308302 VO Finanzstrafverfahrensrecht
Wintersemester 2024/2025 | Stand: 23.01.2025 | LV auf Merkliste setzenDie Studierenden verfügen über fundierte Kenntnisse des Finanzstrafverfahrensrecht.
Sie kennen insbesondere die Abgrenzung zwischen dem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren und dem gerichtlichen Finanzstrafverfahren, verfügen über Kenntnisse des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren und wissen, wodurch sich gerichtliche Finanzstrafverfahren von anderen Strafprozessen unterscheiden.
Grundlagen des verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Finanzstrafverfahrens
Vortrag mit Diskussion
schriftliche Prüfung
wird in der LV bekannt gegeben
Aufgrund der substantiell unterschiedlichen Zuteilung von ECTS-AP in den Curricula/Studienplänen ergeben sich andere Anforderungen für das Masterstudium Wirtschaftsrecht (2016).
Informationen hierzu erhalten Sie durch den Lehrveranstaltungsleiter.
ACHTUNG:
Studierende des Masterstudiums Wirtschaftsrecht 2016 (UC 066 900) erhalten 2,5 ECTS-Punkte.
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften laut Curriculum 2020 (240 ECTS-AP, 8 Semester)
- Masterstudium Wirtschaftsrecht laut Curriculum 2016 (120 ECTS-AP, 4 Semester)
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften laut Curriculum 2001
- Masterstudium Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit laut Curriculum 2024 (120 ECTS-AP, 4 Semester)
- SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen