326202 VO Grundlagen des Rechts der Nachhaltigkeit
Sommersemester 2026 | Stand: 11.12.2025 | LV auf Merkliste setzenDie Studierenden verstehen grundlegende Gesetzmäßigkeiten und Prozesse in natürlichen globalen Systemen der Erde (insbesondere Klimasystem und Ökosystem). Sie kennen das Konzept der planetaren Grenzen und können dieses innerhalb multidisziplinärer Kontexte einsetzen.
Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse allgemeiner rechtswissenschaftlicher Inhalte und Methoden zum Thema Recht und Nachhaltigkeit, sind mit Konzepten ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit und ihrer historischen Genese vertraut und verstehen deren Verschränkung mit dem (internationalen, unionalen und nationalen) Recht.
In der Lehrveranstaltung wird in die Gesetzmäßigkeiten und Prozesse in natürlichen globalen Systemen der Erde unter besonderer Berücksichtigung des Klima- und Ökosystems eingeführt. Die Lehrveranstaltung basiert auf einem dreigliedrigen Begriffsverständnis, das ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit umspannt, und vermittelt die Notwendigkeit eines intra- sowie interdisziplinären Ansatzes. Auf dieser Grundlage behandelt die Lehrveranstaltung die Ansätze der unterschiedlichen Rechtsgebiete, verdeutlicht deren Potentiale und beschreibt zugleich die vorhandenen Herausforderungen.
Vortrag und Diskussion, Veranschaulichung der behandelten Themen anhand von Falllösung
schriftlich
wird in der ersten Einheit bekannt gegeben
- SDG 1 - Keine Armut: Armut in allen ihren Formen und überall beenden
- SDG 2 - Kein Hunger: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern
- SDG 6 - Sauberes Wasser und Sanitärversorgung: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten
- SDG 8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
- SDG 10 - Weniger Ungleichheiten: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
- SDG 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten
- SDG 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen
- SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
| Gruppe | Anmeldefrist | |
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326202-0
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01.02.2026 00:00 - 26.06.2026 23:59 | |
| Kirchmair L. | ||