Lehrveranstaltungen



Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von 166 ECTS-AP zu absolvieren:
Pflichtmodule (166 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 5: Grundlagen der Chemie II (6 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 2
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, die Struktur, Nomenklatur und Reaktivität organischer Verbindungenzu beschreiben und die grundlegenden Konzepte der kovalenten Bindung, Stereochemie, Thermochemie und Konformationslehre anzuwenden. Sie können funktionelle Gruppen (z. B. Alkane, Alkohole, Amine, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren Derivate) identifizieren, deren chemisches Verhalten erklären und einfache Reaktionsmechanismen nachvollziehen.
Pflichtmodul 6: Biochemie und Qualitätsprüfungen (7 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 2 und 3
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,

ad a.: biochemische und pathobiochemische Prozesse des Menschen und molekulare
Bausteine und Reaktionsmechanismen des Lebens zu beschreiben, die Rolle genetischer Varianten in Schlüsselenzymen zu identifizieren und deren Bedeutung für
Krankheitsentstehung und Arzneimittelwirkung zu interpretieren.

ad b.: regulatorische Grundlagen der Qualitätskontrolle von Arzneistoffen, Hilfsstoffen und pharmazeutischen Zubereitungen im Rahmen europäischer und österreichischer
Arzneibuchrichtlinien anzuwenden, analytische Prüfkriterien zur Identität, Reinheit und
Gehaltsbestimmung chemischer und biologischer Substanzen zu bewerten, Methoden zu validieren sowie Prinzipien der Qualitätssicherung in der pharmazeutischen Produktion sachgerecht zu beschreiben, Aspekte des Risikomanagements, der Dokumentation, der Audits und Inspektionen sowie der regulatorischen Anforderungen zu erläutern und die Bedeutung digitaler Qualitätssysteme für die pharmazeutische Qualitätskontrolle kritisch zu reflektieren.
Pflichtmodul 8: Physiologie und Pathophysiologie I (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 3
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, anatomische, histologische und zellbiologische Grundlagen der normalen Körperfunktionen des Menschen detailliert zu erklären, insbesondere die Physiologie des Herz-Kreislauf- und Nervensystems und der Lunge sowie pathophysiologische Mechanismen bei Erkrankungen dieser Organsysteme zu erläutern und die medizinische Terminologie korrekt anzuwenden.
Pflichtmodul 10: Pharmakognosie I (8 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 2 und 3
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,

ad a.: grundlegende Techniken und Methoden des phytochemischen Arbeitens, einschließlich HPTLC, DC, Titration, HPLC und GC, anzuwenden, pflanzliche Drogen entsprechend den Vorgaben der Arzneibücher zu charakterisieren und deren Gehalt zu bestimmen, theoretische Grundlagen dieser analytischen Verfahren zu erklären und praxisrelevante Beispiele kritisch zu bewerten sowie die Ergebnisse analytischer Untersuchungen pflanzlicher Arzneistoffe sachgerecht zu interpretieren.

ad b.: morphologische, anatomische und systematische Grundlagen der Botanik und
Pharmakognosie zu beschreiben und anzuwenden, Pflanzen anhand charakteristischer
Merkmale sicher zu bestimmen und zu klassifizieren, praktische Bestimmungen mithilfe von Bestimmungsschlüsseln, KI-gestützten Bilderkennungssystemen und Florenwerken
durchzuführen und die Unterschiede zwischen höheren Pflanzen, niederen Pflanzen, Pilzen, Flechten sowie tierischen Quellen von Arzneistoffen zu erklären. Darüber hinaus sind sie in der Lage, die anatomischen und systematischen Besonderheiten arzneistoffliefernder Organismen kritisch zu bewerten und deren Bedeutung für die pharmazeutische Nutzung einzuordnen.
Pflichtmodul 12: Physiologie und Pathophysiologie II und Hygiene II (8 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 4
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,

ad a.: anatomische, histologische, zellbiologische und immunologische Grundlagen der
normalen Körperfunktionen des Menschen detailliert zu erklären, insbesondere die hormonale Regulation, die Funktionsweise des Gastrointestinaltrakts und des Immunsystems und die darauf basierenden pathologischen und pathophysiologischen Mechanismen bei Erkrankungen dieser Organsysteme zu analysieren und zu interpretieren, Zusammenhänge zwischen physiologischen Regelkreisen und Störungen auf molekularer und systemischer Ebene zu erkennen und zu erläutern sowie die medizinische Terminologie korrekt und kontextbezogen anzuwenden.

ad b.: das Vorkommen und Verhalten von Mikroorganismen in unterschiedlichen natürlichen, technischen und klinischen Umgebungen zu bestimmen, Methoden zum Nachweis und zur Charakterisierung von Erregern sicher anzuwenden, hygienische Maßnahmen im Labor- und Produktionsumfeld sachgerecht umzusetzen, mikrobiologische Arbeitsweisen einschließlich der Herstellung steriler Zubereitungen nach pharmazeutischen Richtlinien durchzuführen, verschiedene Sterilisationsverfahren (z. B. Hitze-, Filtrations- und chemische Verfahren) zu erklären und korrekt anzuwenden sowie Sterilitätsprüfungen fachgerecht zu planen, durchzuführen und zu bewerten.
Pflichtmodul 13: Pharmakognosie II (5 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 10
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, pharmakognostisch relevante Verfahren gemäß den allgemeinen Vorschriften und Methoden der Arzneibücher praktisch anzuwenden, Bestimmungen von Asche, Kennzahlen fetter Öle und anderer physikalisch-chemischer Parameter sachgerecht durchzuführen, pflanzliche Drogen und Zubereitungen auf Identität und Gehalt zu prüfen und die Ergebnisse nach arzneibuchkonformen Kriterien zu bewerten. Sie können geeignete analytische Methoden zur qualitativen und quantitativen Beurteilung pflanzlicher Ausgangsstoffe auswählen, die Qualitätssicherung bei der Prüfung pflanzlicher Arzneistoffe gewährleisten und analytische Daten korrekt dokumentieren und interpretieren.
Pflichtmodul 14: Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik (9 ECTS-AP, 9 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 11
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,

ad a.: Kenntnisse zur Charakterisierung und Identifizierung von Arzneistoffen praktisch
anzuwenden und ein Analysenschema für Arzneistoffe eigenständig zu entwickeln,
auszuarbeiten und zu begründen. Sie sind in der Lage, Informationen zur Identifizierung aus Arzneibüchern und der Literatur zusammenzufassen, diese zu präsentieren und zu diskutieren.

ad b.: chromatographische Verfahren zur Trennung und Analyse von Arzneistoffen sicher anzuwenden, die Elementarzusammensetzung von Arzneistoffen zu bestimmen und Vorproben zum Nachweis funktioneller Gruppen durchzuführen, Arzneistoffe anhand eines eigenen Analysenschemas zu identifizieren und deren Identität, Reinheit und Gehalt nach den Vorgaben des Arzneibuchs zu prüfen, Arzneistoffe aus pharmazeutischen Zubereitungen zu extrahieren, zu identifizieren und zu quantifizieren, Arzneistoffgemische zu trennen und die Bestandteile zu identifizieren sowie instrumentelle Methoden der Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik sicher zu beherrschen, die zugrunde liegenden chemischen Entitäten im analytischen Kontext einzuordnen und deren Ergebnisse fachgerecht zu interpretieren.
Pflichtmodul 16: Pharmakognosie III (8 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 13
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,

ad a.: die grundlegenden Prinzipien und chemischen Reaktionen der Naturstoffbiosynthese zu verstehen und zu erklären, zentrale Stoffwechselwege und Bausteine zu beschreiben, die zur Bildung von Sekundärmetaboliten führen, und die Biosynthesen ausgewählter Naturstoffklassen sowie biogener Wirkstoffe einschließlich peptidischer Naturstoffe und Makromoleküle zu analysieren. Sie können Struktur, Funktion und Biosynthese von Naturstoffen in Beziehung setzen, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Naturstoffklassen erfassen und biotechnologische Verfahren zur Herstellung von Naturstoffen und Wirkstoffen bewerten.

ad b.: arzneistoffliefernde Pflanzenorgane anhand makroskopischer und mikroskopischer Merkmale sicher zu identifizieren, Identitätsprüfungen von Arzneidrogen und deren Mischungen gemäß Ph. Eur. und ÖAB durchzuführen, makro-, mikro- und histochemische Methoden (z. B. Pulveranalyse) sachgerecht anzuwenden, Qualitätsbeurteilungen gemäß Arzneibuch unter Berücksichtigung fremder Bestandteile und Pflanzenteile vorzunehmen sowie Merkmale häufiger Verwechslungen und Verfälschungen zu erkennen und kritisch zu bewerten.
Pflichtmodul 19: Arzneiformenlehre (6 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 7 und 9
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,

ad a.: Arzneiformen nach anerkannten pharmazeutisch-technologischen Verfahren unter Einhaltung arzneibuchkonformer Vorschriften herzustellen, dabei wesentliche physikalische, chemische und technologische Parameter zu berücksichtigen und deren Einfluss auf die Produktqualität zu bewerten. Sie können Qualitätsanforderungen und Prüfkriterien gemäß Arzneibuch anwenden, Prüfungen dokumentieren und Ergebnisse nachvollziehbar aufbereiten, die Grundlagen der Qualitätssicherung in der pharmazeutischen Herstellung erklären und die Dokumentationspflichten gemäß GMP-Richtlinien erfüllen. Darüber hinaus sind sie in der Lage, Arbeitsschritte und Berechnungen zur Herstellung und Prüfung von Arzneiformen korrekt durchzuführen, diese in Kleingruppen praktisch umzusetzen und die Arbeitssicherheit sowie den sachgerechten Umgang mit Geräten und Materialien zu gewährleisten.

ad b.: wissenschaftliche Themen und aktuelle Fragestellungen der Arzneiformenlehre kritisch zu analysieren, theoretische Konzepte mit praktischen Erfahrungen zu verknüpfen, fundierte Lösungsansätze für pharmazeutisch-technologische Probleme zu entwickeln und diese auf komplexe Anwendungen in der pharmazeutischen Technologie zu übertragen. Sie können eigene Beiträge strukturiert präsentieren, Argumente wissenschaftlich begründen, Diskussionen im Plenum führen und Ergebnisse reflektiert bewerten.
Pflichtmodul 20: Pharmakologie II und Arzneimitteltherapiesicherheit (6 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 17
+ Lernergebnisse
Die Studierenden sind in der Lage,

ad a.: Leitlinienkonforme Definition, Diagnostik und Therapie von Herz-Kreislauf-
Erkrankungen sowie pharmakologische Angriffspunkte evidenzbasierter Arzneitherapien zu erläutern und dabei auch nicht-pharmakologische Maßnahmen - insbesondere Lifestyle-Modifikationen - in die Therapieplanung einzubeziehen. Sie können pharmakoökonomische Aspekte und Medikationsmanagement kritisch reflektieren und evidenzbasierte Beratung für Patientinnen und Patienten durchführen.

ad b.: in-vitro- und in-vivo-Methoden zur pharmakologischen Assay-Entwicklung und
Arzneistoffcharakterisierung zu verstehen und zu erklären, toxikologische und
pharmakokinetische Aspekte zu berücksichtigen und moderne Zellkultur- und Tiermodelle in der präklinischen Forschung zu beschreiben. Sie sind in der Lage, Ergebnisse aus präklinischen und klinischen Studien zu interpretieren, pharmakovigilante Daten zu bewerten und pharmakoökonomische Analysen anzuwenden.

ad c.: praktische pharmazeutische Fertigkeiten an Probandeninnen und Probanden
anzuwenden und evidenzbasierte Therapieentscheidungen im Bereich des ¿Pharmaceutical Care¿ zu erklären. Sie können pathophysiologische Zusammenhänge bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen erläutern, Therapieoptionen begründet auswählen, fallbasierte Medikationsanalysen durchführen sowie rationale Arzneimittelauswahl, Beratung von Patientinnen und Patienten und Therapie-Monitoring praxisorientiert umsetzen.

ad d.: praktische Kommunikationsstrategien in relevanten Situationen der
Arzneimitteltherapiesicherheit anzuwenden, insbesondere in der Interaktion zwischen
Apothekerinnnen und Apothekern, Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und
ÄrztenApotheker:in, Patient:in und Ärzt:in. Sie beherrschen die theoretischen Grundlagen des Kommunikationsaufbaus, können Gesprächsstrukturen planen und umsetzen sowie komplexe pharmazeutische Informationen adressatengerecht, empathisch und fachlich korrekt vermitteln. Darüber hinaus sind sie in der Lage, kommunikative Herausforderungen im Kontext von Medikationsmanagement, Therapieadhärenz und Nebenwirkungsaufklärung zu erkennen und angemessen zu bewältigen.
Pflichtmodul 21: Pharmazeutische Chemie III und Antiinfektiva (7 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 11
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage,

ad a.: therapeutisch relevante Wirkstoffklassen, insbesondere für das Nervensystem und für Tumorerkrankungen, in Bezug auf ihre chemischen, stereochemischen und
pharmakologischen Eigenschaften zu beschreiben und zu analysieren. Sie können Struktur-Wirkungs-Beziehungen (SAR) erklären, chemische Modifikationen im Hinblick auf biologische Aktivität, Selektivität und Nebenwirkungsprofil bewerten sowie die synthetische Zugänglichkeit ausgewählter Wirkstoffe beurteilen.

ad b.: die molekularen Grundlagen der Arzneistoffherstellung und -wirkung anhand der
molekularen Struktur-Aktivitäts-Beziehung ausgewählter Antiinfektiva zu erklären und
daraus Rückschlüsse auf Wirkmechanismen und Resistenzentwicklung zu ziehen. Sie können die Grundlagen der antimikrobiellen Therapie einschließlich pharmazeutisch-technologischer und pharmakologischer Aspekte sowie Konzepte des Antimicrobial Stewardship in der Praxis anwenden und die WHO-AWaRe-Klassifikation sowie nationale Resistenzberichte (AURES Report) interpretieren. Darüber hinaus sind sie in der Lage, pharmakologische und mikrobiologische Daten zu verknüpfen, Resistenzentwicklungen kritisch zu bewerten und Strategien zur nachhaltigen Resistenzvermeidung in den klinischen und pharmazeutischen Alltag zu übertragen.
Pflichtmodul 22: Bachelorarbeit (10,5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung von Pflichtmodul 13, 17, 18 und 19
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, eine eigenständige Arbeit in einem der Kernfächer der Pharmazie (Pharmazeutische Chemie, pharmazeutische Technologie, Pharmakologie und Arzneitherapie, Pharmakognosie sowie klinische Pharmazie) zu konzipieren und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis auf ihre Abschlussarbeit anzuwenden. Sie können ihre Gesamtarbeit kritisch diskutieren und die theoretischen und praktischen Implikationen reflektieren. und die theoretischen und praktischen Implikationen reflektieren.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.