Lehrveranstaltungen



Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 180 ECTS-AP zu absolvieren:
Pflichtmodule (180 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 2: Aufbau medizinisch-biologische Kenntnisse (10 ECTS-AP; 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, spezialisierte Kenntnisse zu anatomischen Strukturen im Kontext menschlicher Bewegung wiederzugeben. Sie sind in der Lage, strukturelle Voraussetzungen und funktionelle Zusammenhänge relevanter anatomischer Strukturen theoretisch zu analysieren und kritisch zu differenzieren.

ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, fortgeschrittene Kenntnisse der Physiologie sowie der Regelmechanismen und des komplexen Zusammenspiels physiologischer Systeme bei sportlicher Aktivität unter verschiedenen Umweltbedingungen wiederzugeben. Sie können leistungsphysiologische Tests benennen und die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit zielgruppenspezifisch differenzieren.
Pflichtmodul 5: Aufbau biomechanische/sporttechnologische Kenntnisse (6 ECTS-AP; 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können fortgeschrittene biomechanische Kenntnisse wiedergeben, um sportliche Bewegungen kinematisch und dynamisch zu analysieren und die Bedeutung von Kräften im Bewegungsablauf erklären. Sie können biomechanische Untersuchungsmethoden differenzieren und deren Anwendung im Sport überprüfen, um biomechanische Aspekte der sportlichen Leistung zu verstehen, unter Berücksichtigung anatomisch-biomechanischer Aspekte des Muskel-Skelett-Systems.

ad b.: Die Studierenden können fortgeschrittene Kenntnisse der technologischen Aspekte von Sportgeräten in verschiedenen Sportarten wiedergeben. Sie können spezifische Anforderungen analysieren, technologische Innovationen differenzieren und deren Rolle in Bezug auf die Leistungsfähigkeit, Sicherheit und präventive Aspekte in unterschiedlichen sportlichen Kontexten bewerten.
Pflichtmodul 6: Anwendung biomechanischer/sporttechnologischer Kenntnisse (3 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 4
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Messungen und Analysen für biomechanische Fragestellungen mittels geeigneter Systeme und Sensorik eigenständig durchführen. Sie sind in der Lage, den Zusammenhang zwischen Kinematik und Dynamik bei sportlichen Bewegungen mit biomechanischen Modellen zu untersuchen und die daraus resultierenden Daten zu analysieren.

ad b.: Die Studierenden können Hard- und Software aus dem sporttechnologischen Bereich anwenden. Sie können Messungen an Sportgeräten durchführen, um mechanische Parameter präzise zu bestimmen, ihre Funktionsweise zu analysieren und die Leistungsfähigkeit und Sicherheit zu beurteilen.
Pflichtmodul 8: Aufbau trainingswissenschaftliche/bewegungswissenschaftliche Kenntnisse (9 ECTS-AP; 4,5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 1
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, fortgeschrittene Kenntnisse im Bereich des Gesundheitssports zu erklären. Sie können risikominimierende Strategien bewerten, trainingswissenschaftliche Verfahren kritisch überprüfen und eigenständig innovative Ansätze zur Optimierung von Trainingsgestaltung und Leistungsdiagnostik im Gesundheitssport entwickeln.

ad b.: Die Studierenden können die sportartspezifischen Rahmenbedingungen des komplexen Trainingsprozesses im Leistungssport analysieren. Die Studierenden sind in der Lage, wissenschaftsbasiertes Wissen zu spezialisierten Trainingsmethoden der motorischen Grundbeanspruchungen Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer, Koordination und Beweglichkeit im Leistungssport zu reproduzieren. Weiters sind sie in der Lage, Kenntnisse zu spezifischen leistungsdiagnostischen Testverfahren für den Trainingsprozess von Elite- und Nachwuchsathletinnen und Nachwuchsathleten zu reproduzieren. Die Studierenden sind in der Lage, die komplexen Zusammenhänge der Talententwicklung und -selektion im Nachwuchsleistungssport zu erläutern und bewerten.

ad c.: Die Studierenden können bewegungswissenschaftliche Mechanismen körperinterner Steuerungs- und Funktionsprozesse analysieren. Sie sind in der Lage, Modelle der motorischen Steuerung sowie Konzepte des Lernens von Bewegungen zu charakterisieren. Sie können Entwicklung motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten differenzieren und Wechselwirkungen mit kognitiven und sensorischen Entwicklungen überprüfen.
Pflichtmodul 9: Anwendung trainingswissenschaftlicher/bewegungswissenschaftlicher Kenntnisse (6 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 1 und 7
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können leistungsdiagnostische Verfahren durchführen und deren Ergebnisse interpretieren. Sie sind in der Lage, Trainingsmaßnahmen auf Basis der leistungsdiagnostischen Ergebnisse und unter Berücksichtigung trainingswissenschaftlicher Aspekte zu planen und eigenständig durchzuführen.

ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, spezialisierte Kenntnisse in der Entwicklung zielgerichteter und praxisnaher Trainingspläne für verschiedene sportliche Kontexte zu implementieren. Sie können Trainingsprozesse auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnis-se strukturieren, individuelle Voraussetzungen analysieren und sportartspezifische so-wie gruppenspezifische Anforderungen in eine effektive Planung integrieren. Die Studierenden können Trainingsprozesse zur Erreichung individueller Leistungsziele über einen längerfristigen Zeitraum überblicken und überwachen. Sie können ganzheitliche und spezifische Trainingskonzepte für den Gesundheits-, Leistungs- und Nachwuchssport anwenden, evaluieren und adaptieren.

ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, spezialisierte Kenntnisse im Leistungssport und Gesundheitssport altersspezifisch und inklusiv zu implementieren. Sie können sportliches Training methodisch-didaktisch auf fortgeschrittenem Niveau gestalten, Feedback wirksam einsetzen und Athletinnen und Athleten im Training und Wettkampf professionell begleiten. Sie können zentrale Rollenanforderungen, Kommunikationsprozesse und unterschiedliche Philosophien von Trainerinnen und Trainern reflektieren und sind in der Lage, unterschiedliche Coaching-Methoden situationsadäquat einzusetzen.
Pflichtmodul 11: Aufbau sportpädagogische/-soziologische/-psychologische Kenntnisse (6 ECTS-AP; 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können fortgeschrittene Kenntnisse aktueller Theorien und Handlungsfelder der Sportpädagogik wiedergeben und diese in Bezug auf ihre Anwendbarkeit, Relevanz und Wirksamkeit in unterschiedlichen institutionellen und gesellschaftlichen Kontexten zielgruppenspezifisch unter Berücksichtigung struktureller Rahmenbedingungen sowie sozialer und kultureller Diversität reflektieren. Die Studierenden sind in der Lage, pädagogische Herausforderungen im Kontext von Bewegung und Sport zu analysieren und reflektieren sowie pädagogische Handlungsoptionen aufzuzeigen.

ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, Theorien, Modelle und Interventionsbereiche der Sportpsychologie zu analysieren und zu bewerten. Sie können bewegungsbezogene sportpsychologische wissenschaftliche Erkenntnisse im Kontext von Prävention und Bewegungsförderung differenziert analysieren und theoretisch fundiert einordnen.

ad c.: Die Studierenden können fortgeschrittene Kenntnisse zu den sozialen Funktionen des Sports im Kontext kultureller Wertsysteme und gesellschaftlicher Strukturen wieder-geben. Sie sind in der Lage, sportsoziologische Konzepte aus geschlechterbezogener und wertekultureller Perspektive zu differenzieren und kritisch zu überprüfen.
Pflichtmodul 12: Anwendung sportpädagogischer/-soziologischer/-psychologischer Kenntnisse (6 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 10
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Lehr- und Lernprozesse basierend auf sportpädagogischen Theorien und Konzepten didaktisch-methodisch fundiert gestalten und reflektieren. Sie sind in der Lage, passende Lerninhalte zu planen und situationsgerecht unter Berücksichtigung relevanter Sicherheitsaspekte und spezifischer physiologischer Aspek-te einzusetzen. Die Studierenden können ihr berufliches Rollenbild und das damit ver-bundene pädagogische Handeln im sensiblen Umgang mit Heterogenität und sozialen Dynamiken reflektieren.

ad b.: Die Studierenden können fortgeschrittene Kenntnisse über sportpsychologische Interventionsformen wiedergeben und sind in der Lage, psychoregulative Techniken auszuführen. Sie sind in der Lage, verschiedene sportpsychologische Interventionsfor-men im sportlichen Kontext anzuleiten und deren Wirkung zu überprüfen.

ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, kommunikative Prozesse und kommunikati-onsbeeinflussende Faktoren im professionellen Kontext zu erklären. Sie können soziale Wahrnehmung differenziert analysieren, Prinzipien professioneller Gesprächsführung theoretisch erfassen und kommunikative Fertigkeiten anwenden.
Pflichtmodul 13: Anwendung sportwissenschaftlich-methodischer Kenntnisse (4,5 ECTS-AP; 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 1 und 7
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Kenntnisse über qualitative Forschungsansätze in der Sportwissenschaft wiedergeben. Sie kennen zentrale Merkmale qualitativer Forschungsmethoden und können verschiedene qualitative Forschungsdesigns beschreiben und unterscheiden. Die Studierenden sind in der Lage, eine ausgewählte qualitative Erhebung methodisch fundiert zu konzipieren und durchzuführen. Sie können erhobene qualitative Daten theoriegeleitet unter Verwendung geeigneter Software auswerten, interpretieren und darstellen.

ad b.: Die Studierenden können anhand von konkreten fallbezogenen Problemstellungen angemessene Zielsetzungen formulieren, entsprechende Hypothesen entwickeln, quantitative Studiendesigns entwerfen, statistische Verfahren zur Datenauswertung praktisch anwenden und Ergebnisse differenziert interpretieren. Sie sind in der Lage, die Limitationen der angewendeten Methoden und Studiendesigns zu erkennen, kritisch zu reflektieren und deren Bedeutung für die Interpretation sportwissenschaftlicher Forschungsergebnisse fundiert zu beurteilen.
Pflichtmodul 16: Bachelorarbeit (15 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 1, 4, 7, 10 und 13
Lernergebnisse: Die Studierenden können unter Einbeziehung relevanter wissenschaftlicher Literatur ein sportwissenschaftliches Forschungsprojekt planen, Methoden der Datenerhebung anwenden und analysieren und sind in der Lage, die Ergebnisse im Kontext des Forschungsfeldes zu diskutieren. Sie können eine strukturierte Abschlussarbeit lege artis gemäß den allgemeinen sowie fachspezifischen Standards und gemäß den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verfassen und ihr Projekt lege artis gemäß den allgemeinen sowie fachspezifischen Standards präsentieren.
  LEHRVERANSTALTUNGEN
Das Modul ermöglicht - nach Maßgabe freier Plätze - die Absolvierung von weiteren noch nicht absolvierten Lehrveranstaltungen dieses Bachelorstudiums oder von Lehrveranstaltungen und Modulen aus anderen an der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelorstudien. Es wird empfohlen, auch Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung zu absolvieren.
Pflichtmodul 17: Interdisziplinäre Kompetenzen (20 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, Zusammenhänge zwischen ihrem eigenen Fachwissen und zusätzlichen bzw. vertiefenden Kompetenzen bzw. Fertigkeiten basierend auf dem spezifischen Fokus der gewählten Lehrveranstaltungen herzustellen.
Pflichtmodul 18: Trainingspraxis (10,5 ECTS-AP; 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 1, 4, 7 und 10
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, die erworbenen sportwissenschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten praxisorientiert im gesundheits- und leistungssportlichen Trainingsbetrieb anzuwenden. Sie können Trainingsmaßnahmen selbstständig planen und durchführen sowie didaktisch fundierte Bewegungs- und Trainingsprogramme für un-terschiedliche Zielgruppen umsetzen und ihre Wirksamkeit überprüfen. Sie sind befähigt, bei der Durchführung sportwissenschaftlicher Erhebungen unterstützend mitzuwirken, sammeln bei der Teilnahme als Probandinnen oder Probanden an sportwissen-schaftlichen Erhebungen praktische Erfahrungen und können diese für ihr eigenes professionelles Handeln kritisch reflektieren.

ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, die in der Praxis durchgeführten Trainings-maßnahmen zu reflektieren, zu evaluieren und zu dokumentieren. Sie können ihr eigenes professionelles Handeln während der Praxis kritisch reflektieren.
Pflichtmodul 19: Erweiterung sportwissenschaftlicher Kenntnisse (4 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, fortgeschrittene Kenntnisse über die Geschichte, Entwicklung und Definition von Doping im Sport sowie über Dopingsubstanzen, -methoden und deren Wirkungen und Nebenwirkungen wiederzugeben. Sie können Medikamentenmissbrauch im Breitensport kritisch analysieren und die Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln einordnen. Darüber hinaus kennen sie athletinnen- bzw. athletenbezogene (Doping-) Vulnerabilität und fundierte Ansätze zur Dopingprävention und können diese auf das Setting Breitensport übertragen.

ad b.: Die Studierenden können fortgeschrittene Kenntnisse zentraler Konzepte des Regenerationsmanagements im Sport wiedergeben. Sie sind in der Lage, wissenschaftlich fundierte Strategien zur Förderung von Erholung, insbesondere im Bereich Schlaf und weiterer nichtmedizinischer Maßnahmen, theoretisch zu differenzieren und deren Wirksamkeit kritisch einzuordnen.

ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, fortgeschrittene Kenntnisse über geschlechtsspezifische Aspekte im Sport, deren historische und gesellschaftliche Einordnung sowie deren Einfluss auf sportliche Leistungsfähigkeit und das Bewegungsverhalten wiederzugeben. Sie können die Wechselwirkungen zwischen dem sozial konstruierten und dem biologischen Geschlecht im sportlichen Kontext differenzieren und die Herausforderungen durch Geschlechterbarrieren analysieren sowie deren Bedeutung für gesellschaftliche Strukturen im Sport kritisch überprüfen.

ad d.: Die Studierenden sind in der Lage, fundierte Kenntnisse zur Geschichte, Entwicklung, Systematik und Vielfalt des E-Sports wiederzugeben. Sie kennen Gefahren und Potentiale des E-Sports und können diese differenzieren sowie E-Sports-spezifische Fragestellungen diskutieren.
Pflichtmodul 22: Bewegungsanleitungskompetenzen III (7 ECTS-AP; 7 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 1 und 7
+ Lernergebnisse
ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, ein fortgeschrittenes Niveau bezüglich der praktischen Durchführung grundlegender Trainingsmethoden zu beschreiben und zu demonstrieren. Sie können fortgeschrittene Erkenntnisse einschlägig relevanter Trainingsübungen mit Klein- und Großgeräten analysieren und zusammenstellen und können die Ausführung ausgewählter Freihantelübungen demonstrieren. Sie sind in der Lage, Ausführungsfehler zu identifizieren und entsprechende Fehlerkorrekturen anzuleiten.

ad b.: Die Studierenden sind in der Lage, Trainingsmethoden an die individuellen Anforderungen spezifischer Zielgruppen im Bereich des Fitnesstrainings anzupassen und Trainingsübungen zu vermitteln. Sie können die motorische Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Zielgruppen erheben und analysieren, geeignete Trainingspläne kompetenzorientiert entwickeln, die praktische Durchführung zielgruppenspezifischer Übungen anleiten sowie deren Wirksamkeit evaluieren. Sie sind in der Lage, potenzielle Risiken im Fitnesstraining zu erkennen und zielgerichtete Korrekturen vorzunehmen, um die Sicherheit und Effektivität des Fitnesstrainings zu gewährleisten.

ad c.: Die Studierenden kennen didaktische Richtlinien und methodische Ansätze zur Gestaltung inklusiver Bewegungsprogramme für diverse Zielgruppen und können diese anwenden. Sie sind in der Lage, die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen unter Berücksichtigung von körperlichen und geistigen Voraussetzungen zu analysieren und Übungssequenzen für heterogene Gruppen umzusetzen. Sie können Barrieren durch fundierte Ansätze abbauen und eine gleichberechtigte Teilhabe an Bewegungsprogrammen im Gesundheitssport fördern. Sie sind in der Lage, ihre eigene Haltung gegenüber Inklusion im Sport kritisch zu hinterfragen.

ad d.: Die Studierenden können spezialisierte Techniken ausgewählter kulturell geprägter internationaler Bewegungsangebote ausführen. Sie sind in der Lage, deren strukturelle und funktionale Merkmale zu differenzieren und deren Bedeutung im sportwissenschaftlichen und gesellschaftlichen Kontext wiederzugeben.

ad e.: Die Studierenden können spezialisierte Bewegungsabläufe der Akrobatik sicher ausführen, methodische Aufbauformen differenzieren und unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten anwenden. Sie sind in der Lage, Bewegungsqualität im Partner- und Gruppenkontext zu überprüfen und zielgerichtete Übungsreihen für unterschiedliche Anforderungsniveaus zu generieren.

ad f.: Die Studierenden sind in der Lage, ein technisch und taktisch fortgeschrittenes praktisches Eigenkönnen im Volleyball zu demonstrieren und spezialisierte Kenntnisse wiederzugeben. Sie sind der Lage, sportspielspezifische Techniken und taktische Handlungen unter Berücksichtigung sportspieldidaktische Vermittlungskonzepte kompetenzorientiert zu planen und mehrperspektivisch umzusetzen. Sie können fehlerhafte Ausführungen spielspezifischer Fertigkeiten analysieren und adäquate Korrekturmaßnahmen setzen. Sie können die sportspielspezifische Regelkunde beschreiben und sind in der Lage, ein Volleyballspiel zu leiten.

ad g.: Die Studierenden kennen koordinative und konditionelle Bewegungsformen im Wasser und können spezialisierte Techniken in Aqua Fitness und Aqua Training ausführen. Sie sind in der Lage, methodisch-didaktische Zugänge für heterogene Gruppen zu differenzieren, Sicherheitsaspekte in bewegungsorientierten Wassereinheiten zu überprüfen und vielfältige Spiel- und Übungsformen zu planen und umzusetzen.

ad h.: Die Studierenden können Trends im Gesundheitssport und deren Bedeutung für unterschiedliche Zielgruppen wiedergeben. Sie sind in der Lage, geschlechtsspezifische und inklusive Aspekte zu analysieren und deren Potenziale und Herausforderungen kritisch zu überprüfen. Sie können fundierte Ansätze zur praktischen Umsetzung in gesundheitsorientierten Bewegungsprogrammen entwickeln und anwenden.

ad i.: Die Studierenden sind in der Lage, ein fortgeschrittenes praktisches Eigenkönnen im Eislauf zu demonstrieren und können eislaufspezifische Fertigkeiten unter besonderer Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten mehrperspektivisch und kompetenzorientiert vermitteln. Sie sind in der Lage, fehlerhafte Ausführungen grundlegender Fertigkeiten zu erklären und adäquate Korrekturmaßnahmen zu setzen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.