsten Charakteristika des jeweiligen Genres auf dem geforderten Niveau schriftlich verfassen. Sie sind in der Lage, dabei pragmatische Vorgaben zu erfüllen und entsprechende sprachliche Mittel einzusetzen.
ad c.: Die Studierenden können die Sprache mündlich selbständig auf GER-Niveau B2 für FR/IT/ES/RU und C1 für DE/EN verwenden. Sie können in der Fremdsprache adressaten- und situationsadäquat kommunizieren. Sie sind in der Lage, dabei pragmatische Vorgaben zu erfüllen und entsprechende sprachliche Mittel einzusetzen.
ad d.: Die Studierenden beherrschen die grammatikalischen Strukturen auf GER-Niveau B2 für FR/IT/ES/RU und C1 für DE/EN. Sie können die erlernten grammatikalischen Strukturen mit denen ihrer Erstsprache vergleichen und Unterschiede auf den Ebenen von Sprachsystem und Sprachverwendung herausarbeiten. Ebenso können sie die Wahl grammatikalischer Strukturen im textuellen Kontext in Hinblick auf die kommunikative Intention beurteilen und diese Wahl begründen.
Pflichtmodul 5: Sprachkompetenz II - Zweite Fremdsprache (9 ECTS-AP; 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Sprache schriftlich selbständig auf GER-Niveau B2 für FR/IT/ES/RU und C1 für DE/EN verwenden. Die Studierenden können fremdsprachige Texte unter Berücksichtigung der wichtigsten Charakteristika des jeweiligen Genres auf dem geforderten Niveau schriftlich verfassen. Sie sind in der Lage, dabei pragmatische Vorgaben zu erfüllen und entsprechende sprachliche Mittel einzusetzen.
ad b.: Die Studierenden können die Sprache mündlich selbständig auf GER-Niveau B2 für FR/IT/ES/RU und C1 für DE/EN verwenden. Sie können in der Fremdsprache adressaten- und situationsadäquat kommunizieren. Sie sind in der Lage, dabei pragmatische Vorgaben zu erfüllen und entsprechende sprachliche Mittel einzusetzen.
ad c.: Die Studierenden beherrschen die grammatikalischen Strukturen auf GER-Niveau B2 für FR/IT/ES/RU und C1 für DE/EN. Sie können die erlernten grammatikalischen Strukturen mit denen ihrer Erstsprache vergleichen und Unterschiede auf den Ebenen von Sprachsystem und Sprachverwendung herausarbeiten. Ebenso können sie die Wahl grammatikalischer Strukturen im textuellen Kontext in Hinblick auf die kommunikative Intention beurteilen und diese Wahl begründen.
ad b.: Die Studierenden können die Sprache mündlich selbständig auf GER-Niveau B2 für FR/IT/ES/RU und C1 für DE/EN verwenden. Sie können in der Fremdsprache adressaten- und situationsadäquat kommunizieren. Sie sind in der Lage, dabei pragmatische Vorgaben zu erfüllen und entsprechende sprachliche Mittel einzusetzen.
ad c.: Die Studierenden beherrschen die grammatikalischen Strukturen auf GER-Niveau B2 für FR/IT/ES/RU und C1 für DE/EN. Sie können die erlernten grammatikalischen Strukturen mit denen ihrer Erstsprache vergleichen und Unterschiede auf den Ebenen von Sprachsystem und Sprachverwendung herausarbeiten. Ebenso können sie die Wahl grammatikalischer Strukturen im textuellen Kontext in Hinblick auf die kommunikative Intention beurteilen und diese Wahl begründen.
Pflichtmodul 6: Sprachkompetenz III - Erste Fremdsprache (6 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 4
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Sprache schriftlich selbständig auf GER-Niveau C1 für FR/IT/ES/RU und C1+ für DE/EN verwenden. Sie können schriftliche fremdsprachige Texte in ihrer Gesamtheit verstehen und fremdsprachige Texte textsortenspezifisch, korrekt und auf verschiedenen Registerebenen verfassen. Sie sind überdies in der Lage, in der Fremdsprache geltende Textsortenkonventionen mit Textsortenkonventionen im Deutschen zu kontrastieren.
ad b.: Die Studierenden können die Sprache mündlich selbständig auf GER-Niveau C1 für FR/IT/ES/RU und C1+ für DE/EN verwenden. Sie können gesprochene fremdsprachige Äußerungen in ihrer Gesamtheit verstehen und sich situationsadäquat und korrekt in der Fremdsprache spontan in verschiedenen Situationen des täglichen und beruflichen Lebens ausdrücken. Ebenso können sie kurze vorbereitete Vorträge in der Fremdsprache halten. Sie sind überdies in der Lage, in der Fremdsprache geltende Textsortenkonventionen mit Textsortenkonventionen im Deutschen zu kontrastieren.
ad b.: Die Studierenden können die Sprache mündlich selbständig auf GER-Niveau C1 für FR/IT/ES/RU und C1+ für DE/EN verwenden. Sie können gesprochene fremdsprachige Äußerungen in ihrer Gesamtheit verstehen und sich situationsadäquat und korrekt in der Fremdsprache spontan in verschiedenen Situationen des täglichen und beruflichen Lebens ausdrücken. Ebenso können sie kurze vorbereitete Vorträge in der Fremdsprache halten. Sie sind überdies in der Lage, in der Fremdsprache geltende Textsortenkonventionen mit Textsortenkonventionen im Deutschen zu kontrastieren.
Pflichtmodul 7: Sprachkompetenz III - Zweite Fremdsprache (6 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 5
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Sprache schriftlich selbständig auf GER-Niveau C1 für FR/IT/ES/RU und C1+ für DE/EN verwenden. Sie können schriftliche fremdsprachige Texte in ihrer Gesamtheit verstehen und fremdsprachige Texte textsortenspezifisch, korrekt und auf verschiedenen Registerebenen verfassen. Sie sind überdies in der Lage, in der Fremdsprache geltende Textsortenkonventionen mit Textsortenkonventionen im Deutschen zu kontrastieren.
ad b.: Die Studierenden können die Sprache mündlich selbständig auf GER-Niveau C1 für FR/IT/ES/RU und C1+ für DE/EN verwenden. Sie können gesprochene fremdsprachige Äußerungen in ihrer Gesamtheit verstehen und sich situationsadäquat und korrekt in der Fremdsprache spontan in verschiedenen Situationen des täglichen und beruflichen Lebens ausdrücken. Ebenso können sie kurze vorbereitete Vorträge in der Fremdsprache halten. Sie sind überdies in der Lage, in der Fremdsprache geltende Textsortenkonventionen mit Textsortenkonventionen im Deutschen zu kontrastieren.
ad b.: Die Studierenden können die Sprache mündlich selbständig auf GER-Niveau C1 für FR/IT/ES/RU und C1+ für DE/EN verwenden. Sie können gesprochene fremdsprachige Äußerungen in ihrer Gesamtheit verstehen und sich situationsadäquat und korrekt in der Fremdsprache spontan in verschiedenen Situationen des täglichen und beruflichen Lebens ausdrücken. Ebenso können sie kurze vorbereitete Vorträge in der Fremdsprache halten. Sie sind überdies in der Lage, in der Fremdsprache geltende Textsortenkonventionen mit Textsortenkonventionen im Deutschen zu kontrastieren.
Pflichtmodul 8: Sprache und Medien (5 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können zentrale Textfunktionen benennen und deren Bedeutung für verschiedene kommunikative Kontexte verständlich erläutern. Sie können zentrale Begriffe und Modelle der Pragmatik, der Textlinguistik und der Diskursanalyse erklären. Sie verstehen, wie Sprache in unterschiedlichen sozialen, medialen und institutionellen Zusammenhängen wirkt und eingesetzt wird. Sie können grundlegende wissenschaftliche Ansätze zur Beschreibung und Analyse sprachlicher Kommunikation anwenden und kritisch reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können verschiedene Medientypen und Textsorten in Bezug auf Funktion, Struktur und Zielgruppen analysieren und diese zum kulturellen Kontext ihrer Produktion und Rezeption in Beziehung setzen. Sie sind in der Lage, medien-, textsorten- und zielgruppengerechte Gestaltungsmuster zu reflektieren und grundlegende textlinguistische Konzepte auf von Menschen verfasste, hybrid produzierte oder maschinell generierte Texte anzuwenden. Sie können hybride Formen von Textproduktion und -bearbeitung bzw. -transfer im jeweiligen Kontext und deren Bedeutung in zeitgenössischen medialen Kommunikationsprozessen differenziert beschreiben.
ad b.: Die Studierenden können verschiedene Medientypen und Textsorten in Bezug auf Funktion, Struktur und Zielgruppen analysieren und diese zum kulturellen Kontext ihrer Produktion und Rezeption in Beziehung setzen. Sie sind in der Lage, medien-, textsorten- und zielgruppengerechte Gestaltungsmuster zu reflektieren und grundlegende textlinguistische Konzepte auf von Menschen verfasste, hybrid produzierte oder maschinell generierte Texte anzuwenden. Sie können hybride Formen von Textproduktion und -bearbeitung bzw. -transfer im jeweiligen Kontext und deren Bedeutung in zeitgenössischen medialen Kommunikationsprozessen differenziert beschreiben.
Pflichtmodul 9: Wissenschaftliche Grundlagen I (6,5 ECTS-AP; 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können wissenschaftliche Texte zielgerichtet lesen und zentrale argumentations- bzw. textsortenspezifische Strukturen erkennen und beschreiben. Sie sind in der Lage, eigene Texte unter Einhaltung der wissenschaftlichen Standards und unter Verwendung grundlegender Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens, insbesondere eigenständiger Recherche, zu verfassen. Sie können die Prinzipien wissenschaftlicher Integrität anwenden.
ad b.: Die Studierenden können einen Überblick über die in Vergangenheit und Gegenwart relevanten theoretischen Ansätze der Übersetzungswissenschaft geben sowie grundlegende linguistische, kognitive, soziale und kommunikative Charakteristika des Übersetzens benennen. Sie können grundlegende Paradigmen, Modelle und Forschungsrichtungen der Disziplin benennen und deren Entwicklung historisch und konzeptionell einordnen. Sie können Translation und die Rolle grundlegender theoretischer Modelle für das translatorische Handeln in verschiedenen Kontexten wissenschaftlich reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können einen Überblick über die in Vergangenheit und Gegenwart relevanten theoretischen Ansätze der Übersetzungswissenschaft geben sowie grundlegende linguistische, kognitive, soziale und kommunikative Charakteristika des Übersetzens benennen. Sie können grundlegende Paradigmen, Modelle und Forschungsrichtungen der Disziplin benennen und deren Entwicklung historisch und konzeptionell einordnen. Sie können Translation und die Rolle grundlegender theoretischer Modelle für das translatorische Handeln in verschiedenen Kontexten wissenschaftlich reflektieren.
Pflichtmodul 10: Sprachdaten und digitale Tools (8 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Funktionsweise von Künstlicher Intelligenz (KI) und deren Potenziale sowie deren Anwendungsfelder, Methoden und Relevanz für sprachbezogene Technologien erläutern. Sie können ethische, gesellschaftliche und disziplinäre Herausforderungen des Einsatzes von KI und der Digitalisierung zunehmend großer Datenmengen kritisch reflektieren. Sie sind in der Lage, Potenziale und Grenzen KI-gestützter Systeme und deren Rolle im Wandel sprachbezogener Berufe kritisch zu bewerten.
ad b.: Die Studierenden können die grundlegenden Prinzipien der Nutzung digitaler Tools benennen und diese in verschiedenen Bereichen reflektiert verwenden. Sie sind in der Lage, v. a. den Einsatz von KI, z. B. in Large Language Models, anhand aktueller Konzepte der KI- und Data-Literacy zu reflektieren. Sie können ethische Fragestellungen im Umgang mit KI und digitalen Daten, v. a. im Hinblick auf Urheberschaft, Verantwortung und Transparenz in Wissenschaft und Praxis, formulieren. Sie können grundsätzliche Stärken, Grenzen und Risiken von Digitalisierungsprozessen im Kontext von Sprache, Kommunikation und Translation kritisch reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können die grundlegenden Prinzipien der Nutzung digitaler Tools benennen und diese in verschiedenen Bereichen reflektiert verwenden. Sie sind in der Lage, v. a. den Einsatz von KI, z. B. in Large Language Models, anhand aktueller Konzepte der KI- und Data-Literacy zu reflektieren. Sie können ethische Fragestellungen im Umgang mit KI und digitalen Daten, v. a. im Hinblick auf Urheberschaft, Verantwortung und Transparenz in Wissenschaft und Praxis, formulieren. Sie können grundsätzliche Stärken, Grenzen und Risiken von Digitalisierungsprozessen im Kontext von Sprache, Kommunikation und Translation kritisch reflektieren.
Pflichtmodul 11: Wissenschaftliche Grundlagen II (8,5 ECTS-AP; 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 9
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können grundlegende Konzepte, Theorien und Forschungsansätze gesellschaftlicher und individueller Mehrsprachigkeit benennen und beschreiben. Sie sind in der Lage, dieses Wissen auf eigene Erfahrungen und Beobachtungen anzuwenden und in Bezug auf Mehrsprachigkeit und die sich daraus ergebenden Herausforderungen und Chancen kritisch zu reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können die kognitive, kulturelle, soziale und historische Bedingtheit von Translation reflektieren und aktuelle Themen der translationswissenschaftlichen Forschung (Übersetzen/Dolmetschen) benennen. Sie sind in der Lage, translatorische Phänomene auf der Grundlage wissenschaftlicher Literatur zu analysieren und zu diskutieren sowie diese in Bezug zu aktuellen Diskursen der Fachdisziplin zu setzen.
ad b.: Die Studierenden können die kognitive, kulturelle, soziale und historische Bedingtheit von Translation reflektieren und aktuelle Themen der translationswissenschaftlichen Forschung (Übersetzen/Dolmetschen) benennen. Sie sind in der Lage, translatorische Phänomene auf der Grundlage wissenschaftlicher Literatur zu analysieren und zu diskutieren sowie diese in Bezug zu aktuellen Diskursen der Fachdisziplin zu setzen.
Pflichtmodul 12: Sprachen und Kulturen im Vergleich (6 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 4 und 5
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können den Zusammenhang zwischen Sprache und Kultur erläutern und reflektieren. Sie sind in der Lage, Sprache und Kultur der 1. Fremsprache und der Erstsprache einander auf verschiedenen Ebenen gegenüberzustellen. Sie können charakteristische Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Sprachen und Kulturkreisen präzise benennen und in übergeordnete kulturelle Zusammenhänge einordnen. Darüber hinaus können sie intralinguale und intrakulturelle Varietät in der 1. Fremdsprache differenziert darstellen und deren Bedeutung im interkulturellen Kontext reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können den Zusammenhang zwischen Sprache und Kultur erläutern und reflektieren. Sie sind in der Lage, Sprache und Kultur der 2. Fremdsprache und des Deutschen einander auf verschiedenen Ebenen gegenüberzustellen. Sie können charakteristische Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Sprachen und Kulturkreisen präzise benennen und in übergeordnete kulturelle Zusammenhänge einordnen. Darüber hinaus können sie intralinguale und intrakulturelle Varietät in der 2. Fremdsprache differenziert darstellen und deren Bedeutung im interkulturellen Kontext reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können den Zusammenhang zwischen Sprache und Kultur erläutern und reflektieren. Sie sind in der Lage, Sprache und Kultur der 2. Fremdsprache und des Deutschen einander auf verschiedenen Ebenen gegenüberzustellen. Sie können charakteristische Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Sprachen und Kulturkreisen präzise benennen und in übergeordnete kulturelle Zusammenhänge einordnen. Darüber hinaus können sie intralinguale und intrakulturelle Varietät in der 2. Fremdsprache differenziert darstellen und deren Bedeutung im interkulturellen Kontext reflektieren.
Pflichtmodul 13: Landes- und Kulturwissenschaft (16 ECTS-AP; 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 4 und 5
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die grundsätzlichen historischen, geographischen, sozialen und kulturellen Merkmale des Landes/der Länder und der Kulturen ihrer 1. Fremdsprache benennen, analysieren und vergleichen.
ad b.: Die Studierenden können die grundsätzlichen historischen, geographischen, sozialen und kulturellen Merkmale des Landes/der Länder und der Kulturen ihrer 2. Fremdsprache benennen, analysieren und vergleichen.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, Aspekte des politisch-gesellschaftlichen und sozialen Lebens der Kulturen ihrer 1. bzw. 2. Fremdsprache zu reflektieren. Sie verfügen über vertiefte Einblicke in Bildende Kunst, Film, Musik, Literatur, Geschichte, Wertesysteme der Kulturen ihrer 1. bzw. 2. Fremdsprache.
ad b.: Die Studierenden können die grundsätzlichen historischen, geographischen, sozialen und kulturellen Merkmale des Landes/der Länder und der Kulturen ihrer 2. Fremdsprache benennen, analysieren und vergleichen.
ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, Aspekte des politisch-gesellschaftlichen und sozialen Lebens der Kulturen ihrer 1. bzw. 2. Fremdsprache zu reflektieren. Sie verfügen über vertiefte Einblicke in Bildende Kunst, Film, Musik, Literatur, Geschichte, Wertesysteme der Kulturen ihrer 1. bzw. 2. Fremdsprache.
Pflichtmodul 14: Barrierefreie Kommunikation (5 ECTS-AP; 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Merkmale mündlicher und schriftlicher Kommunikation in unterschiedlichen öffentlichen Settings und unterschiedliche Formen von Kommunikationsbarrieren beschreiben. Sie sind in der Lage, erste Strategien zum Abbau dieser Barrieren zu benennen.
ad b.: Die Studierenden können spezifische Strategien zum Abbau existierender Barrieren entwickeln und anwenden. Sie können die wichtigsten intralingualen und intersemiotischen Transferstrategien anwenden und angemessen mit den sich daraus ergebenden Herausforderungen umgehen.
ad b.: Die Studierenden können spezifische Strategien zum Abbau existierender Barrieren entwickeln und anwenden. Sie können die wichtigsten intralingualen und intersemiotischen Transferstrategien anwenden und angemessen mit den sich daraus ergebenden Herausforderungen umgehen.
Pflichtmodul 15: Dolmetschen (8 ECTS-AP; 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 4
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die verschiedenen Formen des uni- und bilateralen Dolmetschens voneinander abgrenzen und deren Merkmale benennen. Sie können die Anforderungen an das bilaterale Dolmetschen, die Besonderheiten der Face-to-face-Kommunikation in der Triade sowie Strategien zum erfolgreichen bilateralen Dolmetschen erläutern.
ad b.: Die Studierenden können Merkmale des simultanen und konsekutiven Konferenzdolmetschens benennen und exemplarisch beschreiben. Sie sind in der Lage, die Besonderheiten des Konferenzdolmetschens in Bezug auf die kognitive Belastung, das Rede-Tempo und die Anforderungen an das Code-Switching zu erklären.
ad c.: Die Studierenden können nicht-fachliche Gespräche von geringem Schwierigkeitsgrad zwischen Primäraktantinnen und -aktanten der A- bzw. B-Sprache dolmetschen. Sie sind in der Lage, die nötigen terminologischen und inhaltlichen Informationen für diese Gespräche zu recherchieren und in geeigneter Form, z. B. Glossaren, für die Verdolmetschung vorzubereiten.
ad b.: Die Studierenden können Merkmale des simultanen und konsekutiven Konferenzdolmetschens benennen und exemplarisch beschreiben. Sie sind in der Lage, die Besonderheiten des Konferenzdolmetschens in Bezug auf die kognitive Belastung, das Rede-Tempo und die Anforderungen an das Code-Switching zu erklären.
ad c.: Die Studierenden können nicht-fachliche Gespräche von geringem Schwierigkeitsgrad zwischen Primäraktantinnen und -aktanten der A- bzw. B-Sprache dolmetschen. Sie sind in der Lage, die nötigen terminologischen und inhaltlichen Informationen für diese Gespräche zu recherchieren und in geeigneter Form, z. B. Glossaren, für die Verdolmetschung vorzubereiten.
Pflichtmodul 16: Übersetzen aus der Fremdsprache I (6 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 4 und 5
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können allgemeinsprachliche Texte von geringem Schwierigkeitsgrad aus der 1. Fremdsprache in die Erstsprache übersetzen. Sie können Übersetzungsaufträge durch die Wahl passender Übersetzungsstrategien angemessen ausführen. Ebenso sind sie in der Lage, häufige Übersetzungsprobleme und grundlegende Übersetzungsverfahren kritisch zu reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können allgemeinsprachliche Texte von geringem Schwierigkeitsgrad aus der 2. Fremdsprache ins Deutsche übersetzen. Sie können Übersetzungsaufträge durch die Wahl passender Übersetzungsstrategien angemessen ausführen. Ebenso sind sie in der Lage, häufige Übersetzungsprobleme und grundlegende Übersetzungsverfahren kritisch zu reflektieren.
ad b.: Die Studierenden können allgemeinsprachliche Texte von geringem Schwierigkeitsgrad aus der 2. Fremdsprache ins Deutsche übersetzen. Sie können Übersetzungsaufträge durch die Wahl passender Übersetzungsstrategien angemessen ausführen. Ebenso sind sie in der Lage, häufige Übersetzungsprobleme und grundlegende Übersetzungsverfahren kritisch zu reflektieren.
Pflichtmodul 17: Übersetzen und Technologien (7 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 4 und 5
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können grundlegende Übersetzungstechnologien, insbesondere CAT-Tools (Computer-Aided Translation Tools) verwenden und die Möglichkeiten und Grenzen sowie Vor- und Nachteile der Verwendung solcher Tools erläutern. Sie können grundlegendes methodisches Wissen zu Aufbau, Funktion und Gebrauch gängiger CAT-Tools (z. B. Segmentierung, Terminologieverwaltung, Vorschlagsabgleich) anwenden sowie den Einfluss von Technologien auf professionelles Übersetzen und die Rolle von Mensch-Maschine-Interaktionen im translatorischen Handeln kritisch reflektieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende übersetzerische Entscheidungen unter Anwendung gängiger computergestützter Übersetzungswerkzeuge (z. B. Translation-Memory-Systemen) zu treffen und umzusetzen sowie diese in Bezug auf Textfunktion, Zielkultur und Arbeitsauftrag zu reflektieren. Sie können einfache fachliche oder allgemeinsprachliche Texte der 1./2. Fremdsprache unter Berücksichtigung übersetzungstechnischer Anforderungen zielorientiert bearbeiten. Sie sind in der Lage, ihre Arbeitsschritte zu dokumentieren, einfache Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen und technische Hilfsmittel funktional in den Arbeitsprozess zu integrieren.
ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende übersetzerische Entscheidungen unter Anwendung gängiger computergestützter Übersetzungswerkzeuge (z. B. Translation-Memory-Systemen) zu treffen und umzusetzen sowie diese in Bezug auf Textfunktion, Zielkultur und Arbeitsauftrag zu reflektieren. Sie können einfache fachliche oder allgemeinsprachliche Texte der 1./2. Fremdsprache unter Berücksichtigung übersetzungstechnischer Anforderungen zielorientiert bearbeiten. Sie sind in der Lage, ihre Arbeitsschritte zu dokumentieren, einfache Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen und technische Hilfsmittel funktional in den Arbeitsprozess zu integrieren.
Pflichtmodul 18: Bachelorarbeit (15 ECTS-AP; 1 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 11
Lernergebnisse: Die Studierenden können eine schriftliche Arbeit zu einem Thema aus den Bereichen Sprache, Kultur, Kommunikation oder Translation, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht, selbstständig konzipieren, in einem begrenzten Zeitraum verfassen und vor Fachkolleginnen und Fachkollegen präsentieren sowie diskutieren.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.