Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (76 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 3: Ernährungswissenschaften und Lebensmittelkunde (8 ECTS-AP, 5 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können evidenzbasierte Empfehlungen zur Ernährung von unterschiedlichen Lebensphasen auf Basis der wissenschaftlichen Fachgesellschaften reflektieren und diese im Rahmen lebensmittelbasierter Modelle theoriegeleitet darstellen. Sie sind in der Lage die ernährungsphysiologische Wirkung von Genussmitteln wiederzugeben und deren Bedeutung für den Ernährungsstatus evidenzbasiert zu analysieren.

ad b.: Die Studierenden verfügen über Basiswissen der Humanbiologischen Grundlagen im Zusammenhang mit der Ernährung, Organsystemen, Intermediärstoffwechsel, Enzymsystem und hormonellen Regelkreisen.

ad c.: Die Studierenden verfügen über fachlich fundierte Kenntnisse zu tierischen und pflanzlichen Nahrungsmittelgruppen sowie deren Inhaltsstoffe und ernährungsphysiologische Bedeutung. Sie können die Zusammensetzung, botanische Herkunft, Verarbeitungsmethoden und küchenpraktische Bedeutung beschreiben.

ad d.: Die Studierenden können nationale und internationale Rahmenbedingungen des Lebensmittel- und Schulrechts darstellen und analysieren diese im Setting des Unterrichtsfaches "Ernährung und Haushalt".
Pflichtmodul 4: Verbraucher:innenbildung (5,5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Konzepte der Nachhaltigkeit in Bezug auf Ernährung und Haushalt wiedergeben. Sie verfügen über ein nachhaltiges, globales Verständnis der Ernährungssysteme unserer Gesellschaft und können dieses in Hinblick auf ihr individuelles Handeln im privaten und schulischen Setting anwenden.

ad b.: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse im Bereich Verbraucher:innenbildung und des Konsumentenschutzes. Sie wenden unterschiedliche Analysemethoden der Verbraucher:innenbildung zur Bewertung von Produkten (zum Beispiel hinsichtlich Formen der Diskriminierung) an.

ad c.: Die Studierenden sind in der Lage, Handlungskompetenzen für sozial-inklusives Lernen in heterogenen Klassen (zum Beispiel durch Bildrezepte) für das Unterrichtsfach Ernährung und Haushalt zu entwickeln und zu reflektieren.
Pflichtmodul 7: Ernährung im Fokus (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden sind in der Lage, die Anforderungen der Wissenschaftskommunikation zu fachspezifischen Ernährungs- und Gesundheitsthemen forschungsgeleitet umzusetzen und für aktuelle Fragestellungen selbständig aufzubereiten. Sie können Ernährungskonzepte, -trends und Nahrungsergänzungsmittel ernährungsphysiologisch bewerten, kritisch beleuchten und wissenschaftsbasiert dazu Stellung nehmen.

ad b.: Die Studierenden können die Ernährungskonzepte, Essmuster und kulturellen Hintergründe verschiedener Bevölkerungsgruppen im internationalen Raum beschreiben und deren Lebensmittelpräferenzen und traditionelle Entwicklungen analysieren und reflektieren.

ad c.: Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse im Bereich der Datenrecherche und nutzen ausgewählte digitale Tools im Fachbereich. Sie eignen sich Kompetenzen im Bereich der wissenschaftlichen Methodik an und sind in der Lage ein wissenschaftliches Konzeptpapier zu verfassen.
Pflichtmodul 8: Basismodul Praxis III (7 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 2
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können Unterrichtseinheiten zu kulturellen und religiösen Themen entwickeln, die sich auf verschiedene Küchenkulturen sowie moderne Küchentechniken und Garverfahren fokussieren, und diese eigenständig durchführen.

ad b.: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der wesentlichen ernährungsökologischen Modelle. Sie können unter Betrachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte Speisen planen, einkaufen und beurteilen.

ad c.: Die Studierenden können unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen Leistungen von Schülerinnen und Schülern im kompetenzorientierten, differenzierten Unterricht unter anderem mithilfe digitaler Unterstützung in Form von diversen Tools ermitteln, bewerten und dokumentieren.
Pflichtmodul 10: Interdisziplinarität in der Ernährungs- und Verbraucher:innenbildung (3,5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: ad a.: Die Studierenden können verschiedene Konzepte der Nachhaltigkeit und Bildung für nachhaltige Entwicklung analysieren, vergleichen und reflektieren. Sie können globale Zusammenhänge des Ernährungssystems und dessen Einfluss auf die Welternährungssituation (Mangel vs. Überfluss, Hunger vs. Überernährung) verknüpfen.

ad b.: Die Studierenden können interdisziplinäre Unterrichtsmodelle anhand ausgewählter Best-Practice-Beispiele analysieren. Sie planen eigenständig fächerübergreifenden Unterricht und erproben Teile der Unterrichtssituation im Zuge der Lehrveranstaltung. Sie können die Ergebnisse evaluieren und theoriegeleitet reflektieren.
Pflichtmodul 13: Bachelorarbeit (5 ECTS-AP, 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 7
Lernergebnisse: Die Studierenden entwickeln eine eigenständige Fragestellung aus dem Unterrichtsfach "Ernährung und Haushalt" und setzen sich mit einem Schwerpunktthema zu Fachdidaktik und/oder Ernährungs- und Verbraucher:innenbildung schriftlich und mündlich auseinander. Sie wenden die evidenzbasierten gültigen wissenschaftsbasierten Kriterien theoriegeleitet an. Die Studierenden können die Standards guter wissenschaftlicher Praxis anwenden, verstehen den Aufbau und den Erstellungsprozess einer wissenschaftlichen Arbeit. Sie können die Prinzipien eines guten wissenschaftlichen Schreibstils umsetzen und können wissenschaftliche Präsentationen erstellen und fachlich fundiert vortragen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.