Lehrveranstaltungen



Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von 153 ECTS-AP zu absolvieren.
Pflichtmodule (153 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 11: Wissenschaftliche Grundlagen II (8,5 ECTS-AP; 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 9
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können grundlegende Konzepte, Theorien und Forschungsansätze gesellschaftlicher und individueller Mehrsprachigkeit benennen und beschreiben. Sie sind in der Lage, dieses Wissen auf eigene Erfahrungen und Beobachtungen anzuwenden und in Bezug auf Mehrsprachigkeit und die sich daraus ergebenden Herausforderungen und Chancen kritisch zu reflektieren.

ad b.: Die Studierenden können die kognitive, kulturelle, soziale und historische Bedingtheit von Translation reflektieren und aktuelle Themen der translationswissenschaftlichen Forschung (Übersetzen/Dolmetschen) benennen. Sie sind in der Lage, translatorische Phänomene auf der Grundlage wissenschaftlicher Literatur zu analysieren und zu diskutieren sowie diese in Bezug zu aktuellen Diskursen der Fachdisziplin zu setzen.
Pflichtmodul 14: Barrierefreie Kommunikation (5 ECTS-AP; 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die Merkmale mündlicher und schriftlicher Kommunikation in unterschiedlichen öffentlichen Settings und unterschiedliche Formen von Kommunikationsbarrieren beschreiben. Sie sind in der Lage, erste Strategien zum Abbau dieser Barrieren zu benennen.

ad b.: Die Studierenden können spezifische Strategien zum Abbau existierender Barrieren entwickeln und anwenden. Sie können die wichtigsten intralingualen und intersemiotischen Transferstrategien anwenden und angemessen mit den sich daraus ergebenden Herausforderungen umgehen.
Pflichtmodul 15: Dolmetschen (8 ECTS-AP; 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 4
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können die verschiedenen Formen des uni- und bilateralen Dolmetschens voneinander abgrenzen und deren Merkmale benennen. Sie können die Anforderungen an das bilaterale Dolmetschen, die Besonderheiten der Face-to-face-Kommunikation in der Triade sowie Strategien zum erfolgreichen bilateralen Dolmetschen erläutern.

ad b.: Die Studierenden können Merkmale des simultanen und konsekutiven Konferenzdolmetschens benennen und exemplarisch beschreiben. Sie sind in der Lage, die Besonderheiten des Konferenzdolmetschens in Bezug auf die kognitive Belastung, das Rede-Tempo und die Anforderungen an das Code-Switching zu erklären.

ad c.: Die Studierenden können nicht-fachliche Gespräche von geringem Schwierigkeitsgrad zwischen Primäraktantinnen und -aktanten der A- bzw. B-Sprache dolmetschen. Sie sind in der Lage, die nötigen terminologischen und inhaltlichen Informationen für diese Gespräche zu recherchieren und in geeigneter Form, z. B. Glossaren, für die Verdolmetschung vorzubereiten.
Pflichtmodul 16: Übersetzen aus der Fremdsprache I (6 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 4 und 5
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können allgemeinsprachliche Texte von geringem Schwierigkeitsgrad aus der 1. Fremdsprache in die Erstsprache übersetzen. Sie können Übersetzungsaufträge durch die Wahl passender Übersetzungsstrategien angemessen ausführen. Ebenso sind sie in der Lage, häufige Übersetzungsprobleme und grundlegende Übersetzungsverfahren kritisch zu reflektieren.

ad b.: Die Studierenden können allgemeinsprachliche Texte von geringem Schwierigkeitsgrad aus der 2. Fremdsprache ins Deutsche übersetzen. Sie können Übersetzungsaufträge durch die Wahl passender Übersetzungsstrategien angemessen ausführen. Ebenso sind sie in der Lage, häufige Übersetzungsprobleme und grundlegende Übersetzungsverfahren kritisch zu reflektieren.
Pflichtmodul 17: Übersetzen und Technologien (7 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 4 und 5
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können grundlegende Übersetzungstechnologien, insbesondere CAT-Tools (Computer-Aided Translation Tools) verwenden und die Möglichkeiten und Grenzen sowie Vor- und Nachteile der Verwendung solcher Tools erläutern. Sie können grundlegendes methodisches Wissen zu Aufbau, Funktion und Gebrauch gängiger CAT-Tools (z. B. Segmentierung, Terminologieverwaltung, Vorschlagsabgleich) anwenden sowie den Einfluss von Technologien auf professionelles Übersetzen und die Rolle von Mensch-Maschine-Interaktionen im translatorischen Handeln kritisch reflektieren.

ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, grundlegende übersetzerische Entscheidungen unter Anwendung gängiger computergestützter Übersetzungswerkzeuge (z. B. Translation-Memory-Systemen) zu treffen und umzusetzen sowie diese in Bezug auf Textfunktion, Zielkultur und Arbeitsauftrag zu reflektieren. Sie können einfache fachliche oder allgemeinsprachliche Texte der 1./2. Fremdsprache unter Berücksichtigung übersetzungstechnischer Anforderungen zielorientiert bearbeiten. Sie sind in der Lage, ihre Arbeitsschritte zu dokumentieren, einfache Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen und technische Hilfsmittel funktional in den Arbeitsprozess zu integrieren.
Pflichtmodul 18: Bachelorarbeit (15 ECTS-AP; 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 11
Lernergebnisse: Die Studierenden können eine schriftliche Arbeit zu einem Thema aus den Bereichen Sprache, Kultur, Kommunikation oder Translation, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht, selbstständig konzipieren, in einem begrenzten Zeitraum verfassen und vor Fachkolleginnen und Fachkollegen präsentieren sowie diskutieren.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.