Lehrveranstaltungen



Es sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 27 ECTS-AP zu absolvieren.
Wahlmodule (27 ECTS-AP)
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Wahlmodul 1: Übersetzen aus der Fremdsprache II (6 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 16
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kompetenzen der schriftlichen Translation und können inhaltlich sowie sprachlich komplexe allgemeinsprachliche Texte unterschiedlicher Textsorten aus verschiedenen Themenbereichen aus der 1. Fremdsprache in die Erstsprache/Bildungssprache adäquat übersetzen.

ad b.: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kompetenzen der schriftlichen Translation und können inhaltlich sowie sprachlich komplexe allgemeinsprachliche Texte unterschiedlicher Textsorten aus verschiedenen Themenbereichen aus der 2. Fremdsprache ins Deutsche adäquat übersetzen.
Wahlmodul 2: Übersetzen in die Fremdsprache I (6 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 4 und 5
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können allgemeinsprachliche Texte von geringem Schwierigkeitsgrad aus der Erstsprache/Bildungssprache in die 1. Fremdsprache übersetzen. Sie können Übersetzungsaufträge durch die Wahl passender Übersetzungsstrategien angemessen ausführen. Ebenso können sie mit häufigen Übersetzungsproblemen und grundlegenden Übersetzungsverfahren umgehen.

ad b.: Die Studierenden können allgemeinsprachliche Texte von geringem Schwierigkeitsgrad aus dem Deutschen in die 2. Fremdsprache übersetzen. Sie können Übersetzungsaufträge durch die Wahl passender Übersetzungsstrategien angemessen ausführen. Ebenso können sie mit häufigen Übersetzungsproblemen und grundlegenden Übersetzungsverfahren umgehen.
Wahlmodul 3: Übersetzen in die Fremdsprache II (6 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Wahlmodul 2
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können inhaltlich sowie sprachlich komplexe Texte unterschiedlicher Textsorten aus verschiedenen Themenbereichen aus der Erstsprache/Bildungssprache in die 1. Fremdsprache adäquat übersetzen.

ad b.: Die Studierenden können inhaltlich sowie sprachlich komplexe Texte unterschiedlicher Textsorten aus verschiedenen Themenbereichen aus dem Deutschen in die 2. Fremdsprache adäquat übersetzen.
Wahlmodul 4: Einführung ins literarische Übersetzen (5 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können die prototypischen Merkmale fiktionaler Texte (einschließlich multimedialer Texte) im Vergleich zu nicht fiktionalen Texten erklären und Instrumentarien zur Analyse und Interpretation fiktionaler Texte unterschiedlicher Gattungen reflektiert anwenden.
Wahlmodul 5: Interkulturelle Pragmatik (5 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, zentrale Konzepte und Theorien der interkulturellen Pragmatik theoriegeleitet zu benennen, zu analysieren und kritisch zu reflektieren. Sie können pragmatische Variation in verschiedenen Sprach- und Kulturräumen sowie deren Relevanz in translatorischen und interkulturellen Kommunikationskontexten beschreiben. Die Studierenden können sprachlich-pragmatische Phänomene (z. B. Sprechakte, Implikaturen, inferenzielle Prozesse, pragmatische Anreicherung, Relevanz, face work, Kontextverschiebung, Missverständnisse) auf empirischer Grundlage untersuchen, kontextualisieren und aus einer interkulturellen Perspektive interpretieren. Die Studierenden sind in der Lage, ihre Kenntnisse der interkulturellen Pragmatik auf die Analyse und Gestaltung mehrsprachiger Kommunikationssituationen anzuwenden.
Wahlmodul 7: Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch oder Russisch (10 ECTS-AP; 8 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können auf elementarer Ebene kommunizieren; sie beherrschen sprachliche Grundlagen des Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbischen bzw. des Russischen mit Schwerpunkt Ausspracheschulung und Lexik auf Niveau A1/A2 nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen.

ad b.: Die Studierenden beherrschen grammatikalische und lexikalische Grundlagen in Wort und Schrift. Sie können Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch bzw. Russisch in den Bereichen der mündlichen und schriftlichen Rezeption, Produktion und Interaktion sowie der Mediation auf Niveau A1/A2 nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen verwenden.
Wahlmodul 9: Nichtschulsprache II (5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Wahlmodul 8
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können gesprochene und geschriebene Texte derselben Nichtschulsprache wie in Wahlmodul 8 auf dem Niveau A2-B1 nach GERS verstehen und auf dem Niveau A2-B1 nach GERS produzieren und in häufig vorkommenden Situationen des täglichen Lebens ihre Kommunikationsziele erreichen.

ad b.: Die Studierenden können sprachspezifische Strukturen derselben Nichtschulsprache wie in Wahlmodul 8 erkennen und in verschiedenen Kommunikationssituationen des täglichen Lebens anwenden. Sie können Strategien zum effizienten Erlernen einer Fremdsprache durch die Nutzung bereits vorhandenen sprachlichen Wissens anwenden.
Es sind ein oder mehrere unterschiedliche Sprachkurse im Umfang von 5 ECTS-AP an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung zu absolvieren.
Wahlmodul 10: Weitere Fremdsprache/n (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die bei den gewählten Sprachkursen angegebenen Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden beherrschen eine oder mehrere weitere Fremdsprache/n entsprechend dem/der Niveau/s des/der gewählten Kurse/s.
Die Studierenden des Bachelorstudiums Mehrsprachige Kommunikation können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP, davon 120 Praxisstunden und 5 Stunden für das Verfassen eines Berichtes, bei Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 4 absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 15 und 16 können auch in ein und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Stunden) absolviert werden.
Wahlmodul 15: Berufspraxis I (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistungen im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können in der Ausbildung erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Praxis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen sowie kritisch reflektieren.
Die Studierenden des Bachelorstudiums Mehrsprachige Kommunikation können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP, davon 120 Praxisstunden und 5 Stunden für das Verfassen eines Berichtes, bei Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 4 absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 15 und 16 können auch in ein und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Stunden) absolviert werden.
Wahlmodul 16: Berufspraxis II (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistungen im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können in der Ausbildung erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Praxis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen sowie kritisch reflektieren.
  LEHRVERANSTALTUNGEN
Es können noch weitere nicht absolvierte Lehrveranstaltungen dieses Bachelorstudiums oder aus anderen an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Bachelorstudien im Umfang von 5 ECTS-AP frei gewählt werden. Es wird empfohlen, auch Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung zu absolvieren.
Wahlmodul 17: Individueller Wahlbereich I (5 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Qualifikationen. Sie sind zudem in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen und ein kritisches Bewusstsein für Fachthemen an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen demonstrieren. Sie können vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen identifizieren und interdisziplinäre Fragen formulieren.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.