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Pflichtmodul 1: Kernfächer der Pharmazie (6 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: zentrale Themen, Konzepte und Fragestellungen aus den Kernbereichen der Pharmazie - Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie und Arzneitherapie, Pharmakognosie sowie Klinische Pharmazie - einzuordnen, Zusammenhänge zwischen chemischen, biologischen und pharmakologischen Grundlagen zu erklären und auf praxisrelevante Problemstellungen zu übertragen, grundlegende Prinzipien der Arzneistoffentwicklung, -herstellung und -anwendung im interdisziplinären Kontext kritisch zu reflektieren sowie wissenschaftliche Informationen aus unterschiedlichen Teildisziplinen der Pharmazie zu integrieren.
ad b.: systematisch in Datenbanken, Bibliothekskatalogen und Quellen grauer Literatur zu recherchieren, geeignete Suchstrategien zu entwickeln und anzuwenden, die Relevanz und Qualität wissenschaftlicher Informationen kritisch zu bewerten, verschiedene digitale Tools einschließlich Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in der Literaturrecherche verantwortungsvoll zu nutzen, die eigene Nutzung von KI sachgerecht zu kennzeichnen sowie universitäre Richtlinien, rechtliche Rahmenbedingungen, Plagiatsbestimmungen und ethische Grundsätze im Zusammenhang mit KI-Anwendungen einzuhalten.
ad a.: zentrale Themen, Konzepte und Fragestellungen aus den Kernbereichen der Pharmazie - Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie und Arzneitherapie, Pharmakognosie sowie Klinische Pharmazie - einzuordnen, Zusammenhänge zwischen chemischen, biologischen und pharmakologischen Grundlagen zu erklären und auf praxisrelevante Problemstellungen zu übertragen, grundlegende Prinzipien der Arzneistoffentwicklung, -herstellung und -anwendung im interdisziplinären Kontext kritisch zu reflektieren sowie wissenschaftliche Informationen aus unterschiedlichen Teildisziplinen der Pharmazie zu integrieren.
ad b.: systematisch in Datenbanken, Bibliothekskatalogen und Quellen grauer Literatur zu recherchieren, geeignete Suchstrategien zu entwickeln und anzuwenden, die Relevanz und Qualität wissenschaftlicher Informationen kritisch zu bewerten, verschiedene digitale Tools einschließlich Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in der Literaturrecherche verantwortungsvoll zu nutzen, die eigene Nutzung von KI sachgerecht zu kennzeichnen sowie universitäre Richtlinien, rechtliche Rahmenbedingungen, Plagiatsbestimmungen und ethische Grundsätze im Zusammenhang mit KI-Anwendungen einzuhalten.
Pflichtmodul 2: Grundlagen der Chemie I (11,5 ECTS-AP, 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: die grundlegenden Prinzipien der allgemeinen und anorganischen Chemie anzuwenden, chemische Reaktionen und Stoffzusammensetzungen zu beschreiben und zu analysieren, Eigenschaften von Gasen, Flüssigkeiten und Festkörpern zu erklären, thermodynamische und kinetische Größen wie Reaktionsgeschwindigkeit, chemisches Gleichgewicht, Entropie und freie Enthalpie zu berechnen und zu interpretieren, chemische Bindungen, Molekülstrukturen und Aufbau des Periodensystems zu erklären sowie elektrochemische, nuklearchemische und
anorganische Konzepte - einschließlich der Hauptgruppen- und Übergangsmetallchemie - auf pharmazeutisch relevante Systeme zu übertragen.
ad b.: stöchiometrische Zusammenhänge in chemischen Reaktionen anzuwenden,
Reaktionsgleichungen korrekt aufzustellen, Ausbeuten zu berechnen, mit Konzentrationen und Stoffmengen zu rechnen sowie Säure-Base-Gleichgewichte und Puffersysteme quantitativ zu erfassen und zu interpretieren.
ad c.: Verhaltensregeln für sicheres Arbeiten im chemischen Labor einzuhalten und
anzuwenden, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen zu verstehen, gefährliche Arbeiten sachgerecht durchzuführen, persönliche Schutzausrüstung korrekt zu verwenden und Maßnahmen des Gefahrstoffmanagements, Brandschutzes und der Ersten Hilfe im Laborumfeld anzuwenden.
ad d.: grundlegende Methoden der Arzneibuchanalytik, einschließlich Maßanalyse, Titration, elektrochemischer Verfahren, (Elektro-)Gravimetrie, thermischer Analysenmethoden, spektroskopische Analysenmethoden und Chromatographie sicher anzuwenden, Messergebnisse auszuwerten und zu interpretieren.
ad a.: die grundlegenden Prinzipien der allgemeinen und anorganischen Chemie anzuwenden, chemische Reaktionen und Stoffzusammensetzungen zu beschreiben und zu analysieren, Eigenschaften von Gasen, Flüssigkeiten und Festkörpern zu erklären, thermodynamische und kinetische Größen wie Reaktionsgeschwindigkeit, chemisches Gleichgewicht, Entropie und freie Enthalpie zu berechnen und zu interpretieren, chemische Bindungen, Molekülstrukturen und Aufbau des Periodensystems zu erklären sowie elektrochemische, nuklearchemische und
anorganische Konzepte - einschließlich der Hauptgruppen- und Übergangsmetallchemie - auf pharmazeutisch relevante Systeme zu übertragen.
ad b.: stöchiometrische Zusammenhänge in chemischen Reaktionen anzuwenden,
Reaktionsgleichungen korrekt aufzustellen, Ausbeuten zu berechnen, mit Konzentrationen und Stoffmengen zu rechnen sowie Säure-Base-Gleichgewichte und Puffersysteme quantitativ zu erfassen und zu interpretieren.
ad c.: Verhaltensregeln für sicheres Arbeiten im chemischen Labor einzuhalten und
anzuwenden, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen zu verstehen, gefährliche Arbeiten sachgerecht durchzuführen, persönliche Schutzausrüstung korrekt zu verwenden und Maßnahmen des Gefahrstoffmanagements, Brandschutzes und der Ersten Hilfe im Laborumfeld anzuwenden.
ad d.: grundlegende Methoden der Arzneibuchanalytik, einschließlich Maßanalyse, Titration, elektrochemischer Verfahren, (Elektro-)Gravimetrie, thermischer Analysenmethoden, spektroskopische Analysenmethoden und Chromatographie sicher anzuwenden, Messergebnisse auszuwerten und zu interpretieren.
Pflichtmodul 3: Grundlagen der Naturwissenschaften (10,5 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: die zellulären Grundlagen des Aufbaus und der Funktion von Organellen und Geweben in Eukaryonten zu erklären, grundlegende Stoffwechselreaktionen sowie Mechanismen der Zellkommunikation und Signalübertragung, Prinzipien der Tumorentstehung und -behandlung zu erläutern sowie die Grundlagen der Genetik einschließlich genetischer Variation und Vererbung auf pharmazeutische und biomedizinische Fragestellungen anzuwenden.
ad b.: mathematische Operationen im pharmazeutischen Kontext anzuwenden.
Experimentelle Daten statistisch auszuwerten, beschreibende und schließende statistische Verfahren wie grafische Darstellung, statistische Kennzahlen, Korrelations- und Regressionsanalysen sowie statistische Tests anzuwenden und deren Ergebnisse zu interpretieren.
ad c.: grundlegende physikalische Konzepte der Mechanik, Wärmelehre, Elektrizität,
Magnetismus und der Optik auf chemisch-pharmazeutische Problemstellungen anzuwenden, Bewegungen und Kräfte von Körpern zu analysieren, thermische und elektrische Energieformen zu erklären sowie atomare und molekulare Strukturen zu interpretieren.
ad a.: die zellulären Grundlagen des Aufbaus und der Funktion von Organellen und Geweben in Eukaryonten zu erklären, grundlegende Stoffwechselreaktionen sowie Mechanismen der Zellkommunikation und Signalübertragung, Prinzipien der Tumorentstehung und -behandlung zu erläutern sowie die Grundlagen der Genetik einschließlich genetischer Variation und Vererbung auf pharmazeutische und biomedizinische Fragestellungen anzuwenden.
ad b.: mathematische Operationen im pharmazeutischen Kontext anzuwenden.
Experimentelle Daten statistisch auszuwerten, beschreibende und schließende statistische Verfahren wie grafische Darstellung, statistische Kennzahlen, Korrelations- und Regressionsanalysen sowie statistische Tests anzuwenden und deren Ergebnisse zu interpretieren.
ad c.: grundlegende physikalische Konzepte der Mechanik, Wärmelehre, Elektrizität,
Magnetismus und der Optik auf chemisch-pharmazeutische Problemstellungen anzuwenden, Bewegungen und Kräfte von Körpern zu analysieren, thermische und elektrische Energieformen zu erklären sowie atomare und molekulare Strukturen zu interpretieren.
Pflichtmodul 4: Arzneibuchanalytik und Hygiene I (8 ECTS-AP, 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 2
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: qualitative anorganische Analysen unter Anwendung spezifischer Reaktionen und analytischer Prinzipien durchzuführen, Identitätsreaktionen auf Ionen anzuwenden, die charakteristischen Eigenschaften der Substanzen zu berücksichtigen und die Ergebnisse im Kontext der Eigenschaften (Löslichkeit, Farbe etc.) kritisch zu bewerten.
ad b.: anorganische Verbindungen quantitativ zu analysieren, spezifische Nachweisreaktionen in wässriger Lösung durchzuführen, Eigenschaften wie Löslichkeit, Farbe und Gasentwicklung zur Identifizierung von Kationen und Anionen zu nutzen sowie analytische Grundoperationen (z. B. Volumenmessung, Wägung, Fällung, Filtration, Glühen) sachgerecht anzuwenden, gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen durchzuführen, Endpunkte instrumentell und visuell zu bestimmen und Messergebnisse statistisch auszuwerten.
ad c.: Aufbau, Wachstum und Stoffwechsel von Mikroorganismen, wichtige Bakterien, Pilze und Viren sowie deren Krankheitsmechanismen und Resistenzbildung zu erklären,
mikroskopische und molekularbiologische Verfahren zur Identifikation von Erregern und grundlegende Prinzipien der Hygiene im medizinisch-pharmazeutischen Kontext zu erläutern.
ad a.: qualitative anorganische Analysen unter Anwendung spezifischer Reaktionen und analytischer Prinzipien durchzuführen, Identitätsreaktionen auf Ionen anzuwenden, die charakteristischen Eigenschaften der Substanzen zu berücksichtigen und die Ergebnisse im Kontext der Eigenschaften (Löslichkeit, Farbe etc.) kritisch zu bewerten.
ad b.: anorganische Verbindungen quantitativ zu analysieren, spezifische Nachweisreaktionen in wässriger Lösung durchzuführen, Eigenschaften wie Löslichkeit, Farbe und Gasentwicklung zur Identifizierung von Kationen und Anionen zu nutzen sowie analytische Grundoperationen (z. B. Volumenmessung, Wägung, Fällung, Filtration, Glühen) sachgerecht anzuwenden, gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen durchzuführen, Endpunkte instrumentell und visuell zu bestimmen und Messergebnisse statistisch auszuwerten.
ad c.: Aufbau, Wachstum und Stoffwechsel von Mikroorganismen, wichtige Bakterien, Pilze und Viren sowie deren Krankheitsmechanismen und Resistenzbildung zu erklären,
mikroskopische und molekularbiologische Verfahren zur Identifikation von Erregern und grundlegende Prinzipien der Hygiene im medizinisch-pharmazeutischen Kontext zu erläutern.
Pflichtmodul 5: Grundlagen der Chemie II (6 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 2
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, die Struktur, Nomenklatur und Reaktivität organischer Verbindungenzu beschreiben und die grundlegenden Konzepte der kovalenten Bindung, Stereochemie, Thermochemie und Konformationslehre anzuwenden. Sie können funktionelle Gruppen (z. B. Alkane, Alkohole, Amine, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren Derivate) identifizieren, deren chemisches Verhalten erklären und einfache Reaktionsmechanismen nachvollziehen.
Pflichtmodul 6: Biochemie und Qualitätsprüfungen (7 ECTS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 2 und 3
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: biochemische und pathobiochemische Prozesse des Menschen und molekulare
Bausteine und Reaktionsmechanismen des Lebens zu beschreiben, die Rolle genetischer Varianten in Schlüsselenzymen zu identifizieren und deren Bedeutung für
Krankheitsentstehung und Arzneimittelwirkung zu interpretieren.
ad b.: regulatorische Grundlagen der Qualitätskontrolle von Arzneistoffen, Hilfsstoffen und pharmazeutischen Zubereitungen im Rahmen europäischer und österreichischer
Arzneibuchrichtlinien anzuwenden, analytische Prüfkriterien zur Identität, Reinheit und
Gehaltsbestimmung chemischer und biologischer Substanzen zu bewerten, Methoden zu validieren sowie Prinzipien der Qualitätssicherung in der pharmazeutischen Produktion sachgerecht zu beschreiben, Aspekte des Risikomanagements, der Dokumentation, der Audits und Inspektionen sowie der regulatorischen Anforderungen zu erläutern und die Bedeutung digitaler Qualitätssysteme für die pharmazeutische Qualitätskontrolle kritisch zu reflektieren.
ad a.: biochemische und pathobiochemische Prozesse des Menschen und molekulare
Bausteine und Reaktionsmechanismen des Lebens zu beschreiben, die Rolle genetischer Varianten in Schlüsselenzymen zu identifizieren und deren Bedeutung für
Krankheitsentstehung und Arzneimittelwirkung zu interpretieren.
ad b.: regulatorische Grundlagen der Qualitätskontrolle von Arzneistoffen, Hilfsstoffen und pharmazeutischen Zubereitungen im Rahmen europäischer und österreichischer
Arzneibuchrichtlinien anzuwenden, analytische Prüfkriterien zur Identität, Reinheit und
Gehaltsbestimmung chemischer und biologischer Substanzen zu bewerten, Methoden zu validieren sowie Prinzipien der Qualitätssicherung in der pharmazeutischen Produktion sachgerecht zu beschreiben, Aspekte des Risikomanagements, der Dokumentation, der Audits und Inspektionen sowie der regulatorischen Anforderungen zu erläutern und die Bedeutung digitaler Qualitätssysteme für die pharmazeutische Qualitätskontrolle kritisch zu reflektieren.
Pflichtmodul 7: Pharmazeutische Technologie (8 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 2
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: pharmazeutisch-technologische Prüfungen gemäß den Vorgaben des Arzneibuchs durchzuführen und zu bewerten, magistrale Rezepturen sachgerecht herzustellen und deren Zusammensetzung sowie Haltbarkeit zu beurteilen, den Aufbau, die Zusammensetzung und die Qualitätsanforderungen unterschiedlicher Arzneiformen - einschließlich Pulver, Aerosole, Granulate, Tabletten, Kapseln, überzogener fester Zubereitungen, Lösungen, Suspensionen, Emulsionen sowie halbfester Zubereitungen wie Salben, Gele, Cremes, Pasten und Umschlagpasten - zu beschreiben und zu vergleichen. Sie können physikalische und chemische Grundlagen der Arzneiformung anwenden, die Eignung von Hilfsstoffen bewerten und technologische Parameter im Herstellungsprozess kritisch reflektieren.
ad b.: die theoretischen Grundlagen der Arzneiformenlehre zu erklären und auf die
Entwicklung und Herstellung von Arzneiformen anzuwenden, pharmazeutisch-technologische Grundoperationen und deren Einfluss auf die Produktqualität zu beschreiben, Eigenschaften, Prüfung und Bewertung der für die Arzneimittelherstellung verwendeten Grund- und Hilfsstoffe darzulegen, gebräuchliche Wirkstoffe und Packmittel hinsichtlich ihrer Funktion, Stabilität, Inkompatibilitäten und möglichen Wechselwirkungen zu beurteilen und deren Bedeutung für die Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln einzuordnen.
ad a.: pharmazeutisch-technologische Prüfungen gemäß den Vorgaben des Arzneibuchs durchzuführen und zu bewerten, magistrale Rezepturen sachgerecht herzustellen und deren Zusammensetzung sowie Haltbarkeit zu beurteilen, den Aufbau, die Zusammensetzung und die Qualitätsanforderungen unterschiedlicher Arzneiformen - einschließlich Pulver, Aerosole, Granulate, Tabletten, Kapseln, überzogener fester Zubereitungen, Lösungen, Suspensionen, Emulsionen sowie halbfester Zubereitungen wie Salben, Gele, Cremes, Pasten und Umschlagpasten - zu beschreiben und zu vergleichen. Sie können physikalische und chemische Grundlagen der Arzneiformung anwenden, die Eignung von Hilfsstoffen bewerten und technologische Parameter im Herstellungsprozess kritisch reflektieren.
ad b.: die theoretischen Grundlagen der Arzneiformenlehre zu erklären und auf die
Entwicklung und Herstellung von Arzneiformen anzuwenden, pharmazeutisch-technologische Grundoperationen und deren Einfluss auf die Produktqualität zu beschreiben, Eigenschaften, Prüfung und Bewertung der für die Arzneimittelherstellung verwendeten Grund- und Hilfsstoffe darzulegen, gebräuchliche Wirkstoffe und Packmittel hinsichtlich ihrer Funktion, Stabilität, Inkompatibilitäten und möglichen Wechselwirkungen zu beurteilen und deren Bedeutung für die Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln einzuordnen.
Pflichtmodul 8: Physiologie und Pathophysiologie I (6 ECTS-AP, 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 3
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, anatomische, histologische und zellbiologische Grundlagen der normalen Körperfunktionen des Menschen detailliert zu erklären, insbesondere die Physiologie des Herz-Kreislauf- und Nervensystems und der Lunge sowie pathophysiologische Mechanismen bei Erkrankungen dieser Organsysteme zu erläutern und die medizinische Terminologie korrekt anzuwenden.
Pflichtmodul 9: Arzneistoffsynthese (8 ECTS-AP, 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 5
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, präparative Arbeiten im organisch-chemischen Labor sicher und sachgerecht durchzuführen, Glasgeräte und Reaktionsapparaturen fachgerecht zu handhaben, organische Verbindungen zu synthetisieren, zu reinigen und zu charakterisieren, Reinigungsverfahren wie Destillation, Filtration und Umkristallisation anzuwenden, Extraktionen mit sauren, basischen und neutralen Medien sowie das Trocknen von Feststoffen, Lösungen und Lösungsmitteln korrekt
durchzuführen, Laborgeräte sachgerecht zu reinigen und die Prinzipien der Arbeitssicherheit einzuhalten und Reaktionen unter Feuchtigkeitsausschluss, durchzuführen. Darüber hinaus sind sie in der Lage, grundlegende Reaktionstypen der organischen Chemie wie Veresterungen, Hydrolysen, Kondensationen und elektrophile Substitutionen am Aromaten praktisch umzusetzen, die Produkte zu analysieren und die Ergebnisse kritisch zu interpretieren.
durchzuführen, Laborgeräte sachgerecht zu reinigen und die Prinzipien der Arbeitssicherheit einzuhalten und Reaktionen unter Feuchtigkeitsausschluss, durchzuführen. Darüber hinaus sind sie in der Lage, grundlegende Reaktionstypen der organischen Chemie wie Veresterungen, Hydrolysen, Kondensationen und elektrophile Substitutionen am Aromaten praktisch umzusetzen, die Produkte zu analysieren und die Ergebnisse kritisch zu interpretieren.
Pflichtmodul 10: Pharmakognosie I (8 ECTS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 2 und 3
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: grundlegende Techniken und Methoden des phytochemischen Arbeitens, einschließlich HPTLC, DC, Titration, HPLC und GC, anzuwenden, pflanzliche Drogen entsprechend den Vorgaben der Arzneibücher zu charakterisieren und deren Gehalt zu bestimmen, theoretische Grundlagen dieser analytischen Verfahren zu erklären und praxisrelevante Beispiele kritisch zu bewerten sowie die Ergebnisse analytischer Untersuchungen pflanzlicher Arzneistoffe sachgerecht zu interpretieren.
ad b.: morphologische, anatomische und systematische Grundlagen der Botanik und
Pharmakognosie zu beschreiben und anzuwenden, Pflanzen anhand charakteristischer
Merkmale sicher zu bestimmen und zu klassifizieren, praktische Bestimmungen mithilfe von Bestimmungsschlüsseln, KI-gestützten Bilderkennungssystemen und Florenwerken
durchzuführen und die Unterschiede zwischen höheren Pflanzen, niederen Pflanzen, Pilzen, Flechten sowie tierischen Quellen von Arzneistoffen zu erklären. Darüber hinaus sind sie in der Lage, die anatomischen und systematischen Besonderheiten arzneistoffliefernder Organismen kritisch zu bewerten und deren Bedeutung für die pharmazeutische Nutzung einzuordnen.
ad a.: grundlegende Techniken und Methoden des phytochemischen Arbeitens, einschließlich HPTLC, DC, Titration, HPLC und GC, anzuwenden, pflanzliche Drogen entsprechend den Vorgaben der Arzneibücher zu charakterisieren und deren Gehalt zu bestimmen, theoretische Grundlagen dieser analytischen Verfahren zu erklären und praxisrelevante Beispiele kritisch zu bewerten sowie die Ergebnisse analytischer Untersuchungen pflanzlicher Arzneistoffe sachgerecht zu interpretieren.
ad b.: morphologische, anatomische und systematische Grundlagen der Botanik und
Pharmakognosie zu beschreiben und anzuwenden, Pflanzen anhand charakteristischer
Merkmale sicher zu bestimmen und zu klassifizieren, praktische Bestimmungen mithilfe von Bestimmungsschlüsseln, KI-gestützten Bilderkennungssystemen und Florenwerken
durchzuführen und die Unterschiede zwischen höheren Pflanzen, niederen Pflanzen, Pilzen, Flechten sowie tierischen Quellen von Arzneistoffen zu erklären. Darüber hinaus sind sie in der Lage, die anatomischen und systematischen Besonderheiten arzneistoffliefernder Organismen kritisch zu bewerten und deren Bedeutung für die pharmazeutische Nutzung einzuordnen.
Pflichtmodul 11: Pharmazeutische Chemie I (9 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 5
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: chemische und physikochemische Eigenschaften von Wirkstoffen zu bewerten, die Passage durch biologische Membranen zu beschreiben und deren Einfluss auf die
Bioverfügbarkeit zu erklären, synthetische Zugänglichkeit von Wirkstoffen unter Anwendung des Retrosynthese-Konzeptes zu planen, Instabilitäten und Metabolisierungen zu analysieren und das Konzept der Prodrugs zu erläutern, grundlegende Strategien der Wirkstoffoptimierung - beispielsweise das Konzept der Bioisosterie - anzuwenden, verschiedene Target-Klassen zu visualisieren und zu analysieren sowie Wirkstoff-Target-Wechselwirkungen strukturbasiert zu interpretieren und für die Entwicklung neuer Wirkstoffe nutzbar zu machen.
ad b.: analytische Methoden zur Identitäts-, Reinheits- und Qualitätsprüfung von Arznei- und Hilfsstoffen zu beschreiben. Sie können die chemischen Grundlagen arzneibuchrelevanter Nachweisreaktionen, Elementaranalysen und nasschemische Verfahren zur Identifizierung funktioneller Gruppen erklären sowie Farbreaktionen und analytische Ergebnisse unter Berücksichtigung chemischer Grundlagen interpretieren.
ad a.: chemische und physikochemische Eigenschaften von Wirkstoffen zu bewerten, die Passage durch biologische Membranen zu beschreiben und deren Einfluss auf die
Bioverfügbarkeit zu erklären, synthetische Zugänglichkeit von Wirkstoffen unter Anwendung des Retrosynthese-Konzeptes zu planen, Instabilitäten und Metabolisierungen zu analysieren und das Konzept der Prodrugs zu erläutern, grundlegende Strategien der Wirkstoffoptimierung - beispielsweise das Konzept der Bioisosterie - anzuwenden, verschiedene Target-Klassen zu visualisieren und zu analysieren sowie Wirkstoff-Target-Wechselwirkungen strukturbasiert zu interpretieren und für die Entwicklung neuer Wirkstoffe nutzbar zu machen.
ad b.: analytische Methoden zur Identitäts-, Reinheits- und Qualitätsprüfung von Arznei- und Hilfsstoffen zu beschreiben. Sie können die chemischen Grundlagen arzneibuchrelevanter Nachweisreaktionen, Elementaranalysen und nasschemische Verfahren zur Identifizierung funktioneller Gruppen erklären sowie Farbreaktionen und analytische Ergebnisse unter Berücksichtigung chemischer Grundlagen interpretieren.
Pflichtmodul 12: Physiologie und Pathophysiologie II und Hygiene II (8 ECTS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 4
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: anatomische, histologische, zellbiologische und immunologische Grundlagen der
normalen Körperfunktionen des Menschen detailliert zu erklären, insbesondere die hormonale Regulation, die Funktionsweise des Gastrointestinaltrakts und des Immunsystems und die darauf basierenden pathologischen und pathophysiologischen Mechanismen bei Erkrankungen dieser Organsysteme zu analysieren und zu interpretieren, Zusammenhänge zwischen physiologischen Regelkreisen und Störungen auf molekularer und systemischer Ebene zu erkennen und zu erläutern sowie die medizinische Terminologie korrekt und kontextbezogen anzuwenden.
ad b.: das Vorkommen und Verhalten von Mikroorganismen in unterschiedlichen natürlichen, technischen und klinischen Umgebungen zu bestimmen, Methoden zum Nachweis und zur Charakterisierung von Erregern sicher anzuwenden, hygienische Maßnahmen im Labor- und Produktionsumfeld sachgerecht umzusetzen, mikrobiologische Arbeitsweisen einschließlich der Herstellung steriler Zubereitungen nach pharmazeutischen Richtlinien durchzuführen, verschiedene Sterilisationsverfahren (z. B. Hitze-, Filtrations- und chemische Verfahren) zu erklären und korrekt anzuwenden sowie Sterilitätsprüfungen fachgerecht zu planen, durchzuführen und zu bewerten.
ad a.: anatomische, histologische, zellbiologische und immunologische Grundlagen der
normalen Körperfunktionen des Menschen detailliert zu erklären, insbesondere die hormonale Regulation, die Funktionsweise des Gastrointestinaltrakts und des Immunsystems und die darauf basierenden pathologischen und pathophysiologischen Mechanismen bei Erkrankungen dieser Organsysteme zu analysieren und zu interpretieren, Zusammenhänge zwischen physiologischen Regelkreisen und Störungen auf molekularer und systemischer Ebene zu erkennen und zu erläutern sowie die medizinische Terminologie korrekt und kontextbezogen anzuwenden.
ad b.: das Vorkommen und Verhalten von Mikroorganismen in unterschiedlichen natürlichen, technischen und klinischen Umgebungen zu bestimmen, Methoden zum Nachweis und zur Charakterisierung von Erregern sicher anzuwenden, hygienische Maßnahmen im Labor- und Produktionsumfeld sachgerecht umzusetzen, mikrobiologische Arbeitsweisen einschließlich der Herstellung steriler Zubereitungen nach pharmazeutischen Richtlinien durchzuführen, verschiedene Sterilisationsverfahren (z. B. Hitze-, Filtrations- und chemische Verfahren) zu erklären und korrekt anzuwenden sowie Sterilitätsprüfungen fachgerecht zu planen, durchzuführen und zu bewerten.
Pflichtmodul 13: Pharmakognosie II (5 ECTS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 10
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, pharmakognostisch relevante Verfahren gemäß den allgemeinen Vorschriften und Methoden der Arzneibücher praktisch anzuwenden, Bestimmungen von Asche, Kennzahlen fetter Öle und anderer physikalisch-chemischer Parameter sachgerecht durchzuführen, pflanzliche Drogen und Zubereitungen auf Identität und Gehalt zu prüfen und die Ergebnisse nach arzneibuchkonformen Kriterien zu bewerten. Sie können geeignete analytische Methoden zur qualitativen und quantitativen Beurteilung pflanzlicher Ausgangsstoffe auswählen, die Qualitätssicherung bei der Prüfung pflanzlicher Arzneistoffe gewährleisten und analytische Daten korrekt dokumentieren und interpretieren.
Pflichtmodul 14: Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik (9 ECTS-AP, 9 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 11
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: Kenntnisse zur Charakterisierung und Identifizierung von Arzneistoffen praktisch
anzuwenden und ein Analysenschema für Arzneistoffe eigenständig zu entwickeln,
auszuarbeiten und zu begründen. Sie sind in der Lage, Informationen zur Identifizierung aus Arzneibüchern und der Literatur zusammenzufassen, diese zu präsentieren und zu diskutieren.
ad b.: chromatographische Verfahren zur Trennung und Analyse von Arzneistoffen sicher anzuwenden, die Elementarzusammensetzung von Arzneistoffen zu bestimmen und Vorproben zum Nachweis funktioneller Gruppen durchzuführen, Arzneistoffe anhand eines eigenen Analysenschemas zu identifizieren und deren Identität, Reinheit und Gehalt nach den Vorgaben des Arzneibuchs zu prüfen, Arzneistoffe aus pharmazeutischen Zubereitungen zu extrahieren, zu identifizieren und zu quantifizieren, Arzneistoffgemische zu trennen und die Bestandteile zu identifizieren sowie instrumentelle Methoden der Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik sicher zu beherrschen, die zugrunde liegenden chemischen Entitäten im analytischen Kontext einzuordnen und deren Ergebnisse fachgerecht zu interpretieren.
ad a.: Kenntnisse zur Charakterisierung und Identifizierung von Arzneistoffen praktisch
anzuwenden und ein Analysenschema für Arzneistoffe eigenständig zu entwickeln,
auszuarbeiten und zu begründen. Sie sind in der Lage, Informationen zur Identifizierung aus Arzneibüchern und der Literatur zusammenzufassen, diese zu präsentieren und zu diskutieren.
ad b.: chromatographische Verfahren zur Trennung und Analyse von Arzneistoffen sicher anzuwenden, die Elementarzusammensetzung von Arzneistoffen zu bestimmen und Vorproben zum Nachweis funktioneller Gruppen durchzuführen, Arzneistoffe anhand eines eigenen Analysenschemas zu identifizieren und deren Identität, Reinheit und Gehalt nach den Vorgaben des Arzneibuchs zu prüfen, Arzneistoffe aus pharmazeutischen Zubereitungen zu extrahieren, zu identifizieren und zu quantifizieren, Arzneistoffgemische zu trennen und die Bestandteile zu identifizieren sowie instrumentelle Methoden der Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik sicher zu beherrschen, die zugrunde liegenden chemischen Entitäten im analytischen Kontext einzuordnen und deren Ergebnisse fachgerecht zu interpretieren.
Pflichtmodul 15: Grundlagen der Spektroskopie (5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 5
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: die theoretischen Grundlagen und praktischen Anwendungen der in der
pharmazeutisch-chemischen Analytik relevanten spektroskopischen Methoden - insbesondere UV/Vis-Spektroskopie, Infrarotspektroskopie (IR), Kernresonanzspektroskopie (NMR) und Massenspektrometrie - anzuwenden, die Funktionsweise dieser Methoden einschließlich Strahlungsquellen, Detektoren und Auswertungsverfahren zu erklären, Spektren zu interpretieren, sowie die Auswahl geeigneter spektroskopischer Verfahren für unterschiedliche analytische Fragestellungen begründet zu treffen und kritisch zu bewerten.
ad b.: die in der Vorlesung erarbeiteten Kenntnisse zur Strukturanalyse organischer
Verbindungen praktisch anzuwenden, Spektren einfacher organischer Moleküle aus UV/Vis-, IR-, NMR- und Massenspektrometrie-Daten zu interpretieren, charakteristische Signale und Fragmentierungsmuster zu erkennen und daraus strukturelle Merkmale abzuleiten sowie verschiedene spektroskopische Daten zur vollständigen Strukturaufklärung zu nutzen.
ad a.: die theoretischen Grundlagen und praktischen Anwendungen der in der
pharmazeutisch-chemischen Analytik relevanten spektroskopischen Methoden - insbesondere UV/Vis-Spektroskopie, Infrarotspektroskopie (IR), Kernresonanzspektroskopie (NMR) und Massenspektrometrie - anzuwenden, die Funktionsweise dieser Methoden einschließlich Strahlungsquellen, Detektoren und Auswertungsverfahren zu erklären, Spektren zu interpretieren, sowie die Auswahl geeigneter spektroskopischer Verfahren für unterschiedliche analytische Fragestellungen begründet zu treffen und kritisch zu bewerten.
ad b.: die in der Vorlesung erarbeiteten Kenntnisse zur Strukturanalyse organischer
Verbindungen praktisch anzuwenden, Spektren einfacher organischer Moleküle aus UV/Vis-, IR-, NMR- und Massenspektrometrie-Daten zu interpretieren, charakteristische Signale und Fragmentierungsmuster zu erkennen und daraus strukturelle Merkmale abzuleiten sowie verschiedene spektroskopische Daten zur vollständigen Strukturaufklärung zu nutzen.
Pflichtmodul 16: Pharmakognosie III (8 ECTS-AP, 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 13
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: die grundlegenden Prinzipien und chemischen Reaktionen der Naturstoffbiosynthese zu verstehen und zu erklären, zentrale Stoffwechselwege und Bausteine zu beschreiben, die zur Bildung von Sekundärmetaboliten führen, und die Biosynthesen ausgewählter Naturstoffklassen sowie biogener Wirkstoffe einschließlich peptidischer Naturstoffe und Makromoleküle zu analysieren. Sie können Struktur, Funktion und Biosynthese von Naturstoffen in Beziehung setzen, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Naturstoffklassen erfassen und biotechnologische Verfahren zur Herstellung von Naturstoffen und Wirkstoffen bewerten.
ad b.: arzneistoffliefernde Pflanzenorgane anhand makroskopischer und mikroskopischer Merkmale sicher zu identifizieren, Identitätsprüfungen von Arzneidrogen und deren Mischungen gemäß Ph. Eur. und ÖAB durchzuführen, makro-, mikro- und histochemische Methoden (z. B. Pulveranalyse) sachgerecht anzuwenden, Qualitätsbeurteilungen gemäß Arzneibuch unter Berücksichtigung fremder Bestandteile und Pflanzenteile vorzunehmen sowie Merkmale häufiger Verwechslungen und Verfälschungen zu erkennen und kritisch zu bewerten.
ad a.: die grundlegenden Prinzipien und chemischen Reaktionen der Naturstoffbiosynthese zu verstehen und zu erklären, zentrale Stoffwechselwege und Bausteine zu beschreiben, die zur Bildung von Sekundärmetaboliten führen, und die Biosynthesen ausgewählter Naturstoffklassen sowie biogener Wirkstoffe einschließlich peptidischer Naturstoffe und Makromoleküle zu analysieren. Sie können Struktur, Funktion und Biosynthese von Naturstoffen in Beziehung setzen, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Naturstoffklassen erfassen und biotechnologische Verfahren zur Herstellung von Naturstoffen und Wirkstoffen bewerten.
ad b.: arzneistoffliefernde Pflanzenorgane anhand makroskopischer und mikroskopischer Merkmale sicher zu identifizieren, Identitätsprüfungen von Arzneidrogen und deren Mischungen gemäß Ph. Eur. und ÖAB durchzuführen, makro-, mikro- und histochemische Methoden (z. B. Pulveranalyse) sachgerecht anzuwenden, Qualitätsbeurteilungen gemäß Arzneibuch unter Berücksichtigung fremder Bestandteile und Pflanzenteile vorzunehmen sowie Merkmale häufiger Verwechslungen und Verfälschungen zu erkennen und kritisch zu bewerten.
Pflichtmodul 17: Pharmakologie I (7 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodule 8 und 12
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: molekulare Wirkmechanismen von Arzneistoffen zu erklären und qualitative sowie quantitative Wirkstoffprofile im Kontext von Therapie und Toxikologie zu analysieren, ADME-Prozesse (Absorption, Distribution, Metabolismus, Exkretion) und
pharmakokinetische Modelle für die Therapieoptimierung zu verstehen und anzuwenden, sowie die Grundlagen der Pharmakogenetik und den Einsatz molekularer Biomarker in der individualisierten Arzneistofftherapie zu erläutern. Sie können biotechnologische Therapeutika von der Entwicklung bis zur Zulassung unter Berücksichtigung ihrer Immunogenität beschreiben und bewerten, die Zusammenhänge zwischen chemischer Struktur, pharmakodynamischer Wirkung und klinischer Anwendung darstellen sowie die pharmakokinetische und pharmakogenetische Terminologie sicher anwenden und die Performanz pharmakologischer Modelle im Hinblick auf ihre Aussagekraft und klinische
Relevanz kritisch beurteilen.
ad b.: computergestützte Simulationen zur Analyse von Arzneistoff-Körper-
Wechselwirkungen anzuwenden und anhand praxisnaher Beispiele pharmakologische und toxikologische Charakterisierungen von Arzneistoffen durchzuführen. Sie können relevante pharmakokinetische und pharmakodynamische Parameter interpretieren, Variabilität in der Arzneistoffwirkung identifizieren, Risikoprofile und therapeutische Fenster erstellen und den Einfluss pharmakogenetischer Faktoren auf Dosierung und Therapieerfolg beurteilen. Darüber hinaus können sie pharmakologische Daten kritisch auswerten, geeignete Modelle für eine individualisierte Therapieplanung unter Berücksichtigung des Nutzen Risiko-Verhältnisses entwickeln und die gewonnenen Erkenntnisse auf therapeutische Entscheidungssituationen übertragen.
ad a.: molekulare Wirkmechanismen von Arzneistoffen zu erklären und qualitative sowie quantitative Wirkstoffprofile im Kontext von Therapie und Toxikologie zu analysieren, ADME-Prozesse (Absorption, Distribution, Metabolismus, Exkretion) und
pharmakokinetische Modelle für die Therapieoptimierung zu verstehen und anzuwenden, sowie die Grundlagen der Pharmakogenetik und den Einsatz molekularer Biomarker in der individualisierten Arzneistofftherapie zu erläutern. Sie können biotechnologische Therapeutika von der Entwicklung bis zur Zulassung unter Berücksichtigung ihrer Immunogenität beschreiben und bewerten, die Zusammenhänge zwischen chemischer Struktur, pharmakodynamischer Wirkung und klinischer Anwendung darstellen sowie die pharmakokinetische und pharmakogenetische Terminologie sicher anwenden und die Performanz pharmakologischer Modelle im Hinblick auf ihre Aussagekraft und klinische
Relevanz kritisch beurteilen.
ad b.: computergestützte Simulationen zur Analyse von Arzneistoff-Körper-
Wechselwirkungen anzuwenden und anhand praxisnaher Beispiele pharmakologische und toxikologische Charakterisierungen von Arzneistoffen durchzuführen. Sie können relevante pharmakokinetische und pharmakodynamische Parameter interpretieren, Variabilität in der Arzneistoffwirkung identifizieren, Risikoprofile und therapeutische Fenster erstellen und den Einfluss pharmakogenetischer Faktoren auf Dosierung und Therapieerfolg beurteilen. Darüber hinaus können sie pharmakologische Daten kritisch auswerten, geeignete Modelle für eine individualisierte Therapieplanung unter Berücksichtigung des Nutzen Risiko-Verhältnisses entwickeln und die gewonnenen Erkenntnisse auf therapeutische Entscheidungssituationen übertragen.
Pflichtmodul 18: Pharmazeutische Chemie II und Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens (6,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 11
Pflichtmodul 19: Arzneiformenlehre (6 ECTS-AP, 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 7 und 9
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: Arzneiformen nach anerkannten pharmazeutisch-technologischen Verfahren unter Einhaltung arzneibuchkonformer Vorschriften herzustellen, dabei wesentliche physikalische, chemische und technologische Parameter zu berücksichtigen und deren Einfluss auf die Produktqualität zu bewerten. Sie können Qualitätsanforderungen und Prüfkriterien gemäß Arzneibuch anwenden, Prüfungen dokumentieren und Ergebnisse nachvollziehbar aufbereiten, die Grundlagen der Qualitätssicherung in der pharmazeutischen Herstellung erklären und die Dokumentationspflichten gemäß GMP-Richtlinien erfüllen. Darüber hinaus sind sie in der Lage, Arbeitsschritte und Berechnungen zur Herstellung und Prüfung von Arzneiformen korrekt durchzuführen, diese in Kleingruppen praktisch umzusetzen und die Arbeitssicherheit sowie den sachgerechten Umgang mit Geräten und Materialien zu gewährleisten.
ad b.: wissenschaftliche Themen und aktuelle Fragestellungen der Arzneiformenlehre kritisch zu analysieren, theoretische Konzepte mit praktischen Erfahrungen zu verknüpfen, fundierte Lösungsansätze für pharmazeutisch-technologische Probleme zu entwickeln und diese auf komplexe Anwendungen in der pharmazeutischen Technologie zu übertragen. Sie können eigene Beiträge strukturiert präsentieren, Argumente wissenschaftlich begründen, Diskussionen im Plenum führen und Ergebnisse reflektiert bewerten.
ad a.: Arzneiformen nach anerkannten pharmazeutisch-technologischen Verfahren unter Einhaltung arzneibuchkonformer Vorschriften herzustellen, dabei wesentliche physikalische, chemische und technologische Parameter zu berücksichtigen und deren Einfluss auf die Produktqualität zu bewerten. Sie können Qualitätsanforderungen und Prüfkriterien gemäß Arzneibuch anwenden, Prüfungen dokumentieren und Ergebnisse nachvollziehbar aufbereiten, die Grundlagen der Qualitätssicherung in der pharmazeutischen Herstellung erklären und die Dokumentationspflichten gemäß GMP-Richtlinien erfüllen. Darüber hinaus sind sie in der Lage, Arbeitsschritte und Berechnungen zur Herstellung und Prüfung von Arzneiformen korrekt durchzuführen, diese in Kleingruppen praktisch umzusetzen und die Arbeitssicherheit sowie den sachgerechten Umgang mit Geräten und Materialien zu gewährleisten.
ad b.: wissenschaftliche Themen und aktuelle Fragestellungen der Arzneiformenlehre kritisch zu analysieren, theoretische Konzepte mit praktischen Erfahrungen zu verknüpfen, fundierte Lösungsansätze für pharmazeutisch-technologische Probleme zu entwickeln und diese auf komplexe Anwendungen in der pharmazeutischen Technologie zu übertragen. Sie können eigene Beiträge strukturiert präsentieren, Argumente wissenschaftlich begründen, Diskussionen im Plenum führen und Ergebnisse reflektiert bewerten.
Pflichtmodul 20: Pharmakologie II und Arzneimitteltherapiesicherheit (6 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 17
Pflichtmodul 21: Pharmazeutische Chemie III und Antiinfektiva (7 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 11
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,
ad a.: therapeutisch relevante Wirkstoffklassen, insbesondere für das Nervensystem und für Tumorerkrankungen, in Bezug auf ihre chemischen, stereochemischen und
pharmakologischen Eigenschaften zu beschreiben und zu analysieren. Sie können Struktur-Wirkungs-Beziehungen (SAR) erklären, chemische Modifikationen im Hinblick auf biologische Aktivität, Selektivität und Nebenwirkungsprofil bewerten sowie die synthetische Zugänglichkeit ausgewählter Wirkstoffe beurteilen.
ad b.: die molekularen Grundlagen der Arzneistoffherstellung und -wirkung anhand der
molekularen Struktur-Aktivitäts-Beziehung ausgewählter Antiinfektiva zu erklären und
daraus Rückschlüsse auf Wirkmechanismen und Resistenzentwicklung zu ziehen. Sie können die Grundlagen der antimikrobiellen Therapie einschließlich pharmazeutisch-technologischer und pharmakologischer Aspekte sowie Konzepte des Antimicrobial Stewardship in der Praxis anwenden und die WHO-AWaRe-Klassifikation sowie nationale Resistenzberichte (AURES Report) interpretieren. Darüber hinaus sind sie in der Lage, pharmakologische und mikrobiologische Daten zu verknüpfen, Resistenzentwicklungen kritisch zu bewerten und Strategien zur nachhaltigen Resistenzvermeidung in den klinischen und pharmazeutischen Alltag zu übertragen.
ad a.: therapeutisch relevante Wirkstoffklassen, insbesondere für das Nervensystem und für Tumorerkrankungen, in Bezug auf ihre chemischen, stereochemischen und
pharmakologischen Eigenschaften zu beschreiben und zu analysieren. Sie können Struktur-Wirkungs-Beziehungen (SAR) erklären, chemische Modifikationen im Hinblick auf biologische Aktivität, Selektivität und Nebenwirkungsprofil bewerten sowie die synthetische Zugänglichkeit ausgewählter Wirkstoffe beurteilen.
ad b.: die molekularen Grundlagen der Arzneistoffherstellung und -wirkung anhand der
molekularen Struktur-Aktivitäts-Beziehung ausgewählter Antiinfektiva zu erklären und
daraus Rückschlüsse auf Wirkmechanismen und Resistenzentwicklung zu ziehen. Sie können die Grundlagen der antimikrobiellen Therapie einschließlich pharmazeutisch-technologischer und pharmakologischer Aspekte sowie Konzepte des Antimicrobial Stewardship in der Praxis anwenden und die WHO-AWaRe-Klassifikation sowie nationale Resistenzberichte (AURES Report) interpretieren. Darüber hinaus sind sie in der Lage, pharmakologische und mikrobiologische Daten zu verknüpfen, Resistenzentwicklungen kritisch zu bewerten und Strategien zur nachhaltigen Resistenzvermeidung in den klinischen und pharmazeutischen Alltag zu übertragen.
Pflichtmodul 22: Bachelorarbeit (10,5 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 13, 17, 18 und 19
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, eine eigenständige Arbeit in einem der Kernfächer der Pharmazie (Pharmazeutische Chemie, pharmazeutische Technologie, Pharmakologie und Arzneitherapie, Pharmakognosie sowie klinische Pharmazie) zu konzipieren und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis auf ihre Abschlussarbeit anzuwenden. Sie können ihre Gesamtarbeit kritisch diskutieren und die theoretischen und praktischen Implikationen reflektieren. und die theoretischen und praktischen Implikationen reflektieren.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.